Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Ich habe heute eine Abschrift von einen Schreiben erhalten, das das JA dem KV zugesendet hat. "Die UnterhaltskeineAhnung belaufen sich auf 26tausendundeinpaarzerquetschte."
    :lach
    Also, ich bin echt froh, dass es das UVG jetzt auch für mehr als 6 Jahre bzw. ab 12 gibt, auch wenn wir nicht mehr allzuviel davon haben werden, glaubt doch keiner das "wir" noch jemals Knete sehen...

  • Mein Büro ist in einem Gebäude in dem auch Jugendamt und Jobcenter sitzen. Letzte Woche saß beim Mittagessen eine Mitarbeiterin der Unterhaltsvorschuss Abteilung bei mir am Tisch. Leider nicht mein Landkreis ansonsten hätte ich mit dem Antrag keine Probleme gehabt. Sie hat erzählt, dass bei einigen Vätern einfach nichts zu holen ist. Da weiß man die werden nie arbeiten gehen und was soll man dann pfänden? Da sparen Sie sich die Kosten und die mühe. Andere Väter versuchen es immerhin und wenn es nur 20 Euro monatlich sind, trotz Hartz IV.
    In ihrer Abteilung ist es so, die Telefone funktionieren nur von 9-11 uhr und danach geht automatisch ein Anrufbeantworter ran. Damit sie in ruhe die Anträge bearbeiten können.

  • Habe gestern einen Anruf meiner Sachbearbeiterin bekommen , dass sie meinen Antrag bewilligt hat und ich in den nächsten Tagen den Bescheid und die Zahlung bekomme!


    Hoffe für alle anderen , dass es nun auch endlich vorwärts geht ! Drücke die Daumen !

  • Hallo, bin neu hier und seid gestern nun etwas verunsichert.
    Ich bin alleinerziehende Mutter von 4 tollen Kindern und gehe Vollzeit arbeiten, trotzdessen bekomme ich etwas Aufstockung vom Jobcenter.
    Ich hatte nun vor 2 Wochen mal auf der UVG Stelle nachgefragt wie es mit Bescheid usw aussieht. Sie war trotz Stress sehr freundlich und hat mir folgendes geantwortet: Im Moment sieht es so aus mit Absprache des Jobcenters wird das UVG zum 31.12.2017 ausgezahlt.Nachzahlungen werden mit dem was das Jobcenter bisher vorgestreckt hat verrechnet der Rest dann ausbezahlt. Soweit so gut...Dem Ziel etwas näher ;)
    Nun gestern komplette Verwirrung.Briefkasten aufgemacht 4 Briefe vom Jobcenter drin. Einer mit sofortiger Einstellung der Leistung die anderen die Berechnung zur Rückerstattung der Leistung ab Juli für meine Kinder. Da Ihnen ja seid Juli UVG zusteht. Sämtliche Beträge die errechnet worden sind soll ICH bis zum 22.12.2017 mit entsprechender Verwendungszwecknr. zurückzahlen und ebenso den UVG Bescheid hinbringen.
    Ich habe aber bisher weder ein Bescheid noch irgendwelche Zahlungen erhalten. Und ebenso dachte ich das die UVG Stelle das direkt an das Jobcenter abtritt und den Rest an mich überweist so war ja nun auch die Aussage der Sachbearbeiterin. Geht es jemandem hier ähnlich. :hae:

  • Du solltest umgehend Einspruch einlegen gegen die Einstellung der Jobcenter Leistung. Begründung: Du bezieht derzeit keinerlei Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. ( Du hättest zwar Leistungen beantragt, aber es gäbe noch keinen Bescheid dazu.)
    Gleiches mach bezueglich der Rückforderung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Stand der Dinge zum Thema Unterhaltsvorschuss von Antragstellern im Hartz IV Bezug im Kreis Bielefeld; erst im
    Januar 2018 wird mit der Bearbeitung begonnen und es wird bis zum 30.6. 2018 dauern bis man mit einem Bescheid rechnen kann.
    :frag

  • Das Arbeitsamt weiß scheinbar etwas, das das Jugendamt und ich nicht wissen. Samstag kam der geänderte Bescheid, ab Januar bekomme ich 205€ UVG für Junior. Ich bin mir nach wie vor noch nicht sicher, ob ich mich darüber freue oder nicht. Mit meiner Gehaltserhöhung von Dezember (die das Amt jetzt nicht mit eingerechnet hat und der Kindergelderhöhung (und dadurch ja auch UVG-Erhöhung) könnte ich um 3€ aus dem ergänzenden Bezug fallen. Einerseits super, kein Gesch... mehr mit dem Amt, andererseits fallen Nettigkeiten wie die Übernahme der Hortkosten, GEZ und der Familienpass unserer Stadt dann weg und es schaut im Endeffekt monatlich schlechter aus, als vorher.

  • andererseits fallen Nettigkeiten wie die Übernahme der Hortkosten, GEZ und der Familienpass unserer Stadt dann weg


    du müsstest doch dann unter den "Kinderzuschlag" fallen, und die "Nettigkeiten" wären wieder da, oder?
    (ist zumindest hier in der Stadt so)


    gugst Du hier

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das ist richtig mies. Darüber habe ich auch schon neulich diskutiert. Alleinerziehend mit einem ganz normalen Verdienst kommt man nicht von der Stelle.
    Entweder man bekommt knapp Unterstützung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Hartz IV oder man liegt gerade über dem Satz und bekommt nichts, steht aber trotzdem nicht besser da als vorher.
    Was bringen da z.b. 3% mehr Lohn?


  • Entweder man bekommt knapp Unterstützung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Hartz IV oder man liegt gerade über dem Satz und bekommt nichts, steht aber trotzdem nicht besser da als vorher.
    Was bringen da z.b. 3% mehr Lohn?

    Es ist ein gravierender Unterschied, ob man zum Gehalt Hartz IV oder Kinderzuschlag +Wohngeld bekommt oder Unterhaltsvorschuss!


    Im April diesen Jahres bekamen wir keinen Kinderzuschlag, da mein Einkommen 28 Cent über der Höchsteinkommensgrenze lag. Wäre das Einkommen 30 Cent geringer gewesen, hätten ich für 2 Kinder noch etwa den halben Kinderzuschlag bekommen, also 170€.


    Jetzt mit Unterhaltsvorschuss bleibt mir meine Gehaltserhöhung und wir haben wirklich mehr in der Tasche und nicht evtl. durch eine Gehaltserhöhung weniger!!!!

  • Es ist ein gravierender Unterschied, ob man zum Gehalt Hartz IV oder Kinderzuschlag +Wohngeld bekommt oder Unterhaltsvorschuss!


    Im April diesen Jahres bekamen wir keinen Kinderzuschlag, da mein Einkommen 28 Cent über der Höchsteinkommensgrenze lag. Wäre das Einkommen 30 Cent geringer gewesen, hätten ich für 2 Kinder noch etwa den halben Kinderzuschlag bekommen, also 170€.


    Jetzt mit Unterhaltsvorschuss bleibt mir meine Gehaltserhöhung und wir haben wirklich mehr in der Tasche und nicht evtl. durch eine Gehaltserhöhung weniger!!!!


    Jo. UVG interessiert nicht, was man als BET verdient. Jedenfalls dürften die meisten nicht in der Gehaltsgruppe liegen, wo es interessant wird.

  • Nun hat es vor Weihnachten doch noch geklappt und der Bescheid für den grossen Sohn lag im Briefkasten. Für zwei Monate vollen UHV und dann noch anteilig abzl. Ausbildungsgeld...da gibt es dann nach Weihnachten nochmal 700 Euro aufs Konto. Für den Kleinen wurde der UHV auch ab Januar auf 273 erhöht...Gute Aussichten für das nächste Jahr. Schönes Weihnachtsfest für Alle Aleinerziehenden und ich drücke allen die Daumen die bisher noch kein Geld bekommen haben...

  • Hier in Berlin bzw. bei mir hat sich noch nichts getan. Mein Antrag ist wie gesagt am 5.7. beim Amt eingegangen. Ich bekomme ganz normal Gehalt und es geht um 1 Kind, also kein besonders schwieriger Fall. Ich hatte zwei mal telefonisch nachgefragt. Sie war zwar nett, aber hat sich auch nicht groß geäußert. Sie hat nur gesagt, dass sie sich bemüht.

  • Ich wüsste ja wirklich gerne, warum Düsseldorf es überhaupt nicht gebacken bekommt.
    Hätte ich nicht eine Sachstandsanfrage gestellt, wüsste ich wahrscheinlich heute noch nicht, dass mein Antrag überhaupt eingegangen ist. :angry
    Ich mag mir überhaupt nicht vorstellen wie es wohl sein muss, wenn man auf das Geld dringend angewiesen ist. :kopf

  • Ich habe heute per Mail angefragt und nach 5 Minuten eine Antwort bekommen, dass sie aktuell Anträge von Anfang Juli bearbeiten und mir gar keine Auskunft geben können :lach
    Na immerhin habe ich den Eingang bestätigt bekommen. Freue mich dann über die fette Nachzahlung, werde davon in den Sommerurlaub fahren wie es aussieht :lach
    Ich versuche es mit Humor zu nehmen. :angry