Rentenversicherung nach Trennung

  • Hallo Ihr Lieben,


    mein Mann und ich sind dabei uns zu trennen. Bisher läuft das alles einigermaßen sauber ab. Wir haben zusammen vor Jahren eine gemeinsame Rentenversicherung abgeschlossen. Sie läuft auf seinen Namen. die Beiträge haben wir uns geteilt. Nun möchte er diese behalten, ich bin dafür sie auszahlen zu lassen, damit wir einen klaren Cut haben. Weiß einer ob es möglich ist, eine Teilauszahlung (also meinen Teil) vorzunehmen. Oder seit ihr auch der Meinung, wir sollten die Versicherung zusammen behalten?
    Danke für eure Hilfe!

  • Ohne mich hier rechtlich aus dem Fenster zu lehnen - frag bitte Deinen Versicherer.
    Ich musste meine private Rentenversicherung teilen - ob ich wollte oder nicht. Alles, was ich zu Ehezeiten eingezahlt hatte, gehörte auch ihm zu gleichen Teilen, wie die Punkte aus der gesetzlichen halt auch aufgeteilt werden.
    Die Kapitallebensversicherung meines Ex durfte er aber für sich allein behalten - eine andere Anlageform halt.


    Also erkundigt Euch bitte vorher!!

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Die Versicherung gehört dem, auf dessen Namen sie läuft. Und wenn du zehnmal die Begünstigte bist. Damit muss die Versicherung dem Ex zugeschlagen werden und er hat dich im Vermögensausgleich auszubezahlen. Das ist letztlich eine simple Dreisatzrechnung. Am Ende steht beim Vermögensausgleich eine Summe, die in die eine oder andere Richtung zu fließen hat.


    Nicht günstig ist auf jeden Fall, Versicherungen zur Auszahlung zu bringen. Dabei verbrennt man immer bares Geld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi ihr,


    danke für eure Antworten. Also ich hab wohl ein echtes Problem, weil sie nur auf seinen Namen läuft, sagt zumindest der Versicherer. Nun werde ich zu einem Anwalt gehen, denn ich bin auch der Meinung, da wir das Ding kurz nach der Hochzeit abgeschlossen haben und zusammen eingezahlt haben steht mir was zu. Bin u.a. auf diese Seite hier gestoßen. http://www.rentenversicherungk…hlung-rentenversicherung/ daher weiß ich zumindest, dass eine vorzeitige Auszahlung grundsätzlich möglich ist, ich hoffe, das stimmt so. Jetzt steht da allerdings auch, dass Steuern anfallen, dann macht es ja wirklich nicht so viel, die auszahlen zu lassen oder? Wisst ihr zufällig wie viele Steuern da anfallen?


    Aber wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe, erhalte ich ja so oder so die die entsprechende Summe, wenn nicht über die Auszahlung dann über meinen Ex. Sorry das ist so blöd nachfrage, aber ich hab leider keine AHnung und auf die Meinung meines noch mannes will ich gerade nicht viel geben

  • Uch ich sehe gerade, dass mein Beitrag gar nicht gespeichert wurde:
    Also wenn ich auch jetz richtig verstehe, bekomme ich das Geld also so oder so?! Zumindest habe ich jetzt gelesen, dann man sie wohl auszahlen lassen kann. Außerdem hab ich jetzt gesehen, dass man sie auch verkaufen kann. Was haltet ihr davon? Hier hab ich das glaube ich gelesen: http://www.rentenversicherungk…enversicherung-verkaufen/ Hier steht auch das da unproblematisch geht, aber dem glaube ich ja nicht so ganz.

  • Die in der Ehe geschlossene Lebensversicherung fließt in den sog. Vermoegensausgleich mit ein. Mit dem Thema und vor allem der Sicherung belastbarer Belege solltest du dich derzeit dringender beschäftigen als mit einer eventuellen Auflösung einer Rentenversicherung ( macht das dein Ex zB vor der Scheidung und haut das Geld auf den Kopf, siehst du keinen Cent. Also bring ihn bloss nicht auf dumme Gedanken ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Versicherung gehört dem, auf dessen Namen sie läuft. Und wenn du zehnmal die Begünstigte bist. Damit muss die Versicherung dem Ex zugeschlagen werden und er hat dich im Vermögensausgleich auszubezahlen. Das ist letztlich eine simple Dreisatzrechnung. Am Ende steht beim Vermögensausgleich eine Summe, die in die eine oder andere Richtung zu fließen hat.

    Nein, es kommt auf die Versicherungsart an,


    wenn z.b. eine private Rentenversicherung ein Kaptitalwahlrecht hat dann wird, wenn das Kapitalwahlrecht VOR Zustellung des Scheidungsantragsin Anspruch genommen wird, das Kapital im Zugewinn angerechnet, nimmt man es nicht in Anspruch dann fällt auch die Private Rentenversicherung unter den Versorgungsausgleich.


    Im Verfahren gibt es da aber einen kleinen "Trick":


    Die "Ehezeit" endet am Ende des Monats der Zustellung des Scheidungsantrags. Der Versorgungsausgleich ist bis zu diesem Stichtag zu berechnen.


    Das mündliche Verfahren findet aber erst einige Monate später statt, es macht für den "Mann" also keinen Sinn das Geld vorher auszugeben, er müsste nur auf den Fehler warten dass die Frau den Zugewinn gleichzeitig mit dem Versorgungsausgleich geltend macht und nach der Zustellung des Scheidungsantrags zum 1. des Folgemonats das Kapitalwahlrecht wahrnehmen. Dann ist die Versicherung weder im Versorgunsausgleich noch im Zugewinn...


    Kurz: Die Versicherung wird mit dem Kapitalwahlrecht aus dem Versorgungsausgleich in den Zugewinn überführt, wenn zu dem Zeitpunkt der Zugewinn bereits verhandelt ist dann ist dieser Teil des Verfahrens abgeschlossen und das Kapital wird nicht mehr im Zugewinnverfahren berücksichtigt...


    Gruß Thomas

  • Natürlich gehört die Versicherung dem, auf den sie ausgestellt ist. Der Ex ist also hier Herr des Verfahrens. Spezielle Tricksereien in Teilbereichen helfen der Threadstarterin hier wenig, wenn sie nicht die Gesamtheit des Vermögens Ausgleichs betrachtet. Ich befürchte sogar, solcherart - sicherlich gut gemeinten - Tipps führen letztlich eher zur Verwirrung also zu praktikablen Handlungshilfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Natürlich gehört die Versicherung dem, auf den sie ausgestellt ist. Der Ex ist also hier Herr des Verfahrens. Spezielle Tricksereien in Teilbereichen helfen der Threadstarterin hier wenig, wenn sie nicht die Gesamtheit des Vermögens Ausgleichs betrachtet. Ich befürchte sogar, solcherart - sicherlich gut gemeinten - Tipps führen letztlich eher zur Verwirrung also zu praktikablen Handlungshilfen.

    Ich gebe dir Recht dass es "verwirrend" ist...


    Darin liegt aber das Problem bei "rechtlichen" Dingen, sie sind i.d.R verwirrend, nicht umsonst gilt der Spruch "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"


    Man erlebt es oft dass eine Situation die aus eigener Sicht dargestellt wird wird und in Foren als Frage gestellt wird zwar auf den ersten Blick eindeutig ist, vor Gericht aber u.U ganz anders ausgelegt wird.


    Ich wollte nur darauf hinweisen dass eine Rentenversicherung auf verschiedene Arten betrachtet und auch rechtlich aufgelöst werden kann, letztendlich wird sich damit ein Gericht befassen müssen oder aber man einigt sich auf eine bestimmte Modalität.


    Deswegen neige ich nicht dazu einfach zu behaupten dass im vorliegenden Fall die RV zum Zugewinn gehört sondern ich zeige lieber die möglichen Varianten auf...


    Und was diese "Tricksereien" betrifft....


    Es sind keine, rechtliche Fragen sind oft so komplex dass es für viele Bereiche Möglichkeiten gibt etwas in die eine oder andere Richtung zu lenken, das geben dann die Gesetze her.


    Gleiches haben wir auch im Steuerrecht, wenn man z.b. von Offshore Konten oder komplizierten Beteiligungen spricht geht die Meinung oft in Richtung "Steuerspartricks"... Das sind aber (i.d.R) keine "Tricks" sondern es ist die gezielte Anwendung von Gesetzen, mithin also Legal.


    Gruß Thomas

  • Wenn ihr euch noch beide fair verhalten könnt, dann kann es möglich sein - wenn der Versicherer das zulässt - dass es möglich ist, die Versicherung zu teilen. Soll heißen: Aus einem Vertrag werden zwei. Das wäre m. E. noch die beste Lösung.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • ich würde das Thema im Zuge der Scheidung mitbehandeln. Da werden die Vermögenswerte festgestellt und getielt - ggfls. kann man statt auszahlen etwas anderes vereinbaren - bzw. die Übernahme eines PKWs oder ähnliches.
    Der Versicherer ändert/wandelt sicher gerne in eine neue Police.