Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • So das neue UVG ist im Bundesgesetzblatt erschienen! Jiepie!!!! Dann könnte das Geld ja bald fließen. Hab meinen Antrag schon am 5. Juni beim Jugendamt vorbeigebracht. Dumm ist nur, dass es bei uns in Baden-Württemberg jetzt mitten in der Ferienzeit ist.


    Na, das sind ja mal gute Neuigkeiten!
    Sohn wartet auf sein neues (gebrauchtes) Smartphone.... :-)

  • Gestern in meinem Briefkasten: ein Brief von pro arbeit, "da ich meiner mitwirkungspflicht nicht entsprochen habe und nicht zu der Veranstaltung aufgeschlagen bin, bekomme ich jetzt letztmalig die Chance den neuen uvg zu beantragen".


    Diese Veranstaltung, zu der mein SB mich zu einer falschen Uhrzeit hinschickte und am Telefon auf meinen Einwand "ich verdiene doch keine 600€ brutto", entgegnet hat: aber uvg geht vor ALG 2 :wand:frag


    Ich habe direkt, als ich feststellte das diese Veranstaltung am Vormittag stattgefunden hatte, meinem Sachbearbeiter eine E-Mail geschrieben und ihn dezent auf seinen Fehler hingewiesen......keine Reaktion, klar....und dann dieser Brief von oben :batsch da soll man sich dann nicht verarscht vorkommen.


    Heute also im Briefkasten: Post von uvg. Ich soll bitte für Tochter F. den neuen uvg beantragen. Zum Antrag dazu bitte: eine Meldebescheinigung, Kopie meines Personalausweises, mein Gehaltsnachweis (ha ha, toller Scherz)....also fürchterliches gerenne für einen Antrag von dem ich jetzt schon weiß, das er doch eh abgelehnt wird.


    Ich habe aber noch Tochter A. Von der ist seit über 10 Jahren keine Rede mehr. Ihr Vater hat noch nie einen Cent bezahlt....


    Und für Tochter F. ist seit 4 Wochen der Unterhalt berechnet und KV zahlt zuverlässig. Berechnet von....na? Von pro Arbeit :batsch

  • Kenne "Pro Arbeit" garnicht :Hm
    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, bekommt jetzt jede/r Jugendliche/r UVG, der berechtigt ist. Nur - wenn man, sprich der BET, keine 600 brutto verdient, wird es auf ALG2 angerechnet. Deshalb sollst du den Antrag stellen. Du bekommst schon das UVG für das "Kind", nur hast du nichts davon. So ähnlich wie beim Kindergeld.

  • Ich habe gerade auf der Seite vom Deutschlandfunk gelesen,dass man vom neuen Gesetzt nur profitiert, wenn wenn der Unterhaltspflichtige GAR Nichts zählt, d.h mein KV zahlt zum Beispiel 130 dann wird nicht "aufgestockt" stimmt das? :-(

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • Das kann nicht stimmen. Ich habe es schon anders gelesen (weiß aber nicht mehr wo), dass Du dann die Differenz UHV- Unterhalt als UHV-Leistung erhältst.
    Wir sind auch so ein Fall.


    edit. da steht tatsächlich:
    "Ein großes Problem bleibt allerdings. Denn gezahlt wird nur, wenn Väter oder Mütter überhaupt nicht zahlen. Viel häufiger ist es aber der Fall, dass der Unterhalt nur unregelmäßig oder zu wenig bezahlt wird. Ein Anspruch auf Aufstockung auf die 268 Euro besteht aber nicht, auch wenn der Unterhaltsverpflichtete zum Beispiel nur 100 Euro monatlich zahlt. Renate Stark empfiehlt in solchen Fällen eine so genannte "Beistandsschaft":
    "Dass das direkt über das Amt läuft und nicht über einen selber. Dass das Amt einem beisteht, den Unterhalt einzuholen. Unterhaltvorschuss heißt ja immer, dass die sich das auch holen werden vom Vater."
    http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=393629
    Na dann, schönes neues UHV-Gesetz, was für ein Witz und was für eine Verarschung für alle, die weniger als UHV als Unterhalt bekommen. Ich würde glatt den KV bitten, den Unterhalt umgehend einzustellen...

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • Das würde aber der bis jetzt geltenden Praxis widersprechen.
    Das ist das erste Mal, das ich davon lese.

  • Kenne "Pro Arbeit" garnicht :Hm
    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, bekommt jetzt jede/r Jugendliche/r UVG, der berechtigt ist. Nur - wenn man, sprich der BET, keine 600 brutto verdient, wird es auf ALG2 angerechnet. Deshalb sollst du den Antrag stellen. Du bekommst schon das UVG für das "Kind", nur hast du nichts davon. So ähnlich wie beim Kindergeld.


    Hier habe ich mich wohl geirrt, hm.


    Ansonsten, ich habe jetzt mal das Infoblatt zum neuen UVG vom VAMV gelesen:


    Wenn Sie vom anderen Elternteil Ihres Kindes dauerhaft getrennt leben oder dieser verstorben ist und Ihr Kind weder Unterhalt vom anderen Elternteil noch Waisenbezüge bekommt oder der gezahlte Unterhalt oder die Waisenbezüge unter dem Mindestunterhalt liegen, können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss beantragen.
    Linki


    So kenne ich das. Warum sollte man einen Antrag stellen, wenn sowieso nichts bei rumkommt, weil der UET 1,- Euro monatlich Unterhalt zahlt?!
    Übertrieben gesprochen.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Mein Beistand selbst, der meinen Unterhaltsbeschluss kennt, hat mich auf das neue Gesetz hingewiesen und dass ich als 'Mangelfall' diesen beantragen kann.
    PS: butterblum: 3 x :thanks:

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    keks3


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  • Kenne "Pro Arbeit" garnicht


    Unser Jobcenter ;-)



    Du bekommst schon das UVG für das "Kind", nur hast du nichts davon


    Ja, so war es ja die ganze Zeit auch. KV konnte bisher nur 130€ zahlen und uvg hat mit (wenn ich mich jetzt nicht irre) 65€ aufgestockt. Der komplette Unterhalt+ uvg wurde am ALG2 angerechnet.


    Jetzt zahlt Ex ja 267€ Unterhalt, was auch am ALG2 angerechnet wird und was der ganz normale Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle ist, laut seinem Einkommen.


    Jetzt stresst das Jobcenter rum, ich soll für dieses Kind uvg beantragen, weil ja das "ach so tolle" neue Gesetz raus ist. Ja natürlich, schon ein tolles neues Gesetz, wenn die es wenigstens selbst verstehen würden :frag


    Für die große Tochter, die seit 2002 von ihrem Vater noch nie einen Cent gesehen hat, würde ich liebend gern den Antrag stellen. Aber die fällt irgendwie untern Tisch.

  • Der Bundespräsident hat laut seiner Seite auf Facebook heute das Finanzpaket und damit auch das Unterhaltsvorschussgesetz unterzeichnet.


    Hallelujah!

    Das sind definitiv super Neuigkeiten :thumbsup: .
    Endlich gibt es für berufstätige Alleinerziehende, die keinen Unterhalt erhalten, eine kleine Finanzspritze.
    Gerade Teeny Kinder kosten eine Menge.
    Ich erhalte keinerlei Vergünstigungen oder Zugaben vom Staat, da ich "zu viel" verdiene in meinem Job, dennoch freue ich mich über diese Bezuschussung für meine Tochter.

  • Den Antrag hatte ich Mitte Juni gestellt und seitdem nichts mehr gehört.
    Alle Unterlagen waren vollständig.


    Vielleicht hat es auch mit der Auslastung des Jugendamtes zu tun. Keine Ahnung.
    Habe gerade wegen der Urlaubszeit nicht so schnell damit gerechnet

    Ich denke, jetzt wo es durch ist, werden viele den Antrag stellen - ob berechtigt oder nicht, da wird das JA einiges zu tun haben, das bearbeiten.
    Mein Antrag liegt seit Mitte Juli vor - vor Oktober / November sagte man mir, sollte ich nicht damit rechnen.

  • Mein Bewilligungsbescheid ist auch heute gekommen.


    Ick freu mir wie Bolle........ und das Kind erst.... :sonne

    Einmal editiert, zuletzt von Ixelle ()

  • Ich habe den Bescheid auch gerade aus dem Briefkasten gefischt!


    Nachzahlung kommt innerhalb der nächsten Tage, ab dem 1.9.2017 werden die Zahlungen regelmässig geleistet.


    Das ist wie Ostern und Weihnachten zusammen!!!!