Umzug zum Vater bei gemeinsamen Sorgerecht

  • Ich möchte, dass mein Sohn zum Vater zieht.
    Es gibt nach wie vor, sich in der Thematik immer wiederholend, Probleme die ein normales, stressfreies miteinander unmöglich macht.
    Ich habe sämtliche Möglichkeiten die mir zur Verfügung stehen durch.
    Zwei weitere Möglichkeiten, welche auch Psychologisch befürwortet wurden, werden mir leider auch nach endlosen Diskussionen nach wie vor vom KV verweigert.
    Es gibt täglich Probleme die ich ohne Fachliche Unterstützung, Nervlich nicht mehr leisten kann. Genau diese Fachliche Unterstützung wird mir verwehrt. Rechtlich kann ich bei der einen Möglichkeit leider nicht angehen, ich habe mich bereits informiert. Es ist Medizinisch NICHT Notwendig...Bei der anderen muss ich nochmal nachhaken, ich habe einen Termin kommende Woche.


    Der KV sieht die "Dinge" anders als die, welche täglich mit unserem Sohn im Kontakt sind, mit ihm arbeiten, mit ihm leben.
    Egal wer mit ihm das Gespräch sucht, er verweigert hartnäckig. Mit im Boot waren: Mediator vom JA, KIA, Psychologen, Psychiater



    Was habe ich eigentlich für Möglichkeiten, sollte sich der KV weigern unseren Sohn zu sich ziehen zu lassen?


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

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  • Was habe ich eigentlich für Möglichkeiten, sollte sich der KV weigern unseren Sohn zu sich ziehen zu lassen?


    Ich befürchte, da wirst du dann nichts machen können. Du könntest ihm höchstens die Pistole auf die Brust setzen und sagen "Wenn du Kind schon nicht nehmen willst, dann gib wenigstens deine Zustimmung zu XY."

  • Das Jugendamt einschalten. Wenn du mit deinem Sohn überfordert bist und der KV ihn nicht will, bleibt nur die Inobhutnahme durch das JA.


    Oder doch vor Gericht ziehen und versuchen, die Unterschrift von KV zu ersetzen.

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  • Antrag auf Übertragung der alleinigen Gesundheitssorge auf dich, damit du die Probleme angehen kannst?

    Das ist leider nicht möglich. Ich hatte mich mit dieser Möglichkeit schon an eine Familienanwältin gewendet. Diese hat mir erklärt, dass es nur möglich wäre wenn es sich um Verweigerung des Einverständnisses bei medizinisch Notwendiger Behandlungen geht.
    Eine Vorstellung bei spezialisierten Fachärzten zählt nicht dazu. Es würde ausreichend sein eine "allgemeine" Psychologin zu rate zu ziehen. Und auch diese sagt, man könnte meinen Sohn Spezialisten(hier handelt es sich um den Verdacht Asperger)vorstellen, müsse aber nicht da es nicht zwingend Notwendig ist.
    Somit habe ich keinerlei Erfolgsaussicht dass ein Familiengericht mir die Gesundheitssorge übertragen wird. Und das ist dem KV auch bekannt...


    "Denken ist wie GOOGLEN,...nur krasser!!"

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