Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Ehrlich gesagt finde ich es immer befremdlich, dass zum Teil erst beim Unterhaltsverpflichtenden "angefragt" wird. Ersiees zahlt nicht, UVG raus, dann kann man demjenigen immer noch auf die Füße steigen.


    Verstehe diese Logik auch nicht.


    Die werden doch nicht denken, dass wir Unterhalt+UVG kassieren wollen? :hae:


    Edtit: Habe es positiv - als "Eingangsbestätigung" meines Antrags - betrachtet.
    Frei nach dem Motto: es tut sich was :devil:
    Wobei bei uns dieses Schreiben noch vor Inkrafttreten beim Ex war.

  • Ich hatte vor ein paar Wochen mal mit einem netten Herrn von der Unterhaltsvorschuss Kasse gesprochen. Er erklärte mit das sie den KV anschreiben müssen das ich Unterhaltsvorschuss Beantragt habe. Das ist reine Formalität. :aetsch Hier bei mir wird zb auch nicht gewartet ob sich der KV meldet. Es wird dann einfach weiter bearbeitet. Und der Kaufpreis bekommt nochmals Post wenn die erste Zahlung erfolgte vom Unterhaltsvorschuss. Aber dann wird er aufgefordert es zurück zu zahlen. Aber wir lange das alles dauert steht ja in den Sternen. :hae:

  • Ich hatte am Freitag meine Bescheide in der Post.
    Großkind bekommt nur für Juli UVG, da der KV plötzlich seiner Zahlungsverpflichtung voll nachkommt seit August.
    Und für die Kleine habe ich den Antrag im August gestellt und bekomme da jetzt auch monatlich 150 €

  • Ich hatte am Freitag meine Bescheide in der Post.
    Großkind bekommt nur für Juli UVG, da der KV plötzlich seiner Zahlungsverpflichtung voll nachkommt seit August.
    Und für die Kleine habe ich den Antrag im August gestellt und bekomme da jetzt auch monatlich 150 €

    :daumen das freut mich für dich. Endlich eine mehr wo es geklappt hat. Hoffentlich bleibt es auch so das der KV weiterhin zählen kann.

  • Hier ( Bielefeld) wurden alle Hartz IV Empfänger aufgefordert Untehaltsvorschuss für ihre Kinder neu zu beantragen .
    Laut Aussage vom Jobcenter damit die Kinder im Falle einer Bewilligung aus Hartz-IV raus sind

  • Unser Bescheid war auch Freitag vormittag da, vermutlich schon am Mittwoch abgeschickt, weil so flott sind die Postmenschen hier nicht. War so hektisch geschrieben, dass wir für 01.07-31.07 eine Nachzahlung von 1068? Euro bekomme. Na, dass ließe ich mir auch gefallen, 1000,- Euro im Monat, endlich BGE für Sohn :brille. Geld ist aber noch nicht da, ich rechne mit einer Gesamtauszahlung zum 01.11. Oder das es verlorengeht, ohne die SEPA-Angaben, die im Formular nicht abgefragt wurden :thumbup: (ja, normalerweise sind Behörden da sehr pingelig, wundert mich das das JA das lockerer sieht).

  • Nachtrag zu meinem gestrigen Kommentar:
    Unser Antrag liegt seit Mitte Juli bei der Unterhaltsvorschusskasse, auf Anfragen zum Bearbeitungsstand werden unhöflich abgewiesen.
    Die zuständige AB beim Jobcenter meinte nur das es trotz Aufforderung
    zur Beantragung, unklar sei ob überhaupt bewilligt wird( beisst sich etwas
    mit der Aussage das die Kinder dann aus Hartz raus sind und man beantragen musste) und das Hartz IV Empfänger von einer Nachzahlung ohnehin nichts hätten da alles das Jobcenter bekommt, das ja in Vorkasse getreten sei ...bin gespannt was da noch kommt und wie lange es noch dauern wird bis Bescheid kommt ...

  • Arnie, Voraussetzung für den Bezug von UVG bei ALG-2 -Beziehern ist eine eigene Einnahme durch Arbeit von mindestens 600 Euro im regelmäßigen Bezug. Die Aufforderung des Jobcenters, alle (alleinerziehenden) ALG-2-Bezieher sollten Unterhaltsvorschuss beantragen, ist absolut kontraproduktiv und Verschleuderung von Steuergeldern. Wenn das so stimmt, sollte man denen die Ohren langziehen. Deine Sachbearbeiterin beim Jobcenter hat mit dem Unterhaltsvorschuss übrigens nichts zutun. Die kann dir keine Sachstandsmitteilung geben.


    Und die UVG-Stelle hat bei einem schriftlichen Antrag auf Sachstandsmitteilung geantwortet, sie würden keine Auskunft erteilen? Das kann ich mir nicht vorstellen.
    Anrufe jedoch sollte man sich bei Ämtern absolut sparen, wenn man eine Auskunft bekommen will, mit der man ggfls. weiter arbeiten muss. Telefonisch kann und darf dir kein Amt eine rechtswirksame Aussage erteilen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe telefonisch nachgefragt wie der Bearbeitungsstand ist.
    Hier sind alle Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 ,die im Hartz IV Bezug sind zur Beantragung schriftlich
    aufgefordert worden.

  • Hier sind alle Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 ,die im Hartz IV Bezug sind zur Beantragung schriftlich
    aufgefordert worden.


    Ja, so sieht es aus. Wenn das Kind im SGB2 -Bezug ist muss man einen Antrag stellen, wenn es keinen Unterhalt bekommt, da es ja durch Unterhaltsvorschuss dann womöglich aus dem SGB2 herausfällt. Auch wenn das jetzt nur alles eine Umschichtung ist.


    Richtig ist doch daran, dass wenn man einen nicht zahlenden UET hat, sich richtigerweise dort die Summe anhäuft an Schulden, und nicht im Nirwana verschwindet. Gerade wenn man bedenkt, dass derjenige u.U. vielleicht selbst mal Unterhalt vom Kind fordern wird.



    Und hier noch der link dazu:


    https://www.bus.formularservic…&FORMUID=NI-UVG-002-NI-FL

  • Liebe Leute,
    ich habe Wohngeldantrag gestellt. Habe vor nächste Woche UV Antrag zu stellen. Wisst ihr ob es Auswirkung auf Wohngeld hat? Wird UV angerechnet?
    Lg

    Soweit ich weiss wird der Unterhaltsvorschuss auf das Wohngeld mit angerechnet. Sprich du musst dann bei der Wohngeld Stelle angeben das du UV beantragen tust und dann auch den Bescheid dort abgeben. LG

  • Hallo, ich habe gerade unseren Bescheid aus dem Briefkasten geholt.
    Bekommen 2010 Euro nachgezahlt und dann monatlich 670 Euro.
    Das ist wirklich eine enorme Summe für uns.


    Der Vater der Kinder hatte bis ich den Vorschuss beantragt habe für alle 3 Kinder zusammen 300 euro gezahlt, nachdem wir uns nicht einigen konnten und ich den Antrag auf Vorschuss gestellt habe kam von ihm gar nichts mehr.



    Hier kommt, nachdem einige Monate wirklich schwierig waren und ich eine neue Arbeitsstelle bekommen habe, dafür hohe Fahrtkosten entstanden sind und mein Auto einen ziemlich teuren Defekt hatte alles aufeinmal.
    Diesen Monat bekomme ich ein 13. Gehalt, meine Fahrtkosten habe ich ausgezahlt bekomme und erhalte diese nun regelmäßig und nun auch noch der Vorschuss.
    Das entspannt unsere Situation ganz enorm.

  • Mein Großer wohnt seit September 17 bei seinem Papa. Anfrage vom zuständigen JA, ob ich zahlungsfähig bin... und die dazu notwendigen Unterlagen eingefordert... kam Mitte September... bin Aufsrocker und habe noch ein Kind von ihm hier... alles binne 10 Tagen eingereicht... Ex macht ständig Druck! Ich soll zahlen! Heute mal angerufen... wieso?! Er bekommt Geld auch wenn meine Unterlagen unvollständig... holen es sich im Nachhinein von mir... hier fließt Geld an Kinder (OWL) auch wenn noch nicht klar ist, ob UET was zahlen kann.



    Edit... er bekommt seit September 17 Geld... also seit Antragestellung... seit 2 Monaten... alles gut hier. Wo jetzt gemogelt wird :frag

    3 Mal editiert, zuletzt von MiLa12 ()

  • Auf meine Mail von letzter Woche keine Antwort, allerdings gestern hatte die Sachbearbeiterin wohl bei mir auf Arbeit versucht mich zu erreichen (ihre Nummer war jedenfalls auf dem Display), beim Rückruf nur der AB mit dem Hinweis, dass bis 10. November keiner ans Telefon geht und von Anrufen abgesehen werden kann. Da habe ich ja noch die kleine Hoffnung, dass sie es doch schaffen bis zum 10. mir den Bescheid zukommen zu lassen...sind allerdings nur noch zwei Wochen.
    Jetzt hat mir die Kindesmutter ein Schreiben gemailt vom JobCenter, wo sie wohl als Aufstockerin noch Geld vom JC bekommt und überraschenderweise auch die Jungs dort noch als Geldbezieher gemeldet sind und sie braucht noch die Ausbildungsunterlagen vom Großen. Habe das schon früher nie verstanden, wieso der Staat ihr für die Tage, an denen die Kinder bei ihr sind anteiliges Hartz IV zahlt, aber so ne Regelung gibt es wohl. Vor allen Dingen hatten die mich dann natürlich auch angeschrieben, von wegen Kostenerstattung , ist glücklicherweise im Sande verlaufen. Aber war schon irgendwie paradox, sie zahlt kein UH und auch sonst kein Cent und ich hatte früher UHV (alte Regelung) und der Staat hat für sie Geld gezahlt für die Kinder und an mich UHV für die Kinder...also eigentluch doppelt. Und vor allen Dingen hatte sie 40 % Anteil vom Regelsatz bekommen, bei 10 Tagen im Monat bei ihr ? Also entweder können die nicht rechnen oder es wird sehr großzügig aufgerundet. Bei mir wurde auch nie nachgefragt, wie die Besuchsregelung ist, sie konnte da also eigentlich angeben wie sie es brauchte. Was sie jetzt allerdings noch für die Kinder kriegen soll, ist mir schleierhaft. Angeblich verdient sie ja 1200 Euro und selbst mit Miete kann da nicht viel bei rauskommen. Na wenn die Kinder jetzt mal UHV bekommen, muss sie das ja eh beim JC angeben....oder sie vergisst es halt :amok:
    na auf jeden Fall hoffe ich immer noch, dass ich im November Geld bekomme :rolleyes3: