Die letzte UV-Bewilligung kommt mit der Eröffnung des BER. Damit die glückliche Familie gleich an den Ballermann jetten kann ...
:lgh made my day! Danke dafür.
Edit: Warten hier sonst noch wer und kommt nicht aus Berlin?
Die letzte UV-Bewilligung kommt mit der Eröffnung des BER. Damit die glückliche Familie gleich an den Ballermann jetten kann ...
:lgh made my day! Danke dafür.
Edit: Warten hier sonst noch wer und kommt nicht aus Berlin?
Ich warte auch immer noch.. über 1 Jahr ist die Antragstellung jetzt her. Unglaublich, echt.
Wir kommen aus NRW
Ich warte auch immer noch.. über 1 Jahr ist die Antragstellung jetzt her. Unglaublich, echt.
Wir kommen aus NRW
Eine Frage aus dem Tal der Ahnungslosen (ich mag jetzt auch nicht 39 Seiten Thread durchsuchen, ob es schon da steht) - hast Du da denn nochmal nachgehakt?
Ja. Sind überarbeitet, haben zu wenig Personal und werden sich melden, wenns bearbeitet ist. Alles braucht seine Zeit, aber mit jedem Nachhaken ginge wertvolle Zeit verloren.
Auf eMails kam keine einzige Antwort.
Wenn ich mich recht entsinne, konnte bei dir doch ein eventuelles Wohngeld nicht berechnet werden, weil der Unterhaltsvorschuss vorrangig zu beantragen ist. Bedeutet. Du bekommst nicht nur seit einem Jahr keine Zahlung, sondern an anderer Stelle wird dir sogar weiteres Geld vorenthalten (wenn die nicht zwischenzeitlich vorwärts gegangen sind mit der Berechnung.)
Eigentlich solltest du dringend eine (erneute) Beschwerde an die Amtsleitung richten und eine Untätigkeitsklage androhen. (Nicht via E-Mail, sondern als Brief.)
Gibt es eigentlich noch wen, der auf den beantragten Unterhaltsvorschuss wartet?
Ich habe letzes Jahr im August beantragt und diesen Monat die erste Zahlung erhalten.
Das ist ja unglaublich :wow Gab´s ne Entschuldigung dazu? Wahrscheinlich nicht - dann aber wenigstens eine Erklärung?
Nein, gar nichts. Im Gegenteil, ich musste alles doppelt und dreifach einreichen, da die meine Unterlagen nicht mehr finden konnten.
Die 3,500 € die aufgelaufen sind, bekommt das Job Center. Davon seh ich nichts.
Was eigentlich auch okay ist, die haben das ja für mein Zwerg gezahlt über die Zeit. Trotzdem extrem ärgerlich.
Bezeihe für meine 16jährige Tochter Unterhaltsvorschuss.
Der 18 jährige Bruder lebt auch bei uns und arbeitet seit gestern Vollzeit.
Frage:
Beeinflusst die Tätigkeit des Bruders den Unterhaltsvorschuss, den ich für die Tochter erhalte?
Wenn "ja", dann muss ich dies der Vorschussstelle melden.
Kann ich mir nicht vorstellen. Der Unterhalt ist doch für die Tochter und nicht für beide ?
.... die Überlegung geht aus dem Hintergrung heraus, dass sich durch die Tätigkeit des Bruders das Haushaltseinkommen erhöht.
Bekommt die Tochter dann noch Unterhaltsvorschuss oder nicht :hae:
Wenn ich neu verpartnert wäre und diese Partnerin in unserem Haushalt leben würde, dann würde der Unterhaltsvorschuss eingestellt werden.
Unterhaltsvorschuss ist unabhängig vom Haushaltseinkommen. Du könntest Stammspieler beim FC Bayern München sein mit dem entsprechenden Jahressalär und hättest als AE trotzdem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet.
Bezieht Ihr als Familie allerdings Sozialgelder ("Hartz", Wohngeld usw.), dann wird sowohl der Unterhaltsvorschuss als auch das neue Einkommen vom Sohn auf das Familieneinkommen gerechnet. Wenn da Gelder gekürzt werden, wird aber nicht der Unterhaltsvorschuss gekürzt, sondern ggfls. andere Sozialleistungen.
Wenn du "nur" verpartnert bist, also nicht verheiratet, dann wird der Unterhaltsvorschuss höchstens eingestellt, wenn sich die Partnerschaft verfestigt hat. Ich muss das aber, merke ich gerade, noch einmal im nicht mehr ganz so neuen Gesetz nachlesen und vor allem gucken, wie die Praxis ist bzw. Gerichte da entscheiden.
Bezeihe für meine 16jährige Tochter Unterhaltsvorschuss.
Der 18 jährige Bruder lebt auch bei uns und arbeitet seit gestern Vollzeit.
Frage:
Beeinflusst die Tätigkeit des Bruders den Unterhaltsvorschuss, den ich für die Tochter erhalte?
Wenn "ja", dann muss ich dies der Vorschussstelle melden.
Der einzige der da meckern könnte ist das Finanzamt, falls du die zweite Steuerklasse haben solltest. Da musst du das angeben. Der UVG Stelle ist das hingegen wurscht.
wir beziehen keine Sozialgelder, habe aber gelesen dass bei "verfestigter Partnerschaft" der Unterhaltsvorschuss gestrichen wird.
Wenn dann das Geschwisterkind im gemeinsamen Haushalt eigenes Einkommen hat, was macht dann den Unterschied zu einer "verfestigten Partnerschaft"?
Komisch, ich könnte als Beispiel Stammspieler in der Bundesliga sein, also ein Millioneneinkommen haben und Unterhaltsvorschuss bekommen,
wenn dann ein neuer Partner in meinen Haushalt einziehen würde, könnte dann der Unterhaltsvorschuss gestrichen werden, oder in meinem Fall wenn ein Geschwisterkind mit 18 eigenes Einkommen erwirtschaftet?
vefestigt bedeutet, wenn du heiratest, dann wird es gestrichen.
wir beziehen keine Sozialgelder, habe aber gelesen dass bei "verfestigter Partnerschaft" der Unterhaltsvorschuss gestrichen wird.
Wenn dann das Geschwisterkind im gemeinsamen Haushalt eigenes Einkommen hat, was macht dann den Unterschied zu einer "verfestigten Partnerschaft"?
da gehen die davon aus, dass dein(e) Ehepartner(in) den Unterhalt für dein minderjähriges Kind mit übernimmt.
Du giltst nur als alleinerziehend, sofern keine andere erwachsene Person mit dir im selben Haushalt lebt. Als "Erwachsene" gelten hierbei auch volljährige Kinder.
Der raffgierige Staat ist der Meinung, dass dein Sohn sich jetzt gefälligst an den Haushaltskosten zu beteiligen hat und du ihn nicht mehr unterstützen musst. Deshalb werden dir die Steuervorteile gestrichen, die Du als AE hast (egal, ob noch ein zweites minderjähriges Kind im Hause ist ...). Wärst du Teil einer Vollfamilie/verheiratet, würdest du den Familienstatus und die entsprechenden Steuervorteile bis an dein Lebensende behalten können.
Diese deutliche Ungerechtigkeit im Steuersystem greift seit langen Jahren keine Regierung auf. AE-Familien sind rechtlich weiterhin nur bedingt Familien ...
verstehe ich das richtig, dass ich in der zukünftigen Steuererklärung keine Freibeträge wegen alleinerziehend gelten machen kann....
wenn mein 18jähriger Sohn sozialversicherungspfllichtig beschäftigt ist, aber eine minderjährige Tochter im Haushalt wohnt?