Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Die letzte UV-Bewilligung kommt mit der Eröffnung des BER. Damit die glückliche Familie gleich an den Ballermann jetten kann ...


    :lgh made my day! Danke dafür.


    Edit: Warten hier sonst noch wer und kommt nicht aus Berlin?

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Ich warte auch immer noch.. über 1 Jahr ist die Antragstellung jetzt her. Unglaublich, echt.


    Wir kommen aus NRW

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Ich warte auch immer noch.. über 1 Jahr ist die Antragstellung jetzt her. Unglaublich, echt.


    Wir kommen aus NRW


    8| Eine Frage aus dem Tal der Ahnungslosen (ich mag jetzt auch nicht 39 Seiten Thread durchsuchen, ob es schon da steht) - hast Du da denn nochmal nachgehakt?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ja. Sind überarbeitet, haben zu wenig Personal und werden sich melden, wenns bearbeitet ist. Alles braucht seine Zeit, aber mit jedem Nachhaken ginge wertvolle Zeit verloren.


    Auf eMails kam keine einzige Antwort.

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

    Einmal editiert, zuletzt von Mellie ()

  • Wenn ich mich recht entsinne, konnte bei dir doch ein eventuelles Wohngeld nicht berechnet werden, weil der Unterhaltsvorschuss vorrangig zu beantragen ist. Bedeutet. Du bekommst nicht nur seit einem Jahr keine Zahlung, sondern an anderer Stelle wird dir sogar weiteres Geld vorenthalten (wenn die nicht zwischenzeitlich vorwärts gegangen sind mit der Berechnung.)


    Eigentlich solltest du dringend eine (erneute) Beschwerde an die Amtsleitung richten und eine Untätigkeitsklage androhen. (Nicht via E-Mail, sondern als Brief.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gibt es eigentlich noch wen, der auf den beantragten Unterhaltsvorschuss wartet?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, gar nichts. Im Gegenteil, ich musste alles doppelt und dreifach einreichen, da die meine Unterlagen nicht mehr finden konnten.

    Die 3,500 € die aufgelaufen sind, bekommt das Job Center. Davon seh ich nichts.

    Was eigentlich auch okay ist, die haben das ja für mein Zwerg gezahlt über die Zeit. Trotzdem extrem ärgerlich.

  • Bezeihe für meine 16jährige Tochter Unterhaltsvorschuss.

    Der 18 jährige Bruder lebt auch bei uns und arbeitet seit gestern Vollzeit.

    Frage:

    Beeinflusst die Tätigkeit des Bruders den Unterhaltsvorschuss, den ich für die Tochter erhalte?

    Wenn "ja", dann muss ich dies der Vorschussstelle melden.

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • .... die Überlegung geht aus dem Hintergrung heraus, dass sich durch die Tätigkeit des Bruders das Haushaltseinkommen erhöht.

    Bekommt die Tochter dann noch Unterhaltsvorschuss oder nicht :hae:

    Wenn ich neu verpartnert wäre und diese Partnerin in unserem Haushalt leben würde, dann würde der Unterhaltsvorschuss eingestellt werden.

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • Unterhaltsvorschuss ist unabhängig vom Haushaltseinkommen. Du könntest Stammspieler beim FC Bayern München sein mit dem entsprechenden Jahressalär und hättest als AE trotzdem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet.


    Bezieht Ihr als Familie allerdings Sozialgelder ("Hartz", Wohngeld usw.), dann wird sowohl der Unterhaltsvorschuss als auch das neue Einkommen vom Sohn auf das Familieneinkommen gerechnet. Wenn da Gelder gekürzt werden, wird aber nicht der Unterhaltsvorschuss gekürzt, sondern ggfls. andere Sozialleistungen.

    Wenn du "nur" verpartnert bist, also nicht verheiratet, dann wird der Unterhaltsvorschuss höchstens eingestellt, wenn sich die Partnerschaft verfestigt hat. Ich muss das aber, merke ich gerade, noch einmal im nicht mehr ganz so neuen Gesetz nachlesen und vor allem gucken, wie die Praxis ist bzw. Gerichte da entscheiden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bezeihe für meine 16jährige Tochter Unterhaltsvorschuss.

    Der 18 jährige Bruder lebt auch bei uns und arbeitet seit gestern Vollzeit.

    Frage:

    Beeinflusst die Tätigkeit des Bruders den Unterhaltsvorschuss, den ich für die Tochter erhalte?

    Wenn "ja", dann muss ich dies der Vorschussstelle melden.

    Der einzige der da meckern könnte ist das Finanzamt, falls du die zweite Steuerklasse haben solltest. Da musst du das angeben. Der UVG Stelle ist das hingegen wurscht.

  • wir beziehen keine Sozialgelder, habe aber gelesen dass bei "verfestigter Partnerschaft" der Unterhaltsvorschuss gestrichen wird.

    Wenn dann das Geschwisterkind im gemeinsamen Haushalt eigenes Einkommen hat, was macht dann den Unterschied zu einer "verfestigten Partnerschaft"?

    Komisch, ich könnte als Beispiel Stammspieler in der Bundesliga sein, also ein Millioneneinkommen haben und Unterhaltsvorschuss bekommen,

    wenn dann ein neuer Partner in meinen Haushalt einziehen würde, könnte dann der Unterhaltsvorschuss gestrichen werden, oder in meinem Fall wenn ein Geschwisterkind mit 18 eigenes Einkommen erwirtschaftet?

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • vefestigt bedeutet, wenn du heiratest, dann wird es gestrichen.

    wir beziehen keine Sozialgelder, habe aber gelesen dass bei "verfestigter Partnerschaft" der Unterhaltsvorschuss gestrichen wird.

    Wenn dann das Geschwisterkind im gemeinsamen Haushalt eigenes Einkommen hat, was macht dann den Unterschied zu einer "verfestigten Partnerschaft"?

    da gehen die davon aus, dass dein(e) Ehepartner(in) den Unterhalt für dein minderjähriges Kind mit übernimmt.

  • Karalina,

    habe als Alleinerziehender natürlich die Steuerklasse 2.

    Muss beim Finanzamt angeben dass ein Kind im Haushalt jetzt ein eigenes Einkommen hat?

    Warum?

    Was ist denn derHintergrund?

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • Der raffgierige Staat ist der Meinung, dass dein Sohn sich jetzt gefälligst an den Haushaltskosten zu beteiligen hat und du ihn nicht mehr unterstützen musst. Deshalb werden dir die Steuervorteile gestrichen, die Du als AE hast (egal, ob noch ein zweites minderjähriges Kind im Hause ist ...). Wärst du Teil einer Vollfamilie/verheiratet, würdest du den Familienstatus und die entsprechenden Steuervorteile bis an dein Lebensende behalten können.

    Diese deutliche Ungerechtigkeit im Steuersystem greift seit langen Jahren keine Regierung auf. AE-Familien sind rechtlich weiterhin nur bedingt Familien ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • verstehe ich das richtig, dass ich in der zukünftigen Steuererklärung keine Freibeträge wegen alleinerziehend gelten machen kann....

    wenn mein 18jähriger Sohn sozialversicherungspfllichtig beschäftigt ist, aber eine minderjährige Tochter im Haushalt wohnt?

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire