Vollmacht Schule

  • Hallo,


    ich bin auf der Suche nach einem Muster für eine Vollmacht bezüglich von Schulangelegenheiten.


    Ich soll von den Eltern (Sorgeberechtigten, getrennt lebend.) die Erlaubnis erhalten für mündlichen/schriftlichen Informationsaustausch, Teilhabe Elternabende, Entschuldigung schreiben und Abholung in der Schule.


    Das Netz habe ich abgesucht, aber nichts passendes gefunden. Die Klassenlehrerin sucht auch schon.
    Wie könnte ich das frei formulieren?

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Ich bin mir nicht sicher, ob dies nicht vom Famgericht angeordnet werden müsste. Als Vormundschaft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bist du die Pflegemutter? Dann erteilt das Jugendamt eigentlich eine Vollmacht für alltägliche Dinge wie


    Entscheidung über die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und
    Ausflügen - allerdings werden mehrtägige Klassenfahrten teilweise bereits als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung eingestuft
    Entschuldigungen
    Teilnahme an Elternabenden
    Unterschreiben von Zeugnissen
    Entscheidung über Wahlfächer
    Anmeldung zum Nachhilfeunterricht

  • Hallo


    Wir handhaben das normalerweise recht formlos. Einmal mit Eltern vorsprechen, oder eine Auflistung der von Dir zu regelnden Angelegenheiten, Kopie Ausweis der Eltern dazu müßte doch reichen. Wenn bei mir im Rahmen der Flüchtlingsklassen ehrenamtliche stehen, die helfen wollen, schicken wir niemanden weg. Wir sind froh, wenn wir Ansprechpartner haben.


    Gruß

  • Das Jugendamt weiß, dass ich den Jungen (13) betreue, ebenso die Schulsozialarbeiter. Eine Ergänzungspflegschaft soll (noch) nicht übertragen/erwägt werden.
    Er ist tagsüber bei uns zu Hause, Vater AE ganztags weg innerhalb der Woche, Mutter keine Bindung.
    In der Schule von dem Kleinen arbeite ich, bin mit dem Kollegium vertraut, wir suchen nur eine günstige Formulierung.


    Gesetzlich ist das ok, geht um das "wie"...z.B. Hiermit bevollmächtigen wir blabla...


    Muss da eine Begründung rein, wie "Weil der Sorgeberechtiget mit ABR selbstständig nicht zur Verfügung steht.."?


    Oder nur die Punkte aufzählen, was bevollmächtigt wird?
    Ich weiß, dass man jederzeit widerrufen darf/kann als Eltern. Was muss noch beachtet werden?

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Formuliere etwas im Einvernehmen mit Schule, JA und Vater. Das reicht für den Alltag. Und fürs Zuhören bei den Elternabenden. Wählen darfst du nicht, wählbar wärst du auch nicht. Für alles, wo die Schule eine rechtsverbindliche Unterschrift braucht - von Anmeldung zur Klassenfahrt bis Anerkennung Verweis, Zeugnis u.ae. NIST du damit aussen vor. Da müsste JA die Sorge über nehmen durch gerichtliche Anordnung. Was du jetzt willst, geht sogar durch mündliche Absprache, wenn die Schule einverstanden ist. Die braucht das zur Absicherung.
    "Hiermit uebertrage ich Frau Tinchen, als Ansprechpartnerin für die X-Schule zu fungieren wie im Gespräch vom mit Klassenlehrer, Schulsozialarbeiter u.Fr. Tinchen besprochen. "

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was sagt denn die Schule?


    Ich habe bei unserer Schule vor meinem letzten KH Aufenthalt gefragt, ob mein Lebensgefährte auch meine Kinder entschuldigen und Schulaufgaben bzw. Klausuren unterschreiben darf.
    Schulleitung meinte, schriftlicher Wisch meinerseits mit allen Angaben inclusive Unterschriften von ihm und mir würde ausreichen.


    Vielleicht geht es bei euch ja ähnlich formlos bzw. formarm?




    LG Jona

  • Hab einen Entwurf meinem Chef heute vorgelegt, müsste so reichen.
    Wenn Ex oder Lebenspartner/in das beantragen, ist das immer was anderes. Ich bin nur eine Tagesmutter/Betreuerin, da muss das rechtlich abgesichert sein.
    Nach Zusage vom Jugendamt ist das aber jetzt möglich :-) .


    Jetzt nur noch Unterschriften, dann hats der Kleine und Papa endlich leichter!


    Danke für eure Beispiele!

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"