Frage zur Gesunheitsfürsorge/ Erfahrungen?

  • Hallo, ich habe hierzu einige Fragen und hoffe , jemand hat Informationen zu dem Thema und kann mir da was zu sagen...


    Ich bin seit 6 Jahren alleinerziehend. Der Vater hat keinen Kontakt zum Sohn, der Vater hat diesen leider von sich aus eingestellt. Der einzige Kontakt ist - wenn nötig- schriftlicher Natur, wenn ich eine Unterschrift von ihm benötige. Die "Anfrage" schicke ich ihm dann immer mit Einschreiben und einer kurzen Erklärung, was ich warum möchte und dann bekomme ich es schlussendlich. Er zahlt auch Unterhalt. Nur es ist null Kontakt. Die Anwältin hat mir gesagt, diese "Umstände" würden vermutlich dazu führen, dass ich das alleinige Sorgerecht nicht bekommen würde, auch wenn er sich nicht kümmert. Man kann den Vater ja nicht zum Umgangsrecht zwingen, das sehe ich auch ein.
    Entscheidungen muss ich also immer alleine treffen, aber bei einigen Dingen brauche ich natürlich seine Unterschrift. ZB, wenn Ärzte die Unterschriften beider Eltern verlangen. Es ist jedes Mal ein blödes Gefühl, dass ich quasi um Erlaubnis fragen muss, dass er zu einer bestimmten Untersuchung kann oder ich etwas anderes für ihn regeln soll. Denn moralisch gesehen hat er kein Recht, solche Entscheidungen mitzutragen, da er sich nicht um seinen Sohn kümmert, sich erkundigt oder ähnliches. Rechtlich gesehen ist es aber nun mal so.


    Meine Frage ist nun, wie würden meine Chancen stehen, dass ich wenigstens im Bereich Gesundheitsfürsorge das alleinige Recht bekomme? Wenn man es versuchen würde, müsste man dann ein Schriftstück aufsetzen beim Anwalt oder kann man das auch direkt beim Jugendamt klären? Wenn er einverstanden wäre, würde das dann auch ohne Anwalt gehen? Er würde ja die anderen Rechte voll behalten. Hat jemand genau mit dem Thema Erfahrungen? Wer kann mir da Tipps gehen, sagen, wie so etwas abläuft? Wie würden da die Chancen stehen? Natürlich habe ich auch Angst, ich könnte mit dem Anliegen bei ihm eher Ärger schüren und ich bin ja froh, dass wir keinen Stress mehr haben...


    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe


    Grüße Laura

    Einmal editiert, zuletzt von Laura82 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Sorge ist Recht, aber auch Pflicht und Verpflichtung. Um eine Teilsorge allein zu bekommen, braucht es eine rechtskraeftige Erklärung oder einen gerichtlichen Entscheid.
    Das, was du willst, könntest du auch durch eine schlichte Übertragung des Vaters bekommen, in der steht, dass du in Fragen der Gesundheitssorge im Einvernehmen mit Ex handelst. So Ex mit dieser Regelung einverstanden wäre ... Heißt: Einvernehmlich bekaemt ihr das geklärt. Will Ex das aber nicht, hat deine Anwältin recht: Juristisch hast du keine Chance. Denn er kümmert sich schon und hat jedes Mal mit entschieden, wenn es etwas zu entscheiden gab. Dass du die Anfragen blöde und erniedrigend empfindest, ist kein Grund, dem Ex die Gesundheitssorge abzuerkennen. Dafür muesstest du eine konkrete Verweigerung haben, zu entscheiden. Selbst eine gegensätzliche Entscheidung, also eine Pattsituation führt nicht zur alleinigen Gesundheitssorge. Im Streitfall hoechstens dazu, dass einem von euch für dieses eine Mal die alleinige Entscheidung zugebilligt wird.
    Also: bei Einvernehmen hol das Jugendamt mit ins Boot. Ist es streitig, zieh es frühestens durch, wenn mehrere konkrete Probleme anliegen und nicht geklärt werden können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,
    mal abgesehen davon, dass ich deinen Wunsch nachvollziehen kann...



    würde ich dieses Thema mit einem Anwalt besprechen... und hier nur meine Meinung:


    so viele Entscheidungen gibt es ja letztendlich nicht gemeinsam zu treffen...
    Routinesachen entscheidest du alleine
    Notfälle entscheidet der diensthabende Arzt, da wird ja gar keiner wirklich was großartig gefragt...
    Und so Sachen wo du seine Unterschrift brauchst, bekommst du sie doch recht einfach und unproblematisch oder? Wenn ja, dann würde ich mir das klemmen mit dem Teilsorgerecht, weil...
    1.) wenn er immer alles sofort unterschreibt und es keinen Streit gibt, es keinen Grund gibt ihm diesen Teilbereich der elterlichen Sorge zu entziehen
    2.) ein Verfahren vielleicht mehr Feuer entfacht als du haben willst


    Anders sieht es aus, wenn er dir bisher alle Entscheidungen erschwert oder seine Einverständnis verweigert hätte, dann wäre es sicher noch mal eine andere Sache...

  • Hallo Laura,


    wenn der KV sich so wenig interessiert, wäre es vielleicht möglich eine Vollmacht von ihm zu bekommen?
    Käme ihm vielleicht gelegen, wenn er sich dann noch weniger kümmern muß...


    Lg Frucade