Zusätzliche Ausgaben im KU enthalten?

  • Hallo ihr Lieben,


    heute habe ich mal eine Frage, und zwar zum Unterhalt:
    Deckt er rechtlich gesehen alle Ausgaben ab, auch außergewöhnliche zusätzliche Ausgaben wie Behandlungskosten (Zahnarzt, Kieferothopäde) oder Klassenfahrten?
    Ich nehme an, dass kein Anspruch besteht auf Beteiligung des UE an solchen Kosten, rein juristisch gesehen - stimmt das so?
    Und wie handhabt ihr das, beteiligen sich eure Kindsväter und -mütter an solchen Kosten? Und vielleicht sogar freiwillig..?


    Tochter war letzten Monat mit der Schule unterwegs, sie hat zu Fuß die Alpen überquert :thumbsup: und das war natürlich nicht billig (300 für die Reise + ca 300 für Ausrüstung wie Wanderschuhe etc + Taschengeld).
    Jetzt ist ihre kieferorthopädische Behandlung fast abgeschlossen und es wurde uns empfohlen, so einen Haltedraht anzubringen (bzw 2), damit jetzt alles so bleibt, wie es sein soll, auch die nächsten 20 Jahre. Kostet schlappe 500 :crazy , Kasse zahlt aber nur eine herausnehmbare Klammer, die dann quasi lebenslang nachts getragen werden müsste, um den Erfolg der Behandlung zu sichern (bei ihr gab es leider viel zu richten). Klar ist da sicher ein bisschen Meinungsmache vom KO mit im Spiel, der ja auch verdienen will, aber es klingt schon plausibel, dass der Draht sinnvoller ist. Das ist aber jetzt auch gar nicht das Thema.
    Ich habe in den letzten Jahren schon einige 100er gelatzt beim Zahnarzt und beim KO oder für Klassenfahrten, der Papa bisher gar nichts zusätzlich.
    Gefühlt ist das nicht ganz gerecht, denn der KU (Minimum) reicht ja dafür nicht.
    Wie läuft das bei euch?

  • Es kommt ein bisschen darauf an, in welcher Höhe KU gezahlt wird.


    Bei Mindestunterhalt wird vom KV nicht mehr zu erwarten sein, zahlt er in einer der höchsten Stufe, ist alles abgedeckt.


    Ereignisse, die lange bekannt sind, müssen angespart werden. Für Klassenfahrten kann man ggf. auch auf Bildung und Teilhabe oder den Schulförderverein zurückgreifen.


    Werden die von dir geleisteten Zuzahlungen zum KO nicht nach erfolgreicher Behandlung zurückerstattet?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hi!


    Hier zahlt der KV nach Düsseldorfer Tabelle. Er liegt im oberen Drittel der Tabelle und gehört damit schon zu denen, die etwas besser verdienen. Ich arbeite 20 Std in TZ, normales Gehalt. Heißt: Er hat 3,5 mal mehr Geld im Monat als ich und keine sonstigen Belastungen.


    Es gibt bei Google mehrere Seiten zum Thema Rechtsprechung bei Sonderausgaben. Da ist dann angegeben, was als Sonderausgabe gilt.


    Aber hier zahlt der KV Schuhe und Wintergarderobe, Brille und das neue Fahrrad, einen Teil der Kosten für den Kindergeburtstag und einen Jahresurlaub mit Kind und auch Sportkurse hat er schon übernommen.
    Das muss er nicht, er kann es aber.


    Falls der KV schon am Selbstbehalt lebt, würde ich in dem Fall der Zahnklammer, vielleicht versuchen, mit dem Zahnarzt eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Habe ich auch schon mal gemacht und das hat sehr gut funktioniert.


    LG

  • Gefühlt ist das nicht ganz gerecht, denn der KU (Minimum) reicht ja dafür nicht.


    Wenn Du eine Suchmaschine nach "Kindsunterhalt Sonderbedarf" befragst findest Du ganz viel zum Thema.


    Wenn KV (Kindsvater) allerdings schon an der Grenze zum Mangelfall ist, dann wird kaum etwas durchsetzen lassen.

  • Die kieferchirurgische Behandlung hab ich auf Raten bezahlt .
    Klassenfahrten, Brillen etc. hab auch ich uebernommen, bekomme aber auch grosszuegigen Unterhalt.
    ( Fuer Klassenfahrten habe ich im voraus monatlich zur Seite gelegt)
    Das Highschooljahr jetzt haette ich auch auf Raten nicht alleine geschafft.
    Da haben wir gemeinsam vorher beraten, ob wir das leisten koennen und wollen und haben geteilt, sprich KV hat einen Anteil uebernommen.

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Zunächst einmal: Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Mitfinanzierung von sog. "Sonderbedarf". Der ist definiert als unregelmäßig eintretend, unvorhersehbar und außergewöhnlich hoch. Rechtsgrundlage ist § 1613 BGB.


    Kosten für den Sonderbedarf werden nach Einkommen anteilig auf die Unterhaltspflichtigen umgelegt - so die Unterhaltspflichtigen leistungsfähig sind.


    Die jetzt hier genannten "Sonderbedürfnisse" sind allerdings in der Rechtsprechung umstritten.
    Für manche Gerichte ist eine Klassenfahrt vorhersehbar. Darauf müsse vorab angespart werden. Andere Gerichte sehen das anders.


    Bei der kieferorthopädischen Behandlung ist es so, dass laut Gesetz für Kinder und Jugendliche die notwendige Behandlung zu 100% bezahlt wird. Was der Zahnarzt dann sonst noch so anbietet, ist Zubrot und damit in der streitigen Auseinandersetzung nicht einfach durchzusetzen.


    Sowieso ist natürlich die elterliche Absprache immer besser.
    Die streitige, vielleicht sogar juristische Auseinandersetzung ist also bei Klassenfahrten und "Zahnspange" nicht unbedingt zu empfehlen: Das Ergebnis ist nicht eindeutig. Gerichtskosten könnten mehr verschlingen als der dann erzielte Zahlbetrag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier zahlt der KV nichts dazu.


    Klassenfahrt, Zahnspange, Freizeitgestaltung- habe ich oft um Unterstützung gebeten, weder Unterstützung in Organisation noch per Geld bekommen, außer dumme Kommentare. KV meint Kinder brauchen weder hobbies, noch Spangen noch Klassenfahrten. Betont er auch den Kindern so gegenüber.


    Mit Sicherheit könnte ich etwas einklagen.
    Vielleicht bin ich da dumm, naiv oder harmoniesüchtig, aber mir ist mein Frieden und Seelenheil, sowie das der Kinder wichtiger, als von ihm 300 Euro für eine Klassenfahrt oder die Hälfte der notwendigen Sportausrüstung zu bekommen.


    Ich bin nicht Krösus, aber dies kann ich mir gerade so leisten, große Sprünge sind eben nicht drin.


    Wäre ich unter der Grenze, würde ich wohl Unterstützung beantragen und Diverses einklagen, bzw. auf Unterstützung von JA oder dem Förderverein oder Ähnlichem vertrauen.



    LG Jona

    Einmal editiert, zuletzt von Jona ()


  • ( Fuer Klassenfahrten habe ich im voraus monatlich zur Seite gelegt)
    .


    wir haben ein Klassenkonto zum ansparen - und im Elternbeirat besprochen das
    die Kosten den Eltern mind. 1 Jahr im Voraus bekanntgegeben werden müssen.


    Ich bitte meine Eltern und die Patentante auch um Überweisungen auf dieses Konto
    statt großer Geschenke - da bei uns vom KV 0 % kommen.


  • Wie läuft das bei euch?


    Die Rechtslage wurde ja schon abgefrühstückt, daher beschränke ich mich mal auf diese Frage. Wenn in beiden Elternhaushalten das Geld mangelt,
    dann ist die notwendige Erfüllung kindlicher Bedürfnisse nur durch (freiwillige) finanzielle Einschränkungen der Bedarfe bei den Eltern möglich. Das ist bei intakten Familien ja auch nicht anders. Blöderweise gibt es in Trennungsfamilien üblicherweise dann zwei Haushalte, die beide ganz unterschiedliche Bedarfslagen haben können. Wenn die beiden Eltern ein gutes Verhältnis zueinander haben, dann fällt der persönliche Verzicht für die eigenen Kinder leichter, als wenn man Zugeständnisse unter emotionalen Druck, z. B. nur aus Schuldgefühlen gegenüber den Kindern, macht.


    Jetzt könnte ich noch einen Roman schreiben, an welchen Dingen für die Kinder ich mich von meinem verbleibenden Einkommen als Mangelfall beteiligt habe, ohne das ich rechtlich dazu verpflichtet gewesen wäre. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit wenig materiellen Dingen auszukommen und trotzdem (glaube ich) größtenteils ausgeglichen zu sein. Allerdings steigt mit dem Alter der Kinder die Nachfrage nach Bedürfnisbefriedigung. Bedauerlicherweise entwickeln sich meine Einkünfte nicht mit der gleichen Steigerungsrate zu diesen stetig wachsenden Anforderungen. Daher mußte ich meine freiwillige Beteiligung zwischenzeitlich auf der Höhe der bisherigen Zuwendungen einfrieren und das sorgt im mütterlichen Haushalt für stetig wachsenden Unmut. Da kann ich die Mutter sogar verstehen, weil sie in der Konsequenz die daraus entstehenden Schwierigkeiten und auch den kindlichen Unmut darüber meistenteils alleine meistern muß. Moralisch gibt es viele Gründe, mehr Unterhalt zu bezahlen. Aber nicht immer gibt es auch einen sachlichen Grund.
    Die persönliche Schmerzgrenze ist für mich ein Stück weit davor, daß außer Arbeit und Tütensuppen essen nichts mehr für die Stärkung der Lebensfreude übrig bleibt. Genauso wie die Mutter bin ich kein Automat.

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen!


    Dann ist die Rechtslage etwa so, wie ich es mir gedacht habe.
    Ich habe nicht vor, etwas einzuklagen, wollte nur wissen, wie es rechtlich aussieht, um in einem Gespräch evtl ein Argument zu haben. Deshalb wollte ich auch gern einen kleinen Überblick haben, wie das bei euch so läuft, um abschätzen zu können, ob eine Beteiligung eher üblich oder unüblich ist (das finde ich per Suchmaschine ja nicht).


    Ich bin mir sicher, dass da zumindest die Hälfte der KO-Kosten drin wäre, ohne dass sich der Vater allzusehr einschränken müsste, denn ich gehe davon aus, dass sich seine zusätzlichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nicht auf die Berechnung des Unterhalts niederschlagen.


    Deine Info, Lichtengel, dass so ein Draht bei euch 140 kostet statt 250, werde ich noch mal versuchen zu überprüfen - vielleicht gibt es da aber auch Unterschiede was die Länge betrifft oder so.


    Kaj, es werden einige Leistungen nicht erstattet, wie zB die Versiegelung der Zähne rund um die Brackets, um Karies vorzubeugen. Kasse zahlt nur das Minimalprogramm, dasselbe gilt beim Zahnarzt.


    Also Danke für eure Mühe!

  • Bei uns sind diese individuellen Gesundheitsleistungen beim Thema Zahnspange auch gerade ein Heiß diskutiertes Thema :rolleyes: Das ist schon ein stolzes Sümmchen, was der Herr Kieferorthopäde da vorschlägt :ohnmacht:
    - Versiegelung 101,20 da zahlt meine Kasse einen Zuschuss bis 50 Euro :rolleyes2:
    - 6 mal Zahnreinigung während der Behandlung 192,38
    - Super elastische Titanbögen, Stahlbögen die die Kasse bezahlt, nutz der Herr Kieferorthopäde gar nicht mehr :rolleyes2: Differenz =183,06 Euro
    - Stabilisierung der Zahnstellung (das ist wohl der Bogen, den du meinst) 370,91
    Macht also 846,79 plus die Spezeialbacket (die mein Herr Ex favorisiert) für 450 Euro.


    Dazu kommen ja dann noch die 20% der Kassenleistung, die man erst mal vorfinanzieren darf :rainbow:


    Wir sind jetzt so verblieben, dass ich alles auf einen Schlag bezahle, damit ich bei der Steuer über die Belastungsgrenze komme und er mir dann zumindest seine Backetgeschichte erstattet. Ich finde viel schwieriger zu beurteilen, ob das alles sein muss, als mich mit Exilein um das Geld zu zoffen. Letzten endlich wird die Kasse ja sagen, dass das alles sowieso nicht nötig ist :rolleyes2: der Kieferorthopäde meint selbstverständlich, dass das nötig ist und ich kann es schlicht und ergreifend nicht beurteilen.


    Aber wenn ich hier die unterschiedlich Beträge so lese, lohnt es sich vielleicht doch ein zweites Angebot einzuholen :lach .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich staune ja, dass es angeblich immer Brackets sein müssen und nach Beendigung der Behandlung dieser Haltedraht.


    Meine Zähne wurden mit einer herausnehmbaren Spange korrigiert und Sohnis jetzt auch. Und bei mir hat sich nach Beendigung der Korrektur erst was verändert, als die Weisheitszähne durchgebrochen sind und das war minimal.


    In meinen Augen ist das alles Geldmacherei und zudem wird viel zu früh behandelt. Ich hab bei Sohn auf die bleibenden Zähne gewartet, jetzt (mit 15) wird behandelt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Bei den Außergewöhnlichen Kosten wird i.d.R eine Einzelfallprüfung nicht ausbleiben, d.h. auch wenn Tante Google "Zahnarztkosten" allgemein als Aussergewöhnlich einstuft ist im Einzelfall zu prüfen ob die Kosten "angemessen" sind.
    Die "Angemessenheit" richtet sich üblicherweise nach dem Gesamteinkommen.


    Übertriebenes Beispiel : Eine "Harz IV" KM kann nicht den Reitunterricht auf dem eigenen Pferd der Tochter als außergewöhnliche Ausgaben geltend machen während die geschiedene Millionärsgattin das u.U vor Gericht durchsetzen kann...


    Gruß Thomas

  • Ich staune ja, dass es angeblich immer Brackets sein müssen und nach Beendigung der Behandlung dieser Haltedraht.


    Ich hatte ja auch den Luxus als Kind eine feste Zahnspange zu haben und bei mir haben die Weisheitszähne das Ergebnis mit Mitte 20 echt noch mal ruiniert... zumindest im Unterkiefer könnte ich jetzt noch mal von fast Vorne anfangen, vielleicht finde ich diese Haltedrahtgeschichte deshalb so einleuchtend :frag und bin auf der anderen Seite aber auch überzeugt, dass es auch mit Kassenbrackets funktioniert... zum Rest habe ich keine wirkliche Meinung, außer dass die Zahnhygiene meines Filius echt besser sein könnte und deshalb allein die Zahnreinigungen wahrscheinlich nötig sein werden, gerade weil das mit den Brackets sicherlich nicht einfacher wird :rolleyes:

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Zitat von »Kaj«
    Ich staune ja, dass es angeblich immer Brackets sein müssen und nach Beendigung der Behandlung dieser Haltedraht.




    Ich hatte ja auch den Luxus als Kind eine feste Zahnspange zu haben und bei mir haben die Weisheitszähne das Ergebnis mit Mitte 20 echt noch mal ruiniert... zumindest im Unterkiefer könnte ich jetzt noch mal von fast Vorne anfangen, vielleicht finde ich diese Haltedrahtgeschichte deshalb so einleuchtend :frag und bin auf der anderen Seite aber auch überzeugt, dass es auch mit Kassenbrackets funktioniert... zum Rest habe ich keine wirkliche Meinung, außer dass die Zahnhygiene meines Filius echt besser sein könnte und deshalb allein die Zahnreinigungen wahrscheinlich nötig sein werden, gerade weil das mit den Brackets sicherlich nicht einfacher wird :rolleyes:


    Ok, dann lasst uns das doch noch diskutieren:
    - Ich hatte als Kind 5 Jahre eine herausnehmbare Klammer, so einen Klotz für oben und unten, mit dem ich kaum sprechen konnte und daher in der Schule noch weniger gesagt habe als vorher - schlechte mündliche Noten und noch mehr Komplexe für mich waren der Effekt. Von daher finde ich die Lösung mit den Brackets schon deutlich komfortabler für die Patienten. Und es gibt auch Fehlstellungen, die sich mit der normalen Klammer nicht beseitigen lassen, wie zB verdrehte Zähne.
    - Die Brackets haben allerdings den Nachteil mit der erschwerten Reinigung. Also ist professionelle Reinigung und Versiegelung ein Muss, denn welcher Teenie nutzt schon täglich pflichtbewusst Interdentalbürstchen und Zahnseide?
    - Meine Zähne haben sich inzwischen wieder verschoben, denn ich hatte keinen Haltedraht. Es mag viele Fälle geben, wo nur wenig korrigiert werden muss und wo das Ergebnis dann auch stabil bleibt, aber es gibt sicher auch viele Fälle, wo das ohne Nachsorge nicht funktioniert.
    - Und ja, es ist für uns Eltern sehr schwierig zu entscheiden, was denn wirklich nötig ist und was lediglich Abzocke ist. Tatsache ist für mich aber, dass ich mich nicht darauf verlassen kann, dass Kassenleistungen in jedem Fall und immer ausreichend sind. Dafür habe ich schon viel zu viele Berichte von Leuten gehört (und gelesen), die wichtige Untersuchungen und Therapien gar nicht oder zu spät bekamen, denen die Reha nicht bewilligt wurde trotz Indikation usw.
    Ich weiß auch, dass mit Zusatzleistungen und mit unsinnigen Vorsorgeuntersuchungen Schindluder getrieben wird - also Misstrauen gegenüber beiden Seiten. Und das ist keine gute Grundlage für eine Entscheidung!


    ...


    So, gerade kam der Papa zum Abholen und ich habe mich tatsächlich getraut, ihm die Situation und die Empfehlung des KO zu schildern und danach zu fragen, ob er grundsätzlich bereit wäre, sich zu beteiligen. Zu hören bekam ich als Erstes, er hätte das Geld nicht und würde es auch nicht für sowas auslegen wollen, da er von solchen Behandlungen eh nichts hält. Im weiteren Verlauf des Gesprächs sagte er dann, er wisse schließlich zu wenig darüber, um das jetzt entscheiden zu können und er hätte auch andere Pläne, sein Geld für Tochter zu investieren, sodass es ihr zugute käme, denn es wäre es ja fraglich, wieviel von dem vielen Geld, dass er jeden Monat zahlt, auch wirklich bei Tochter ankommt.
    :hae:
    Auf meinen Vorschlag hin, er könne sich das gern vom KO erklären lassen, sagte er: Was, ich soll da hinterherrennen, um dann auch noch zu zahlen?
    Ich erwähnte, dass ich das schon seit Jahren so mache, worauf er sagte, ich hätte ja auch das Sorgerecht.....


    Also nix als verworrene Ausflüchte, weit und breit keine Bereitschaft, sich auch nur mit dem Thema zu befassen.
    Schade.
    Damit ist die Sache vom Tisch.
    Bleibt leider ein sehr unangenehmer Nachgeschmack (all die kleinen und größeren Vorwürfe, die er sonst noch losließ, habe ich jetzt ausgespart).
    Immerhin weiß ich jetzt wieder, warum ich ihn all die Jahre nie um etwas gebeten habe.


    Sorry für die obige Schilderung, aber ich habe immer noch Herzklopfen.

  • Hi Sonne,


    meine Zähne haben sich nach der festen Spange ohne Haltedraht auch wieder verschoben :crazy ....Weisheitszähne wurden vorher entfernt.


    Auf Diskussionen mit KV lasse ich mich nicht mehr ein. Ich klär ihn per Mail über den Sachverhalt auf, trage ihm noch die Telefonnummer der zb. Kieferorthopädin hinterher und bitte ihn sich an de Zusatzkosten zu beteiligen. Zu 100% bekomm ich eine Absage. Kenn ich, weiss ich im Vorfeld, trotzdem hab auch ich Herzklopfen.


    Was mich dabei noch mehr ärgert, man beschäftigt sich mit dem Thema. Wälze Eventualitäten hin und her, holt sich Kostenvoranschläge rein. Hat die Arbeit, die Entscheidung und die alleinigen Kosten zu stämmen.
    Vom KV kommt nur ein: Nein. Interesiiert mich nicht, will ich anders und/oder Bin dagegen!! :angry
    Ein Austausch zum Wohl der Kinder oder zur Entscheidungsfindung findet nicht statt.


    Jetzt wo mein Großkind erwachsen wird, sie immer mehr mit ihrem Vater Dinge alleine regelt, stellt er sich ihr gegenüber auch so dämlich an. :kopf
    Schade....
    Leisten könnte er sich es locker, aber ich glaub, diejenigen welche am meisten Kohle haben fühlen sich am ärmsten? :dribbel

  • Ich hatte einen Haltedraht - fast 10 Jahre. Meine KO hatte damals gesagt, dass er einfach dran bleiben soll, bis er von alleine abgeht. Daran habe ich mich gehalten. Meine Zähne haben sich nur ganz minimal verschoben.

    Ich bin eine Mutter - und was ist deine Superkraft?

  • Nachdem die Weisheitszähne durchkamen und sich Zähne verschoben, war ich ein zweites Mal dran mit der festen Klammer, leider gabs seinerzeit noch keinen Haltedraht...


    Meine Kids haben alle Beide diesen Haltedraht. Eine hat ihre Weisheit noch, die andere nicht...

  • Ja, mich ärgert auch diese mangelnde Bereitschaft, sich wenigstens mal damit zu befassen.
    Ist ja nicht so, als würde ich ihn dauernd mit solchen Dingen behelligen. Er wirft mir andererseits vor, ich würde ihn vor vollendete Tatsachen stellen, vorhin auch wieder, bis er mir nach mehrmaliger Erklärung erst glaubte, dass da noch nichts entschieden ist - und ich ihn ja gerade wegen der Entscheidung gefragt habe.
    So war es immer, egal was ich mache, es ist "falsch". Frage ich ihn, blökt er rum wie heute, frage ich ihn nicht, wirft er mir Eigenmächtigkeit vor.


    Genau das Ding hatte ich ja die ersten 3 Jahre nach der Trennung ganz extrem, als Tochter so krank war und ich mich um ALLES allein gekümmert habe (bzw kümmern musste), von Therapien über Schulbegleitung und Arztbesuche bis Medikation. Wollte ich ihn einbeziehen in Entscheidungen, blockierte er jedes konstruktive Gespräch, ließ ich es sein, weil ich keine Kraft mehr hatte für den Nervenkrieg, warf er mir vor, ich würde ihn nicht teilhaben lassen. :crazy
    Aber selbst mal mit Therapeuten, Ärzten oder Lehrern sprechen war denn doch zuviel verlangt.......und ist es anscheinend auch heute noch.


    Wahrscheinlich reagiere ich auch deshalb sehr sensibel auf genau dieses Verhaltensmuster, es ist allzu vertraut und verbunden mit einer schlimmen Zeit.


    Du hast recht, Lichtengel, ich sollte sowas nicht mehr diskutieren, sondern nur noch schriftlich anfragen, wenn überhaupt.
    Aber ich hatte gehofft, dass er nach den letzten recht friedlichen Jahren (zumindest oberflächlich, also wenn es um nichts geht als Umgangstermine) in der Lage ist, angemessen zu reagieren, vor allem, wenn Tochter daneben steht.
    Leider ein Irrtum.