begleiteter Umgang - wie im Detail geregelt

  • Kleine Ergänzung, das Formular heißt schlicht BB.
    Als Person, der die Kosten entstehn sollte das Kind/die Kinder stehen und nicht die Mutter, denn wenn die Mutter drin steht wird das abgelehnt. Aber auch die Kinder haben beim Jobcenter ein Recht auf Mehrbedarf was den Umgang betrifft, soweit ihnen Kosten entstehn:



    Also wie geschrieben, steht die Mutter drin als diejenige, die die Kosten hat, wirds abgelehnt werden, da es um das Umgangsrecht zwischen Vater und Kind geht, beide wären im Falle des Bezugs von Leistungen nach SGB2 berechtigt, diesen Mehrbedarf geltend zu machen. BB- Antrag ausfüllen für das Kind, Nachweise nicht vergessen.

  • Hallo,
    dass damals und jetzt auch wieder direkt ein ganzes Jahr bewilligt wird (vom JA) ist ungewöhnlich.


    Es gibt ja zwei Arten an den BU zu kommen, 1.) beide Eltern stellen beim JA einen entsprechenden Antrag und das JA bewilligt diesen 2.) das Gericht ordnet BU an.


    Das kommt sich meines Wissens nach aber rechtlich auf das gleiche raus, zumindest was die Finanzierung angeht. Die läuft ja in beiden Varianten über das JA und die entsprechende rechtliche Verordnung.


    Das hat jetzt weniger was mit den Fahrtkosten zu tun, als mit dem BU als solches. Du hättest also bei eurer Konstellation auch sagen können BU will ich nicht. Das hätte verschiedene denkbare Konsequenzen haben können: 1.) es findet kein Umgang statt 2.) es findet unbegleiteter Umgang statt 3.) ein Gericht ordnet auf Antrag BU (oder eine andere Form des Umgangs) an oder setzt Umgang aus

  • Es ist einiges passiert inzwischen. Die Umgänge sind gestartet (Fahrtkosten trage natürlich wieder ich) und nach den ersten drei Umgängen flattert mir ein Schreiben vom Amtsgericht ins Haus.
    Der KV möchte das Kind von Fr - So alle 14 Tage und in der Woche dazwischen von Do abend auf Fr früh um 10:00. BÄM


    Wir stehen nun kurz vor der Verhandlung. Verfahrensbeistand hat mit KV, mir und Kind gesprochen und eine Empfehlung ausgesprochen.
    Diese lautet auf begleiteten Umgang jedes Wochenende und zusätzlich 1x pro Woche (ggf. im Kindergarten). Außerdem ein psychologisches Gutachten des KV bevor weitere Überlegungen zu unbegleitet angestellt werden können.
    Ebenso Elterngespräche und psychologische Begleitung des Kindes stehen in der Empfehlung.


    Bin aus den Latschen gekippt! Also erst den Zwerg möglichst oft zum KV karren und dann psychologisch betreuen lassen, damit er damit klar kommt. :radab
    Das soll für das Kindswohl sein???


    Der zeitliche Aufwand ist auch der Hammer! 2x Umgang die Woche (bisher hab ich das Kind hingekarrt, Aufwand 4 Std insgesamt) und dann noch Elterngespräche und psychologische Betreuung fürs Kind!
    Wann soll das denn überhaupt stattfinden? Ich bin in der Weiterbildung, Zwerg bis fast 15:00 Uhr im Kiga und der KV arbeitet nachmittags...


    Bin total erschlagen und weiß nicht wie ich das alles wuppen soll. Und jedes WE die spinnen doch! Wir haben auch noch ein Leben!!!
    Nächste Woche hab ich noch ein Gespräch mit meinem Anwalt, aber ich kratze gerade alle möglichen Argumente dagegen zusammen. Zu Hülf!


    :hilfe:hilfe:hilfe

  • Du mußt in deiner Arbeitszeit nichts tun und ich sehe auch eigentlich keinen Grund gegen eine Begleitung an eurem Wohnsitz. Darauf solltest du beharren oder jemand anderes soll das Thema Logistik lösen, denn
    auch ein FS und ein Auto sind nicht selbstverständlich.

  • Auf jeden Fall würde ich Umgang jedes WE ablehnen! Du musst auch freie Zeit mit Kind haben können, die nicht durch die BU verplant ist. Vielleicht wollt ihr ja auch mal spontan wegfahren, oder bekommt Besuch, das ist ja dann alles lahmgelegt durch so eine Regelung.

  • hallo lena, was ist denn ein FS?
    ja klar werde ich das ablehnen. aber ob das jemanden interessiert? bis jetzt zumindest nicht...


    die frage ist: wie verargumentiere ich das. klar, freie zeit für freie bürger und so, aber reicht das?

  • Also mit FS ist wohl Führerschein gemeint.


    Was soll denn mit dem BU im KG sein, doch höchstens im Anschluss an die KG-Betreuung, so dass dort quasi nur die Räumlichkeiten genutzt werden?


    Das könnte doch eine Möglichkeit sein.(Jetzt mal abgesehen davon, dass der KV nachmittags arbeitet, aber das soll nicht dein Bier sein)


    Fahrdienste zum Umgang in dem Umfang können nicht von dir erwartet werden.


    Argument: Du kannst es dir finanziell und auch zeitlich nicht leisten. Hier ist der UET gefragt, dass Umgang an eurem Wohnort möglich ist.


    Mit der psychologischen Begleitung bin ich zwiespältig.


    Es ist natürlich wieder ein mehr an Terminen, aber andererseits guckt doch nochmal jemand neutrales wie es Kind damit geht, und ob es tatsächlich mit der Besonderheit von KV gut umgehen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von thursdaynext () aus folgendem Grund: komma mal wieder

  • hallo lena, was ist denn ein FS?
    ja klar werde ich das ablehnen. aber ob das jemanden interessiert? bis jetzt zumindest nicht...


    die frage ist: wie verargumentiere ich das. klar, freie zeit für freie bürger und so, aber reicht das?


    Führerschein


    Du sagst einfach - ich kann nicht. Nicht - ich will nicht.


    Da sagt dein Anwalt einfach - Frau Frucade ist es nicht möglich das Kind am Mittwoch um 15 Uhr nach Groß-Klotzheim zu fahren. Der Umgang kann aber natürlich gerne
    ab Aufenthaltsort des Kindes - Kindertagesstätte Regenbogen - in Klein-Ostheim erfolgen.

  • Das ist schon sehr eigenwillig, was du hier schilderst.


    Jedes Wochenende plus unter der Woche ist eine ganz klare Aufbauregelung aka Anbahnungsregelung die man in der intensiven Weise dann macht, wenn im Grunde längst eine Bindung zwischen Vater und Kind da sein müsste - die kennen sich -aber aufgrund wilder Umgangsrythmen nicht hat zustande kommen können. Also sowas im Stil von 1 Jahr lang alle 4 Wochen 2 Stunden. Bei sowas KANN keine Bindung entstehn und das muss auch allen Beteiligten klar sein, kann also auch keine Anbahnungsregelung sein in dem Fall sondern eine Härtefalllösung.


    Im Klartext:
    Es gibt genau drei denkbare Gründe für begleiteten Umgang.


    1) Es besteht zwischen Kind und Elternteil keinerlei Bindung, diese muss erst aufgebaut werden und der Umgangsbegleiter fungiert als Bindungsüberträger und Anker für das Kind vom betreuenden Elternteil zum Umgangselternteil. Das ist dann befristet, je nach Alter des Kindes auf maximal 2-3 Monate mit häufigen Umgangsintervallen. Macht dann gewöhnlich ein Umgangspfleger.


    2) Es besteht ein hinreichender Verdacht, dass das Kind beim Umgangselternteil gefährdet sein könnte. In dem Fall ist Begleitung befristet bis zur Klärung dieses mutmaßlichen Gefahr, also bis z.B. die Ermittlungen wegen Missbrauchsvorwürfen oder ein psychologisches Gutachten oder ein Drogentest o.ä. abgeschlossen ist und dann wird neu angesetzt wie der Umgang zu regeln ist. Kann ein Umgangspfleger machen, kann aber auch institutionell gelöst werden.


    3) das Kind kann de facto nicht mit dem Elternteil alleine gelassen werden. Der Fall ist gegeben bei schwer psychisch erkrankten UETs, schweren Suchterkrankungen... also alles was die Erziehungsfähigkeit des UETs praktisch komplett verneint. Dann wird Härtefallumgang für das Kind umgesetzt, damit es nicht in das Identitätsloch fällt, den Vater/die Mutter nicht zu kennen. DANN macht man Regelungen im Stile von alle 4 Wochen x Stunden und das läuft dann institutionell, also Kinderschutzbund, Jugendamt o.ä.


    Die Häufigkeit der Umgänge hier spricht gegen 3), was die Frage aufwirft, was der jahrelang begleitete Umgang zu bedeuten hatte. Das Stichwort Mediation ist gefallen - das würde die Elternebene betreffen und nicht die Eltern-Kind-Beziehung....


    Also was genau das Problem mit unbegleitetem Umgang ist, ist irgendwie...nicht klar.

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Antworten. Ach so FS hab ich, aber kein Auto.
    Wohne in einer größeren Stadt, nutze also öffentliche Verkehrsmittel.
    Mit Laufwegen, Wartezeiten und Fahrtzeit sind wir 45 min bis 1 Std einfach von Tür zu Tür unterwegs.
    (Alle anderen Umgangszentren im Grunde ähnlich von der Fahrtzeit)


    Muß ich "ich kann nicht" nicht weiter begründen? Meine bisherige Erfahrung mit "Fachleuten" war da nicht so positiv.


    Tüftels, was Du schreibst trifft es ins Schwarze. Ich empfinde es auch als sehr eigenwillig, es fühlt sich so an als ob mit angezogener Handbremse Vollgas gegeben wird.
    (Und dabei ist bekanntlich ein Burnout die Folge...)


    Ich wollte hier nicht die komplette Geschichte schildern, aber ohne ein paar Eckdaten ist es wohl auch zu obskur um die Lage einzuschätzen.
    Deshalb zumindest ein paar Stichpunkte: KV psychisch krank, vom Vaterwerden überfordert mehrere Suizidversuche, Klinik, begleiteter Umgang für ein knappes Jahr, danach sollte in unbegleitet übergegangen werden (Vereinbarung war schon geschrieben) hat aber niemals stattgefunden da KV wieder (überfordert) für ein Jahr in der Klinik war. Vor einigen Wochen entlassen, haben wir wieder begleiteten Umgang gestartet - dann kam das Schreiben vom Gericht und der Rest den ich geschildert habe.


    also 2) Tüftels


    Ich verstehe jetzt trotzdem nicht warum da Umgangsmäßig so in die "Vollen" gegangen wird. Etwa um dem KV eine Perspektive zu geben?
    Die psychologische Begleitung vom Zwerg finde ich übrigens als Einziges sinnvoll was die Empfehlung angeht. Allerdings wurde mir da bei dem Gespräch auch ein "und falls er sich tatsächlich Mal umbringt ist das Kind besser drauf vorbereitet" um die Ohren gehauen. :wow


    Ja klar stimmt schon. Aber wenn man das alles als recht wahrscheinlich annimmt (zu Recht) ist doch "Vollgas" irgendwie die falsche Richtung mein ich!

  • Volle Zustimmung. Ich glaube hier geht es auch nicht um eine Anbahnung zwischen KV und Kind, sondern um Gängelung und Ausübung von Macht für die TO. Zumindest erweckt der Thread bei mir immer mehr den Eindruck. Das einzige was sie zu stören scheint, ist ihre Freizeit und das sie den BU nicht komplett von der Allgemeinheit oder KV gesponsert bekommt (ihr habt als Elternpaar versagt, also zahlt auch bitte selber die Zeche!). Von einem Willen das möglichst bald unbegleiteter Umgang stattfindet liest man überhaupt nichts.



    Mir wurde aber auch gleich noch angekreidet, das inzwischen keine Mediation mehr stattfindet. Ja Himmel, ich hab noch was anderes zu tun als alle zwei bis drei Wochen über Fizzlepuzzle zu reden. Es gab begleiteten Umgang - was muß ich da stundenlang mit dem KV quatschen?

    Hmm ... Wie besprichst/regelst du dann Dinge die euer Kind betreffen mit dem KV ?
    Wie willst du nach dem BU die Dinge euer Kind betreffend mit dem KV regeln ?
    Wie wollt ihr eure Konflikte klären bzw. wie klärt ihr sie jetzt ???


    Ich frage, weil ich es so verstanden habe, dass ihr nicht miteinander kommuniziert. Und dann ist die Mediation der einzige Ort an dem so etwas überhaupt möglich wäre. Und ohne Kommunikation werden sich bei euch die Fortschritte in Grenzen halten. Aber vielleicht ist das ja auch genau so gewollt . . . :Hm

  • Diese lautet auf begleiteten Umgang jedes Wochenende und zusätzlich 1x pro Woche (ggf. im Kindergarten). Außerdem ein psychologisches Gutachten des KV bevor weitere Überlegungen zu unbegleitet angestellt werden können.Ebenso Elterngespräche und psychologische Begleitung des Kindes stehen in der Empfehlung.


    Hallo Frucade,


    es handelt sich hier um einen weisen Rat, da die Aussicht auf unbegleitete Umgänge an ein psychologisches Gutachten über Kindesvater geknüpft wird.


    Ist KV bereit, dieses anfertigen zu lassen, soll Richtung unbegleitet gedacht werden dürfen.
    Ist KV nicht bereit, dieses anfertigen zu lassen (wozu man ihn nicht zwingen kann), wird nicht in Richtung unbegleitet gedacht werden dürfen.


    Währenddessen wird dem Recht des Kindes auf Umgang Genüge getan, allerdings auch hier mit der klaren Empfehlung, es vor Schaden zu bewahren, indem ein begleitender Psychologe ein neutrales Auge auf das Kindeswohl hat und ggfls als Notbremse zum Wohle des Kindes fungieren kann.


    Offengestanden würde ich das "jedes Wochenende" lediglich abändern auf "einmal am Wochenende, einmal am Freitag zuvor" und mich der Empfehlung der VB anschließen. Gar kein (!) Umgang durfte hier nicht erwartet werden, das würde dem Recht des Kindes zuwiderlaufen. Eher schon war stundenweise alleiniger Umgang als Vorschlag zu erwarten und genau dies ist immer noch zu befürchten.


    Zu argumentieren mit "ich kann nicht" oder mit den Kosten dürfte eher nicht gut ankommen beim Gericht. Zu befürchten wäre dann die Perspektive "ok, dann holt der Papa das Kind an der Haustür der Mama ab."


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo Frau Raussteiger,


    der KV will sich dem psychiatrisch/psychologischen Gutachten stellen lt. Schrieb.


    Um "gar keinen Umgang" geht es nicht und ging es auch nie. Begleiteter Umgang findet ja im Moment wieder statt, seit er aus der Klinik draußen ist.
    An dem Punkt "stundenweiser alleiniger Umgang" waren wir vor einem Jahr. Da ist der KV auf den Punkt zusammengeklappt.


    Die psychologische Betreuung halte ich auch für sinnvoll. Selber hätte ich aber wohl eher in etwas höherem Alter des Kindes damit angefangen.


    Die Fahrtkosten hätte ich aber durchaus gerne gezahlt, da meine finanzielle Situation es einfach dringend erfordert! Bisher habe ich es immer stillschweigend gezahlt, nun KANN ich schlicht und ergreifend nicht mehr!!!
    Diese flappsige Bemerkung von Ichitos mir ginge es nur ums Geld,empfinde ich angesichts meiner Situation direkt schon als Frechheit. Ich muß schauen das mein Kind was zum Essen auf dem Teller hat!
    Auch bin ich diejenige, die von Anfang an "den Laden" komplett alleine am Laufen hält in jeglicher Hinsicht, inkl. anfänglich des KV`s. Und ja, das zehrt ungemein an meiner Energie. Weshalb ich auch sehr darauf achten muß,
    was ich noch alles schultern muß.


    Was Du richtig interpretierst Ichitos ist, dass ich definitiv nicht für einen möglichst baldigen unbegleiteten Umgang bin.
    Und wenn Du lesen und verstehen kannst, dann weißt Du auch warum.

  • Zu argumentieren mit "ich kann nicht" oder mit den Kosten dürfte eher nicht gut ankommen beim Gericht. Zu befürchten wäre dann die Perspektive "ok, dann holt der Papa das Kind an der Haustür der Mama ab."



    es muss ja nicht die Haustür sein - aber vielleicht der Kindergarten oder ein Stadtteil-Zentrum
    und nicht zwingend am anderen Ende der Stadt


    Frucade - gibt es eine Umgangs-Organisation in der Nähe - dann würde ich die gleich anführen - als Möglichkeit
    z.B. Stadtteilzentrum Stillhorn, Gemeinde Lautius, Caritas Nordhorn


    Ich kenne auch Umgangspfleger die holen das Kind zuhause ab und bringen es dann zum Umgangsort.

  • Ach Leut, ich fühl mich so allein gelassen mit dem ganzen Scheixx. KV macht "piep" und alle springen, aber wenn ich was sag dann werden die Augenbrauen hochgezogen...



    dann stell dich auf die Hinterbeine. Du kannst und willst es finanziell nicht alleine tragen. Soll er sich etwas einfallen lassen !
    Es ist egal ob irgendwelche Leute die Augenbrauen hochziehen. Du sollst dich ja nicht mit ihnen anfreunden....
    Aber wehren solltest du dich !

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !