Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Es reicht auch, wenn ein formloser Antrag gestellt wird bei der UV Stelle.


    Das JA hat nun postalisch reagiert, über das neue Gesetz informiert und das Antragsformular geschickt :daumen:daumen

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo,


    ich habe vorhin mit der Sachbearbeiterin von der Unterhaltsvorschußstelle telefoniert.


    Antrag ist vollständig, ABER sie kann erst mit der Bearbeitung anfangen, wenn das Gesetz
    im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Es wäre vorher ja noch gar nicht gültig. :hae:


    Und ihre Meinung nach kann das noch einige Monate dauern.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Ich hatte heute auch ein Telefonat mit meiner SB, das Gesetz ist noch nicht durch, hinter den Kulissen muss wohl noch einiges nachgebessert werden, vor Oktober werde ich wohl kein Geld auf dem Konto sehen können..... Außerdem werden Anträge zurückgewiesen, wenn nicht das Formular meiner Stadt verwendet wird :nawarte: ich könnt :kotz

  • Und ihre Meinung nach kann das noch einige Monate dauern.

    Da sehe ich mittlerweile auch so.....


    Auch heute wurde nichts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, der nächste Erscheinungstermin steht noch nicht fest.


    Also weiter warten...

  • Tja. Bitter.
    Ich hatte ja den (veralteten) Antrag über mein Bürgerbüro geschickt, nicht mal eine Empfangsbestätigung. Aber gut, ich bin's gewöhnt von diesem tütteligen JA hier.....

  • ... hier wäre es echt "fatal" für meinen Großen... wenn nicht so bald Geld fließt... oder vielleicht so gar nicht... hoffe, dass ist nun aber nicht mehr möglich :hae:



    Man hat ja schon Pferde vor der Apotheke :kotz sehen?!







    Sohn zieht zum Papa erst im September... da ja ab dann Aussicht auf Unterhalt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Tja. Bitter.
    Ich hatte ja den (veralteten) Antrag über mein Bürgerbüro geschickt, nicht mal eine Empfangsbestätigung. Aber gut, ich bin's gewöhnt von diesem tütteligen JA hier.....


    Tja. Kaum meckert man in seinen stillen Kämmerchen vor sich hin, liegt der Extra-Antrag für Ü12 im Briefkasten.
    Nachweis das man für den Monat ab den man beantragt min. 600,- brutto verdient hat. Ich deute das jetzt als Juli-Gehaltsabrechnung. Können Sie nächste Woche haben.
    Sind trotzdem tüttelig.
    Bringt das Geld auch nicht schneller aber immerhin: Da atmet jemand ;-)


  • Bei mir war es ähnlich.


    Ich war allerdings mit allen Unterlagen da und vor Ort wurde der Antrag sofort vom Sachbearbeiter ausgefüllt und von uns beiden unterschrieben (so läuft das hier im Ort, fertig ausgefüllte Anträge nehmen die nicht an, muss man sich auch erstmal dran gewöhnen). Jedenfalls sagte er dann, dass der Antrag jetzt offiziell als abgegeben gilt und sollte das Gesetz dann endgültig in Kraft treten, bekämen wir das Geld rückwirkend, aber er kann nichts dazu sagen, wie lange die Bearbeitung jetzt dauert, weil sich die Anträge diesen Monat täglich vervielfachen.. ich solle mich gedulden.


    Der Termin ist jetzt 10 Tage her.. also warten wir mal.


    Mein Ex hat aber schon eine Aufforderung bekommen, seine finanziellen Verhältnisse der letzten 3 Jahre vorzulegen.. der ist natürlich schwer begeistert.. was interessieren die sich plötzlich für seine letzten 3 Jahre? Unser UHV ist erst am 15. Mai diesen Jahres ausgelaufen. Naja.. muss man nicht verstehen und ist auch nicht meine Baustelle. Komisch finde ich das trotzdem.


    Mir ist es jetzt jedenfalls erstmal egal. Beschleunigen kann ich eh nichts und erwarten will ich auch nicht zuviel, falls da wieder was zwischen kommt und am Ende gibt es doch nichts..

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Wahnsinn, dass das von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt wird.


    Von mir wollten sie keinen Gehaltsnachweiß, der Antrag war schon unterschrieben, es war der allgemeine Antrag des Bundes und sie rief ein paar Tage später an, um mir mitzuteilen, dass voraussichtlich ab August gezahlt wird. Also nix mit ist noch nicht rechtsgültig und kann Herbst werden...

  • Auf der Seite des Verband alleinerziehender Mütter und Väter NRW auf Facebook behauptet eine Mutter in einem Thread , sie habe gestern bereits die Auszahlung des UV erhalten.
    Ihr Kind sei 14.



    Soweit ich das sehe, ist das Gesetz allerdings immer noch nicht veröffentlicht.


    Und bei Euch so?

  • Mein Ex wurde angeschrieben

    Okay...... das würde erklären, warum der Vater meiner Kinder dem Ältesten mitgeteilt hat, dass er sich weigert, den Bafög Antrag zur Studienfinanzierung aus zu füllen
    und ihm stattdessen einen Link zu einer Lotterie geschickt hat, bei der man ein Grundeinkommen gewinnen kann... :rolleyes2: :crazy

  • Ixelle


    ... weigert den Bafög Antrag auszufüllen....:rolleyes2:


    man sollte froh sein wenn die Kinder sich bilden wollen und diese entsprechend unterstützen

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • Ixelle


    ... weigert den Bafög Antrag auszufüllen....:rolleyes2:


    man sollte froh sein wenn die Kinder sich bilden wollen und diese entsprechend unterstützen


    Meiner ist auch so... der sieht nur Geld, das ihm abhanden kommt...



    Was ich mich jetzt frage... wenn die Ämter die Unterhaltspflichtigen erst anschreiben, auf Reaktion warten, Einkommensoffenlegung, ect., dann kann das ja unter Umständen (bei uns) noch Jahre dauern... :rolleyes3: Ich mein. Unterhaltsvorschuss ist doch eine Vorschussleistung... Sollte man die nicht bekommen, unerheblich davon, was der Zahlungspflichtige dazu zu sagen hat? Würde unser KV schnell (oder überhaupt) reagieren, dann bräuchte ich unter Umständen ja keinen Vorschuss...


    Wie ist das?

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

    Einmal editiert, zuletzt von Dadefana ()

  • Okay...... das würde erklären, warum der Vater meiner Kinder dem Ältesten mitgeteilt hat, dass er sich weigert, den Bafög Antrag zur Studienfinanzierung aus zu füllen
    und ihm stattdessen einen Link zu einer Lotterie geschickt hat, bei der man ein Grundeinkommen gewinnen kann... :rolleyes2: :crazy


    Dann teilt das dem Bafög-Amt so mit.


    Meien Große hat (nach Rücksprache mit der Bafög-Stelle) den Vater schriftlich per Einschreiben (mit Rückschein) die Unterlagen geschickt und dies ihrem Bafög-Antrag beigefügt. Die kümmern sich dann darum, wenn der Vater meint mauern zu müssen.


    Und die fackeln nicht lange. Es wird dann einmal angeschrieben und eine Frist gesetzt, der nächste Schrieb ist dann schon ein Zwangsgeld.


    Man muss nur wissen ,dass es diese Möglichkeit gibt. Dann muss sich das Kind nicht lange rumärgern oder Angst haben das es gar kein Bafög bekommt.