Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Sagt mal, wie lange dauert denn in etwa so eine Bewilligung?


    Bei mir ist das alles schon so lange her, ich erinnere das nicht mehr.


    Jetzt habe ich gerade gelesen, das nach Antragstellung erst mal der unterhaltspflichtige Elternteil angeschrieben wird und dieser 4 Wochen Zeit hat, seine Einkommensverhältnisse
    offen zu legen.
    Mmmmh..... rechne hin und rechne her... dann wären wir dann ja schon bei Mitte August und dann noch mal ein zwei Wochen drauf..... dann kann das ja in der Tat bis September/Oktober noch dauern.

  • Wo hast du das denn gelesen? Wirklich bei Unterhalts Vorschuss oder bei Beistandschaft?
    Klar gehört zum Unterhaltsvorschuss der Nachweis, dass man den Ex zur Zahlung aufgefordert hat. Darum wurde ja weiter vorne dringend empfohlen, eine Beistandschaft einzurichten. Die prüft qua Amtes regelmäßig die Einkünfte von Ex.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()


  • Wo hast du das denn gelesen?


    Hier


    Ich habe keine Beistandschaft, das Kind ist schon 16 und selbst mein Anwalt hat es irgendwann aufgegeben, den Unterhalt ein zu fordern.
    Der Kindsvater lebt nicht mehr in Deutschland, es gibt hier nur eine Scheinadresse, die ich nicht mal kenne.
    Wenn überhaupt ist Kommunikation nur per Email möglich.


    Das wird lustig....

  • Beistandsschaft geht bis 18 Jahre. Du würdest wohl eine einrichten müssen. Wenigstens formal möchte man sich das Anrecht herausnehmen, das Geld wieder beim Unterhaltspflichtigen reinzuholen. Wann hat der Anwalt aufgegeben? Hast du noch einen Titel?


    Edit: "Unser" KV ist auch für einige Jahre versumpft. Ob im Ausland oder hier ist ja relativ wurscht, weg ist weg. Trotzdem hat das JA den Titel regelmäßig erneuert und die Unterhaltsschulden sind weiter aufgelaufen. Ist ja sein "Pech" wenn er kein Einkommen angibt. Hupf zur Beistandschaft.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Das sind aber halbgare Informationen in dem Zeitungsbericht. Der Unterhaltsvorschuss ist nicht von der etwaigen Zahlungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen abhängig, sondern davon, ob er zahlt oder nicht.


    Der Antragsteller - also du - hat einzig nachzuweisen, dass der Zahlungspflichtige zum Unterhalt aufgefordert worden ist. Und zu bestätigen, dass keine Zahlung läuft. Wenn dann keine Zahlung erfolgt, hat die Unterhaltsvorschusskasse zu zahlen (wenn die anderen Voraussetzungen stimmen. Z.B. Kind zwischen 0-18 Jahre, keine neue Ehe etc.). Dass der Unterhaltspflichtige 4 Wochen Zeit hat, sein Einkommen der UV-Stelle offenzulegen, ist eine Angelegenheit der Rückforderung. Damit hast du nichts zutun. Die Zahlung ist nicht von der Leistungsfähigkeit abhängig. Sie ist, wie der Name sagt, "Vorschuss".


    Um den Nachweis der Aufforderung zu belegen, empfehle ich weiterhin dringend die Einrichtung einer Beistandschaft. Die hat sich per Gesetz um die regelmäßige Kontrolle zu kümmern. Habe ich eine Beistandschaft laufen, habe ich den eindeutigen Nachweis, dass ein damit beauftragtes Amt tätig ist. Da kann die Vorschuss-Stelle eigentlich keine weiteren fragen mehr haben.



    Wenn hier der Amtsleiter im Pressegespräch davon spricht, dass ab Mitte Juli Unterhaltspflichtige zur Offenlegung ihrer Einkommen aufgefordert werden, ist das im Umkehrschluss die Bestätigung, dass ab Mitte Juli parallel die erste Anträge bearbeitet sind - und damit Zahlungsbescheide erteilt werden können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kann der Aussage nur zustimmen, mich hat die SB gestern Nachmittag noch einmal angerufen, ich muss mal im Amt vorbei kommen, ich muss das Merkblatt unterschreiben. Da dies neu ist und das Amt / die Stadt nicht so fix ist, steht das noch nicht Online, so dass ich es hätte ausdrucken können und es ihr schicken, daher fahr ich Donnerstag zum Amt und mach meine 3 Kreuze für die Unterschrift.


    Sie hat mir auch noch mal gesagt, dass ich mich ansonsten um nichts kümmern muss, da ich die Beistandschaft habe, ich die Einwilligung gegeben habe, dass sie auf die Akten zugreifen darf. Sie teilte mir mit, das KV angeschrieben wird, dies aber nichts damit zu tun hat, dass es keinen Vorschuss geben würde - den bekomme ich. Soll sie schreiben, was seit fast 6 Jahren nicht klappt, wird jetzt auf einmal nicht klappen. :)


    Hauptsache meine Kinder bekommen ihren Unterhalt, alles andere ist mir ehrlich gesagt latte.


    Jahrelang gekämpft, nichts, aber auch garnichts ist passiert. Allein eine 3-köpfige Familie ernährt, ich selbst auf so viel verzichtet. Nee, jetzt sind wir mal dran; alle 3 und was mit den KV passiert - sollen sie in den Knast wandern, weil sie nicht zahlen - ich würde es ihnen gönnen (den Knast).

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Ok, dankeschön für Eure Auskünfte.
    Das eine Beistandschaft bis 18 Jahre möglich ist, war mir bewusst, aber ohne jetzt auf nähere Umstände einzugehen, es haben "damals" viele Faktoren eine Rolle gespielt, der Gerichtsvollzieher hat mehrfach erfolglos versucht, den Unterhalt einzutreiben (wobei laut Gerichtsbeschluss sich der Unterhalt für 3 Kinder auf gesamt 60 Euro beschränkte - die nie gezahlt wurden).
    Unterhaltsvorschuss habe ich für die Jüngste ca. 5 Jahre bezogen, wobei sich das damals mit Sozialleistungen wieder aufhob.


    Ich habe der Sachbearbeiterin den aktuellen Emailverkehr zu meinem Antrag gelegt.
    Darin wird offensichtlich, das ich den Kindsvater nochmals zur Zahlung des Unterhalts auffordere und ansonsten zeitnah den neuen UV beantrage. (Seine Antwort: Kannst du machen, ist Dein gutes Recht)
    Ausserdem bat ich ihn auch um die Auskunft unter welcher Anschrift er zu erreichen ist (Antwort: Ne, die geb ich Dir nicht, gib doch einfach die Dir zuletzt bekannte Adresse an)


    Da ich verschiedenes nachreichen musste, jedoch nichts, was die Unterhaltszahlungen oder sonstige Angaben des Kindsvaters betrifft, gehe ich mal davon aus, das sie nicht mehr braucht.


    Eine Beistandschaft werde ich dennoch beantragen.

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  • Ich bin heute auf den letzten Drücker (16:55, Rathaus schließt 17:00). Die Dame im Meldeamt hat milde gelächelt und sich auch gefragt was so eine meldebstätigung zB bei Mehrfamilienhäusern bringen soll. Sie hat mir dann eine haushaltsbestätigung für UHV ( hat sie selbst so geannnt ) ausgedruckt.


    Donnerstag gebe ich dann die gesammelten Werke ab ( da haben Sie bis 18:00 h geöffnet) und warte ....

  • Habe gestern nachmittag noch meine Anträge abgegeben.
    Die Lage in den Büros war entspannt, keine Anzeichen von überarbeiteten Angestellten wegen zu vieler Anträge auf Unterhaltsvorschuss.
    Meine Anträge wurden mit mir in Ruhe durchgeschaut, alles war vollständig und plausibel.
    Jetzt hoffe ich mal auf baldigen Bescheid.
    Wünsche euch ein entspanntes Wochenende, Slim

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • Also ich sehe nirgendwo was davon, daß das Gesetz jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.....
    ausserdem hat mich niemand nach einer Schulbescheinigung gefragt (da kommt wohl noch eine Bitte um Nachreichung)


    Meine Hoffnung auf baldigen Bescheid schwinden konstant.

    Einmal editiert, zuletzt von Ixelle ()

  • Wurde wohl auch nicht veröffnentlicht. Ich lese was von Prostituiertenanmelde- und Gasgeräteverordnung.
    Na, gut das das in trockenen Tüchern ist :lach

  • Also ich sehe nirgendwo was davon, daß das Gesetz jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.....
    ausserdem hat mich niemand nach einer Schulbescheinigung gefragt (da kommt wohl noch eine Bitte um Nachreichung)


    Meine Hoffnung auf baldigen Bescheid schwinden konstant.


    Bei "uns" brauchst du die Schulbescheinigung ab 14 Jahren.


    Laut meiner SB kommt sie frühestens im August zum rechnen. Es wird eher September. Alle Antragsteller ohne ALG2 Bezug werden zuerst bearbeitet.

  • Irgendwann wird das Geld kommen...ob es September oder Oktober wird, spielt jetzt keine Rolle mehr.
    Hauptsache es kommt...ab dem Zeitpunkt der Antragstellung

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich habe es bei der Mitarebiterin für Soziales im Rathaus abgegeben. Die Dame beim Meldeamt hatte mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich ihn dort abgeben kann und er dann auch gleich auf Vollständigkeit geprüft wird. An der Tür hing ein großer Aushang, dass sich das Gesetz geändert hat. Demnach muss es Fakt sein. Die Unterlagen sind vollständig gewesen. Zu der Länge der Bearbeitungsdauer konnte sie nichts sagen, da sie es nur an den Landkreis weitergibt.


    Also abwarten und Tee trinken. Für mich ,bei der der Betrag "nur" aufgestockt wird und es erstmal nur ein Kind betrifft, leichter gesagt als für die, die bis jetzt nichts bekommen haben ....

  • Unser Jugendamt beruft sich ja immer noch darauf, es wäre noch nicht verbindlich.
    Bevor ich den Antrag - auf der Seite von der Stadt Nürnberg gibt es eine aktualisierte Version, die sollte ja deutschlandweit gelten - neu stelle, hätte ich gern einen Nachweis? Ist das nun schon im Bundesanzeiger veröffentlicht?

  • Bei uns liegt das Formular zur Beantragung zum Download bereit. Geforderte Anlagen sind Geburtsurkunde und Meldebescheinigung. Im Antrag wird nach bereits erfolgten Versuchen den Unterhakt zu bekommen gefragt.


    Da ich jetzt Urlaub habe, werde ich mich darm kümmern.

  • Jaaaa, ich weiß, Geduld ist nicht meine Stärke und ich kann furchtbar schlecht warten :whistling: :-D


    Na ja, Ihr habt Recht, der Bescheid wird irgendwann kommen.
    Ich geh dann mal Tee kochen......

  • Na, nach den ganzen außerplanmäßigen Ausgaben in den letzten und folgenden Monaten (Wama futsch, Katze krank, Auto TÜV) könnte ich eine Finanzspritze auch vertragen. Da hilft die Gehaltserhöhung auch irgendwann nicht mehr. Und komm mir keiner mit "Das ist fürs Kind", der rupft mich hier noch um meisten :rolleyes2:. Und wäscht am meisten :|.


    Edit: Ok, das mit dem TÜV stand seit 2 Jahren auf der Plakette...

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Unser Jugendamt beruft sich ja immer noch darauf, es wäre noch nicht verbindlich.
    Ist das nun schon im Bundesanzeiger veröffentlicht?

    Nein, es ist noch nicht veröffentlicht.


    Und die Anträge dürfen erst einen Tag nach Veröffentlichung bearbeitet werden.


    Allerdings scheint es in der Mehrzahl der Ämter zumindest möglich zu sein, jetzt schon den Antrag zu stellen.