Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Naja, in Bayern gehen ja die Uhren eh immer nach! Ich hab das Gefühl, die hoffen einfach, dass man's nicht oder zu spät beantragt.... Nix da, ich brauch das Geld!!!


    Ich hab's ja schriftlich, die Annahme des Antrags wurde verweigert, da die gesetzliche Grundlage noch fehlt und dass ich alles neu schicken soll, aber erst wenn das Gesetz als solches veröffentlicht ist. :nawarte:

  • Krass, wie es jede Behörde willkürlich handelt.
    Bei uns, war es wie gesagt, entspannt. Sie nehmen alles an und wartennur aufs grünes Licht.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Naja, in Bayern gehen ja die Uhren eh immer nach! Ich hab das Gefühl, die hoffen einfach, dass man's nicht oder zu spät beantragt.... Nix da, ich brauch das Geld!!!


    Typisch Bayern :kopf


    In Mittelfranken ist das zum Glück ganz anders ;) Bei unserem Landratsamt steht der neue Antrag online zur Verfügung und ich hab meinen vor ner Weile per Mail bekommen.


    Letzte Woche hab ich eingeworfen. Ich musste nur einen Nachweis für Kindergeldzahlung mitgeben und sonst nix :thumbsup:


    Bin gespannt, wie lange es dauert, aber ick freu mir :party:Flowers

  • Ich habe heute von meinem Jc einen Brief gehabt mit einem Pflichttermin zu einer Veranstaltung was sie alles ändert mit dem "neuen uvg".


    "sie werden zu dieser Veranstaltung geladen, weil wir davon ausgehen das die in die Zielgruppe gehören"


    Ähem, dann sollten die auch wissen, daß ich eben nicht in die Zielgruppe gehöre, weil ich krank geschrieben bin und auch die nächste Zeit nicht auf meine 600€ Bruttoeinkommen kommen werde :frag oder was zählen die alles zum Einkommen?


    Nun gut. Termin ist also ne Pflichtveranstaltung, erscheine ich nicht muss ich mit einer Minderung meines alg2 rechnen :laber

  • Nun gut. Termin ist also ne Pflichtveranstaltung, erscheine ich nicht muss ich mit einer Minderung meines alg2 rechnen :laber

    Ich finde das unglaublich.

  • Ich finde das unglaublich



    Ich finde es saublöd :rolleyes: ich denke die meisten alleinerziehenden sind (mal wieder *räusper*) besser über die Änderungen aufgeklärt als die Leute da vom Amt.
    Dann haben wir jetzt Schulferien, ich müsste mein Kind dann mal wieder unterbringen, um mittags um 14.30 auf dieser Veranstaltung zu sein.
    Werde am Montag mal meinen Sachbearbeiter anrufen. Bin eh krank geschrieben und Tochter hat am gleichen Tag auch noch einen Augenarzt Termin. Den bekommt man ja auch nicht einfach mal neu :rolleyes2:

  • Was da in Sachen Sachbearbeiter auf manchen Ämtern abgeht ist unvorstellbar.


    Auf der Seite des VAMV NRW auf Facebook gibt es eine Auswahl an Beispielen dafür.


    So schreibt dort eine Mutter, man habe ihr gesagt, vor Januar 2018 brauche sie nicht mit einer Bearbeitung zu rechnen. Man habe weder ein entsprechendes Computerprogramm noch ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung.
    Einer anderen Mutter wurde vom Sachbearbeiter tatsächlich gesagt, es wäre besser, man würde sich vorher überlegen, von wem man sich ein Kind machen lasse.



    Dann ist es ein Unding, das es echt überall anders gehandhabt wird.


    Da kann man Anträge stellen, dort ist es nicht möglich, woanders nehmen sich die Sachbearbeiter sogar die Zeit, den Antrag mir dem Antragsteller durch zu sehen.
    Manche Ämter geben Pressemitteilungen raus, das der neue UV ab 1.Juli gilt, andere Ämter lassen verlauten, nix gilt, solange es nicht öffentlich ist


    Mein Antrag zum Beispiel liegt seit Januar zur Bearbeitung fertig, meine SB wartet nur noch auf das In Kraft treten des Gesetzes. (Daher vielleicht auch meine Ungeduld :rolleyes2: )

  • Vielleicht interessiert es den Einen oder Anderen.


    Nicola Berkhoff vom VAMV NRW war gestern Studiogast bei der WDR Lokalzeit Ruhr und hat zum Thema UV ab 18 gesprochen.


    Hier lang, bitte

    Einmal editiert, zuletzt von Ixelle ()

  • Hallo. Bin neu hier und auch einer von denen die sehnsüchtig auf das neue Gesetz zum 01.07.2017 gewartet haben. Habe zwei Töchter (13 und 17 Jahre) und habe wie so viele hier noch nie einen einzigen Cent Unterhalt gesehen. In Berlin stehen jetzt die neuen Formulare zum Download bereit. Habe ich gleich gemacht und mir die Voraussetzungen noch einmal angesehen. Eine Sache irritiert mich gewaltig. Hoffe jemand kann mich da beruhigen ...


    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
    Ihr Kind, das Sie allein erziehen, hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es
    noch nicht 18 Jahre alt ist,
    bei Ihnen in Deutschland lebt,
    und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    Sie oder Ihr Kind erhalten kein Arbeitslosengeld II
    Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
    Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II


    Gibt es den Vorschuss ab 12 Jahren wirklich nur wenn ich zwar einen Job habe, aber zusätzlich ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehe ???? Das habe ich so noch nie verstanden. Ich habe noch nie "ergänzendes Arbeitslosengeld II" erhalten. Bin ich damit jetzt raus ?
    Wäre schön wenn mich da jemand aufklären könnte. Das macht mich doch ziemlich nervös .... ?-(

  • Du hast es doch selbst geschrieben: nur eine der Bedingungen muss erfuellt sein. Deine wäre wohl: Sie oder ihr Kind erhalten kein ALG 2.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schlimm finde ich, dass ich überhaupt nichts von der Änderung wüsste, wenn es diesen Thread nicht gäbe ( DANKE @ Grace ). Ich höre sonst nirgendwo was davon, obwohl es
    Mittlerweile amtlich ist. Und das geht nicht nur mir so. Ich habe schon einige angesprochen, von denen ich weiß, dass es sie /ihn auch betrifft.

  • Hab heute kurz mit meinem Sachbearbeiter telefoniert, weil ich an dem Termin ja nicht kann. Es wäre kein Problem das ich an einem anderen Tag komme....durfte den Tag sogar noch wählen aus 2 verschiedenen.


    Als ich ihm sagte, das ich doch wohl gar keinen Anspruch habe, da h4 und kein Bruttoeinkommen von 600€ etc, wiegelte er ab. Deswegen doch uvg, das würde an der monatlichen Höhe meines Geldes keinen Unterschied machen, kommt einfach aus einem anderen Topf :hae: ich bin also genauso schlau wie vorher :frag


    Dazu wundert es mich noch, das in dem Brief nur meine kleine Tochter (12) aufgeführt ist, die Große (16) nicht. Dabei hätte sie ja wohl auch den Anspruch.


    Na umso mehr gespannt bin ich auf diesen Info- Termin bei dem ich ja auch meinen Antrag stellen kann :-D

  • Schlimm finde ich, dass ich überhaupt nichts von der Änderung wüsste, wenn es diesen Thread nicht gäbe ( DANKE @ Grace ). Ich höre sonst nirgendwo was davon, obwohl es
    Mittlerweile amtlich ist. Und das geht nicht nur mir so. Ich habe schon einige angesprochen, von denen ich weiß, dass es sie /ihnen auch so geht.

    Wenn ich nicht zufällig online gewesen wäre, als eine Freundin den Tweet von Manuela Schwesig postete, das der erweiterte UV geplant sei, hätte ich wahrscheinlich aucn nichts davon mitbekommen.
    Meine Infos ergoogele ich mir täglich, da ich auch sonst nichts höre oder lese.


    Wenn man "Unterhaltsvorschuss" in die Suchmaschine eingibt, dann erscheinen da echt täglich neue Infos der verschiedensten Städte, das man nun den neuen UV beantragen kann.
    Ich schätze, aber, sowas liest man nur, wenn man gezielt danach sucht.


    Da fällt mir spontan eine Zeile aus dem Lied "Sei wachsam" von Reinhard Mey ein:


    "Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm,
    'Halt du sie dumm - ich halt sie arm' "

  • Also.. es ist der 05.07.2017 und auf der Homepage des Landkreises stehen noch immer die alten Informationen.
    Selbst beim RP KS steht kein Wort vom neuen UVG.
    Nur die ganzen Nachbarkreise haben die Infos online gestellt.
    Ein Schelm, der Böses denkt. :devil: Gut, uns betrifft es nicht, aber viele andere und durch diese fehlenden Infos spart man sich Geld und Verwaltungsaufwand.

  • Heute rief die Mitarbeiterin vom Landkreis Diepholz an und wollte wissen ob der KV noch Unterhslt zahlt, denn im Antrag wurde nach der ersten und letzten Zahlung gefragt, da habe ich natürlich den Juni angegeben.


    Ich habe die Gelegenheit genutzt und gefragt wie denn jetzt der weitere Verlauf sein wird. Sie sagte, da der Kv zahlt wird mir der UHV voraussichtlich im August gewährt und der KV zeitgleich angeschrieben damit er sein Einkommen offen legt. Wenn sie dann errechnet , dass er mehr zahlen könnte, werde ich aufgefordert per Beistandschaft den Unterhalt neu berechnen zu lassen.

  • Also 'mein' Jugendamt reagiert nicht mal auf meine E-Mail-Anfrage zum neuen UHV vor einigen Tagen. Nichts. Finde ich unmöglich.
    Ich werde mir also das aktualisierte Blanko-Formular eines anderen JA herunterladen, dessen Adresse durch die JA-Adresse hier ersetzen und ausgefüllt an mein JA schicken (nicht ohne mir den Empfang bestätigen zu lassen). im Prinzip wird von den Beistandschaften ja dasselbe benötigt.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • Ich werde mir also das aktualisierte Blanko-Formular eines anderen JA herunterladen, dessen Adresse durch die JA-Adresse hier ersetzen und ausgefüllt an mein JA schicken (nicht ohne mir den Empfang bestätigen zu lassen). im Prinzip wird von den Beistandschaften ja dasselbe benötigt.

    Es reicht auch, wenn ein formloser Antrag gestellt wird bei der UV Stelle.

  • Hallo *Finja*,


    ich mutmaße hier mal, dass Du für Deine jüngere Tochter (bis sie 13 Jahre alt wird) vom Jobcenter aus UHV beantragen sollst, weil dieser vorrangig zum ALG-II ist, auch wenn's für Dich finanziell gesehen keinen Unterschied macht; aber wie Dein SB sagt, das Geld käme dann eben aus einem anderen Topf. Deine 16jährige Tochter fällt aber bereits unter den erweiterten UHV, der halt zur Voraussetzung diese 600€-Mindesteinkommensgrenze hat.


    Gruß,
    MaMo