Umstellung UH bei Volljährigkeit

  • Es ist bei uns zwar noch ein bißchen hin, aber ich wußte gerne, was da auf mich zu kommt.


    Tochter wird noch zur Schule gehen, wenn sie volljährig wird und anschließend eine schulische Ausbildung machen, d.h. weiter für gut drei Jahre kein Einkommen haben.


    Momentan zahlt der Vater UH nach DDT.


    Wie läuft das dann zum 18. Geburtstag?


    Können wir abwarten, was er macht? Ob er ggf. einfach weiter zahlt?
    Müssen wir bzw. Tochter im Vorfeld etwas unternehmen?


    Da wir beide ca. ein gleich hohes Einkommen haben (keine weiteren Kinder), gehe ich davon aus, dass sich der Unterhalt ab Volljährigkeit durch die Quotelung reduzieren würde. Ich weiß aber nicht, ob der Vater das auch weiß.....


    Was wäre, wenn er einfach weiterzahlt und kommt dann irgendwann drauf, dass er zuviel gezahlt hat? Muss ich dann zurückzahlen oder wäre das sein persönliches Pech?


    Wenn wir aber berechnen würden, kann dann dafür die bisher berechnete Quotelung für Mehr- und Sonderbedarf herangezogen werden (wenn sich nicht gravierend etwas geändert hat)?


    Vielen Dank!

  • Ausführlich diskutiert findest du das Thema bereits in einigen Threads, die sich über die Suchfunktion finden lassen.


    Grundsätzlich ist es so, dass mit dem 18. Geburtstag a) der jetzt Erwachsene für sich selbst verantwortlich ist. Unterhaltsberechtigt ist er nur, wenn er noch in seiner (ersten) Ausbildung steckt. Dieser Unterhalt ist als sogenannter b) Barunterhalt von den Unterhaltspflichtigen - also beiden Eltern - zu leisten, so sie dazu aufgefordert werden.
    Dazu wird das Einkommen beider Eltern herangezogen und im Verhältnis gequotelt.
    (Im Innenverhältnis kann natürlich der bisherige Betreuungselternteil die Hand aufhalten und sagen: Bitte angemessene Beteiligung für Mietkosten und sonstige anfallende Kosten ...)


    Klar ist: Ab dem 18. Geburtstag ist der bisherige Betreuungselternteil nicht mehr berechtigter Empfänger von irgendwelchen Unterhaltsleistungen des Umgangselternteils oder auch der Kindergeldkasse. Das muss alles neu geregelt und mit dem Einverständnis des "neuen Erwachsenen" versehen werden. Beziehst du weiter, kannst du regresspflichtig gemacht werden.


    Gibt es einen Titel, wäre zu schauen, was dort steht. Endet er mit der Volljährigkeit? Ist er unbegrenzt gültig?
    Aktiv werden muss auf jeden Fall der nun Volljährige.


    Wenn ihr wegen Sonder- und Mehrbedarf bereits schon mal gequotelt habt, dann kann das sicherlich als Rechengrundlage genommen werden - wenn denn damals die Quotelung rein rechnerisch erfolgt ist und nicht Sondervereinbarungen getroffen worden sind.
    Oder umgekehrt gesagt: Der in der Ausbildung befindliche Neuerwachsene hat einen Anspruch auf den (in der DüTa genannten) Unterhalt gegenüber beiden Eltern. Wie die sich die summe aufteilen, ist letztlich das Bier der Eltern. Käme es aber zum Streit darüber und würde ein Gericht entscheiden, dann würde mathematisch gequotelt werden nach bereinigtem Nettoeinkommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Antwort, aber die grundsätzliche Rechtslage war mir schon bekannt.... also dass dann Kind (das ja kein Kind mehr ist) anspruchsberechtigt ist etc.


    Wenn der Unterhalt dann ab Volljährigkeit weiter an mich gezahlt wird, wem gegenüber bin ich dann regresspflichtig?
    Dem Vater gegenüber, wenn er zuviel zahlt? Das wäre aber doch sein Problem, wenn er sich nicht kundig macht. Kann man dann nicht davon ausgehen, dass das eine freiwillige Zahlung ist? Muss ich bzw. Tochter ihn drauf stoßen, dass er ab dem 18. Geburtstag weniger zahlen müßte?


    Für den Unterhalt gibt es momentan einen Beschluss des Familiengerichts.
    Darin ist lediglich der jetzige Betrag festgelegt mit dem Vermerk, dass sich dieser ändert, wenn sich die DDT bzw. das Kindergeld ändern. Dann muss der UH angepasst werden.


    Es ist lediglich aufgeführt, dass sie der UH entsprechend dem Alter des Kindes ändert... bis sechs, sieben bis 12 und ab 13 ....
    Mehr steht nicht drin!

  • solange Vater nix ändert, müsst ihr auch nix ändern :brille


    auf jeden Fall sollte Tochter im ausreichend vorab ihre eigene Kontonummer mitteilen, mdB. ab dem Monat der VJ auf dieses Konto zu überweisen-
    ebenso sollte/muss sie ihm unaufgefordert eine Schulbescheinigung zusenden-


    Sinnvoll wäre es, ihr Deinen Anteil zu geben, und ihn dann für Naturalleistungen zurückzubekommen-
    (kann auch fiktiv sein- sie sollte nur die Rechtslage kennen)


    zurückfordern kann er nichts- ausser, er zahlt weiter an Dich :brille
    dann kann er ggf. etwas machen, da Dir das Geld einfach nicht zusteht-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also müßte ich für mich rechnen und meiner Tochter dann UH zahlen, in der Höhe wie ich errechnet habe.


    Können aber nicht Tochter und ich eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass ich den Unterhalt i.H.v. x € gleich als Kost- und Logie behalte, solange sie zur Schule geht und bei mir wohnt?
    Und dass sie einverstanden ist, dass der UH des Vaters weiterhin auf mein Konto geht?


    Sonst überweisen wir ja nur noch hin und her.....

  • Ich gehe mal davon aus, dass der KV die Rechtslage auch kennt.
    Warum nicht mit allen Beteiligten reden und Ärger vorab vermeiden?
    Laut DDT wird der Beitrag den der UET zahlen muss, ab dem 18. Geburtstag geringer, da der BET ja auch in die Pflicht genommen wird.


    Wie du das mit Tochterkind regelst, ist ja euch belassen, da sie noch bei dir wohnt, wird der Betrag locker mit Naturalien draufgehen.



    LG Jona

  • Das wäre der Idealfall, wenn man sich vernünftig an einen Tisch setzen könnte, aber das funktioniert bei uns leider nicht mehr!


    Es wird um alles, was Geld betrifft gestritten und ich kommuniziere mit meinem Ex-Mann nicht mehr bzw. nur noch über den Anwalt.


    Daher... warum soll ich ihn auf seinen Vorteil hinweisen?
    Ob er die Rechtslage kennt oder nicht, das weiß ich nicht. Aber ich würde es eben grundsätzlich so sehen, dass es dann seine Sache ist, wenn er ja weniger zahlen müßte.


    Er kommt ja jetzt auch nicht freiwillig und paßt den UH an die neue DDT an, sondern ich muss meinem Geld nachlaufen.....


    Ist vielleicht kindisch, aber überzogen gesagt würde das für mich bedeuten "Du, wir könnten jetzt neu berechnen, dass Du Dir dann Geld sparen kannst"..... warum???

  • Ist vielleicht kindisch, aber überzogen gesagt würde das für mich bedeuten "Du, wir könnten jetzt neu berechnen, dass Du Dir dann Geld sparen kannst"..... warum???


    Weil du dich nicht genauso verhalten willst, wie dein Ex? Weil man sich nicht genau so verhält, wie jemand, den man für dieses Verhalten kritisiert? :Hm

  • Sorry, wenn ich dir Bekanntes geantwortet habe. Aber deine anschließenden Nachfragen zeigen irgendwie, dass du die beschriebene Sachlage doch nicht genau kennst.
    A) Nach dem 18. Geburtstag darfst du auf dein Konto nicht weiter die Unterhaltszahlungen beziehen. Wenn ja, kannst du Regress Pflicht kg gemacht werden. Es sei denn, Kind fordert ausdrücklich die Zahlung auf dein Konto und Ex ist bereit dazu. Er muss das nicht. Er muss einzig die Zahlung ans Kind leisten, nicht über Dritte ans Kind.
    B) Wenn Kind rechtmäßig Unterhalt einfordert, muss das zeitgleich an beide Eltern gehen. Den einen auffordern und es beim anderen unterlassen, geht nicht. Das kann man "hemdsaermelig" machen. Aber nicht streitig. Wenn ihr also finanzielle Sachen nur "über Anwalt" klärt, dann sollte sehr sauber gearbeitet werden und nicht angriffig. (Letzteren Eindruck machst du mit der "Pech gehabt"-Haltung beim Ex, die du an den Tag legst. Das ist nicht gut, weil jederzeit und auch im Nachhinein angreifbar.)
    Wenn Ex weiter Unterhalt zahlen soll, hat er ein Anrecht darauf, dein Einkommen zu sehen und sauber gequotelt zu werden. Dass du dir deinen Betrag selbst ausrechnest und mit Kind abstimmst, funktioniert nur mit Einverständnis Ex. Ist er dagegen, muss auf Heller u Pfennig gerechnet und gequotelt werden.
    Du kommst ja aus der Verwaltung und kennst das: alles muss sauber und ordnungsgemäß gemacht werden. Sonst ist es anfechtbar. Und das Streiten scheint ja Hobby zu sein beim Ex.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich stecke ja gerade seit gut einem Jahr "mitten" drin- :-(


    (gut, bei uns zahlt Ex gar nix- aber, das ist ein Sachverhalt am Rande...)


    Es ist wichtig (natürlich nur, wenn es strittig werden könnte, und das scheint bei Euch ggf so zu sein), daß


    das Kind selber das Geld von beiden Unterhaltspflichtigen "fordert", die eigene Kontonummer angibt, und beiden die entsprechenden Schulbescheinigungen o.ä. vorgelegt-
    Du hast ab dem Geburtstag nix mehr mit dem Ex bzgl. KU zu tun- und wenn er weiter auf Dein Konto zahlt,
    dann beinhaltet das mehrere Risiken, die man nicht eingehen sollte-


    so ein Vertrag "wir lassen das mit dem Geld" ist "Mumpitz"-
    wenn nix strittig ist, dann müsst ihr gar nix machen :frag wenn es das aber ist, bzw. zu werden scheint-
    dann ist es wichtig, dass Kind im Zweifel vor Gericht die Wahrheit sagen kann!
    Sie hat beide Eltern zur Zahlung von KU aufgefordert- Mutter ist dem nachgekommen (z.B. Überweisungsbeleg, oder Quittungen... im Zweifel halt auch die "Beteuerung")
    und Vater eben nicht :engel
    ob sie das Geld dann für Logi und Kost zurückzahlt ist nicht wichtig... sie muss "gefühlt" haben, dass Geld "geflossen" ist!


    Da Du selber angibst, in etwa gleich viel zu verdienen, wie Dein Ex, dann wird ja vermutlich sein AnteilKU dtl. sinken-
    meinst Du nicht, dass da die Hoffnung besteht, ihr könntet Euch aussergerichtlich einigen?


    Nimm Dein Netto und sein Netto, schau in die DDorfer Tabelle, und zahlt jeder die Hälfte des ermittelnden Betrages


    Erfahrungsgemäss tun sich Kinder damit sehr schwer ;(
    meine leiden fürchterlich darunter, dass sie mich "verklagen" müssen, um ihren Vater zur Zahlung zu bewegen :kopf
    aber- anders gehts nicht
    sie würden am liebsten drauf verzichten.... da fühl ich mich aber übervorteilt und vorgeführt :-(

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • meine leiden fürchterlich darunter, dass sie mich "verklagen" müssen, um ihren Vater zur Zahlung zu bewegen
    aber- anders gehts nicht


    wieso das, wenn Du doch freiwillig zahlst bzw. für Kost und Logi sorgst??
    Musst Du dann etwa auch einen Anwalt für dich nehmen (Anwaltspflicht bei Unterhaltssachen)?
    Wie ist es, wenn ein Unterhaltstitel besteht per Gerichtsbeschluss, und dieser nicht befristet ist bis zum 18. Geburtstag: muss der Unterhaltspflichtige diesen weiter bedienen wenn Kind noch in die Schule geht (auf Konto des Kindes) solange bis er selbst auf Abänderung klagt..? Oder ist jeder Titel automatisch befristet bis zum 18. Geburtstag?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • weil die Kinder eben nicht nur gegen ein ET vorgehen können :frag
    (bei mir behauptet Ex z.B., dass er nix zahlen müsste, und ich alles :brille)


    und ich zahle ja freiwillig nicht den vollen Satz- sondern nur fast- KV behauptet, ich solle alles zahlen, er nix-
    damit bin ich nun wieder nicht einverstanden :rotwerd den Kids wär´s vermutlich egal :schiel


    Wir hatten einen nicht befristeten Titel (der nie bedient wurde- aber, auch das ist ein anderes Thema)-
    den hat Ex pünktlich zum 18. (quasi als Geburtstagsgeschenk :ohnmacht: ) über Anwalt kündigen lassen, und damit fing das Trara an :-(


    Meine Kids haben sich einen Anwalt genommen, der dann mich und KV zur Vorlage aller Unterlagen aufgefordert hat-
    ich habe das brav getan... Ex auch- allerdings so unglaubwürdig (er lebt quasi von nix :lach bzw. minus) , dass der Anwalt nun entschieden hat, erst den aufgelaufenen KU zu pfänden :tuedelue
    weil er auch keinen Bock hat, mich zu verklagen (insbesondere, da die Kids mit so um die 100 Euro zufrieden gewesen wären)
    zeitgleich hat er (bzw. die Kids) einfach mal Klage auf Unterhaltspflichtverletzung eingereicht, damit ein Staatsanwalt das vorgelegte EK mal prüft-
    alles weitere läuft noch...


    ehrlich gesagt käst es mich aber ziemlich an, und macht einfach nur traurig-
    aber irgendwie grummelt es in mir, dass es nicht sein kann, dass er (weiterhin) damit durch kommt, einfach nicht zu zahlen-
    und das nicht, weil er nix hätte :bldgt:

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Ich finde diese ganze Regelung ab 18 Quatsch.... sorry! Zumindest für Kinder, die noch zur Schule gehen und weiterhin zu Hause wohnen... denn dann ändert sich ja eigentlich garnichts!


    Daher war eben meine Frage.....


    Ich unterstelle jetzt mal nicht, dass mein Ex mit der Volljährigkeit die Zahlung einstellen wird, denn ihm ist sehrwohl bewußt, dass er bis zur Vollendung der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig ist und gehe davon aus, dass er auch zahlen wird.


    Es ging mir einzig um das Vorgehen wie das dann laufen muss wegen der neuen Berechnung etc., da es ja dann nicht mehr die Tablelle gibt aus der es einfach rauszulesen ist und wer sich da drum kümmern muss..... eben unsere Tochter, weil sie das Geld von uns als Eltern haben möchte (in dem Fall dann von beiden) oder ob es auch seine Pflicht ist, diesbezüglich tätig zu werden und eine Neuberechnung zu verlangen (was ja für ihn von Vorteil wäre).


    Und was ggf. zu tun ist, wenn er theoretisch einfach den bisherigen UH weiter zahlen würde..... weil er ggf. keine Ahnung hat, dass es ab Volljährigkeit anders läuft....
    Kann man dann die Zahlung als "freiwillige" Zahlung (von der Höhe her) akzeptieren?


    Gut, dann wäre noch das Problem, dass sie auf mein Konto geht.....
    Aber dann überweise ich den Unterhalt an meine Tochter und sie überweist mir wieder Geld für Kost und Logie.....

  • wenn es auf ihr Konto geht ist es kein Problem, wenn zu viel bezahlt wird-


    Wenn er an Dich zahlt, dann kann (!) es durchaus bei diversen Konstellationen eins werden :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Wir sind nächstes Jahr auch so weit.... deswegen mal ne dumme Frage: Derzeit zahlt Ex den höchsten genannten Satz in der DDT. Ohne dass sein Einkommen bewertet wird, das haben wir Eltern einfach so ausgemacht. Sagen wir mal, der Betrag lautet x. Bedeutet dass dann, dass ab dem 18. Geburtstag Tochter genau dieser Betrag x zusteht, zahlbar von beiden Eltern, aufgeteilt nach Einkommen? Oder wie errechnet sich das? Schließlich hab ich ja bisher zum Einen Naturalunterhalt geleistet und zum Anderen natürlich alle Kosten für die Tochter, die über die Unterhaltszahlungen hinaus gingen, aus meinem Einkommen bezahlt.


    Ach ja, Tochter geht noch zur FOS, danach vorauss. auf die UNI/FH. Ist ihre erste Ausbildung.

  • Hier läufts so, dass ich meiner Tochter (lebt beim KV) den KU überweise
    er erhält das Kindergeld bislang
    wenn sie auszieht wegen Studium erhält sie das KG + KU anteilig von beiden


    Andere Tochter erhält nichts, da sie freiwillig neben Studium dazuverdient
    bitte beachten, dass Studenten eigentlich nicht verpflichtet sind zu arbeiten
    kann, muss aber nicht auf KU angerechnet werden (abhängig von der Höhe)
    KG wird voll abgezogen vom KU
    Stipendium wird auch gekürzt vom KU
    falls es von Interesse ist...

  • Bedeutet dass dann, dass ab dem 18. Geburtstag Tochter genau dieser Betrag x zusteht, zahlbar von beiden Eltern, aufgeteilt nach Einkommen?


    Im Endeffekt wird Euer beider Einkommen zusammengerechnet-
    somit erhält sie weiter die höchste Stufe der DDorfer Tabelle... nur, dieser Betrag ist nicht mehr zu 100% vom Vater alleine zu tragen, sondern anteilig halt auch von Dir (entsprechend nach EK gequotelt; und das KG wird ganz abgezogen); ggf. Eingruppierung eine Stufe höher/niedriger... je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Derzeit zahlt Ex den höchsten genannten Satz in der DDT. Ohne dass sein Einkommen bewertet wird, das haben wir Eltern einfach so ausgemacht.


    cappucino15


    Aufgrund der sehr hohen Einkünfte des Vaters (habe auch einige frühere deiner Aussagen gelesen) handelt es sich um einen speziellen Unterhaltsfall, der sich "außerhalb der DT" abspielt! Ich vermute, der Vater hat einen auf "unbegrenzt leistungsfähig" gemacht und deshalb keine Auskünfte zu seinem Einkommen erteilt. In einem solchen Fall kann über die sog. konkrete Bedarfsermittlungsmethode mehr (manchmal auch viel mehr) Kindesunterhalt als der Höchstsatz der DT verlangt werden. Zumindest sollte man das mit entsprechender anwaltlicher Unterstützung versuchen. Mit der Quotelung ab Volljährigkeit wird der Vater massive Probleme bekommen, wenn er keine Auskünfte erteilt! Wie sollen die Quoten denn dann ermittelt werden??? Möglicherweise wirst du selbst deshalb gar keinen Volljährigenunterhalt zu zahlen haben. ;-)


    Dieser spezielle Fall ist es würdig, in einem eigenen Thread diskutiert zu werden. Zudem würde es ansonsten den Thread von Anmida sprengen. Mein Vorschlag: Dein Anliegen nochmals in einem neuen Thread (mit aussagekräftigem Titel!) schreiben. Oder aber die Mods bitten, alle bisherigen Beiträge in diesem Thread, die sich ausschließlich mit deiner Unterhaltsangelegenheit befassen, in einen neuen Thread abzutrennen. Anmida kann dort dann auch mitlesen, wenn es sie überhaupt interessiert. ;-)

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Nee sprengen will ich den Fred nicht, es ging mir mehr ums Grundsätzliche. Und das betrifft ja auch die TS. Im Grunde ist meine Frage, und die hat Anmida implizit auch schon gestellt: wie hoch ist denn der Naturalunterhalt zu bewerten, den der Elternteil leistet, bei dem ein zur Schule gehendes/studierendes Kind wohnt. Wäre das der Betrag, den anmida oder ich an die KVs zahlen müssten, wenn die Kinder bei ihnen wohnen würden?

  • Nein. So wird Unterhalt nicht ermittelt, wenn es streitig geklärt wird. Sondern wie bereits beschrieben: Einkommen addiert, DueTa, gequotelt. Und Kind zahlt vereinbarten Satz für Unterkunft usw.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.