Hallo, ich habe hierzu einige Fragen und hoffe , jemand hat Informationen zu dem Thema und kann mir da was zu sagen...
Ich bin seit 6 Jahren alleinerziehend. Der Vater hat keinen Kontakt zum Sohn, der Vater hat diesen leider von sich aus eingestellt. Der einzige Kontakt ist - wenn nötig- schriftlicher Natur, wenn ich eine Unterschrift von ihm benötige. Die "Anfrage" schicke ich ihm dann immer mit Einschreiben und einer kurzen Erklärung, was ich warum möchte und dann bekomme ich es schlussendlich. Er zahlt auch Unterhalt. Nur es ist null Kontakt. Die Anwältin hat mir gesagt, diese "Umstände" würden vermutlich dazu führen, dass ich das alleinige Sorgerecht nicht bekommen würde, auch wenn er sich nicht kümmert. Man kann den Vater ja nicht zum Umgangsrecht zwingen, das sehe ich auch ein.
Entscheidungen muss ich also immer alleine treffen, aber bei einigen Dingen brauche ich natürlich seine Unterschrift. ZB, wenn Ärzte die Unterschriften beider Eltern verlangen. Es ist jedes Mal ein blödes Gefühl, dass ich quasi um Erlaubnis fragen muss, dass er zu einer bestimmten Untersuchung kann oder ich etwas anderes für ihn regeln soll. Denn moralisch gesehen hat er kein Recht, solche Entscheidungen mitzutragen, da er sich nicht um seinen Sohn kümmert, sich erkundigt oder ähnliches. Rechtlich gesehen ist es aber nun mal so.
Meine Frage ist nun, wie würden meine Chancen stehen, dass ich wenigstens im Bereich Gesundheitsfürsorge das alleinige Recht bekomme? Wenn man es versuchen würde, müsste man dann ein Schriftstück aufsetzen beim Anwalt oder kann man das auch direkt beim Jugendamt klären? Wenn er einverstanden wäre, würde das dann auch ohne Anwalt gehen? Er würde ja die anderen Rechte voll behalten. Hat jemand genau mit dem Thema Erfahrungen? Wer kann mir da Tipps gehen, sagen, wie so etwas abläuft? Wie würden da die Chancen stehen? Natürlich habe ich auch Angst, ich könnte mit dem Anliegen bei ihm eher Ärger schüren und ich bin ja froh, dass wir keinen Stress mehr haben...
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
Grüße Laura