Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • @ Lenchen: Ex lebt im Ausland? Dann wird deutlicher, weshalb die UV-Kasse um deine Mithilfe bittet.
    Aber hast du ueberhaupt eine zustellfaehige Adresse?
    @ Kopfsalat: Die Höhe des Unterhalts Vorschuss es ist vom Alter des Kindes abhängig, nicht von der Anzahl der Kinder.
    Du bekommst vollen Unterhalts-Vorschuss, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Eine ist, dass Ex keinen oder nur geringen Unterhalt leistet.

    Danke, ich frage nur, weil mir damals die JA-SB gesagt hat, dass ich nur einen Anteil bekomme, weil er ja auch für seine anderen kinder wohl keinen Unterhalt zahlt - also wenn er denn dann zahlen soll.....Sohnemann ist 13 - ich meine mit diesem neuen über 12 UHV - könnte ich ja dann beantragen, oder? KV hat bis dato noch nie Unterhalt gezahlt, habe immer UHV bekommen. Was ist. wenn er Hartz4 bezieht...? dann würde ich nichts bekommen, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Kopf-Salat ()

  • @Kopfsalat: Nicht wenn der Unterhaltspflichtige, sondern wenn der Betreuungselternteil ALG2 bezieht und nicht mindestens 600 Euro hinzu verdient, gibt es keinen Unterhalts-Vorschuss für die Kids über 12 oder länger als sechs Jahre, ist der bisherige Plan.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Kopfsalat: Nicht wenn der Unterhaltspflichtige, sondern wenn der Betreuungselternteil ALG2 bezieht und nicht mindestens 600 Euro hinzu verdient, gibt es keinen Unterhalts-Vorschuss für die Kids über 12 oder länger als sechs Jahre, ist der bisherige Plan.

    ja , nun gut, die Kinder von ALG2-Beziehern brauchen ja auch nichts.....die atmen Luft und wachsen. WAS fǘr eine Entscheidung :kotz

  • @kopfsalat


    Beim Alg2 würde der Unterhaltsvorschuss als Einkommen für die Kinder angerechnet und somit würde sich die finanzielle Situation nicht ändern, nur die Auszahlungsstelle wäre eine andere.
    Erst wenn in ein Bruttoeinkommen von 600 Euro erwirtschaftet wird (aufstocker) wird das uvg zusätzlich gezahlt wenn man Anspruch hat.


    Hoffe es ist verständlich wie ich es meine.


    Gruß

  • Das ZdK, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (Leute, gebt euch einen anderen Namen. Ich bekomme da immer Kopfkino ...), hat gerade eine Pressemeldung veröffentlicht zu einem Aspekt des Unterhaltsvorschusses. - Die Katholen sitzen gerade wohl zusammen und "tagen". In der Sache haben sie recht. Auf der anderen Seite müsste es den UV-Kassen reichen, "für den Staat" das Geld einzuholen und nicht direkt für die Kommune, von der sie angestellt sind ... Hier der Pressetext:


    Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss verbessern
    Für die Verbesserung der Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss hat sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg ausgesprochen.
    Die von vielen Fachverbänden begrüßte Reform des Unterhaltsvorschussrechts habe auch vor Augen geführt, dass die Rückholquote bei den säumigen Unterhaltspflichtigen erschreckend niedrig sei. Und das nicht, weil alle unbekannt verzogen wären. Es handele sich vielmehr um einen Systemfehler, so Sternberg vor der ZdK-Vollversammlung am Freitag, dem 5. Mai 2017, in Berlin. Die Kommunen, die den Unterhalt einklagen müssten, profitierten von der damit verbundenen, fachlich anspruchsvollen Arbeit nicht. Sie müssten eingeholten Unterhalt dem Land und dem Bund rückerstatten. „Hier bräuchte es eine intelligentere Regelung, die nicht nur Steuergeld zu sparen hilft, sondern die Zahlungssäumigen verbindlich in die Pflicht nimmt. Nicht zu den Kosten für die eigenen Kinder zu stehen, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt!“

    ZdK-Präsident Sternberg für Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit
    Für einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung hat sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, ausgesprochen. Ein solcher Anspruch wäre ein Meilenstein auf dem Weg zu einer familiengerechten Arbeitswelt, unterstrich Sternberg in seinem Bericht zur Lage vor der ZdK-Vollversammlung am Freitag, dem 5. Mai 2017, in Berlin.
    Es wäre ein gutes Signal, wenn es hierzu noch eine Einigung in dieser Wahlperiode geben könnte. Er hoffe, dass alle Anstrengungen unternommen würden, um zu einer Lösung zu kommen. Anderenfalls müsse ein solches Gesetz ein vordringliches Projekt für die nächste Legislaturperiode sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ewige Jammerlied um die Rückholquote.


    Solange der Vorschuss (so gut wie) nichts mit der Unterhaltspflicht nach BGB zu tun hat, solange sollte man sich halt auch nicht wundern. Wenigstens verzichtet er vordergründig auf diskriminierendes Väter-Bashing.
    Solange niemand Zahlen hierzu sammelt und auswertet, braucht man sich auch keine Gedanken machen, wie der Staat wieder an "sein" Geld kommt.


    Es gibt sie kaum, die objektiven Berichte um den UHV... Der hier ist mir jedoch neutral recherchiert und damit positiv aufgefallen. Das musste der Schreiber auch, sonst hätte man ihn bei heise.de in der Luft zerrissen.


    https://www.heise.de/tp/featur…en-jaehrlich-3681179.html


    Zitat: "Etwas detaillierte Angaben erhielt die Zeitung vom Sozialamt in Köln. Der Leiter der Grundsatzabteilung des Amtes gab an, dass in etwa jedem achten Fall der unterhaltspflichtige Vater unbekannt sei. In der weit überwiegenden Zahl fehle es jedoch an finanzieller Leistungsfähigkeit. "Sture Zahlungsverweigerung trotz ausreichenden Einkommens komme dagegen nicht allzu oft vor", wird der Leiter des Amtes zitiert."


    Vermutlich gibt er mehr Mütter, die den Vater nicht nennen können/wollen, als es tatsächlich Verweigerer gibt, die zahlen könnten, sich jedoch weigern.

  • Wenn ich es richtig sehe, dann ist die Sache Bestandteil des im Moment in der Diskussion befindlichen Gesetzentwurfs zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Das deshalb, weil ja der Bund einen Teil der Kosten für den Unterhaltsvorschuss ab 12 Jahren übernimmt. Beim Gesamtpaket gibt es aber noch Streitpunkte an anderen Stellen (die Finanzierung und Verantwortlichkeit für den Ausbau der Bundesautobahnen zB steckt da auch mit drin im Paket und all so ein Gedöns.) Das ist aber so projektiert, dass alles vor der "Sommerpause" und dem heißen Wahlkampf durch ist, weil das keine der Koalitionsparteien zum Wahlkampfthema machen will. (Sonst kriegen nämlich die anderen mehr Stimmen). Und da Bund wie Land fast durchgängig von CDU und SPD regiert wird, ist eine Einmütigkeit und rechtzeitige Entscheidung im Bundestag wie im Bundesrat zu erwarten. Die erste Runde UVG ist halt geplatzt, weil Schwesig das Problem, wie die Kosten geregelt sind, gar nicht angepackt hat, sondern wohl dachte, das Geld fällt vom Himmel.
    Jetzt ist das aber gelöst. Über die Kostenaufteilung sind sich Bund, Länder und Kommunen einig, die Summen stehen bereits im Haushaltsplan von Schäuble und Co. Gewartet wird jetzt noch auf die Einigung in anderen Bereichen. Dann geht das Finanzierungsgesetz sicher sehr schnell durch die Abstimmungsgremien mit der satten Mehrheit der Koalition. Das reicht dann für den 1. 7.


    Nur die, die es betrifft, sind natürlich unruhig, weil man schon hat Pferde kotzen sehen, wie es so schön bildlich heißt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine Stadt hat heute einen News Blog durch den Äther geschickt. Am 30.5. ist die UVG Stelle dicht. Auch telefonisch sei niemand an diesem Tag zu erreichen. Grund: Weiterbildung
    Also, es scheint sich auch schon etwas mehr bei den Ämtern zu tun (ausser Klagelieder singen).

  • Ich war heute bei JA, wg..Beistandschaft..bei der Unterhaltsstelle hab ich mir Formulare und Merkblätter ( welche Unterlagen nötig sind) abgeholt, mit dem Vermerk, erst ab 1.7 den Antrag zu stellen.
    Habe somit noch etwas Zeit um die Unterlagen zu kompletieren.
    Scheint neu zu sein, denn es wird beim.Kind ü 15 eine Schulbescheinigung benötigt und Nachweise eigener Bemühungen zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Den Nachweis der eigenen Bemühungen braucht es bei UVG eigentlich schon immer. Da bleibt die Empfehlung, die Beistandschaft einzurichten. Das ist der simpelste Nachweis ...


    Schulbescheinigung ist klar. Denn Kind könnte ja längst hochverdienend arbeiten und Millionen Euro eigener Einkünfte haben ... Bis 14 ist halt Schulpflicht. (Deutet darauf hin, dass die Ämter bei den Unterlagen verfahren wie beim Kindergeld bezüglich der Einkommensnachweise. Ob man UVG für einen Jugendlichen beziehen kann, der tatsächlich eigenes hohes Einkommen jenseits einer (welcher?) Einkommensgrenze hat - keine Ahnung. Vielleicht hat ja jemand Zeit, sich durch den Gesetzentwurf zu wühlen ...?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich muss mal was recht Positives berichten.
    Bereits im Januar hatte ich ja schon mal prophylaktisch einen Antrag gestellt, weil es da hieß, man bekomme das Geld dann evtl. rückwirkend zum 1.1.
    Hat ja bekanntlich nicht geklappt.


    Aber der Antrag wurde nicht abgelehnt, ich bekam eine Aufforderung meinen Personalausweis in Kopie und die letzten drei Gehaltsnachweise noch nach zu reichen.
    (Ich hatte den "normalen" UV Antrag aus dem Netz runtergeladen und entsprechend ausgefüllt)


    Nun hab ich heute mal eine Mail an die Sachbearbeiterin losgeschickt:



    "Sehr geehrte Frau XXX Bereits im Januar stellte ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss für mein Kind XXXXX nach dem ausgeweiteten UVG für Kinder bis 18 Jahre. Dieser Antrag wurde bisher nicht abgelehnt.Sie forderten von mir noch eine Kopie meines Personalausweises und die Vorlage meiner letzten drei Gehaltsnachweise an, welche ich Ihnen dann sehr zeitnah zusandte. Nun meine Frage: Wie ich aus den Medien erfahren habe, ist das Gesetz noch nicht beschlossen, soll aber wie angekündigt zum 1.7.2017 in Kraft treten. Muss ich dann erneut einen Antrag stellen oder gilt noch der bereits gestellte vom 17.1.2017 ? Mit freundlichen Grüßen "


    und gerade kam auch schon die Antwort:



    "Hallo Frau XXX,


    Sie brauchen keinen neuen Antrag stellen. Alle Anträge liegen hier um bei Start bearbeitet zu werden.


    Ob es noch im Juli klappt liegt daran wann das Gesetz dann auch mal verabschiedet wird. Aber wohl zumindest rückwirkend ab 01.07.2017.


    Uns UVG-Stellen sind bisher die Hände gebunden. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist gilt altes Recht.


    Ein schönes Wochenende. "


    :rolleyes3:

    Einmal editiert, zuletzt von Ixelle ()


  • Scheint neu zu sein, denn es wird beim.Kind ü 15 eine Schulbescheinigung benötigt und Nachweise eigener Bemühungen zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches.


    *seufz* noch ein Schnippel :-(
    Was mich mal interessieren würde, ist ob man alles neu beibringen muss, selbst wenn es vor x Jahren schon vorlag, weil man eben aus den 12 Jahren und/oder 72 Monaten gefallen ist.
    Geburtsurkande, Vaterschaftsanerkennung usw. müssten ja auch (noch) vorliegen, sofern man zusätzlich eine Beistandsschaft hat. Aber das ist eine andere "Abteilung".


    Kann ja jeder schonmal checken:

    • Kopie des Personalausweises/ Passes des Antragstellers
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
    • bei Ausländern: Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis
    • Aufenthaltsbescheinigungen
    • Unterhaltstitel im Original in der 1. vollstreckbaren Ausfertigung (Beschluss, Urkunde, Vergleich)
    • Vaterschaftsanerkennung (Urkunde, Titel)
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • Scheidungsurteil bzw. Schreiben des Anwalts/ Anwältin, sofern vorhanden
    • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate (inklusive Mini-Job) [Ich schätze das halten die Ämter wie die Dachdecker]


    Vielleicht sollte ich auch mal eine Mail schreiben.... :thanks:


    Edit: wir kommt das :thanks: da hin? und 2. Ich habe mir jetzt mal "Michaela" als Ansprechpartner ausgesucht...

    2 Mal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Der erste Ärger rollt wohl bereits an. Beim VAM(v) NRW gehen wohl die ersten Meldungen ein, dass die JC ihre Kundschaft jetzt im Mai schon nötigt, den UHV beim JA zu beantragen. Jede Wette... Es werden im Juli die Leistungen gekürzt, obgleich alle (beim JC) wissen, dass der Vorschuss wohl nicht im Juli auf dem Konto sein wird. Das gibt dicke Kudos Punkte für die SBs und erhöht deren Chancen auf Verlängerung ihrer befristeten Arbeitsstelle.


  • Edit: wir kommt das :thanks: da hin? und 2. Ich habe mir jetzt mal "Michaela" als Ansprechpartner ausgesucht...


    "Andrea" hat zeitnah geantwortet. Erstmal langer Sermon (vermutlich Fertigtext), das das Gesetz vorausichtlich erst zum 01.07 giltet (ja, stand ja in meinen Betreff :lach).
    Das ich ab Mitte Juni nochmal Kontakt aufnehmen soll.


    +++Und das ich Unterlagen, die beim letzten Mal schon vorlagen, nicht nochmal hinhauen muss.+++


    Gut, mit 1x Meldebescheinigung, Gehaltsabrechnung(en) und Unterschrift sollte ich dann fertig sein.


    Summerjam
    :hae:
    Das würde für die ALG2-Empfänger gelten, die das angerechnet bekommen? Müssen die, die unter den 600,- brutto liegen auch beantragen?
    Wie sagte ein ehemaliger Kollege von mir immer: "Frau Butterblum? Sehen Sie es ein: Wir verwalten uns selbst."

  • Ob die, die eh keinen Anspruch haben (<600 Brutto) ebenso aufgefordert wurden, gab die Meldung nicht her. Sorry. Wundern würde mich das allerdings nicht.


    Habe jetzt schon so oft privat mitbekommen, wie Leistungen erstmal komplett eingestellt wurden, obgleich nur absehbar die Bedürftigkeit maginal sinkt. ZB meine Ex ohne weiteres Einkommen meldet, dass sie ab Juli 4 Tage im Monat vormittags als Küchenhilfe aushelfen wird. Schwupps... Leistungen einer 3er BG auf Null. Die hat so richtig Laune, sich überhaupt je wieder weniger bedürftig zu machen.

  • Frau Schwesig hat heute auf Ihrer Facebook Seite auf ein Kommentar zum UVG informiert, dass Anfang Juni abschließend ein Reformpaket beraten wird welches auch das Thema UVG beinhaltet und der Termin 1.7. gewährleistet sei...

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • Leider sagt Schwesig genau das Gegenteil in ihrem Posting vom Kirchentag am 25.5.: Der angekündigte Termin 1. Juli kann eben nicht gehalten werden. Aber das sei nicht schlimm, weil der Unterhaltsvorschuss dann rückwirkend zum 1. Juli ausgezahlt würde ...


    Es ist unglaublich: Sie hat es schon wieder verdaddelt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich nehm immer noch Wetten für ein leckeres regionales Bierchen (oder anderen Getränkt) inkl. Porto an:
    Der UVGwird entweder so bleiben wie er ist ooooder mit solchen putzuigen Hürden ausgestattet das so gut wie keiner was davon hat.
    Nach der Wahl wird das ganze dann bekannt gegeben....wer wettet dagegen?


    Frau Schwesig braucht sich nicht mehr als Retterin der Alleinerziehenden zu profilieren da sie das pöstchen in Schwerin bekommen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()