Öffentlich rechtliche Namensänderung auf die des vatres

  • Hallo zusammen,
    ich bin auf der suche nach gründen damit mir der gute beamte vom Standesamt es mir nicht so schwer macht das mein sohn mein Nachname bekommt.
    Mein Sohn lebt seit 4jahren bei mir er kam bzw. ich holte ihn von heute auf morgen er ist jetzt 12.
    Ich habe das alleinige Sorgerecht , die Mutter kümmert sich nur sporadisch um ihn wenn überhaupt.
    Habe am Donnerstag mit dem Beamten gesprochen und er will eine ausführliche Begründung von mir und meinem Sohn warum er so heissen soll wie ich.
    Da dachte - denk ich das mir jemand damit weiterhelfen kann.
    dann muss ich noch einen beglaubigten Geburtsregisterauszug von Sohn besorgen.


    Mein Sohn will so heißen wie ich , das sagte er mir.
    Seine Mutter , mit der wir nur sporadisch kontakt haben, sagte mal das sie dem wohl zusimmen wird. (aussage vor einem jahr)


    hoffe das jemand da was hat.
    mfg

  • das wird auf jeden Fall vermutlich sehr schwierig-


    ihr werdet sehr gut begründen müssen (hier insbesondere auch das Kind selber) warum jetzt ein "wichtiger Grund" vorliegt-
    das Interesse des Kindes an der Namensänderung muss schutzwürdig sein, und so gravierend, dass es das öffentliche Interesse an einer Beibehaltung des Namens überwiegt-
    Die Zustimmung der Mutter wird auf jeden Fall hilfreich sein-


    "Ich will so heissen wie Papa" wird nicht ausreichen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hallo


    ich stimme Luchsie zu.
    und füge noch hinzu: es muss begründet werden, warum die Beibehaltung des Namens für das Kind nicht tragbar ist bzw. zu Problemen führt.

  • danke für eure antworten,
    klar begründen muss ich das - mein sohn auch. und ausführlich ich weis.
    Dachte nur ihr hättet ein paar argumente für mich.
    Danke

  • Grundsätzlich ist keine Namensänderung möglich. Sondern nur im Sonderfall. Es müssen also ganz besondere und spezielle Gründe vorliegen, die belastend für den Jungen sind. Wenn du dir die von Dritten holen willst, weil tatsächliche Gründe dir selbst nicht gegenwärtig sind, dann wird es wohl keine Chance auf eine Namensaenderung geben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ein paar argumente


    mir persönlich sind drei Fälle bekannt, wo das funktioniert hat-


    einmal- das andere ET "verschollen", neue Heirat, und neue Geschwister haben anderen Namen- Identifikation als Gesamtfamilie, Kind dtl. jünger
    zweitens- das andere ET hat "öffentlich" ein sehr unangenehmes Verbrechen begangen, und der Name diskriminiert, weil viele einen Zusammenhang herstellen
    drittens- anderes ET verstorben- neue Heirat


    sehr sehr schwierig- wie soll man da etwas raten`? :frag


    gut wäre vermutlich ein psychologisches Gutachten, welches die Probleme, die Kind mit dem bisherigen Namen hat begründet

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Dachte nur ihr hättet ein paar argumente für mich.


    Solltest du die nicht selber haben? Frag doch deinen Sohn, warum er unbedingt deinen Namen möchte. Dann hast du da immerhin ein Argument. Wenn der Grund für die Namensänderung " :frag Möchte ich halt" oder "Is halt so" lautet, dann wirds nicht so dringend sein und auch nicht durchgehen.

  • In Kurzfassung:
    Die Namensänderung hat bei uns insgesamt vier Jahre gedauert (inkl. Gutachten)...
    Entschieden hat letztlich ein Gericht. Der Vater hatte damalig nicht zugestimmt,
    aber letztlich ist das Ganze auch mit einer Zustimmung des anderen Elternteils
    nicht zwingend einfacher und erfordert in jedem Fall eine sehr gute Begründung - so oder so.


    Wichtig ist die Argumentation, warum Dein Sohn den Namen abändern möchte...
    die Argumente kann Dir nur Dein Sohn in erster Linie liefern. Deshalb ist es wichtig, den
    Wunsch bzw. den Grund für eine Abänderung Deines Sohnes genau zu
    eruieren und entsprechend zu formulieren.


    Das Kind wird zudem vom Jugendamt befragt. Auch Du und die Mutter werden hierzu Stellung
    beziehen müssen, unabhängig davon ob sie zustimmt oder nicht.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Die Namensänderung meiner Tochter auf meinen Mädchennamen dauerte ca 1 1/2 Jahre.
    Sie musste schriftlich eine Begründung abgeben. Wobei sie schon 16 Jahre war zur Zeit der Antragstellung. Weiter wurde ein psych. Gutachten eingefordert. Ich musste Zustimmen, da es ja "mein" Name war.


    Meine Tochter musste noch bei JA und Gericht vorsprechen - hat aber alles für sie geklappt.


    Die Kosten dafür stottere ich heute noch ab :ohnmacht:


    Ergänzung: KV hat nicht zugestimmt, aber Kind hat Änderung erreicht.


    Tochter Nr. 2 ist es egal, welchen Namen sie trägt

  • danka danke für eure aussagen,
    natürlich hab ich argumente auf lager die ich ausführlich niederlegen werde, versuch es mir halt immer so leicht wie möglich zu machen!!!
    naja bin mal gespannt wie es aussgeht, muss ja zunächst erstmal zu dem Standesamt der Geburtsstadt.
    Hatte gestern nochmal mit der Mutter gesprochen, sie sagte mir tatsächlich das sie dem zustimmen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von dirkel ()