Mu-Ki-Kur nach 2 Jahren erneut? Krankenkasse / Arbeitgeber

  • Moin,


    ich war im Mai 2015 in Grömitz, hat meinem Kind und mir total gut getan. Mein Kind wird nächstes Jahr im Febr. 13 und beim Abschlussgespräch in der Kur sagte mir der Chefarzt, dass ich, da allein erziehend, Vollzeitjob etc. pp. nach 2 Jahren erneut beantragen könnte, dass dies aber viele allein erziehende nicht wissen würden.


    Nun würde ich im Januar 2017 gern einen neuen Antrag stellen, dazu habe ich ein paar Fragen:


    Da das Kind im Febr. 2017 13 wird und ich gern wieder im Mai fahren würde - ist es dann "nur" Begleitkind oder wird es als "Kur-Kind" angesehen?


    Bin bei der Barmer; seinerzeit wurde mein Antrag innerhalb von 6 Tagen bearbeitet und genehmigt. Weiß jemand wie die Barmer reagiert, wenn neuer Antrag nach 2 Jahren?


    Wie siehts mit dem Arbeitgeber aus, kann der mir (da nur 2 Jahre dazwischen) ins "Knie" schießen, falls es genehmigt werden würde?


    Falls jemand was weiß, würde mich über Infos freuen :)


    VG
    Grace

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Grace_99 ()

  • Gleiches hat mir der Arzt "meiner" Kurklinik auch erzählt. Allerdings sagen mir KK und AWO-Beratungsstelle etwas anderes, nämlich, dass auch Alleinerziehende erst nach 4 Jahren wieder einen Anspruch haben.


    Aber versuchen würde ich es an deiner Stelle auf jeden Fall, der Arbeitgeber kann dir nichts

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Hi,
    zwischen beantragen und Anspruch haben gibt es ja einen Unterschied.


    Der Anspruch besteht nach 4 Jahren. Beantragen kann man theoretisch wann man will. Es wird oft gesagt, daß AEs mit besonderen "Belastungen" eine höhere Chance haben, bereits nach 2 Jahren wieder zu dürfen.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • in unserer Kur sind einige schon nach 2 Jahren gewesen - meits mit Widerspruch und Hilfe über das Müttergenesungswerk - es geht - wenn auch nicht auf dem einfachen 0815 Weg.
    Auch Kinder über 12 sind möglich - wenn man sich dafür einsetzt.


    Der Arbeitgeber kann da gar nicht sagen und macht es in der Regel nicht.

  • Meine Kur war im Juni 2014, mein Sohn war zu dem Zeitpunkt 18 Monate.
    ich habe dieses Jahr erneut eine beantragt, nach 2 Jahren. Diese wurde abgelehnt, von der Tk, da diese 2 Jahre her ist, obwohl man mir sagte, ich könne nach 2 Jahren wieder eine beantragen.


    ich versuche es ende nächstes Jahr erneut, für 2018.
    Dann sind die 4 Jahre um.

  • MWn. geht eine vorzeitige Beantragung (bzw. Genehmigung ;-) ) nur dann, wenn sich die Faktoren erheblich geändert haben....


    soll also z.B. heissen, die Diagnose (erste Kur z. B. wegen Asthma, zweite Kur wegen Trennungssituation oder so-) muss eine völlig andere sein, als
    auf dem Antrag der letzten Kur-
    Ausnahmen sind mWn. "schwere Erkrankungen" (Krebs, Tod eines Kindes)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich habe auch gehört, dass man als AE früher eine erneute Mukikur beatragen könnte. Habe nach ca. 3 Jahren bei der AOK vorgesprochen und bekam die Auskunft, dass ich einen Antrag/Formular punktgenau 4 Jahre nach der ersten Kur abholen darf. Ich bekäme es keinen Tag vorher. So war es auch. Erste Kur wurde innerhalb von ca 1 Woche genehmigt. Diese zweite dauerte etwas länger... zwischen drin kam die Meldung es ginge zu MDK...nun doch genehmigt und in 3 Wochen gehts los..an die Nordsee...freu freu

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich habe mir das Formular aus dem Internet (war auf der Homepage meiner favorisierten MuKi-Klinik) direkt runter geladen, mit allem was dazu gehört, und dann alles ausfüllen lassen und ausgefüllt und eingereicht bei der AOK. Wäre gar nicht auf die Idee gekommen da vorzusprechen, denke dann wird man viel schneller abgewiesen.

  • Grundsätzlich ist eine Mutter-Kind Kur eine Präventions-Maßnahme und keine Heilung daher gelten



    " Der Anspruch ist berechtigt, wenn eine gesundheitliche Schwächung, die in absehbarer Zeit zu einer ernsthaften Erkrankung führen kann, mittels einer Mutter-Kind-Kur auskuriert und damit beseitigt werden kann.
    Der Anspruch ist berechtigt, wenn mittels der präventiven Maßnahme der Gefährdung der gesunden geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes entgegengewirkt werden kann.
    Der Anspruch ist berechtigt, wenn mit Hilfe der vorbeugenden Mutter-Kind-Kur Krankheiten vermieden oder die weitere Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ausgeschlossen werden kann.
    Der Anspruch ist berechtigt, wenn auf Grund der indizierten Mutter-Kind-Kur eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann"


    das kann durchaus auch allle 2 Jahre sein - gerne wird von den Kostenträgern auf eine Reha verwiesen - Reha und Muki können auch innerhalb einer Jahres sein ... laßt euch nicht abwimmeln !!!

  • ..aus meiner Erfahrung:


    ich habe nach 2 Jahren versucht über die AWO Beratungsstelle eine weitere MuKi-Kur zu beantragen. Dort wurde ich direkt abgewimmelt und mir wurde gesagt, dass ich erst nach 4 Jahren wieder darf, darunter helfen die mir nicht, weil der Aufwand für eine Ablehnung nicht lohnt.


    Nach 4 Jahren habe ich über die AWO beantragt. Die Kur wurde seitens der KK abgelehnt und die AWO hat mir nur gesagt, ich solle einen Widerspruch formulieren und vom Arzt ein Dringlichkeitsattest einholen. Das war es, was die mir an Unterstützung gegeben haben. Also eigentlich gar nichts.


    Wenn andere beim Müttergenesungswerk bessere Erfahrungen gemacht haben, würde ich beim nächsten Mal diesen Weg wählen. Wichtig ist, dass man nicht mit dem Kram allein da steht.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Gut ist es, wenn die Kinder auch als Kurkinder mitfahren, und nicht nur als Begleitkinder, damit kann man sehr gut den Widerspruch begründen!


    So habe ich das gehandhabt: Dass sie zwar erwarten , könnten, dass ich alles aus der vorherigen Kur im Alltag integriert habe, (was durch zusätzliche Belastungen nicht der Fall war), aber dass, auch dann meinen Kindern noch nicht geholfen ist, da sie ja auch als kurbedürftig angesehen werden, und kaum allein fahren können. Zumal der Arzt noch extra eine unbelastete stressfreie Mutter-Kind-Zeit als unbedingt nötig mit hineingeschrieben hatte.

  • Oder evtl. wenn die Kinder bei der ersten Kur Begleitkinder waren und nun bei der zweiten auch kurbedüftig sind, dass ist ja eine Veränderung... ob man dann selbst aber auch Anwendungen kriegt weiß ich nicht... aber versuchen kann man es ja