Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Stimme da voll zu: erst Januar, dann Juli und nun???? wer zahlt denn die Überziehungszinsen für meinen Dispo???
    Klar, bisher ging's auch, aber wenn im September der Kleine 12 wird und ich da auch warten muss, wird, es richtig eng. Und wenn ich bis dahin in Hartz4 falle - Gute Nacht und vielen Dank. Krass finde ich auch, dass der UV wohl bereits fiktiv bei anderen Sozialleistungen bereits angerechnet wird..... in was für einem Staat leben wir denn ???

  • Mit dem Geld lässt es sich wohl gut arbeiten. Kann beim besten Willen nicht glauben, dass mir im Dezember z.B.2xUHV für 6 Monate nachgezahlt wird. Glaub ich nicht.
    Ich rechne definitiv nicht mit dem Geld, was ich nicht habe. Schön ist es nicht ..klar....ich kenne es nur nicht anders.
    Allen anderen drücke ich ganz doll die Daumen.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Diese Hinhalte Taktik und das die Landkreise nicht einheitlich arbeiten nervt, aber richtig mies finde ich, dass viele AES die Änderung noch gar nicht mitbekommen haben und denen womöglich schon der erste Monat flöten geht, weil sie keinen Antrag gestellt haben. Wenn das so weitergeht "sparen" sich die Kommunen da einige Euros :-(

  • Während das "Ehe-für-alle"-Gesetz im Bundesgesetzblatt jetzt veröffentlicht worden ist, sehe ich den erweiterten Unterhaltsvorschuss immer noch nicht (bin allerdings auch unterwegs und unkomfortabel bei solchen Suchorgien ausgerüstet.) Das ist schon ärgerlich, falls es immer noch nicht veröffentlicht worden sein sollte.

    Es ist noch nicht veröffentlicht. Und auch noch nicht unterschrieben.
    Das wird auch noch dauern, da dieses Gesetz Teil eines komplexen Finanzpaketes ist, in dem noch 22 andere Gesetze sind. Die müssen erst geprüft werden. Unter anderem ist da ein umstrittenes Gesetz zur Maut. Das wird noch dauern.
    Einen Termin für die Unterschrift gibt es bis dato noch nicht.
    Dann dauert es noch ca. eine Woche bis zur Veröffentlichung.


    Ich habe gestern auf der FB Seite der Familienministerin auf einen Post von ihr geantwortet und deutlich gemacht, wie dringend wir hier das Geld dann auch mal bräuchten.


    Ihre Antwort sinngemäß... Wenn das Gesetz nicht beschlossen worden wäre, dann hätte ich gar nichts bekommmen. So sehe das mal aus. Und schliesslich würde nachgezahlt, mir würde also nichts verloren gehen.
    Wenn man nicht ganz so undankbar ist, wie ich, dann kann man da so sehen, das stimmt.


    Nicht so konform gehe ich mit ihrer Aussage, ich hätte jetzt ja dank des erhöhten Kinderfreibetrages um 50% deutlich mehr Netto vom Brutto auf dem Konto.


    Na, ich übe mich mal in Demut und Dankbarkeit..... und warte auf die Nachzahlung im Januar . Sind dann 1876 Euro.


    Mich würde interessieren.... die Kinder, die jetzt nach Juli bis Ende des Jahres noch 18 Jahre alt werden.
    Haben die dann für die paar Monate noch rückwirkend Anspruch?

  • Ach ja.... auf die Frage einer anderen Betroffenen, warum man denn nicht dieses UV Gesetz aus dem ach so komplexen Paket rausnehmen kann,
    kam die Antwort:
    Das UV Gesetz war nur in diesem Paket möglich, sonst wäre es erst gar nicht beschlossen worden.

  • "Katarina Barley
    Wenn wir dieses Gesetz nicht beschlossen hätten, hätten Sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
    Nun werden Sie ihn ab 1.7. erhalten.
    Dass das Gesetz noch nicht ausgefertigt ist, freut mich auch nicht, liegt aber nicht in meiner Hand.


    Ich kann Ihre Verärgerung durchaus verstehen, aber wenn die Zahlung rückwirkend da ist, wird sich das hoffentlich ändern.

    Im Übrigen haben wir den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende um 50% erhöht. Sie müssten am Ende also deutlich mehr Netto vom Brutto haben."

  • Tja, das schmeichelt ja nicht gerade. Bitter das das alles mit Nebenschauplätzen verwoben wurde.


    Im Übrigen haben wir den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende um 50% erhöht. Sie müssten am Ende also deutlich mehr Netto vom Brutto haben."


    Hab ich was verpasst oder reicht mein brutto einfach nicht :brille?

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Zurück vom Jobcenter und ich bin platt und verwirrt. Junior wird komplett aus dem Bezug fallen (yay, wenigstens ein Kind, das aus der Armut geholt wurde), ich werd drin bleiben. Meine SB meinte, man könnte dann noch gucken, ob wir vielleicht mit Wohngeld und Kinderzuschlag besser fahren, als mit meinem Hartz4, das können wir aber erst berechnen, wenn der UHV durch ist (auf Kinderzuschlag hat Junior doch dann aber gar keinen Anspruch mehr, bei der UHV-Höhe :hae: ) Das bedeutet, dass wir gar nicht so schlecht stehen, wie gedacht. Wir hatten leider nicht ganz so viel Zeit, weil ich schnell in die Arbeit musste, daher sind da doch noch ein paar Fragen offen. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus :idee
    Das Jugendamt hat meinen Ex ja angeschrieben, dass das Arbeitsamt derzeit in Vorleistung für ihn tritt und ihn dazu aufgefordert, die 201€ UHV, die Junior zustehen, zurückzuzahlen. Junior bekommt vom Jobcenter aber nur einen Bruchteil dieser Summe, wieso sollten dann 201€ an das Jobcenter gehen? Genauso bei der UHV-Nachzahlung, die ja dann irgendwann kommen wird. Kann das Jobcenter die dann komplett für sich verbuchen, oder ginge da eigentlich auch "nur" der Betrag, den Junior aktuell von dort bekommt, an das Amt und der Rest an Junior?

  • faith
    Wenn das Jobcenter dir momentan insgesamt weniger als 201€ bezahlt, bleibt dir ein Rest. Ansonsten geht alles ans Jobcenter. Der Bedarfsatz deines Junior liegt bei 291€, hinzu kommen die Wohnkosten. Also bekommt der Junior mehr als 201€. Und Kindergeld ist, sofern es nicht zur Deckung des Bedarfs vom Kind benötigt wird, Einkommen der Eltern.

  • Ich gehöre auch zu denen, die den UV erneut beantragt haben, da mein Exmann finanziell nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu bezahlen.
    Mein Antrag wurde bereits im Juli 2017 aufgenommen und laut JA Mitarbeiter kann ich ab Oktober / November mit der Zahlung, rückwirkend ab Juli, rechnen.

  • Der Bundespräsident hat laut seiner Seite auf Facebook heute das Finanzpaket und damit auch das Unterhaltsvorschussgesetz unterzeichnet.


    Hallelujah!

  • Der Bundespräsident hat laut seiner Seite auf Facebook heute das Finanzpaket und damit auch das Unterhaltsvorschussgesetz unterzeichnet.


    Im Bundesgesetzblatt steht es leider immernoch nicht drin. :-(


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • So das neue UVG ist im Bundesgesetzblatt erschienen! Jiepie!!!! Dann könnte das Geld ja bald fließen. Hab meinen Antrag schon am 5. Juni beim Jugendamt vorbeigebracht. Dumm ist nur, dass es bei uns in Baden-Württemberg jetzt mitten in der Ferienzeit ist.

  • Bekommt man jetzt UVG wenn man vom neuen Ehepartner (nicht Elternteil des Kindes) getrennt lebt - fragte mich gestern eine Nachbarin :hae::hae::hae::hae:
    keine Ahnung - solange man (wieder/neu) verheiratet ist - muss der neue Ehepartner für das Kind aufkommen und man bekommt keinen UVG (so z.B. bei mir) - aber
    wie das bei Trennung/Scheidung ist ???

  • Im Gesetz steht unverändert, dass man alleinerziehend sein muss. Bedeutet eigentlich: Wenn man vom dann zweiten Ehepartner so getrennt ist, dass man für ein Kind mit diesem zweiten Ehepartner UVG-berechtigt wäre, dann ist man auch (wieder) UVG-berechtigt für die Kids aus erster Ehe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja. Dazu gibt es eigentlich Verwaltungsrichtlinien. Über den Antrag ist in einem angemessenen Zeitraum zu entscheiden. Was ist angemessen? Das ist von Gerichten oft genug definiert worden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine regelmäßige monatliche Zahlung. Entsprechend müsste der Antrag spätestens im September bearbeitet werden, wenn er im August vorliegt. Dann würde der Bescheid (oder die Nachforderung nach bestimmten Unterlagen, was alles rauszögern könnte im Einzelfall) irgendwann im September kommen. Jetzt ist die Frage, ob vor oder nach dem Stichtag, an dem die UV-Leistungen an die Kasse übermittelt werden. Ist es rechtzeitig, müsste die Leistung von Juli bis Oktober Anfang September kommen. Ist es nach dem Stichtag, müsste die Leistung Juli - November Ende Oktober/Anfang November kommen.


    Vielleicht haben wir Glück und es ist, hüstel, vor dem 24. September da. (Wie komme ich nur gerade auf diesen Termin?)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.