Auch Eltern haben ein Anrecht auf einen Kita-Platz

  • Was auf den ersten Blick als lustig erscheint, ist eine wichtige Entscheidung unseres höchsten Gerichts: Auch für Eltern gilt das Anrecht auf den Kitaplatz. Bisher haben die Kommunen die Unterbringungskosten für Dritte zahlen müssen, wenn der gesetzliche Anspruch auf den Kitaplatz nicht erfüllt werden konnte. Als Ergebnis eines heutigen Urteils muss auch Schadenersatz dafür gezahlt werden, wenn der Elternteil durch den fehlenden Kitaplatz seine Rückkehr an den Arbeitsplatz gar nicht oder erst verspätet leisten kann. Das wird richtig teuer für die Kommunen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    3 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Mir ist aber nicht ganz klar ob mit KiTa Platz auch die Unterbringung bei einer Tagesmutter gemeint ist. Oder ob die KiTas das ganz alleine stemmen müssen.
    Außerdem nehmen KiTas ja immer nur im August/September auf. Was wenn man nun einen Platz für Februar braucht?

  • Mit Wahlen hat der Gerichtentscheid sicherlich nichts zu tun. Und dass die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, genug Kitaplaetze anzubieten, ist ja schon lange Gesetz. Dafür hat es Ausgleichszahlungen gegeben. Jetzt sind schludrige Kommunen aber auch für den Schaden verantwortlich, den sie bei den Eltern verursachen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Mir ist aber nicht ganz klar ob mit KiTa Platz auch die Unterbringung bei einer Tagesmutter gemeint ist. Oder ob die KiTas das ganz alleine stemmen müssen.
    Außerdem nehmen KiTas ja immer nur im August/September auf. Was wenn man nun einen Platz für Februar braucht?


    Ich denke schon, dass damit auch der Platz bei einer Tagesmutter gemeint ist. Ich mein gelesen zu haben, bei einer großen Gemeinde/ Stadt muss man auch einen entfernteren (ca. 20-30 min vom Wohnort mit den Öffis) KiTa Platz akzeptieren.


    Elphaba... so kenne ich das nicht, dass Kinder nur zu bestimmten Zeiten aufgenommen werden. Junior konnte mit 15 Monaten am 1. April seinen Krippenplatz antreten. Bei uns im ganzen Landkreis wird das so gehandhabt.



    Auf jeden Fall ist das ein Durchbruch in der ganzen Sache. Jetzt müssen die Eltern nur noch vor einem sächsischen Gericht sich um die Höhe des Verdienstausfalles mit der Stadt streiten.

  • Elphaba:
    Tagesmütter zählen zur Kindertagesbetreuung und sind somit auch gemeint.


    Ne, die Wahlen dazu sind ja schon längst gelaufen. Den Rechtsanspruch gibt es ja schon seit 2013. Ich bin 2009 in einer KiTa mit zwei Gruppen angefangen. Inzwischen haben wir sechs (!) Gruppen, die siebte ist in Planung.
    Zusätzlich haben wir noch einen Container im Garten mit noch einer Gruppe. Bei unseren städt. Einrichtungen sieht es überall ähnlich aus. Dazu kommt noch die Inklusion, in den Gruppen dürfen keine Überhangplätze geschaffen werden. Dieses ganze Konstrukt, was da geschaffen wurde ist völlig unausgegoren. Klar, haben die Kommunen nicht vermutet, dass es so einen Run geben würde. Gegen die Wartelisten, die wir alle haben kann auch die nächsten fünf Jahre nicht angekämpft werden. Obwohl bei uns im Stadtteil in den letzten drei Jahren vier neue KiTas gebaut wurden.
    Zwei Probleme sind dabei vorrangig und das hat nichts mit fehlenden Baumaßnahmen zu tun: 1. Durch den Rechtsanspruch für einjährige sind viele Gruppen in die U3 Betreuung gegangen. Aber: Das schafft Plätze für 10 -15 U3 Kinder, aber es fallen durch die Umwandlung bis zu 15 Plätze für Kinder Ü3 weg.
    2. Wir haben noch einige Dependancen, die zum Teil leerstehen, weil es nicht genug Fachpersonal gibt. Ja, immer diese Leier...ist aber wahr.


    Jetzt hat uns auch noch die Küchenfee gekündigt...zuviel Arbeit. 120 Tageskinder machen eine Menge Arbeit. Wenn da mal unser Träger nicht jedem einen Tagesstättenplatz hinterher werfen würde, wären wir schon sehr viel weiter.


    Selbst wenn da noch mehr Geld fließen sollte wird das eine unmögliche Aufgabe. Das Bauen ist da die kleinste Hürde. Gerade in der Innenstadt geht auch gerade der Bauplatz aus.
    Ja, ich bin sauer über die ganze Situation und klar habe ich Verständnis für Familien, die einen Platz benötigen. Aber wir haben auch eine ganze Reihe, die (be-)klagen sich um Kopf und Kragen. Die Kita nicht, die auch nicht, Tagesmutter auf keinen Fall und ach ja...nur in die Wunschgruppe. Mein neustes Highlight: Eine Mutter näht und braucht dafür Zeit und einen Tagesstättenplatz. Ne, gibt es nicht...da hat die Gute einfach ein Kleingewerbe angemeldet und der Kleene ist jetzt von morgens bis spät nachmittags bei uns. Nein, kein Einzelfall. Sorry....grrrr....

    Liebe Grüße


    Friday

    2 Mal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • Was auf den ersten Blick als lustig erscheint, ist eine wichtige Entscheidung unseres höchsten Gerichts: Auch für Eltern gilt das Anrecht auf den Kitaplatz. Bisher haben die Kommunen die Unterbringungskosten für Dritte zahlen müssen, wenn der gesetzliche Anspruch auf den Kitaplatz nicht erfüllt werden konnte. Als Ergebnis eines heutigen Urteils muss auch Schadenersatz dafür gezahlt werden, wenn der Elternteil durch den fehlenden Kitaplatz seine Rückkehr an den Arbeitsplatz gar nicht oder erst verspätet leisten kann. Das wird richtig teuer für die Kommunen ...


    Naja...


    Das Gericht hat erkannt dass im Betreuungsauftrag der Kommunen auch Enthalten ist die "Rückkehr der Eltern in den Beruf" zu gewährleisten. Daher wurde eine Entscheidung eines OLG aufgehoben und muss nun neu verhandelt werden.


    D.h. das zuständige OLG muss nun anhand der neu hinzugekommenen Grundsätze das Urteil begründen, die klagenden Eltern haben noch keinen Schadenersatz "gewonnen", wahrscheinlich wird - weil der Schadenersatz günstiger ist als das Verfahren die beklagte Stadt Leipzig freiwillig die 15tsd € bezahlen.


    Es wird keine "Klagewelle" geben, im KiFö Gesetz sind lediglich die Kriterien verschärft worden anhand derer die Kommunen den Bedarf begründen müssen.


    Es wäre auch vermessen wenn eine Kommune für alle geborenen Kinder einen Platz vorhalten müssen aber die Eltern dann diesen nicht in Anspruch nehmen und die Kinder zu Hause betreuuen.


    Die meisten Kommunen halten ausreichend Angebote bereit und erfüllen die Kriterien, ich vermute dass auch in Leipzig diese Kriterien erfüllt sind und bei einer Revision am OLG die Stadt durchaus begründen kann warum in dem Einzelfall kein Platz vorhanden war...


    Edit: Die Kommunen werden nun auch ihre "Strategie" neu ausrichten müssen, wenn sich z.b. ein Unternehmen neu ansiedeln will, Arbeitsplätze geschaffen werden und neue Bauplätze ausgewiesen werden dann sind diese 1:1 in den Bedarf an Kita Plätzen umzurechnen, in Zukunft werden also die KiTa Plätze mit höheren Kennzahlen geschaffen, die Kosten hierfür übernimmt sowieso der Steuerzahler...


    Wie wäre es mit einer Zwangsabgabe aller Familien für die Vorhaltung eines KiTa Platzes?


    lg Thomas

  • Und wenn es nicht die Geschwisterregelung gäbe.... Mama sitzt den ganzen Tag zu Hause, Papa versorgt die Familie... Ich hatte arge Probleme, als berufstätige AE einen Platz für die Kurze zu finden. Man hat mir einen Ganztagesplatz mit Abholung um Mittag angeboten :kopf Also morgens bis 12:00 hin und dann ab 14:0Uhr wieder..bis 16:00Uhr. Klar, geht super bei Vollzeit. Achja und freitags generell nur bis 14:00Ühr. Die wenigsten Tagesmütter arbeiten für das Geld, daß das JA zahlt. Die wollen mehr. Klar kann man das locker nebenbei leisten... Was bin ich froh, das meine Kids mittlerweile so groß und natürlich selbständig sind, das ich normal arbeiten gehen kann :ohnmacht:


    Achja, als ich um den Platz und die Bezahlung als berufstätige gekämpft habe, hat eine junge al Mama einen Ganztagsplatz bekommen, bezahlt, um sich bewerben zu können. Ich hätte meinen Job damals fast verloren, magels Betreuung :crazy

  • Achja, als ich um den Platz und die Bezahlung als berufstätige gekämpft habe, hat eine junge al Mama einen Ganztagsplatz bekommen, bezahlt, um sich bewerben zu können. Ich hätte meinen Job damals fast verloren, magels Betreuung

    Echt? Ich dachte das wäre überall so, dass berufstätige Vorrang haben. Ich hatte zwei KiTa Zusagen weil ich alleinerziehend und berufstätig bin. Da hatte ich wohl echt Glück :)

  • Ich werde vermutlich auch nicht in meinen Job zurückkehren können, denn die nächsten freien Kitaplätze gibt es hier ab 2018...wenn ich Glück habe, bereits im Herbst 17...Wird mir also nur arbeitslos werden bleiben und hoffen, dass ich dann wieder was finde...oder doch irgendwo einer abspringt...

  • Ich werde vermutlich auch nicht in meinen Job zurückkehren können, denn die nächsten freien Kitaplätze gibt es hier ab 2018...wenn ich Glück habe, bereits im Herbst 17...Wird mir also nur arbeitslos werden bleiben und hoffen, dass ich dann wieder was finde...oder doch irgendwo einer abspringt...

    Und was sagt z.b die Kommune bzw. der zuständige Träger dazu ?
    In RLP ist das JA dafür zuständig, die vermitteln auch KiTas oder Tagesmütter wenn Bedarf besteht, ich hatte im Bekanntenkreis ne Mutter die hat direkt bei der Kita um die Ecke angefragt und da ne Absage bekommen aber die Gemeinde hatte noch 8 Plätze im Gemeindekindergarten frei...


    Gruß Thomas

  • Ich werde vermutlich auch nicht in meinen Job zurückkehren können, denn die nächsten freien Kitaplätze gibt es hier ab 2018...wenn ich Glück habe, bereits im Herbst 17...Wird mir also nur arbeitslos werden bleiben und hoffen, dass ich dann wieder was finde...oder doch irgendwo einer abspringt...


    Genau diese Situation hat der Gesetzgeber durch die Kitaplatz gar Ämter abgeschafft. Und erneut durch den OLG- Beschluss bestätigt, muss die Kommune, falls sie jetzt nach Jahren es immer noch nicht geschafft hat, ihren Verpflichtungen nachzukommen, auch die Kosten für den (nachweisbar) entgangenen Lohn und wohl auch den Rentenpunkten auszugleichen. Du solltest also mit Verweis auf die bestehende Rechtslage um Mitteilung bitten, welchen Kita-Platz dir die Kommune zum Altersstichtag zuweist. Hinweise der Kommune auf freie Plätze erst in X Jahren sind für dich nur insofern interessant, als das sie der rechtlich relevante Nachweis dafür sind, dass die Kommune ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach kommt und somit für entstandenen Schaden auch einstehen muss.
    Der Gesetzgeber hat den Kitas ideologisch quasi eine Wichtigkeit wie (Grund-)Schulen zugewiesen. Dann muss er auch mit den Folgen leben. Die Kommunen müssen sich halt daran gewöhnen. Dort, wo kapiert worden ist, dass die Einwohner arbeiten wollen (und auch nur so Steuern Flüssen, AIS denen auch der Bürgermeister sein Gehalt zieht), klappt das längst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dankeschön für die Hinweise. Hier ist es so geregelt, dass man sich selber bei jedem Platz bewerben muss. Das habe ich getan, aber von den Trägern nur Absagen bekommen und den Satz, dass in der Stadt hier die Hölle los ist im Bezug auf Betreuungsplätze. Also werde ich mal die Kommune anschreiben, wo sie noch Kapazitäten sehen. In meiner alten Stadt hat man sich zentral beworben, seine Wünsche angegeben und dann einen Platz zugewiesen bekommen. Damit war der Patz garantiert. Hier eine Stadt weiter, aber anderer Landkreis ist alles bissl anders.