Zusätzliche Ausgaben im KU enthalten?

  • Frasp und Hexenmama, danke für eure Erfahrungen.
    Ich habe jetzt versucht, mehr darüber zu erfahren, aber die Empfehlung variiert immer entsprechend der Quelle.
    Auch über die üblichen Kosten lässt sich kaum was finden.
    Lichtengel, vielleicht liegt der Preisunterschied im Faktor, mein KO hat 2,3 angesetzt - was ich von ihm allerdings gern mal begründet haben möchte!

  • Sonne, ich glaube, da würde ich auch lieber schriftlich kommunizieren und mich nicht immer anpampen lassen.


    "Lieber XY,


    bei Kind steht folgende Behandlung an. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt habe ich mich dazu entschieden dieses und jenes machen zu lassen. Falls ich nicht bis zum xx.xx. etwas anderes von dir hören, setze ich dein Einverständnis vorraus. Bei Fragen kannst du dich gerne an den behandelnden Arzt (Dr. Superschlau, Arztstraße 13) oder an mich wenden.


    Viele Grüße,
    Sonne"
    Am besten mit Lesebestätigung verschicken. Nur mit dem Geld würde es dann etwas schwierig werden, aber du schriebst ja, dass du da ohnehin wenig optimistisch bist.

    Ich bin eine Mutter - und was ist deine Superkraft?

  • es ist einfach Kindabhängig...


    meine hatten beide eine Klammer-
    Tochterkind eine mit Brackets, Sohn so eine durchsichtige... vorher zwei Jahre lang jeder Herausnehmbare...


    Bei Tochterkind wurde die Behandlung vor drei Jahren beendet- sie hat sowohl den Draht, als auch noch eine Herausnehmbare....
    der Draht hat keine 100 Euro gekostet, die Herausnehmbare durchsichtige Schiene für Nachts (sie braucht grad ne Neue, weil durchgebrochen) um die 80 Euro-


    Bei Sohni war nach Abschluss der Behandlung weder das Eine, noch das Andere nötig :frag


    ein guter Arzt differenziert da schon :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Werden die von dir geleisteten Zuzahlungen zum KO nicht nach erfolgreicher Behandlung zurückerstattet?

    ich denke, die 500,-- für den Haltedraht ist Privatleistung, die muß man alleine stemmen. Alles weitere, bei dem man nur den Eigenanteil zahlt und die KK den Rest, den bekommt man nach Abschluß der Behandlung von der KK zurück - also den Eigenanteil.

  • Im Endeffekt berechnen sich die Gebühren für den Retainer (wird jetzt etwas OT... Sorry :rotwerd ) nach GOZ-


    gugst Du z.B. hier


    somit die 6140 zzgl. die 6100 je Klebebracket-
    und dann kann der Kifo natürlich noch höhere Sätze, als den 1,0 fachen abrechnen :brille
    der 3,5 fache ist dann auch 3,5 mal so teuer :tuedelue
    und eventuell noch weitere Leistungen....


    da ist vieeeeeeeeeeeeel Verhandlungsspielraum, und Geschick gefragt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Danke Luchsie, dass du das nochmal ausführlich erklärst mit dem Faktor.
    Den Gedanken, dass es viel sinnvoller ist, mit dem KO zu verhandeln als mit dem Papa, hatte ich dann auch vorgestern nach meiner Recherche und einem Blick auf die GOÄ.
    Wär ich da bloß mal früher drauf gekommen.......
    Dazu werde ich hier eine Umfrage starten, wieviel ihr so bezahlt habt, um eine bessere Verhandlungsbasis zu haben.
    Allerdings ist das dann keine Frage zum Unterhalt, sondern eher ein Gesundheitsthema, deshalb neuer Fred dort.
    Bis hierher aber vielen Dank für eure Beiträge!

  • So, gerade kam der Papa zum Abholen und ich habe mich tatsächlich getraut, ihm die Situation und die Empfehlung des KO zu schildern und danach zu fragen, ob er grundsätzlich bereit wäre, sich zu beteiligen. Zu hören bekam ich als Erstes, er hätte das Geld nicht und würde es auch nicht für sowas auslegen wollen, da er von solchen Behandlungen eh nichts hält. Im weiteren Verlauf des Gesprächs sagte er dann, er wisse schließlich zu wenig darüber, um das jetzt entscheiden zu können und er hätte auch andere Pläne, sein Geld für Tochter zu investieren, sodass es ihr zugute käme, denn es wäre es ja fraglich, wieviel von dem vielen Geld, dass er jeden Monat zahlt, auch wirklich bei Tochter ankommt.


    Auf meinen Vorschlag hin, er könne sich das gern vom KO erklären lassen, sagte er: Was, ich soll da hinterherrennen, um dann auch noch zu zahlen?
    Ich erwähnte, dass ich das schon seit Jahren so mache, worauf er sagte, ich hätte ja auch das Sorgerecht.....


    Also nix als verworrene Ausflüchte, weit und breit keine Bereitschaft, sich auch nur mit dem Thema zu befassen.
    Schade.

    Ja, mich ärgert auch diese mangelnde Bereitschaft, sich wenigstens mal damit zu befassen.
    Ist ja nicht so, als würde ich ihn dauernd mit solchen Dingen behelligen. Er wirft mir andererseits vor, ich würde ihn vor vollendete Tatsachen stellen, vorhin auch wieder, bis er mir nach mehrmaliger Erklärung erst glaubte, dass da noch nichts entschieden ist - und ich ihn ja gerade wegen der Entscheidung gefragt habe.
    So war es immer, egal was ich mache, es ist "falsch". Frage ich ihn, blökt er rum wie heute, frage ich ihn nicht, wirft er mir Eigenmächtigkeit vor.


    Hallo Sonne*.


    Zum Thema, ob kieferorthopädische Behandlungen als Mehrbedarf gilt, will ich jetzt nicht viel sagen. Ich wollte nur zur hier aufgezeigten Problematik, mit dem Vater lösungsorientiert zu verhandeln, etwas anmerken.


    Ihm wird beim Abholen offenbart, dass diese und jene Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung anstehen auf Grund der vom Kieferorthopäden empfohlenen Behandlung. (Nebenbei, wir haben die Meinungen dreier Orthopäden zur Behandlung unserer Tochter eingeholt und uns dann schließlich für eine vierte entschieden) Neben den wohl üblichen Floskeln die es beim Thema Geld zu hören gibt sagte er aber etwas sehr nachvollziehbares: Er könne es jetzt, in der Abholsituation nicht entscheiden.
    Und er hat es wohl als Tatsache aufgefasst, dass die Behandlung so und nicht anders ablaufen müsse und nun nur noch seine Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung fehle. Nachvollziehbar der Hinweis, dass er ohne Sorge sowieso nicht dezisiv entscheiden könne. Die anderen Vorwürfe und Defizite die bestehen mögen seien eurer Beziehung und Kommunikationskultur geschuldet zu sein. Ich weiß es nicht, ist jetzt auch nicht wichtig...


    Mein Denkanstoß für zukünftige Entscheidungen: Dem Vater frühzeitig mitteilen, dass diese und jene Behandlung anstehe und ob er sich nicht um entsprechende Informationen und/oder Fachärzte kümmern möchte damit man sich dann die Ergebnisse ansehen und auf Grund derer sich für die passendste Vorgehensweise entscheidet könne. Ein Verfahren bei dem er sich nicht der Situation ausgesetzt fühlt vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Und vielleicht kommt ja mal der eine oder andere Input den man selbst vielleicht gar nicht bedacht hätte.


    Grüße

  • Das Thema Zahnspange und Sonderbedarf ist sehr beliebt. Es gibt dazu eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, nach denen die Kosten als Sonderbedarf anerkannt werden, insbesondere, wenn nur der Mindestunterhalt gezahlt wird.

    Die Behandlung an sich ist Sonderbedarf ... aber Extrawürste sind kein Sonderbedarf. Allerdings sind die Grenzen da fließend. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur das absolute Minimum ... aber die Kieferchirurgen empfehlen oft noch Sonderleistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, z.B. eine gründliche Zahnreinigung, bevor die Spange gesetzt wird (zur Vermeidung von Karies, die sonst häufig unter den Zahnspangen einsetzt) oder zusätzliche Röntgenaufnahmen, um die Behandlung abzusichern. All das kann sinnvoll sein .. es kann aber auch Geldmacherei sein ... nur wer kann das schon als Laie sicher einschätzen.

    Wie kann man die Sache mit dem Sonderbedarf jetzt regeln? Wie wäre es wenn du ein Telefonat mit dem anderen Elternteil führst und die Dringlichkeit des GEMEINSAMEN Kindes ansprichst.

    Es ist keine einfache Kiste. Aber in jedem Fall solltest du vermeiden, dass es wegen der Zahnspange zum Streit oder gar zu einem Rechtsstreit kommt. Das ist schwammiger Boden ... und im dümmsten Fall wirst du nicht nur auf den 20% der Kosten für die Zahnspange sitzen bleiben, die bei erfolgreicher Behandlung zurückgezahlt wird (vielleicht für den anderen Elternteil ein gutes Argument dass das Geld wieder zurück kommt und nicht verloren ist) aber auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten falls du verlierst und dir kein VKH zusteht.

    Einmal editiert, zuletzt von Tranf ()

  • Wie kann man die Sache mit dem Sonderbedarf jetzt regeln? Wie wäre es wenn du ein Telefonat mit dem anderen Elternteil führst und die Dringlichkeit des GEMEINSAMEN Kindes ansprichst.

    Ist jetzt vielleicht etwas kleinkariert und soll das Thema nicht unnötig ablenken. Aber als taktische Korrektur finde ich es nicht uninteressant.
    Jetzt extra zu betonen, dass es ums gemeinsame Kind geht ist keine Taktik, die den Vater zielorientiert zustimmen lässt sondern er sich nur bestätigt fühlt: "Wenn sie Geld will, ist es wieder unser gemeinsames Kind. Wenn ich was will, ist es ihr Kind."
    Ihm jetzt lieber die Gelegenheit geben, selbst Infos einzuholen und es beim nächsten Mal genau so machen. Informieren mit der Bitte um selbstständige Suche nach Lösungen, Beratung und gemeinsame Entscheidung. Könnte vieles entspannen.


    8-)

  • Hört sich in der Theorie super an!


    Aber ich könnte da warten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, denn das wäre ja alles mit Aufwand verbunden..... Sorry, aber ist so..... es war damals schon zuviel verlangt als ich ihn beten mußte zur OP-Vorbesprechung mitzukommen, weil wir dafür seine Unterschrift gebraucht haben....


    Und dann noch selber Infos einholen?
    Zu Terminen mitgehen?
    Zeit investieren?
    Wie soll dass denn gehen??? Schließlich arbeitet er ja 40 Stunden und ich nur 36, d.h. ich habe ja vieeeeeel Zeit (im Gegensatz zu ihm).


    Sorry, gibt sicher auch andere.... wir wollen ja nichts verallgemeinern.... aber bei uns scheitert es beim GEMEINSAMEN Kind nicht nur an der Bereitschaft etwas über den Unterhalt hinaus zu zahlen (obwohl er es sehrwohl könnte) .....

  • Na, du sagst es ja schon selber: "Wir wollen ja nichts verallgemeinern"


    Dann tun wir das auch nicht, denn jeder von uns hat ganz eigene Lebensumstände und die Chance, selbst da heraus zu kommen wenn es stört. Mit eigenem Elend andere runterziehen finde ich nicht konstruktiv, sorry...


    Und strategisch (wenn das denn wichtig ist für einen) finde ich es allem Mal schlauer, dem anderen Elternteil wenigstens die Gelegenheit zu geben mitzuentscheiden. Ob er es dann auch wahrnimmt steht doch auf einem ganz anderen Blatt :frag

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • sagte er aber etwas sehr nachvollziehbares: Er könne es jetzt, in der Abholsituation nicht entscheiden.

    Das sollte er auch gar nicht! Ich habe ja bewusst nach "grundsätzlicher Bereitschaft" gefragt und keine Entscheidung verlangt. Um einen Prozess in Gang zu setzen, in dem im günstigsten Fall wir beide alles besprechen und dann entscheiden können.

    Und er hat es wohl als Tatsache aufgefasst, dass die Behandlung so und nicht anders ablaufen müsse und nun nur noch seine Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung fehle.

    Er hat das vermutlich mal wieder so aufgefasst, weil das ja eins seiner Lieblings"argumente" ist gegen fast alles, was denn mal von mir angesprochen wird.
    Nur beißt sich da die Katze in den Schwanz: Wie soll ich ein Gepräch beginnen, wenn er schon vorher informiert sein möchte? Wie soll ich ihn in eine Entscheidung einbeziehen, wenn er schon einen Vorschlag/eine ärztliche Empfehlung als "vollendete Tatsache" auffasst?


    Davon abgesehen wäre es auch gar nicht verwerflich, ihn tatsächlich vor vollendete Tatsache zu stellen diesbezüglich und nur nach finanzieller Beteiligung zu fragen - schließlich beruft er sich ja im Ernstfall darauf, dass ich das Sorgerecht habe.


    Dem Vater frühzeitig mitteilen, dass diese und jene Behandlung anstehe und ob er sich nicht um entsprechende Informationen und/oder Fachärzte kümmern möchte damit man sich dann die Ergebnisse ansehen und auf Grund derer sich für die passendste Vorgehensweise entscheidet könne.

    Frühzeitiger geht's ja nun nicht. Donnerstag Termin gehabt und vom KO weiteres Vorgehen mitgeteilt bekommen samt Kostenvoranschlag, Freitag den Vater gefragt.
    Und ich sehe ihn nur alle zwei Wochen beim Abholen.
    Ich habe ihm ja nahegelegt, sich das vom KO erklären zu lassen, daraufhin kam die Antwort: Was, ich soll da noch hinterherrennen, um dann auch noch zu zahlen?

    Ein Verfahren bei dem er sich nicht der Situation ausgesetzt fühlt vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

    Siehe oben

    Ihm jetzt lieber die Gelegenheit geben, selbst Infos einzuholen und es beim nächsten Mal genau so machen. Informieren mit der Bitte um selbstständige Suche nach Lösungen, Beratung und gemeinsame Entscheidung. Könnte vieles entspannen.


    8-)

    Siehe oben


    aber bei uns scheitert es beim GEMEINSAMEN Kind nicht nur an der Bereitschaft etwas über den Unterhalt hinaus zu zahlen

    Ja, so ist es leider hier auch.
    Wir haben damals gar nicht darüber nachgedacht, wer denn nach der Geburt das Sorgerecht hat, ich oder beide, Für uns war das nämlich absolut unwichtig, da wir die Einstellung hatten, dass unser Kind eben unser gemeinsames Kind ist, für das wir auch beide die Verantwortung tragen naturgemäß.
    Diese Frage nach dem SR haben wir uns erst Monate nach der Trennung gestellt, bzw er hat das beim JA erfragt. Da er in dieser Zeit mit Tochters Krankheit aber so dermaßen unkooperativ war (um es mal freundlch auszudrücken), habe ich nicht von mir aus eine Änderung angeleiert, ich dachte, wenn er GSR haben will, dann kann er es beantragen - hat er aber nicht. Erst viel später wurde mir klar, dass ihm das womöglich auch ganz gut in den Kram passt, so kann er sich im Ernstfall nämlich immer damit herausreden...

    Und strategisch (wenn das denn wichtig ist für einen) finde ich es allem Mal schlauer, dem anderen Elternteil wenigstens die Gelegenheit zu geben mitzuentscheiden. Ob er es dann auch wahrnimmt steht doch auf einem ganz anderen Blatt :frag

    Genau das wollte ich ja.
    Erster Versuch nach längerer Pause, aber leider läuft es genauso unergiebig (freundlich gesagt) wie früher.


    Ich denke, das brauchen wir jetzt hier nicht weiter diskutieren.

  • Jetzt extra zu betonen, dass es ums gemeinsame Kind geht ist keine Taktik, die den Vater zielorientiert zustimmen lässt sondern er sich nur bestätigt fühlt.....


    ."


    Es geht aber ums GEMEINSAME Kind und damit kann man sehr wohl beim Kindsvater argumentieren.


    Sie hat den KV nur gefragt ob er etwas zusteuert.
    Allerdings muss der UET noch lange nicht zu allem was zusteuern. Ob hier Mehrbedarf oder Sonderbedarf vorliegt, dazu hatte ich schon was geschrieben.
    Ich sehe es aber ebenso, das der KV die Zeit haben sollte selber Infos einzuholen, am besten wäre es wenn die Eltern gemeinsam zum Kieferorthopäden gehen, was bei vielen getrenntlebenden leider nicht möglich ist.


    Dann tun wir das auch nicht, denn jeder von uns hat ganz eigene Lebensumstände und die Chance, selbst da heraus zu kommen wenn es stört. Mit eigenem Elend andere runterziehen finde ich nicht konstruktiv, sorry...


    Stimme ich absolut zu!!!


    Und strategisch (wenn das denn wichtig ist für einen) finde ich es allem Mal schlauer, dem anderen Elternteil wenigstens die Gelegenheit zu geben mitzuentscheiden. Ob er es dann auch wahrnimmt steht doch auf einem ganz anderen Blatt :frag


    Auch das sehe ich genauso.


    Anmida


    Mach doch für deinen Fall einen EXtra Thread auf, dann diskutieren wir drüber.


    Davon abgesehen wäre es auch gar nicht verwerflich, ihn tatsächlich vor vollendete Tatsache zu stellen diesbezüglich und nur nach finanzieller Beteiligung zu fragen - schließlich beruft er sich ja im Ernstfall darauf, dass ich das Sorgerecht habe.


    Genau das würde ich nicht tun.


    Und dem Kindesvater etwas mitteilen ist auch richtig, vor allem zeitnah. Wenn du Sonne ihn aber erst wieder in zwei Wochen siehst, dann telefoniert doch einfach oder geht das nicht?
    Jedenfalls ist es immer äußerst ungünstig solche Themen die nichts belangloses sind, zwischen Tür und Angel zu klären, das ist schlicht und einfach ein schlechter Zeitpunkt.



    Thema Klassenfahrt was in dem Thread ebenfalls aufgegriffen wurde.


    AG Detmold, AZ.32 F132/13 hier wurde entschieden, das die Klassenfahrt die 390€ gekostet hat, nicht vom UET gezahlt wird, denn der BET hätte vorrauschauend die Gelder aus dem Unterhalt von 396,50€ ansparen können. Sicherlich gibt es auch andere Entscheidungen wenn NUR der Mindestunterhalt gezahlt wird, aber selbst dann kann eine Klage abgewiesen oder verloren werden, denn der UET kann auch schnell zum Mangelfall werden.

  • Hallo Sonne*

    Davon abgesehen wäre es auch gar nicht verwerflich, ihn tatsächlich vor vollendete Tatsache zu stellen diesbezüglich und nur nach finanzieller Beteiligung zu fragen - schließlich beruft er sich ja im Ernstfall darauf, dass ich das Sorgerecht habe.


    Nun, ich habe bewusst auf Bewertungen in meinem Beitrag verzichtet. Und auch jetzt werde ich dir nicht unterstellen, dich moralisch verwerflich zu verhalten. Lediglich einen Tipp wollte ich dir geben weil du dich über die Schwierigkeit, mit dem Vater gemeinsame Entscheidungen zu treffen, beschwert hattest und ich da klare Ansatzpunkte in deinen Erläuterungen erkannt hatte. Nicht mehr und nicht weniger :frag


    Zitat von »Canchero«
    Dem Vater frühzeitig mitteilen, dass diese und jene Behandlung anstehe und ob er sich nicht um entsprechende Informationen und/oder Fachärzte kümmern möchte damit man sich dann die Ergebnisse ansehen und auf Grund derer sich für die passendste Vorgehensweise entscheidet könne.

    Frühzeitiger geht's ja nun nicht. Donnerstag Termin gehabt und vom KO weiteres Vorgehen mitgeteilt bekommen samt Kostenvoranschlag, Freitag den Vater gefragt.


    Das verstehe ich nicht. Ich wollte dir nahebringen das es wichtig sein könnte, den Vater bei Bekanntwerden einer behandlungsbedürftigen Fehlstellung beim Kind darüber zu informieren, damit ihr beide euch dann und mit genug Zeit gemeinsam oder unabhängig voneinander über Therapien informieren könnt um diese dann wiederum zusammenzutragen um zu sehen, für welche Behandlung man sich denn dann entscheiden will.

    Diese Frage nach dem SR haben wir uns erst Monate nach der Trennung gestellt, bzw er hat das beim JA erfragt. Da er in dieser Zeit mit Tochters Krankheit aber so dermaßen unkooperativ war (um es mal freundlch auszudrücken), habe ich nicht von mir aus eine Änderung angeleiert, ich dachte, wenn er GSR haben will, dann kann er es beantragen - hat er aber nicht. Erst viel später wurde mir klar, dass ihm das womöglich auch ganz gut in den Kram passt, so kann er sich im Ernstfall nämlich immer damit herausreden...


    (Off Topic) Das gehört gar nicht hier her. Aber wo es schon mal auf den Tisch gebracht wurde: Es hat wenig Sinn die gemeinsame Sorge bei Gericht zu beantragen, in dem Moment ist doch klar, dass ihr euch nicht einig seid wenn einer den Weg zum Gericht beschreiten muss. Und auf dieser Grundlage soll die gemeinsame Sorge ausgesprochen werden? Wenn ihr die gemeinsame Sorge nicht einvernehmlich vor dem JA erklärt, sind alle weiteren Entscheidungen ja zum Scheitern verurteilt. Bei einer solchen Grundlage :frag


    Zitat von »Canchero«
    Und strategisch (wenn das denn wichtig ist für einen) finde ich es allem Mal schlauer, dem anderen Elternteil wenigstens die Gelegenheit zu geben mitzuentscheiden. Ob er es dann auch wahrnimmt steht doch auf einem ganz anderen Blatt
    Genau das wollte ich ja.
    Erster Versuch nach längerer Pause, aber leider läuft es genauso unergiebig (freundlich gesagt) wie früher.


    Ich denke, das brauchen wir jetzt hier nicht weiter diskutieren.


    Ist auch eine Art, Hinweise auf die Lösungsfindung und Kommunikation mit dem Vater abzuwürgen. Entschuldige, aber ich entscheide immer noch selbst, ob ich etwas zu direkter Ansprache hier im Forum sagen möchte oder nicht.


    Gruß

  • Öhm, Canchero, mir ist nicht klar, warum du dich anscheinend hier und da auf den Schlips getreten fühlst...?
    Du hast mir nicht unterstellt, unmoralisch zu sein, und ich dir nicht, mir das zu unterstellen. :hae:
    Habe nur festgestellt, dass es bei unserer SR-Lage durchaus legitim wäre.


    Das "Bekanntwerden einer Fehlstellung" liegt über 3 Jahre zurück - jetzt erzähle mir nicht, dass der Vater nicht bemerken konnte, dass die Tochter seit 3 Jahren eine Zahnspange trägt! (Bitte nicht wieder angegriffen fühlen, aber sowas ist doch gar nicht zu verheimlichen, auch wenn man es wollte.)
    Er hätte also 3 Jahre Zeit gehabt, sich mal beim KO blicken zu lassen, um Anteil zu nehmen - wenn er gewollt hätte.
    Ich kannte diese Retainer bis jetzt nicht, weder ich noch Sohn hatten sowas, mich hat der KO also auch damit überrascht.


    Nun, das GS könnte ich gar nicht verhindern, denn das geht, soweit ich weiß, nur bei Nachweis von Kindeswohlgefährdung seitens des UE. Also wäre das keine große Sache für ihn.
    Gerade aufgrund der (bisherigen) Unmöglichkeit einvernehmlicher Entscheidungen habe ich es nicht selbst beantragt.
    Es ging mir hier aber darum, dass es eigentlich bei allen Eltern eine Selbstverständlichkeit sein sollte, die Verantwortung gemwinsam zu tragen, egal was auf irgendwelchen Papieren steht. Ein gemeinsames Kind heißt für mich gemeinsame Verantwortung. Kein Papier der Welt kann das ändern. Wenn einer aber kneift, dann bleibt die Verantwortung beim anderen ET hängen, ob mit oder ohne Papiere. Nur mit GSR kann es dann deutlich komplizierter sein.
    Aber das ist ein anderes Thema.


    Und zu guter Letzt: Ich würge nichts ab.
    Im Gegenteil habe ich alle deine Vorschläge beantwortet - und mehr gibt es von meiner Seite nicht dazu zu sagen, also muss ich auch nicht weiter diskutieren.


    Es sei denn, jemand fühlt sich falsch verstanden, wie du anscheinend.
    Vielleicht liegt's daran, dass deine gutgemeinten Ratschläge nicht wirklich umsetzbar sind in diesem Fall, dass ich sie teilweise "widerlegt" habe - oder du es so empfindest. Falls nicht, nehme ich das auch gern zurück.
    Wie auch immer, ich habe deine Beiträge als Vorschläge gesehen, nicht als Angriff. Also auch kein Gegenangriff.
    Und du darfst selbstverständlich hier schreiben, was und wieviel du willst. Wie käme ich dazu, dich abzuwürgen? :hae:



    Edit hat einen Nachtrag:
    Ich weiß, ich selbst war diejenige, die vom eigentlichen Thema abgewichen ist und auf einer sehr persönlichen Ebene gelandet ist - weil mich das Gespräch mit dem Vater emotional sehr aufgewirbelt hat. Ich war gerade mitten in einem Beitrag als er kam, und anschließend habe ich mich durch mein Herzklopfen dazu verleiten lassen, hier davon zu berichten. War unüberlegt - und ziemlich am Thema vorbei. Ein Grund für mich, die persönliche Ebene dann auch bald wieder zu verlassen, wenn ich alles dazu gesagt habe, was mir wichtig erscheint.
    Hat also eh nichts mit abwürgen zu tun :-)

  • Sonne*


    Hier bekommt der KV solche Informationen und fragen schriftlich, mit Bitte um Rückmeldung bis........
    Einfach aus dem Grund, dass er informiert, dass er Zeit sich Gedanken zu machen, und ( nicht oder doch) zu reagieren.
    Außerdem liefere ich mich selbst nicht einer Situation aus, mit jemanden zwischen Tür und Angel zu kommunizieren, der mir nicht wohlgesonnen ist und schnell mal eben laut wird.


    LG Jona

  • Gutes interessantes Thema,
    hier ist es so, dass KM fragt. Ich habe mich z.B. bei einer Reise für Sohn nach Spanien im Rahmen des Gymnasiums mit x EUR an den Kosten beteiligt.
    Ist es nicht auch so, dass bei Mehrbedarf/Sonderbedarf die Zustimmung des UET quasi mit Zahlungsbereitschaft gleich gesetzt wird? Das finde ich bedenklich.

  • Eine Frage will mir nicht aus dem Kopf. Danach ist dann auch gut mit dem Thema, versprochen:


    Wenn ich vorhersehen kann wie das andere Elternteil auf meine Vorgehensweise (und unter Berücksichtigung der Betreuungs-und Rechtslage zwischen uns Eltern) reagieren wird, kann ich dann diese hellseherische Fähigkeit nicht nutzen, um den Verlauf eben solcher Entscheidungsfindungsprozesse im Vorfeld schon positiv zu beeinflussen?


    Keine Angst, ich habe gar keinen Schlips auf den man mir treten könnte :wink


    Viele Grüße

  • Außerdem liefere ich mich selbst nicht einer Situation aus, mit jemanden zwischen Tür und Angel zu kommunizieren, der mir nicht wohlgesonnen ist und schnell mal eben laut wird.


    ich nehme das andere ET gerne mit - in der Öffentlichkeit "Everbodys Darling" stimmt da allem zu - "ist ja für UNSER Kind" - da kann er die Kostenzusagen auch gleich vor Ort und Stelle mit unterzeichnen

  • Wenn ich vorhersehen kann wie das andere Elternteil auf meine Vorgehensweise (und unter Berücksichtigung der Betreuungs-und Rechtslage zwischen uns Eltern) reagieren wird...


    Hätte ich tatsächlich diese hellseherische Fähigkeit, dann wäre das sicher nicht so gelaufen!
    Nach über einem Jahr (eher 2), in dem alles friedlich und sogar freundlich lief, habe ich eine reelle Chance auf ein konstruktives Gespräch gesehen.


    Schriftliche Mitteilung wäre natürlich eine Möglichkeit, aber ist das nicht auch etwas albern, wenn man sich eh regelmäßig sieht und im Vorfeld alles friedlich ist?
    Käme da nicht gleich ein dummer Spruch in der Art: Was soll denn das, wieso redest du nicht mit mir?
    Man weiß es nicht. Hellsichtigkeit wäre schon praktisch.


    Es war das erste Mal (in 7 Jahren), dass ich nach Beteiligung an Kosten gefragt habe. Und je länger ich darüber nachdenke, umso sicherer bin ich mir, dass das Thema Geld der Hauptgrund war für die jetzige Eskalation. Das ganze Gerede drumherum waren Ausflüchte, um davon abzulenken, was ja auch schon die Widersprüchlichkeit der Antworten bestätigt (das hattest du übersehen, Canchero, dass das "kann ich jetzt nicht entscheiden" sich nicht auf die Situation bezog, sondern auf sein Unwissen bzgl Behandlungsmöglichkeiten - was in krassem Widerspruch steht zur ersten Ablehnung "von solchen Behandlungen halte ich nichts"). Und erste Reaktion "Ich habe kein Geld" und dann "Mit meinem Geld habe ich andere Pläne" ist auch widersprüchlich. Geld ist also vorhanden, nur eben nicht DAfür.
    Das nur als Nachtrag.


    Mich nicht solchen Situationen auszusetzen ist wohl der beste Rat für die Zukunft!