wer wettet dagegen?
Auf einen toten Gaul wettet man nicht.
Die Hürden sind zT ja schon ersichtlich. zB eigene Einkommensbelege sind beizufügen. Zum einen um wohl die min 600 Brutto Einkommen nachzuweisen, zum anderen kann ich mir aber auch vorstellen, dass für Kinder ab 12 der BET in die Barunterhaltspflicht benommen wird (bei entsprechendem Einkommen), so wie das BGB es vorsieht. Als nächster Schritt wäre dann nur sinnvoll, diese Hürden auch für Kinder unter 12 einzubauen. Dass Kinder aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, sollte ja nicht sein, oder? Da hat man sich so viel Mühe gegeben, eheliche und nicht eheliche gleich zu stellen, da ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch beim UVG nachgebessert werden muss.