Brauche ich einen Anwalt?

  • Hallo,
    wir hatten auch nur einen Anwalt, nämlich meinen.
    Im Prinzip, wenn ansonsten alles andere streitfrei geregelt werden kann, ist dies völlig ausreichend. Versorgungsausgleich macht das Gericht.


    LG

  • Ich mußte zur Scheidungsverhandlung einen eigenen Anwalt mitbringen. Grund war, dass wir gegenseitig auf den Versorungsausgleich verzichtet haben.


    Wir haben vorher einen Ehe- und Scheidungsvertrag beim Notar ausgehandelt, in dem alles geregelt war, insofern gab es bei der Scheidungsverhandlung nichts mehr zu besprechen.


    Mein Anwalt war der Vater von Exens Anwalt und kam ohne Robe in zivil und ner alten Lederjacke. Ich hatte den Mann auch nur einmal in meinem Leben vorher kurz gesehen, der war nur da, weil der Richter das eben so angeordnet hatte, er mußte auch gar nix sagen.... Der Richter kam sich ein wenig verulkt vor, aber er hat es so gewollt :D

  • 2011 konnte man den Versorgungsausgleich notariell ausschließen, wenn die Einkommen während der Ehe ungefähr gleich waren.

  • Dann reicht ja scheinbar wirklich ein Anwalt...


    Dazu aber noch eine Frage, wenn mein Ex diesen beauftragt, darf der Anwalt dann das "Erstgespräch" mit uns beiden führen?


    Und dann noch mal zum Verständnis: eine Scheidungsfolgevereinbarung zwecks Kindesunterhalt oder Umgang würde ein Notar machen oder? Aber für die Scheidung reicht auch eine "mündliche" Absprache?


    Sorry für die vielen Fragen, bin erst seit April getrennt und befasse mich jetzt mal mit den "rechtlichen Dingen"

  • (Vorsicht, was jetzt kommt ist ca. 15 Jahre alt:)
    Wir hatten trotz Verzicht auf Versorgungsausgleich nur einen Anwalt.
    Es gab allerdings damals keine Kinder.


    Die Kosten richten sich nach dem Streitwert - und der berechnet sich irgendwie aus dem Einkommen beider Parteien.
    Da wir Beide zu dieser Zeit kaum Einkommen hatten, war das Ganze absolut LowCost, etwa vergleichbar zu den Hochzeitskosten.