Na ja, das ist ja jetzt nicht Thema des Threads...
aber da uns keine gültige Adresse bekannt ist (laaaaange Geschichte - fragt lieber nicht...) , gibt es aber einen entsprechenden Email Verkehr, der dem Bafög Amt zugetragen werden
kann.
Der Vater seiner Freundin (also der Freundin meines Sohnes) ist zudem Anwalt für Familenrecht und somit sehen wir dem Ganzen recht entspannt entgegen.
Wenn wir eins gelernt haben, dann, das Hunde meist bellen aber nicht den Mumm haben, zu beißen.......
Zurück zum Thema...
Es scheint also tatsächlich so, das es zumindest ein Amt gibt, das bereits UV Leistungen für Kinder über 12 Jahren geleistet hat.
Es gibt wohl auch Fälle , wo der UV bereits von den Sozialleistungen/Wohngeld abgezogen wurde, obwohl er überhaupt noch nicht gezahlt wurde....
Was die Frage angeht, wie lange es wohl dauert, wenn erst der/die Unterhaltspflichtige angeschrieben wird und Stellung nehmen muss: Dazu hat Volleybap weiter oben eine sehr
ausführliche Erklärung gegeben.