Unterhaltssatz steigt 2017 und 2018

  • Wenn Jahr um Jahr jetzt ne Erhöhung kommt wegen der Inflation, müsste doch auch Jahr um Jahr der Selbstbehalt angehoben werden - wegen der Inflation. Oder hat die der Unterhaltszahler nicht? Man darf nicht automatisch davon ausgehen, dass der Unterhaltszahler jedes Jahr ne Lohnerhöhung bekommt.


    So langsam dämmert den Familienrichtern hierzulande auch, das wir längst von der Vollbeschäftigung und bei dem Mindestlohn angekommen sind. Die individuellen Unterhaltsberechnungen werden immer komplexer und die Mangelfallkapitel in den Leitlinien immer länger. Das ist eigentlich nichts anderes als der mikroökonomischen Effekt der aktuellen Leitzinspolitik. Da gibt es auch nur noch eine Mangelverwaltung und es wird Geld gedruckt, was das Zeug hält.


    Unterhaltspflichtige müssen sich den Inflationsausgleich von ihrem Arbeitgeber besorgen. Ich darf z. B. alle 2 Jahre mal nachfragen, ob ich mal einen oder zwei Prozentpunkte auf's Brutto bekomme. Die 10% Erhöhung, die der Gesetzgeber zusammen mit den letzten drei Jahren über die DDT rausgehauen hat, bekomme ich natürlich nicht. Die letzte SB-Erhöhung gab es eigentlich nur wegen der ausufernden Wohnkosten.



    Also ich finds echt arg. Auf den ersten Blick sinds nur max. 9 EUR (abzüglich 1 EUR KiGe), aber wenn man eh schon am SB rumkaspert oder gar durch die letzten Erhöhungen schon darunter bezahlt, find ich das echt hart auf Dauer.


    Die Leute mit einem Fixbetrag im Titel betrifft das erst mal nicht. Die zahlen weiter das, was tituliert ist. Bei dynamisierten Titeln stimmt das natürlich.


    Zitat


    Der Korrektheit wegen müsste man jedes Jahr den Titel abändern lassen. Wer zahlt denn das?


    Die Kostenfrage stellt sich m. M. eigentlich nur, wenn ein Gericht den Titel gefertigt oder einen bestehenden Titel abgeändert hat. Das Jugendamt kann den Titel auch kostenfrei ändern, wenn die Eltern das einvernehmlich wollen und der Pflichtige mit den aktuellen Beträgen offenkundig überfordert ist. Ich kenne auch ein paar, die titulieren immer jährlich. Das sind aber meistens solche, die wenig verdienen und von denen erfahrungsgemäß auch langfristig finanziell nicht viel zu erwarten ist.

  • Na ja, den Titel umsonst erstellen beim JA ist ja nicht das Thema. Einen bestehenden Titel abändern, das kostet. Weil das MUSS ja übers Gericht gemacht werden. Mir wäre neu, wenn das mal flachs übers JA laufen könnte.


    10 % kommen da schnell zusammen, wenn nächstes Jahr nochmal einseitiger Inflationsausgleich angesagt ist.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Weil das MUSS ja übers Gericht gemacht werden. Mir wäre neu, wenn das mal flachs übers JA laufen könnte.

    Nö. Wenn die andere Seite zustimmt kann der Titel im Gegenseitigen Einvernehmen sowohl nach oben auch als nach untern durch eine neue JA-Urkunde (unter Aufhebung/Abänderung der alten) kostenfrei abgeändert werden.


    Aber i.a. weigert sich ja der Unterhaltsgläubiger einen bestehenden Titel nach untern abändern zu lassen, als muss der Unterhaltsschuldner klagen. Andersrum muss ja auch geklagt werden, wenn der eine Part nicht bereit ist einen höhren Unterhaltstitel zu unterschreiben.

  • Die Erhöhung für 2018 ist doch meines Wissens schon entschieden. Vor einiger Zeit habe ich es bereits vorausgesagt. Alle 2 Jahre wird entschieden, um wie viel der KU für die dann kommenden 2 Jahre steigt. Also bevor eine Inflationsrate überhaupt feststeht. Früher gab es die regelmäßigen Erhöhungen nur nicht, weil die 100% in der DDT an das steuerliche sächliche Existenzminimum gekoppelt war. Und das will der Staat nicht dauernd erhöhen, damit für die armen Kiddies regelmäßig mehr Geld raus springt. Jede Erhöhung des KU belastete halt die Staatskasse. Jetzt geht der Griff nur noch in die Taschen des UET - da kann man schon mal großzügig sein.


    System hat das gesamte Unterhaltsrecht jedenfalls nicht - ausser man betrachtet auch die 'dunkele Seite der Macht'.


    Wie absurd die DDT (2016) ist, erkennt man doch schon in Spalte 1. Wenn ich 1500 Euro und zwei Kinder habe (die DDT ist auf 2 Kinder ausgelegt!), dann muss ich für die Kids bis 5 Jahre 2x240 Zahlbetrag leisten. Dann bin ich bereits €60 unter meinem SB von 1080. So wird absichtlich ein Mangelfall generiert. Das nenne ich mal eine ABM (Maßnahme) für das Juristen Volk.

  • Summerjam, die Erhöhungen sind keine Sache, für die man in die Kristallkugel gucken muss, um sie vorauszusagen, sondern die regelmäßige Überprüfung und damit etwaige Erhöhung ist als System festgeschrieben. Und die Grenze für Unterhaltszahlungen ist systembedingt nicht der Selbstbehalt, sondern der Unterhaltsvorschuss. Sonst wird es schwierig mit der Mangelfallberechnung. Ansonsten soll mit der DüTa nicht der Unterhaltspflichtige glücklich gemacht, sondern der Bedarf des Kindes gedeckt werden. Der durchschnittliche Unterhaltspflichtige hat als Arbeitnehmer im vergangenen Jahr übrigens 2% Gehaltserhöhung gehabt. Macht im Schnitt 42 Euronen mehr Monatseinkommen brutto. Davon dürften ihm 20 Euro im Säckel geblieben sein nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung.
    Und die DüTa wird nicht festgelegt, bevor die Inflationsrate feststeht, sondern es wird wie immer bei solchen Berechnungen auf die Zahlen des Vorjahres zurückgegriffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Beistandschaft hat mir heut gesagt, dass das Gesetz erst Mitte Dez. Erst verabschiedet wird.
    Kommt erstmal drauf an ob Kindergeld wirklich erhöht wird..
    Bin gespannt.

  • schön das es erhöht wird. Ändert nur leider für manche nichts. Wir bleiben bei 28€ :rolleyes2:

  • Zitat

    Die Erhöhung für 2018 ist doch meines Wissens schon entschieden. Vor einiger Zeit habe ich es bereits vorausgesagt. Alle 2 Jahre wird entschieden, um wie viel der KU für die dann kommenden 2 Jahre steigt. Also bevor eine Inflationsrate überhaupt feststeht. Früher gab es die regelmäßigen Erhöhungen nur nicht, weil die 100% in der DDT an das steuerliche sächliche Existenzminimum gekoppelt war. Und das will der Staat nicht dauernd erhöhen, damit für die armen Kiddies regelmäßig mehr Geld raus springt. Jede Erhöhung des KU belastete halt die Staatskasse. Jetzt geht der Griff nur noch in die Taschen des UET - da kann man schon mal großzügig sein.


    Die Unterhaltshöhe ist doch seit 2016 an der Höhe der Sozialhilfe ausgerichtet?


    Also ich zahle seit 2013 den selben Betrag, wir haben auch nichts tituliert. Davor hatte ich weniger Kindesunterhalt, dafür noch oben drauf Trennungsunterhalt bezahlt, das waren insgesamt noch mal > 250 EUR mehr als jetzt. Von mir aus kann das so bleiben, da mein Einkommen sich seit dem nicht erheblich erhöht hat (der Selbstbehalt war damals bei nur 1050 EUR glaub ich). Ich werde nächstes Jahr mal eine Berechnung für mich machen, vielleicht müsste ich ja sogar weniger zahlen. Ich glaube meine KM ist da auch nicht so, die ist zufrieden, wenn der kalkulierbare Unterhalt pünktlich kommt, da ich auch mal was außer der Reihe kaufe oder übernehme und die ganzen Kosten für den Umgang an mir hängen bleiben.


    LG


  • Die Unterhaltshöhe ist doch seit 2016 an der Höhe der Sozialhilfe ausgerichtet?


    Der Bericht für das kindliche Existenzminimum wird alle 2 Jahre neu aufgelegt. Wenn die Beträge dort steigen, zieht das auch eine Unterhaltserhöhung nach sich.
    Das wäre dann für das Jahr 2018 zu erwarten, weil der aktuelle Bericht für 2016 und 2017 gilt.


    Für mich selber ändert sich auch nichts, ich bin schon seit fünf Jahren Kunde beim Jobcenter, damit ich die bisher ausgeurteilten Beträge überhaupt bezahlen kann. Vielleicht ändert sich nächstes Jahr im Frühling etwas, da will meine pAp dann mal mit mir erörtern, ob ich nicht irgendwie die aktuellen Unterhaltstitel loswerden oder wenigstens noch etwas mehr Geld verdienen kann. Da muß man sich schon zusammenreissen, um nicht laut loszulachen.

  • Ja. Und bezüglich des Abzugs des Kindergeldes kommt es wie immer darauf an, was im Titel steht bzw. was im Gerichtsbeschluss steht. Für 99,9 Prozent der Fälle also auch ja. Die aufs KiGeld aktualisierte Düsseldorfer Tabelle liegt aber m.W. noch nicht vor.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ich finde Thread zur der Unterhaltserhöhung ab 2017 nicht.


    Gestern hab ich ne Bekannte gefragt, aus HH die haben ihr Schreiben bzgl der Erhöhung bekommen,
    Auch ne gute Freundin von mir, aber ebenfalls nicht meine Stadt.
    Eine meinte gerade ich bräuche morgen gar nicht anrufen, und nachfragen, das die Stadt Zwangsurlab hat.


    Nun meine Frage, ist vol Kommune zu Kommune oder Bundesland anders,
    Oder kommt mein Schreiben bzgl der Erhöhung noch?


    6 oder 7€
    ?
    Immerhin 2 Mittagessen mehr für meinen Sohn in der Kita..

  • In meinem Fall sind diese Unterhaltserhöhungen von zwei Seiten aus relevant. Einerseits bekommt das Kind, welches bei mir lebt, mehr Unterhalt - andererseits müsste ich selbst mehr Unterhalt für mein anderes Kind zahlen. Das erste freut mich, das zweite nicht wirklich. Nicht, weil ich nicht mehr zahlen möchte, sondern weil ich es schlichtweg nicht kann (noch nicht mal den Mindestunterhalt).
    Ich arbeite schon bis zu 60 Stunden in der Woche, mehr geht wirklich nicht und dass ich mehr Geld dafür bekomme, liegt nicht in meinen Händen. In den vergangenen Jahren habe ich meine Unterhaltszahlungen (zusammen mit meiner Arbeitszeit) immer mal wieder nach oben korrigiert, aber nun ist eine Summe erreicht, wo erst mal nicht mehr möglich ist. Die Düsseldorfer Tabelle und meine Realität klaffen leider weit auseinander... :frag

  • Ich habe auch kein Schreiben zur Erhöhung des Unzerhaltsvorschusses bekommen. Dafür durfte ich mich heute über eine Gutschrift von 150€ freuen, ganze 5 € mehr.

  • Ich habe auch kein Schreiben zur Erhöhung des Unzerhaltsvorschusses bekommen. Dafür durfte ich mich heute über eine Gutschrift von 150€ freuen, ganze 5 € mehr.


    Aber vorsicht junge Frau nicht gleich alles auf einmal auf den Kopf hauen!


    Das Schreiben hab ich auch bekommen und die 5€ heute morgen gnadenlos in Form von Brennstoff in den Tank gekippt :angry


  • Aber vorsicht junge Frau nicht gleich alles auf einmal auf den Kopf hauen!


    Das Schreiben hab ich auch bekommen und die 5€ heute morgen gnadenlos in Form von Brennstoff in den Tank gekippt :angry


    Nee, guter Mann... das geht natürlich noch zusätzlich jeden Monat in Kinds Sparbüchse... wenn der nicht irgendwas anderes wünscht. Immerhin kann man über eine Mitgliedschaft in einem Verein nachdenken. :lach

  • Meine anderen beiden Kids bekommen Uvg und darüber habe ich einen Brief bekommen in dem die Steigerungen stehen
    Kinder 0-5 jahre von 145 euro auf 150 euro
    Kinder 6-11 Jahre 194 Euro auf 201 Euro

    Wenn die Kinder groß sind erfülle ich mir einen Traum.


    Ungestört aufs Klo gehen!

  • Meine anderen beiden Kids bekommen Uvg und darüber habe ich einen Brief bekommen in dem die Steigerungen stehen
    Kinder 0-5 jahre von 145 euro auf 150 euro
    Kinder 6-11 Jahre 194 Euro auf 201 Euro


    Hab noch kein Schreiben bekommen:(
    Bekomm ich es dann nicht?