Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Ich bin bis November noch in der Zahlung. Läuft es dann automatisch weiter oder muss ich neu beantragen? :hae:

  • Gestern informierte eine Mutter aus Emden auf der FB Seite des VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter) NRW, das man ihr auf dem Jugendamt bei Antragabgabe gesagt
    habe, vor Ende des Jahres solle sie nicht mit einer Bearbeitung rechnen. :ohnmacht:
    Es gibt dort angeblich nicht genügend Mitarbeiter.


    Der VAMV hat das mal an die Presse weitergeleitet.


    Bin gespannt, ob man da was hört.

  • Was genau muss denn jetzt an Formularen zusätzlich abgegeben werden?


    Ich habe :
    - Antrag, Merkblatt, Zusatz für ü 12
    - Kopie Geburtsurkunde
    - Kopie Titel
    - Kindergeldbescheid
    - 3 Monate Lohnabrechnung
    - ..... was fehlt noch?


    Möchte verhindern, dass Ende des Jahres ein schreiben kommt was noch alles fehl und es dann bis Ostern dauert bis es den Bescheid gibt

  • Ich habe gestern die neuen Antragsformulare bekommen.


    Unter Punkt 2.
    Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sich (nichteheliche Kinder)
    Unter Punkt 3
    Kinder, deren Eltern mit einander verheiratet sind (eheliche Kinder)




    Unsere Kinder kamen während der Ehe auf die Welt, jetzt sind wir geschieden.
    Sind die Kinder jetzt ehelich oder nichtehelich???


    Die Frage konnte mir die Dame bei der UVG Stelle nicht beantworten.
    Aber sie hat die alten UVG-Akten von den Jungs vorliegen inclusive Geburtsurkunden, Meldebescheinigung
    und Vaterschaftsfestellung.
    Ich muss trotzdem nochmal alles einreichen :motz:


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Möchte verhindern, dass Ende des Jahres ein schreiben kommt was noch alles fehl und es dann bis Ostern dauert bis es den Bescheid gibt


    Soweit kommt's noch :).
    Unter Umständen muss noch die Vaterschaftsanerkennung dazu, falls das Kind keiner Ehe entsprungen ist.


    Lille75
    Für mich sind das eheliche Kinder.

  • Ich hab jetzt alle Unterlagen beisammen:


    - Scheidungsurkunde (liegt bereits vor)
    - Unterhaltstitel
    - Nachweis über den Bezug von Kindergeld
    - Meldebescheinigung von mir und Tochter
    - Schulbescheinigung
    - Geburtsurkunde (liegt bereits vor)


    Einen Gehaltsnachweis verlangte von mir niemand, liegt aber vielleicht daran, weil ich von der Firmenemail aus geschrieben hatte... dient das schon als Nachweis, dass ich in Lohn und Brot stehe? :hae: Ich werde vorsichtshalber Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen beilegen.


    Am Wochenende mach ich den Stapel hübsch fürs Kuvert und am Montag schmeiß ich es eigenhändig in den Briefkasten beim Landratsamt :tanz

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Ihr kriegt alle schon Info. Hessen ist blöd :-(


    Meldebescheinigung?


    Die legen doch mit Absicht keine Liste der benötigten Formulare bei


    Jupp, muss auch noch dazu. Könntest ja x Kerle bei dir wohnen haben.

  • Das heißt ich brauche eine Bescheinigung wer unter meiner Adresse gemeldet ist und nicht dass Kind bei mir gemeldet ist? Komisch. Wie macht man das in Mehrfamilienhäusern ? Da wohnen mehr als eine familie unter derselben Adresse. Dann dauert es noch bis ich meinen Antrag abschicken kann, denn bis ich Zeit habe an einem der zwei Nachmittage, die das Rathaus geöffnet hat, dort aufzuschlagen...

  • Das heißt ich brauche eine Bescheinigung wer unter meiner Adresse gemeldet ist und nicht dass Kind bei mir gemeldet ist? Komisch. Wie macht man das in Mehrfamilienhäusern ?


    Eine Meldebescheinigung geht wohnungs- bzw. haushaltsweise vor. Melden tust sowieso du, wer im Haushalt mitwohnt. Theoretisch könnten auch x andere in deiner Wohnung mitwohnen, wenn du es nicht meldest. Wobei es seit Ende 2015 eine Verpflichtung von Vermietern bei Neuvermietung gibt, eine Bescheinigung auszustellen, wer in den Wohnungen wohnt, die bei der Neuanmeldung vorgelegt werden muss. Wer lügt und erwischt wird, darf mit einer saftigen Ordungswidrigkeits-Strafe rechnen. Hat was mit "20 Leute in einer 1ZKB, wo jeder 500,- Euro zahlt" oder auch Besch*ss bei Kindergeldauszahlungen zu tun, wo man eben gegensteuern wollte. Oder kurz: Scheinanmeldungen.


    Bei meiner vorletzten Ummeldung, waren 2 Wohnungen übergangen worden, obwohl ich mich jedesmal neu umgemeldet hatte. Hab ich auch nicht schlecht gestaunt. Ist inzwischen sicherlich besser geworden.


    Was ich dir empfehlen kann: Wenn es wirklich knapp wird mit der Zeit zum Rathaus zu stiefeln, schick den Antrag trotzdem los und die Meldebescheinigung hinterher. Eigentlich solltest du das im Rathaus an anderer Stelle als Bürgerbüro, sowieso abgeben können. Manchmal ist es schneller per Post zu schicken, weil die Postläufe unter den Behörden nur 2x oder so in der Woche stattfinden. Eigentlich habem die meisten Jugendämter auch die Möglichkeit, Meldedaten selbst vorab zu prüfen. So kommst du halt zu einen früheren Eingangsstempel, Vor-Bearbeitung mit dem Vermerk: Meldebescheinigung fehlt noch. Sobald da, dann fertig. Eigentlich :-).

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Du hast auch eh noch Zeit, weil die Anträge eh erst ab ca. Mitte Juli bearbeitet werden können/dürfen.


    Wichtig ist nur, das der Bescheid noch im Juli rausgeht, weil sonst nicht nachgezahlt wird.


    Allerdings finde ich den Vorschlag, den Antrag raus zu schicken und evtl. noch was nach zu reichen, sehr gut :thumbsup:

  • Der Antrag kann formlos gestellt werden, da es dazu keine Rechtsvorschrift gibt.
    Der Antrag kann bereits jetzt gestellt werden, da das neue Gesetz verkündigt ist.
    Gezahlt wird ab dem Monat des Antragseingangs, frühestens ab Juli.
    Zahlungen erfolgen auch rückwirkend bis zum Monat der Antragsstellung. Der Monat des Bescheids ist nicht entscheidend.
    Anträge können und werden ab der Gültigkeit des Gesetzes bearbeitet. (Ich kenne UVG-Stellen, die bereits Anträge fertig bearbeitet haben und die Bescheide Anfang Juli entsprechend datiert herausschicken werden.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • (Ich kenne UVG-Stellen, die bereits Anträge fertig bearbeitet haben und die Bescheide Anfang Juli entsprechend datiert herausschicken werden.)

    Dann hoffe ich mal leise weiter.
    Mein Antrag liegt ja schon seit Januar in der UVG Stelle und laut Auskunft der Sachbearbeiterin von Ende Mai sind auch alle benötigten Unterlagen da.
    Sie warte nur noch darauf, das das Gesetz rechtskräftig wird..........


    Wäre zu schön, wenn da echt im Juli ein Bescheid kommt.....
    wenn nicht, kommt er später, ich weiß....


    aber Geduld war noch nie meine Stärke :crazy

  • Update Langenhagen, Niedersachsen:


    Gesetz muss verabschiedet werden.
    Gesetz muss öffentlich gemacht werden (kann dauern, da ist der Staat wohl nicht sehr schnell unterwegs - O-Ton Sachbearbeiterin).
    Programm ist auf das neue Gesetzt noch nicht eingestellt.
    Wenn Unterlagen fehlen - ruft sie an, für Schriftverkehr hat sie keine Zeit, dauert ihr zu lange, Anruf geht schneller (bin ich ganz bei ihr).


    Frühestens Ende August / Anfang September gibt es eine Auszahlung.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Das Gesetz ist verabschiedet. Es muss dann vom Bundespräsidenten unterschrieben werden (und ist wohl schon) und wird üblicherweise spätestens nach 14 Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (das erscheint mindestens alle 14 Tage). Es wird wohl im jetzt erscheinenden Bundesgesetzblatt 27 o. 28 Ende Juni drin sein und damit Rechtsgültigkeit erlangen. (Der Staat ist da, entgegen der Ansicht der Sachbearbeiterin, recht schnell unterwegs, wie man anhand der Daten im Bundesgesetzblatt deutlich erkennen kann. Zugegeben: Die Veröffentlichung der aktuellen Bundesligatabelle oder der Lottozahlen geht schneller ...).


    Da es sich um eine wiederkehrende, periodische Zahlung handelt, ist der Antrag nach Vorgabe der allgemeinen Verwaltungsvorschriften so zu bearbeiten, dass er vor der nächsten fälligen Zahlung bearbeitet wird. Bedeutet bei Antrag im Juli (und davor) Entscheid spätestens im August, damit die Septemberzahlung und rückwirkend spätestens zum 31.8. geleistet werden kann. Das gilt, wenn alle Unterlagen vorliegen, die zum Entscheid nötig sind.


    (Und off topic: Das telefonische Nachfragen der Sachbearbeiterin in Langenhagen ist ungewöhnlich, da es hier ja um einen einspruchsfähigen Verwaltungsakt geht. Da muss eigentlich alles ordnungsgemäß dokumentiert werden und in schriftlicher Form erfolgen. Oder will sie ihrem Amtlsleiter im Beschwerdefall wegen langsamer Bearbeitung erklären: "Ich habe die Leute mit fehlenden Daten alle angerufen. Kann das zwar nicht belegen, aber es war so. Keine Ahnung, warum die sich jetzt beschweren. Die müssten doch was liefern ...")

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun ja, ich nehm die SB mal beim Wort, ist ja ihr täglich Brot, vielleicht sind es die Erfahrungswerte die sie in ihrem Bereich gemacht hat (also wegen Veröffentlichung und so).


    Langenhagen ist ein Dorf, kannste mit Hannover, Hamburg, Berlin etc. nicht vergleichen. Unser Jugendamt ist total klein (hat glaub ich wenn überhaupt 4 SB für Unterhaltsvorschuss), da kann ich mir schon vorstellen, dass alles den einfacheren Weg geht (Telefon). Meine SB wußte z. B. gleich wer ich bin, obwohl wir das letzte Mal roundabout vor 14 Tagen miteinander gesprochen hatten, vielleicht haben wir einfach Glück und gehören zu einer Behörde, wo die telefonischen Abklärungen (und dann Übersendung der Unterlagen) gut klappen.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Das Gesetz ist verabschiedet. Es muss dann vom Bundespräsidenten unterschrieben werden (und ist wohl schon) und wird üblicherweise spätestens nach 14 Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (das erscheint mindestens alle 14 Tage). Es wird wohl im jetzt erscheinenden Bundesgesetzblatt 27 o. 28 Ende Juni drin sein und damit Rechtsgültigkeit erlangen. (Der Staat ist da, entgegen der Ansicht der Sachbearbeiterin, recht schnell unterwegs, wie man anhand der Daten im Bundesgesetzblatt deutlich erkennen kann. Zugegeben: Die Veröffentlichung der aktuellen Bundesligatabelle oder der Lottozahlen geht schneller)

    :thumbsup: Ich finde es klasse, das Du so informiert unterwegs bist :thumbsup: Vielen Dank.


    Ich als Ottilie Normalverbraucherin suche solche Infos stundenlang vergeblich im Netz.