Beteiligung des anderen ETs an den Betreuungskosten des Schulkindes

  • Guten Abend,


    bisher war es hier nie relevant, da ich als Studentin nicht viel zahlen musste, jetzt arbeite ich allerdings und die Hortkosten belaufen sich auf knappe 200 € im Monat (berechnet auf Basis meines Haushaltseinkommens - kein neuer Partner, nur mein Gehalt, Kindergeld und Unterhalt). Sowohl der Vater als auch ich sind auf den Hort angewiesen und ich gehe davon aus, dass es angemessen wäre, wenn wir uns die Kosten, gequotelt, teilen. Ich meine aber, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und es ggf ausgeurteilt werden muss, oder? Kann ich prinzipiell erstmal das Jugendamt bitten, sich darum zu kümmern bzw. ist das sinnvoll? (Es besteht keine Beistandschaft, als der Vater jedoch einmal den Unterhalt spontan einstellen wollte, habe ich die "Beratung" in Anspruch genommen und die haben das fix und gut mit ihm geklärt.) Oder aber ist es so, dass ich davon ausgehen muss, dass ich eh keine Chance hab, dass er sich beteiligen muss und das nur unnötigen Ärger bedeuten würde?


    Danke schonmal

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Ich denke, das Jugendamt ist der falsche Ansprechpartner, da es sich hier nicht um den Unterhalt für das Kind handelt, sondern allenfalls um Mehrbedarf (hier gilt ebenfalls ein erhöhter SB). eventuelle Ansprüche gegen den anderen ET wären daher ggf. von Dir gerichtlich zu klären. Trotzdem würde ich das vorab mit dem Jugendamt abklären.


    LG

  • Das JA hat mich im letzten Jahr auf meine Anfrage bzgl. Mehrbedarf Kitakosten beraten. Es lief nicht über die Beistandschaft (die ich habe), war aber zufälligerweise derselbe Mensch, der sich darum gekümmert hat.


    Generell muss sich der UE am Mehrbedarf gequotelt beteiligen. Sie haben mir jedoch zusätzlich ein Urteil gezeigt, nachdem es rechtens ist, ab einer gewissen Unterhaltsstufe (weiß jetzt nicht mehr welche) JE STUFE 10€ für andere Zwecke wie z.B. Mehrbedarf zu verwenden. Der Rest wird dann gequotelt.
    Das waren dann in unserem Fall einige Stufen.


    Ich habe mich dann so mit dem KV "geeinigt":
    Stufenanzahl x10€ = Summe X. Nehmen wir an, das waren 5x10€ = 50 €. Die Differenz zwischen Mehrbedarf und Summe X haben wir dann gequotelt. D.h. z.B. 100€ Kitakosten im Monat -50 € =50 €. Diese 50€ haben wir dann mehr oder weniger gequotelt.


    Hätte ich mich mit KV nicht selbst geeinigt, hätten sie es auch übernommen, ihn anzuschreiben. Meines Wissens wäre das dann aber nicht so "verbindlich" gewesen wie die Unterhaltsberechnung der Beistandschaft (wobei ja auch diese erstmal nicht verbindlich ist).

  • Vater müsst nach Stufe 3 Zahlen, ich "will" nur 2. also könnte ich da maximal 20 Euro "wegpacken ". Wobei auch das nicht ginge, da er nicht den kompletten Betrag zählt...

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Hallo,


    bei uns wurde das im Zuge der Unterhaltsberechnung gleich mit geklärt und es steht auch so als Zusatz in der Urkunde (also das wir uns die Betreuungskosten hälftig teilen).
    Die Kleine war schon in der Schule als wir das geklärt haben, insofern ging ich davon aus, dass das so auch rechtens ist (weil vom Jugendamt abgesegnet).
    Allerdings müsste er mehr zahlen, wenn wir quoteln würden, vielleicht hat er deshalb einfach unterschrieben...


    Wenn euer Verhältnis nicht ganz schlecht ist, dann frag euren KV doch einfach ob er sich beteiligt. Vielleicht sieht er wie unser KV ein, dass das mit dem Hort notwendig ist und ihm auch etwas nutzt (im Gegensatz zum Unterhalt war das bei uns nie ein Streitthema komischerweise, was meine Arbeit angeht ist der Herr immer sehr zuvorkommend)


    Grüße, Endrah

  • nochmal kurz - und danke erstmal für die antworten. wir sprechen die tage und versuchen, uns so zu einigen.


    ich hänge aber grade argumentativ etwas an dem punkt, dass die kosten ab dezember um ca 100% steigen, weil meine bezüge deutlich steigen. also, wenn gequotelt wird, werden ich auch mehr zahlen müssen als er, da ich mehr einkommen habe. vollkommen okay. aber - ist es legitim, dass er dann die erhöhung mitzahlen muss, die durch meinen mehrverdienst verursacht wird? richtig fühlt sich das für mich grade nicht an, andererseits scheint es ja so zu sein (und nein, ich bin nicht bereit, darauf zu verzichten. ich war immer einverstanden, dass er eine stufe weniger zahlt, ich mach ihm nicht die hölle heiß, weil er die vom jugendamt thematisierte erhöhung zum 1.1. nicht beachtet, ich warte immer noch auf das im letzten winter versprochene geld für eine große anschaffung - ergo: ich will ihn echt nicht ausnehmen, aber er hat es finanziell bisher schon ganz nett mit mir).

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"