begleiteter Umgang - wie im Detail geregelt

  • Ja, glaube ich auch, dass sie sich schwer tun, aber ich finde aus dem Wortlaut des Punkt 6, unter dem ja auch UET Fahrtkosten erstattet werden, geht genau hervor, dass diese Kosten dementsprechend als Mehrbedarf gelten.


    Versuch macht kluch.


    Dann kann man immer noch einen Widerspruch gegen die Ablehnung schreiben, und sich notfalls anwaltlichen Rat holen..


    Es ist tatsächlich erst mal mit einer Ablehnung zu rechnen.

  • Dann ist das kein begleiteter Umgang im eigentlichen Sinne, sondern irgendeine (krude *hust*) durch das Jugendamt initiierte Elternvereinbarung. Die Stelle, die den Umgang begleitet, übernimmt sicherlich auch die Kosten nicht, denn eine Kostenübernahme würde voraussetzen, dass irgendwer, der das darf - ein Gericht - begleiteten Umgang anordnet. Das ist nicht passiert, also gehe ich davon aus, dass es sich um irgendeine caritative Stelle handelt, die grundliegend aus öffentlichen Mitteln getragen wird.


    Und da das was ihr da macht nichts offizielles ist, sondern eben eine Elternvereinbarung, übernimmt dafür natürlich auch niemand irgendwelche Kosten.
    Es liegt ja keine Verpflichtung vor, diese Fahrleistungen zu erbringen. Das wird freiwillig gemacht.

  • Hallo,


    also das JA hat auf eine Mail des KV alle Register gezogen und (ohne mich in Kenntnis zu setzen) bei der XYZ-Zahlstelle ein Jahr begleiteten Umgang rausgeleiert. Eine Elternvereinbarung gibt es nicht. Vielleicht gibt es eine zwischen KV und dem JA?


    Beim Jobcenter habe ich schon zweimal angefragt, das wurde abgewiesen. Allerdings hab ich keine Paragraphen ins Gespräch geschmissen oder sonstwelche "genaueren" Anfragen gestellt.
    Ich hab aber auch keine Zeit und Energie ständig mich um solchen Kram auch noch zu kümmern. Ich renn eh ständig von Hinz zu Kunz und tue und mache. Echt ich bin so müde! Mir wurde seitens JA ja schon angekreidet, daß ich nicht von mir aus aktiver geworden bin!!! Das ist eine Frechheit, vor allem wenn man bedenkt das bisher ich den meisten Kram gemanagt habe! Hab ich schon erwähnt das mir grad die Galle hochkommt? :kotz


    Je mehr ich drüber nachdenke, desto wütender werde ich gerade!


    Danke fürs mitlesen.
    Lg Frucade

  • Ich frage mal ganz plump:


    Wer hat denn dich in welcher Form darüber informiert,dass du "verpflichtet" seist, da mit zu machen?


    Denn soweit ich das sehe ist das, wenn das so stattgefunden hat, schlicht eine freiwillige Veranstaltung. Und ein Jahr begleiteter Umgang ohne zugrundeliegenden Gerichtsbeschluss ist, vorsichtig ausgedrückt, abenteuerlich. Denn bei einem Jahr geht es da nicht um Anbahnung sondern um "wir können den Elternteil mit dem Kind nicht unbeaufsichtigt lassen" und wenn eine derartige Kindeswohlgefährdung im Raum stünde, wundert es mich, dass da ein Jugendamt überhaupt im Alleingang irgendetwas regelt.

  • Ich wurde zu einem Gespräch eingeladen beim JA und da wurde mir das präsentiert.
    Auf einige Nachfragen (Atteste, Finanzierung, Umgangshäufigkeit) wurde mir mitgeteilt das wenn ich SO drauf bin, eine gerichtlicher Beschluß wohl angezeigt wäre, da müßte ich mich dann rechtsverbindlich dran halten.


    Ja, ist mir schon klar das es "freiwillig" ist. (Auch wenn es sich NULL so anfühlt). Allerdings wäre bei einem Gang vor das Gericht das Ergebnis ebenfalls begleiteter Umgang.
    Das JA tut aber so als ob es um Anbahnung ginge. Obwohl inzwischen evtl. der Groschen gefallen ist, dass sich das nicht alles einfach in Wohlgefallen auflöst nur weil Zeit vergeht.
    Es gab ja schon mal über ein Jahr begleiteten Umgang, ist ja nicht das erste Mal...


    Mir wurde aber auch gleich noch angekreidet, das inzwischen keine Mediation mehr stattfindet. Ja Himmel, ich hab noch was anderes zu tun als alle zwei bis drei Wochen über Fizzlepuzzle zu reden. Es gab begleiteten Umgang - was muß ich da stundenlang mit dem KV quatschen? Haben wir fast zwei Jahre gemacht! Mit was für einem Ergebnis? Der hat die Zeit genutzt um mir an den Karren zu fahren. Und aufgehört hat es nicht wegen mir mit der Mediation. Ich bin aber im Moment nicht bereit dazu das wieder aufzunehmen. Was soll das? Die JA Dame tut gerade so als ob unser Problem auf der Elterneben liegen würde und ich dabei die Böse bin. :kopf


    "wir können den Elternteil mit dem Kind nicht unbeaufsichtigt lassen" - das trifft es genau. Irgendwie ist der JA Dame das nämlich doch auch ungeheuer, andererseits tut sie so als wäre ja aber eigentlich alles in Butter.


    :ohnmacht:

  • Ich muss mal so deutlich fragen: Was ist denn das Problem mit dem Kindesvater, dass er soooo lange begleiteten Umgang finanziert bekommt? Und: Lohnt es sich dann mit diesem Problem nicht vielleicht, es auf einen Umgangsbeschluss bei Gericht ankommen zu lassen? Möglicherweise hat ja ein psychologischer Sachverständiger (seitens des Familiengerichts hinzugezogen) noch ein paar hilfreiche Ideen?

  • Ob es sich lohnt es auf einen Umgangsbeschluß ankommen zu lassen?
    Gute Frage, die habe ich mir auch schon gestellt.


    Was wäre denn dann anders, außer das ich ggf. die Fahrtkosten gezahlt bekomme? (Scheint ja auch nicht immer der Fall zu sein wie andere schon geschrieben haben)
    Ich frag das jetzt so blöd, weil ich keine Idee habe was dann anders bzw. vorteilhaft wäre. Scharf bin ich auf Gericht nicht...


    Lg Frucade

  • Ob es sich lohnt es auf einen Umgangsbeschluß ankommen zu lassen?
    Gute Frage, die habe ich mir auch schon gestellt.


    Was wäre denn dann anders, außer das ich ggf. die Fahrtkosten gezahlt bekomme? (Scheint ja auch nicht immer der Fall zu sein wie andere schon geschrieben haben)
    Ich frag das jetzt so blöd, weil ich keine Idee habe was dann anders bzw. vorteilhaft wäre. Scharf bin ich auf Gericht nicht...


    Lg Frucade


    Der Ansatz sollte anderes sein - nicht du solltest die Fahrkosten erstattet bekommen, sondern Vater & Umgangsbegleiter bekommen das Kind quasi ab Haustür
    und müssen sich selbst drum kümmern, wie sie zu dir kommen.

  • O.K. danke. Aber wie gesagt - hat der Umgangshelfer gleich vom Tisch gewischt, weil er da mehrere Umgänge vor Ort hat und nicht wegkann.
    Er ist also "raus"


    Jugendamt versucht sich da rauszuhalten und fand mein Ansinnen auch so "naja" und stellt sich tot.


    Der erste Umgang soll bald stattfinden. Ich denke die werden es alle aussitzen, fühlen sich nicht zuständig und/oder fragen mich frech ob ich denn etwa nicht den Umgang fördern möchte...


    Ich frage mich bzw. euch auch, wie ich nun weiter vorgehen soll. Nochmal ne Mail ans Jugendamt und fragen was mit Fahrtkosten ist, anderenfalls entfällt der anstehende Umgangstermin?


    :hilfe

  • Ja dann gibts halt keinen begleiteten Umgang, sondern gleich einen unbegleiteten, wenn diesen keiner zahlen möchte.
    Ziel eines begleiteten Umgangs soll die Hinarbeitung auf unbegleiteten Umgang sein (Kostenfrage ist dann eindeutig geklärt - Umgang zahlt UET).


    Oder was ist eigentlich das Ziel dieses betreuten Umgangs, der für meinen Geschmack mit 1 Jahr!!! schon a bissl arg lang ist.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Von was für Kosten reden wir hier überhaupt und was kannst du an dem Ort während des Umgangs machen?


    Evtl. gibt es ja irgendwas in der Nähe, damit du die Zeit für dich nutzen kannst?


    Wir haben das meistens mit dem Wocheneinkauf oder einer Tasse Kaffee im Café nebenan verbunden.


    Ist der KV denn zuverlässig. Wird er die Termine regelmäßig wahrnehmen?


    Evtl. gibt es tatsächlich über ALG2 die Möglichkeit die Kosten zu beantragen.

  • Hallo,


    das Ziel ist nicht so genau definiert. Aussage "Jetzt machen wir erstmal dieses Jahr begleiteten Umgang und dann schauen wir mal wie die Situation dann ist, ob dann nochmal Verlängerung nötig ist..."


    In der Nähe ist ein Einkaufszentrum. Bringt mir aber ohne Geld und an Sonntagen auch nichts. Bin von den Terminen größtenteils von den Zeitvorgaben des Umgangshelfers abhängig, wann der eben kann.


    Welche Möglichkeit gibt es denn über ALG2 die Kosten zu beantragen? Der Sachbearbeiter sagte schon zweimal nein. Gibt es da ein Zauberwort? Weißt Du das Traumtänzerin?


    Lg Frucade

  • Also ich würde einen Antrag schreiben: Hiermit beantrage ich Mehrbedarf gemäß §21 SGB2 Punkt 6, zur Finanzierung der Umgangskosten . Da vom JA XY begleitete Umgänge für die Dauer eines Jahres vorgesehen sind, die ich in der Pflicht bin zu ermöglichen, aber nicht in der Lage bin zu finanzieren, bedarf es dieses Mehrbedarfs.


    Es handelt sich um die Summe XY, für xx km, so und so oft im Monat, in Summe also : XY Euro


    Aus den beigefügten Unterlagen können sie meine Verpflichtung zu diesem begleiteten Umgang sehen.


    Für Rückfragen diesbezüglich steht ihnen beim JA Frau XY zur Verfügung. Eine Finanzierung über das JA scheidet leider aus.


    Ich freue mich über einen schnellen positiven Bescheid.


    Mit freundlichem Gruß, Frucade

  • Ich würde den Antrag beim Jobcenter so stellen wie oben beschrieben und unten aber noch drunter schreiben:


    Bei Nichtzuständigkeit erwarte ich von Ihnen einen Bescheid über die Nichtzuständigkeit, sowie die Weiterleitung an den zuständigen Träger, da diese Kosten vom Regelsatz des SGB2 nicht abgedeckt sind.


    Wenn dabei nichts rauskommen sollte, dann bitte zum Sozialamt gehn mit allem schriftlichem Krams und auf Paragraph 73 des SGB12 hinweisen, Hilfe in sonstigen Lebenslagen.


    Viel Glück