Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Summerjam
    Wir kommen da einfach nicht auf einen Nenner :-). Nur soviel noch: Man kann ein Unrecht nicht durchgehen lassen, nur weil es auf der anderen Seite auch Unrecht gibt.


    @UVG
    Ich muss noch zur Post stapfen, kann ich gleich eine Meldebescheinigung im Rathaus abholen. Ich hoffe meine Druckerpatronen halten durch... :|

  • LeSoleil


    Link hat geklappt ;-)

    Interessant finde ich auch den Link auf derselben Seite:
    http://www.sozialticker.com/un…itere-schritte-notwendig/


    Habe ich auch nicht verstanden, warum im Gegensatz zum "richtigen" Unterhalt, das Kindergeld in voller Höhe abgezogen wird. Erscheint mir ebenso willkürlich (und kostensparend), wie die 72 Monate bzw. 12 Jahre. Wie macht sich das überhaupt bei der Steuererklärung bemerkbar, Kinderfreibetrag o.ä. Ist da jemand schlauer als ich?
    Genausowenig wie man unverheiratet sein muss, um UVG zu erhalten. Was hat die/der Neue mit dem Kind des Ex-Partners in derart zu tun, dass er/sie irgendwie mit für den Barunterhalt aufkommt?


    Aber wir wollen ja nicht gierig werden...
    3 Jahre und 3 Monate noch hier abfeiern mit 268,- Euro :tanz. Hoffe ich. Alles andere ist dann für die nächste Generation AE... oder übernächste...


    Btw.: Gestern war das 1. Mal in den 12-13 Jahren wo wir hier wohnen, dass ich Samstags zum Bürgerbüro gestapfelt bin, um unsere Meldebescheinigung zu holen.
    Geschlossen :crazy :lach :ohnmacht:.
    Vermutlich wegen Pfingsten :nawarte:.

  • Sind es wirklich 268,-? Wird nicht das hälftige Kindergeld abgezogen..

    Das ist der Satz für die Kinder Ü12 und da ist, wie bei den beiden anderen Sätzen auch, sogar das komplette Kindergeld abgezogen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wegen der Steuer ist es dann so, dass du den haelftigen kinderfreibetrag auf dich übertragen kannst, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt...ist aber erst interessant bei höheren Einkommen, da ja sonst das Kindergeld günstiger ist. Vermute, dass diese Option wegfällt, wenn man uhv bezieht

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • Hi hatte am Freitag noch ne Email an die uvg stelle geschickt zwecks Übersendung der Anträge. Heute schon Antwort .


    Hier die wichtigsten Punkte:


    Am 7.6 erfolgt eine Information des Amtes durch das zuständige Ministerium danach erfolgt die Schulung der Mitarbeiter. Mit Übersendung der neuen Anträge rechnet das Amt ab der 25\26 kalenderwoche. Das bedeutet das die erneute Gewährung des uvg noch einige Wochen dauern wird. (Zitate aus der Email)


    Ich soll mich in der letzten juniwoche nochmal melden.....


    Und Nu? Tatsächlich warten oder erstmal formlos stellen?


    Gruß

  • Unser Jugendamt hat seine Infoseite noch immer nicht aktualisiert. Ich hab jetzt einfach mal unserer Sachbearbeiterin eine E-Mail geschrieben. Mal sehen...

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Ich hab gerade angerufen, die warten dort auch jeden Tag auf die neuen Formulare / Merkblätter. Die Dame sagte mir, ich kann aber die "alten" Formulare nehmen, wichtig wäre ansich nur das Merkblatt. Wenn ich alles fertig habe, soll ich anrufen und einen Termin machen, damit man durchsprechen kann, was evtl. noch fehlt, damit sich die Bearbeitung nicht verzögert - auch wird die Dame die Dame von der Beistandsschaft dazu ziehen, da dort ja einige Unterlagen liegen, die ich dann nicht mehr besorgen muss.


    I will see ;)

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Sind denn die Anträge bundesweit einheitlich? :hae:


    Das ging echt zackig, Mail abends hingeschrieben und am nächsten Morgen war schon alles da und zwar in aktuell, also liegen schon Anträge vor.


    Meine Sachbearbeiterin ist zufällig eine frühere Schulfreundin von mir, aber wie ich sie kenne und einschätze macht sie deswegen keine Unterschiede und ich hätte den Antrag auch bekommen, wenn wir uns nicht kennen würden.

  • Ich hab jetzt beim örtliche Regierungspräsidium was gefunden, wobei ich nicht weiß ob das aktuell ist.
    Ist wohl etwas besser als formlos. 5 Gehaltsabrechnungen dazu, Meldebescheinigung, Rest sollen sie anfragen.

  • Hat schon jemand einen neuen Antrag bekommen?


    Wenn ich mich so durch das Netz lese, dann habe ich den Eindruck, das jede Stadt/Kommune das anders handhabt.
    Mal lese ich, vor Mitte Juli keine Anträge stellen, mal sehe ich, das auf den Seiten des Jugendamtes offiziell darauf hingewiesen wird, das ab sofort die Anträge gestellt werden
    können (mit Möglichkeit des Downloads dieses neuen Antrags) und manche bieten sogar Hotlines für Fragen an.


    Da ich ja bereits im Januar einen Antrag gestellt habe, der ja laut Sachbearbeiterin so auch angenommen und bei gegebener Zeit bearbeitet wird, bekomme ich für mich so gar keine Infos.


    Und dauernd nachfragen und nerven mag ich auch nicht.....


    Deshalb wäre es toll, zu lesen, ob es bei Euch was Neues gibt. ;-)

  • Ich habe ein neues Antragsformular vorliegen. Das einzige, worin es sich vom alten Formular unterscheidet, ist die Frage, ob ich Sozialleistungen erhalte, und ob mein Kind noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht/Einkommen hat. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen muss ich deswegen auch eine Schulbescheinigung einreichen.


    Da alles andere schon von früheren Beantragungen vorliegt, muss ich nur eine aktuelle Meldebescheinigung besorgen und einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Kindergeld.


    Einen Gehaltsnachweis musste ich nicht bringen. Ich finde es recht unkompliziert. :daumen Läuft...


    Ich hoffe, nach den Pfingstferien (gehen in Bayern noch diese Woche) die Schulbescheinigung zu erhalten, dann kann ich einreichen. 2/3 von dem Geld kommen auf das Sparbuch meiner Tochter. Sie möchte Physiotherapeutin werden und die entsprechenden Fachschulen kosten Geld... und die Wohnung, die sie brauchen wird, und das Auto, das notwendig sein wird, um die Praktikumsstellen zu erreichen... :schiel

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  • Auf der Internetseite unseres Jugendamtes steht garnichts zu dem Thema. :hae:
    Nunja, ein Schelm, der da Böses denkt. :devil:


    Zum Glück sind bei mir die 72 Monate noch nicht rum. Die offizielle Informationslage des Landkreises generell gleicht einer Wüste.
    Ich könnte wetten, dass frühestens Mitte Juli etwas auf dem Internetauftritt diesbezüglich zu lesen ist.

  • Ich hab jetzt einfach nochmal nachgesehen, weils mich interessiert hat: Auf der Internetseite unseres Jugendamtes wird auch noch nicht auf die Änderung hingewiesen. :frag Was solls, die offiziellen Anträge liegen vor und ich hab einen bekommen. Vielleicht hoffen die auch drauf, dass nicht jeder AE so gut informiert ist... Wäre ich nicht hier im Forum unterwegs, wärs mir vielleicht auch entgangen. So verringert sich der Kosten- und Arbeitsaufwand auch :brille

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  • Ich gehe mal davon aus, das es daran liegt, dass das Gesetz noch nicht unterzeichnet ist und damit noch keine offizielle Neuerung besteht. Ihr könntet ja mal bei Herrn Steinmeier anfragen, wann er es unterschreibt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .