Verfahrensbeistand

  • Hallo Gemeinde,


    ich bzw. mein Zwerg (3) hat einen Verfahrensbeistand für das kommende Umgangsverfahren zugeteilt bekommen.
    Kann mir jemand etwas dazu sagen? Wie läuft das ab? Wer spricht mit wem? Kommt der nach Hause?
    Auf was ist zu achten?


    Danke!
    Lg Frucade

  • Ein Verfahrensbeistand ist der Anwalt des Kindes. Er wird sich also das Kind ansehen, wobei für dieses Verfahren auch die Interaktion zwischen umgangsberechtigtem Elternteil und Kind von Interesse ist, um sich selbst ein Bild zu machen, welcher Umgang seiner Meinung nach sinnvoll und gut für das Kind ist. Hast Du zum Thema Umgang denn schon eine Meinung? Schau mal, ob Du mit dem Verfahrensbeistand gut zusammenarbeiten kannst, dann ist das schon mindestens die halbe Miete.


    "Unser" Verfahrensbeistand kam damals eigentlich immer nach Hause. Hat den Vorteil, dass dann das Umfeld für das betreffende Kind gewohnt ist.

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  • Hallo Musicafides,


    d.h. es gibt regelmäßig Kontakt? Alle 2/4/6 Wochen steht der dann auf der Matte?
    Und plaudert - vor dem Kind - mit mir über die Gesamtsituation? ?-(
    Oder prüft der nur ob ich einen an der Waffel habe oder Kind beeinfluße oder irgendwie sonst komisch bin?


    Der Umgangsberechtigte Elternteil ist dann aber der KV, richtig?
    Der hatte jetzt einen begleiteten Umgang nach einem Jahr Pause.
    Geht der Verfahrensbeistand dann mit zum begleiteten Umgang?


    Lg Frucade

  • So oft wird das nicht sein. Bei uns gab es ca drei Termine mit dem Kind innerhalb von zwei Wochen im Umgangsverfahren.


    Mit mir hat der VB nochmal extra gesprochen.


    Er hat damals in dem Alter geguckt, wie Kind sich zu Hause so verhält, wie es sich nach den Umgängen verhält, und bei den Umgängen.


    Wieso gibt es denn jetzt plötzlich doch ein Verfahren?

  • Bei uns war das in größeren Abständen der Fall, der VB muss ja ans Gericht einen Bericht abliefern und seine Meinung dazu kundgeben - da reicht evtl. schon ein Termin, vielleicht zwei. Du kannst aber davon ausgehen, dass der VB anderes vorhat, als unter Dein Sofa zu schauen, ob da auch schön gesaugt ist - und dass er Gespräche mit Dir ohne Kind führt.


    Wenn es um ein Umgangsverfahren geht und Du BET, dann ist der KV umgangsberechtigter Elternteil. Ich denke mal nicht, dass der VB mit zum begleiteten Umgang geht, sondern sich da auch stützt auf die vorhandenen Berichte, etwa vom Jugendamt. Da so ein begleiteter Umgang ja der Anbahnung für einen unbegleiteten Umgang dient, wird er sich auch ein Bild davon machen, nach welcher Zeit und in welcher Häufigkeit / Dauer dann irgendwann unbegleiteter Umgang sinnvoll wäre. Es ist ja ein Vorschlag in die Zukunft gerichtet und weniger eine Beurteilung der Vergangenheit.


    Da brauchst Du m. E. keine Befürchtungen zu haben, wenn Du Dir selbst nichts vorzuwerfen hast (wovon ich mal ausgehe). Du bist diejenige, die Umgang ermöglicht, mehr brauchst Du auch nicht zu tun.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Jetzt gibt es doch ein Verfahren, weil KV nun klagt. Auf unbegleitet und mit Übernachtung und wöchentlich.
    Angeblich mit Rückenwind von JA und Umgangsbegleiter. Es gab aber gerade erst einen begleiteten Umgang, der dann
    auch nicht so doll endete.


    Also der Verfahrensbeistand kommt zum "plaudern" vorbei? Und schaut mal so "insgesamt" was das für einen Eindruck macht?
    Und dann bekomme ich noch ein Gespräch ohne Zwerg? So in etwa?


    Drei Termine in zwei Wochen finde ich schon viel!

  • Sprich doch mal mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom JA. Viel fragen hilft, dann weißt Du hoffentlich, was man dort für Vorstellungen hat. Dabei sollte klar werden, dass Dir daran gelegen ist, gemeinsam mit den Fachleuten eine gute Umgangsregelung zu finden.

  • Wie der Verfahrensbeistand seine Arbeit macht, ist nirgendwo genau definiert. Aber das Gericht ist mit der Arbeit zufrieden - sonst würde es ihn nicht wieder neu für die nächste Aufgabe berufen ...


    Der Verfahrensbeistand soll das Interesse des Kindes vertreten, heißt es im Gesetz. dazu muss er sich eigentlich einen Eindruck vom kindesinteresse machen. Läuft bei größeren Kids übers Gespräch, klar. Und es kann, muss aber nicht auch über das Gespräch mit den Eltern laufen.


    Verfahrensbeistand kann ein bisschen eine "Wundertüte" sein. Je nachdem auch, aus welcher "Ecke" er kommt. Da gibt es Familienanwälte wie Sozialarbeiter und "Kinderschutzbund"-Leute. Die bringen immer ein bisschen ihren Schwerpunkt mit. Sind sie gut, kann das helfen. Sind sie schräg drauf, geht das Gericht freundlich drüber weg.
    Prima ist es, wenn Gericht und Verfahrensbeistand positiv was fürs Kind bewegen wollen. Dann hat man etwas von dieser "Seilschaft". Es gibt aber auch schräge Richter, die sich noch schrägere Beistände suchen. Dann hat man ein Problem.
    Dein Fam-Anwalt wird den Beistand im Normalfall kennen. Bohr den doch mal an ...


    Ansonsten: Der "Rückenwind" für Ex von Jugendamt und Umgangsbegleiter ist mit Sicherheit nicht vorhanden. JA und Umgangsbegleitung sind Profis. Die gucken erst einmal. Und raten sicherlich nicht zu einer Klage, sondern zu einvernehmlichen Lösungen, wenn sie schon Stellung beziehen so ganz am Anfang. Wenn Ex sich also auf die bezieht, interpretiert er professionelle Freundlichkeit mutmaßlich falsch als Unterstützung. Mach dir da keinen zu großen Kopf drüber.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • mein JA-Typ ist auch höchst unprofessionell....


    nachdem ich mir bei der Hilfekonferen "meinen" Soz. Päd. und keinen Fremden (beide vom gleichen Träger) gewünscht habe und davon nicht ablies und nochmal betonte, dass MIR das wichtig wäre (es hätte nur einen kleinen Terminverschiebung bedurft, der Soz- Päd. war lediglich im Urlaub) hat der JA-Typ alles hingeschmissen "dann eben nicht" und übernimmt aktuell das komplette Gefasel vom KV als bare Münze, ohne mit mir in Kontakt zu treten.


    Mima

  • Doch, das JA hat mehr oder minder mit einer Klage gedroht...


    Ich weiß nicht, ob man das immer als "Drohung" empfinden sollte. Bei uns z. B. war es so, dass das Jugendamt gesehen hat, dass nur eine gerichtliche Regelung von beiden Parteien auch als "vollwertige Regelung" angenommen werden wird.

  • Bei uns war es so, dass der Verfahrensbeistand einfach ohne Ankündigung in der Tür stand. War aber nicht schlimm, man hat ja nichts zu verheimlichen. Es wurde dann auch gleich die Wohnung begutachtet. Dann gab es noch einen Termin. Meine Kinder sind aber älter, diese haben mit dem Verfahrensbeistand alleine Zeit verbracht. Gesprochen wurde mit uns Eltern auch.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass sich der Verfahrensbeistand auch Informationen beim Umgangsbegleiter holt und mit ihm spricht. Wie er das einschätzt, wie sich der Papa dort macht. Der Vater hat bereits sehr lange begleitete Umgänge und Ziel ist eigentlich, dass sie unbegleitet laufen sollen. Ich weiß ja nicht, was der Vater sich zu schulden hat kommen lassen und ob das Gericht der Meinung ist, das Ganze ist verjährt, keine Ahnung. Wenn was gegen unbegleiteten Umgang spricht, ist es sinnig dem Umgangspfleger dieses auch mitzuteilen.

  • Doch, das JA hat mehr oder minder mit einer Klage gedroht...


    Das ist irritierend. Das Jugendamt ist nicht in der Position, eine Klage wegen Umgang in die Wege zu leiten. Es könnte allerhöchstens aktiv werden, wenn durch den fehlenden/verweigerten Umgang mit dem Vater das Kind dauerhaft geschädigt würde. Dann müsste es dir quasi wegen "Gefahr in Verzug" das Sorgerecht vorläufig entziehen, das Kind dann zum Umgang dem Vater zuführen. Parallel eine Sorgerechtsentscheidung bei Gericht bewirken. - Ich hab schon viel gehört, aber so eine Sache noch nie ... Das wäre auch völlig hanebüchen. Das JA ist fürs Kind da. Sonst für nichts. Derartige Gespräche mit dem Umgangselternteil zu führen, geht schon in einen absoluten Graubereich hinein. Eine Klageempfehlung auszusprechen, ohne vorher dies mit dem Betreuungselternteil ausführlich zu thematisieren, geht eigentlich auch nicht. Oder gibt es eine Vorgeschichte? (Es wäre anders, wenn der Umgang eingeklagt worden wäre und von Gericht so entschieden. Und der begleitete Umgang wegen des jungen Alters des Kindes festgelegt wurde, aber wie üblich standardmäßig in unbegleiteten Umgang münden soll. - Begleitete Umgänge werden ja aus drei Gründen angeordnet: Sie sollen das Kind an den anderen Elternteil gewöhnen, den Umgangselternteil an die Umgangssituation und auch den Betreuungselternteil an die Umgangssituation. Nach spätestens sechs Umgängen soll üblicherweise der unbegleitete Umgang Standard sein. )
    Wenn es also Vorgeschichte gibt vor Gericht, hat das JA je nach Beauftragung/Beschluss die Aufgabe, den Beschluss des Gerichts durchzusetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Moin,
    klingt - im Groben - als wäre eine Einigung via Elterngespräche beim Jugendamt versucht worden, KM hat das verweigert mit der Begründung, sie will ausschließlich mit Mitarbeiter XY sprechen, woraufhin der nun aber zuständige Kollege gesagt hat: Gut, dann also kein Elterngespräch, dann bleibt zur Klärung nur der Weg über das Gericht.


    Die originäre Aufgabe des VB auf´s wesentliche reduziert ist es, heraus zu arbeiten, was im besten Interesse des Kindes wäre, unabhängig von dem was die Eltern gern hätten. Das setzt sich zusammen einerseits aus dem was das Kind de facto will - das ist natürlich altersabhängig mal mehr mal weniger gewichtig, abhängig auch davon inwieweit das, was das Kind will mit dem was gut für das Kind wäre im Widerspruch steht (Kindeswohl ist nicht zwingend Kindeswille) - und andererseits aus dem was aus einem neutralen Fachstandpunkt heraus/lt. Gesetz dem Kindeswohl gewöhnlich entspricht. Wie z.B. Umgang mit beiden Elternteilen.

  • klingt - im Groben - als wäre eine Einigung via Elterngespräche beim Jugendamt versucht worden, KM hat das verweigert mit der Begründung, sie will ausschließlich mit Mitarbeiter XY sprechen, woraufhin der nun aber zuständige Kollege gesagt hat: Gut, dann also kein Elterngespräch, dann bleibt zur Klärung nur der Weg über das Gericht.


    Das hat Frucade nicht geschrieben!


    Was genau das JA hier veranlasst hat auf gerichtliche Klärung zu drängen ist unklar!


    Vielleicht die Finanzierungsfrage? Fahrtkosten, die Frucade nicht im gewünschten Turnus übernehmen konnte... :frag

  • Das bezog sich auf Mrs. Mima - sorry.


    Aber das Jugendamt rät, das wurde ja schon geschrieben, zu einer Klage dann, wenn durch Elterngespräche keine Lösung zu erreichen ist, damit Klärung herbeigeführt wird.

  • Tüftels,


    ich habe mit meiner Anwältin vorher gesprochen, dass mir diese Person (die übrigens auch fest eingeplant war seitens des JA) auch wichtig ist.
    Nicht als ausschließlich Beteiligte, aber Mit-Beteiligte.
    JA wollte sich auf keine Terminverschiebung einlassen und hat hingeschmissen.
    Nun gehe ich alleine zu Eltern- und Familienberatung, da KV eine Teilnahme verweigert.


    Mima

  • Begleitete Umgänge werden ja aus drei Gründen angeordnet


    Es gibt noch einen vierten Grund, nämlich dann wenn man unbegleitete Umgänge für kindeswohgefährdend hält. Wenn zum Beispiel Entführungsgefahr besteht. Oder anzunehmen ist, dass der unbegleitete Umgang traumatisierend sein kann, weil vom Umgangselternteil eine Gefährdung ausgeht, dann geht das durchaus länger als sechs mal.