Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Ich glaub ich brauch nen neuen Steuerberarter.... :thumbsup:


    (OT)
    Danke für die Tips, dann kann ich mir also doch den neuen Porsche Cayman leasen, auf zum Feiern, Skifahren in Aspen, Formel1 im Hotel de Paris in Monaco, fette Autos, Alkohol, Fressorgien und Nutten, Moet zum Frühstück, Freitags mittags schnell das Koks vom Tisch wischen, die Nutten heimschicken und übers WE einen auf Spaßpapa machen und mit den Kids ne Runde im Porsche drehen... :thanks:
    und alles ohne Unterhalt bezahlen zu müssen... :thumbsup:
    (Ende OT)



    Wenn aber der UV vollständig als Ersatzleistung für fehlenden Unterhalt kommt:


    Was ist dann mit den Unterhaltsschuldnern die tatsächlich nicht Leistungsfähig sind, beispielsweise Kranke oder behinderte Väter? Lässt man die dann mit einem Titel 30 Jahre lang pfänden, also auch vlt das Haus das die Kinder später erben?
    Was ist mit den Müttern die die Väter nicht kennen? Bleiben die aussen vor? Selbst schuld??? Mütter die Kinder per Samenspende bekommen haben?
    Was ist mit den Vätern die verstorben sind und keine Waisenrente fließt?
    Was ist mit Vätern die z.b. im Ausland leben und z.b. durch eine Geldsumme X vorab die Existenz der Kinder sichergestellt haben, oder vermögenden Kindern?


    Wie verfährt man mit denen???


    lg Thomas

  • Wenn aber der UV vollständig als Ersatzleistung für fehlenden Unterhalt kommt:


    Was ist dann mit den Unterhaltsschuldnern die tatsächlich nicht Leistungsfähig sind, beispielsweise Kranke oder behinderte Väter? Lässt man die dann mit einem Titel 30 Jahre lang pfänden, also auch vlt das Haus das die Kinder später erben?


    Ist doch alles schon geregelt, die Beweislast für fehlende Leistungsfähigkeit trägt der Unterhaltspflichtige. Wer nicht überzeugen kann, bekommt eben fiktives Einkommen aufgebrummt und kann auch gepfändet werden.



    Was ist mit den Müttern die die Väter nicht kennen? Bleiben die aussen vor? Selbst schuld??? Mütter die Kinder per Samenspende bekommen haben?
    Was ist mit den Vätern die verstorben sind und keine Waisenrente fließt?
    Was ist mit Vätern die z.b. im Ausland leben und z.b. durch eine Geldsumme X vorab die Existenz der Kinder sichergestellt haben, oder vermögenden Kindern?


    Dafür gibt es Sozialleistungen. Wenn der Bedürftige die Vermögensfreigrenzen überschreitet, muß er seinen Unterhalt aus seinem Vermögen bestreiten. Nur weil der UV verlängert wird, ändern sich doch nicht die Spielregeln.


  • Klingt jetzt hart aber so ist es doch. Klar bei so Sendungen wie beim Stern wird auf die Tränendrüse gedrückt aber gleichzeitig auch Neid geschürt um da mal ein bischen Pep rein zu bringen. Da wird eine AE unterm Stein hervor gezogen die zum Ausgeben deutlich mehr hat als die meisten Arbeiterfamilien..... der Stammtisch gröhlt, die Masse sagt empört "die kriegt den Hals nicht voll" *gähhhn* LAAANGWEILIG aber selbst hier im Forum zeigt sich das diese überaus billige Stimmungsmache funktioniert = Ziel erreicht, tolle Sendung gemacht.


    Was war denn das für eine AE? Scheine ja was verpasst zu haben.


    Unabhängig davon wieviel ich verdiene, würde ich mir mehr Pep wünschen, wenn es darum geht Unterhaltspflichtige an die Kandare zu nehmen. Ich möchte nämlich dran erinnern: Knete des Kindes(!), wofür ein Elternteil eigentlich zu zahlen hätte.
    Und wenn das schon unter pP=persönliches Pech fällt: Eine Versteuerung wie ein Familienoberhaupt-Alleinverdiener. Bin ich nämlich, haha, und viele andere ebenso. Soviele A*backen wie man gekniffen ist, hat der/die normale AE nicht mal.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Unabhängig davon wieviel ich verdiene, würde ich mir mehr Pep wünschen, wenn es darum geht Unterhaltspflichtige an die Kandare zu nehmen. Ich möchte nämlich dran erinnern: Knete des Kindes(!), wofür ein Elternteil eigentlich zu zahlen hätte.
    Und wenn das schon unter pP=persönliches Pech fällt: Eine Versteuerung wie ein Familienoberhaupt-Alleinverdiener. Bin ich nämlich, haha, und viele andere ebenso. Soviele A*backen wie man gekniffen ist, hat der/die normale AE nicht mal.


    Nein, es ist ja kein persönliches Pech...


    Für alles im Leben innerhalb einer gesellschaftlichen Ordnung gibt es Gesetze. Erst anhand dieser Gesetze entsteht ein Anspruch dass ein Kind Unterhalt zugute hat.


    Grundsätzlich obliegt es nicht einem ET für das Kind zu sorgen sondern den ELTERN !!!


    Vereinfacht dargestellt: laut BGB sind die Eltern gemeinsam für das Kind verantwortlich, wenn also ein ET nicht Leistungsfähig ist dann muss das andere ET diese Verantwortung übernehmen, so ist der primäre Grundsatz.


    Für besagte Leistungsfähigkeit gibt es ebenfalls Gesetze die anzuwenden sind.
    Wenn es also - wie es Monsterkrümel schreibt - legal ist dass sich Selbständige "arm" rechnen dann mag das Moralisch bedenklich sein, es ist aber dennoch davon auszugehen dass derjenige eben, im Sinne der Gesetze, nicht Leistungsfähig ist.


    Die bestehenden Gesetze sind durchaus auskömmlich um leistungsfähige Unterhaltsschuldner in Anspruch zu nehmen.


    Da - laut statistischem Bundesamt - 81% der arbeitenden Unterhaltsschuldner regelmäßig Unterhalt bezahlen aber nur 31% der nicht arbeitstätigen Unterhaltsschuldner werden ja mit einer Erweiterung des UVG keine höheren Beträge von den Unterhaltsschuldnern einzutreiben sein.


    Ich kenne die Problematik von Seiten des AE leider nicht, kenne auch nicht die Auswirkungen der Steuerklassen etc weil ich davon keine Ahnung habe.


    Ich kann von der Arbeitgeberseite her aber durchaus nachvollziehen dass z.B. Mitarbeiter (Unterhaltsschuldner) plötzlich keine Überstunden mehr machen wollen, auf Lohnerhöhungen verzichten, keine größere Verantwortung übernehmen wollen oder sich nicht weiterbilden weil sie eben nicht mehr Geld verdienen wollen als nötig -> der Leistungsanreiz verschwindet !


    Zumal auf der anderen Seite (Also Unterhaltsempfänger) auf dem Arbeitsmarkt ebenfalls eine hohe Zahl an verfügbarem Personal vorhanden ist die Festanstellungen ablehnen, nur eine begrenzte Stundenzahl arbeiten wollen damit die Sozialleistungen nicht gefährdet werden.
    Auch hier führen die komplizierten Gesetze, Hartz IV Regelungen usw dazu dass Leistungsanreize kaum vorhanden sind.


    Die bestehenden Regelungen und Gesetze haben also durchaus Auswirkungen auf viele Bereiche des Arbeitsmarktes. Ich erlaube mir mal zu behaupten dass die Erweiterung des UVG sich in den kommenden Jahren auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar macht.


    In den vielen Jahren die ich selbst als Arbeitgeber tätig war hatte ich einige Fälle von Lohnpfändungen wegen Unterhalt... auch wenn es "moralisch" Grenzwertig ist, die betroffenen Personen haben unisono verlangt dass sie keine Überstunden mehr machen wollten und auch auf Zulagen etc verzichtet... dagegen konnte ich nichts tun, zwingen Überstunden zu machen konnte ich die nicht, ebensowenig konnte ich die dazu zwingen mehr Geld zu verdienen...


    Unser ehemaliger Mitarbeiter Stefan (5 Kinder, 3x geschieden) war 12 Jahre lang dauerhaft pleite, vermutlich ist er es heute auch noch... Von dem ist einfach nichts zu holen, egal wieviel der Arbeitet oder schuftet, es reicht nicht für Unterhalt. Zumal er schon lange resigniert hat und sich damit abgefunden hat eben am Existenzminimum zu leben... Ungelernt mit einem katastrophalen Hauptschulabschluß sehen seine Chancen jemals Unterhalt leisten zu können auch nicht gerade gut aus...



    lg Thomas

  • Ich kann von der Arbeitgeberseite her aber durchaus nachvollziehen dass z.B. Mitarbeiter (Unterhaltsschuldner) plötzlich keine Überstunden mehr machen wollen, auf Lohnerhöhungen verzichten, keine größere Verantwortung übernehmen wollen oder sich nicht weiterbilden weil sie eben nicht mehr Geld verdienen wollen als nötig


    das ist etwas, was ich persönlich immer wieder sehen muss, aber in keinster Weise nachvollziehen kann :kopf


    auch bei Deinem ehmaligen Mitarbeiter Stefan werden die 5 Kinder nicht plötzlich vom Himmel gefallen sein :-(
    und, ob er den vollen Satz jemals zahlen könnte ist auch total unerheblich- Respekt vor dem, der es wenigstens versucht!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • gtom
    Ich quote das jetzt nicht alles, nur soviel in Kürze:
    Es gab mal Gesetze, die es einem Ehemann erlaubten seine Frau zu züchtigen und Vergewaltigung in der Ehe nicht unter Strafe stellten, genauso wie die Frau erst eine "Genehmigung" benötigte, um eine Arbeit aufzunehmen.
    Es gab mal Gesetze, die uneheliche Kinder aus der Erbfolge ausschlossen und überhaupt Frauen auch etc.pp. Kurz: Es gab eine Menge sch* Gesetze.
    Gesetze sind dazu da die jeweilige Gesellschaft zu ordnen und ihre gegenwärtigen Regel abzubilden. Und ja, wenn Selbstständige sich arm rechnen um Unterhaltsverpflichtigungen zu umgehen, sind diese Gesetze auch unter dem Reiter "Sch*" abzuheften. Das funktioniert ja nicht nur bei getrennten Eltern. Zu meinen Studizeiten waren 3/4 der Bafögempfänger Kinder von Armgerechneten, während so manches Arbeiter/Angestelltenkind blöd aus der Wäsche schaute. Aber klar, es spiegelt bedauerlicherweise einen roten Faden in unserer Gesellschaft wieder: Wer hat dem wird gegeben.


    Was deinen ehemaligen Angestellten angeht: Augen auf bei der Partnerwahl würde ich bei 3x geschieden schon in sein Lebensbuch schreiben. Das tolle an Kindern ist: Sie wachsen. Von ganz allein. Und irgendwann sind sie nicht mehr von ihren Eltern abhängig. Das dauert. Aber wer sich +/-18 Jahre in die Hängematte legt, nur weil sowieso nichts für ihn/sie rausspringt, holt das was er/sie an "Karriere" versäumt hat kaum wieder auf. Für mich sind solche Leute einfach Stehengebliebene, ohne den Blick für ihre eigene Zukunft. Das sie für ihre Kinder nichts leisten kommt als Schmanckerl obendrauf.

  • butterblum:


    Ich gebe dir da vollkommen Recht...


    Aber genaus aus diesem Grund, weil nämlich die gesamte Gesetzeslage für das Problem verantwortlich ist, sollte eben nicht - als Hilfsmittel - das UVG geändert werden sondern zuallererst einmal die Gesetze die für die Situation der Eltern (und zwar aller Eltern, AE als auch Familien) verantwortlich sind.


    Es gibt mit der Wagenknecht eine Verfechterin sozialer "Gerechtigkeit", die hatte in den 90er Jahren sogar vor einem Helmut Kohl Respekt weil dieser die durch Thatcher initialisierte Globalisierung und Abkehr vom Sozialstaat nicht mitmachte. Anschließend hat die SPD unter Schröder mit der Agenda 2010 das alles nachgeholt und dabei massive handwerkliche Fehler gemacht...


    Als Arbeitgeber musste man sich mit diesen Auswirkungen arrangieren und letztendlich hat die Agenda 2010 dazu geführt dass wir in der heutigen Situation sind.


    Agenda 2010 bescherte uns eine hohe Zahl "Kleinstunternehmer", Selbständige die am Existenzminimum kratzen und weit unter 8,x € Mindestlohn arbeiten.
    Gleichzeitig wurde mit der Anhebung der Spekulationsfrist bei Immobilien der Wohnraum verknappt, mit Steuermodellen zur Globalisierung die Abwanderung von Kapital begünstigt.


    Die "Energiewende" belastet diejenigen die sich keine Photovoltaikanlage leisten können, das Förderprogramm der KFW gibt mittlerweile bis zu 27% Tilgungszuschuss an Immobilieninvestoren weiter, vom Lohn eines normalen Arbeitnehmers kann keiner mehr richtig Leben oder Vermögen anhäufen...


    Trennnungen und Scheidungen vernichten Kapital das eigentlich später den Kindern zustehen könnte und als Quintessenz entsteht eben eine große Diskrepanz zwischen "Reich" und "arm"...


    Das UVG würde als "Sozialleistung" einigen wenigen AE Familien Entlastung bringen, ändert aber nichts an der Gesamtproblematik, im Gegenteil, sie wird u.U. die Leistungswilligkeit der Unterhaltsschuldner beeinflussen und dahingehend mehr Schaden verursachen als im Endeffekt an barem Geld verteilt wird...


    Es gibt viele Gesetze die - auf den ersten Blick - durchaus Sozial und Gerecht erscheinen, in der Praxis aber manchmal genau das Gegenteil von dem bewirken was eigentlich damit angedacht war...


    So war der Mindestlohn ein hehres Ziel, wurde als sozial Gerecht empfunden und auch durchgesetzt, in der Folge ist aber das Lohnniveau im Niedriglohnsektor dadurch gesunken... Plötzlich hatte man eine "moralische" Grenze, nämlich 8,x €/Stunde und musste sich nicht mehr am Lohnmarkt orientieren...


    Man sollte daher Gesetzesänderungen mit Vorsicht betrachten und auch mal über den Tellerrand schauen inwiefern sich - langfristig - die Situation ändert...


    So würde - m.E. nach - die Rücknahme der Spekulationsfrist bei Immobilien wieder mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen was die AE entlasten würde und gleichzeitig im Bereich der Umsatzsteuer höhere Einkünfte bringen würde...


    lg Thomas

  • Ich möchte zum Thema UV folgendes zu bedenken geben, dass so mancher BET (vor allem, wenn nicht nur ein Kind vorhanden ist) massiv motiviert wäre, (mehr) zu arbeiten, um über H4 zu kommen. So bleiben viele in der Hartz4/Aufstocker-Falle, die mein persönlicher Albtraum wäre: einen Job und zusätzlich den Trouble mit dem Amt - ich habe unheimlich Respekt vor jedem, der sich das antut!


    Was mir an der ganzen Sache besonders negativ auffällt, dass offensichtlich viele UET nicht kapieren, dass sie auch grundsätzlich zum Unterhalt beizutragen haben und nun jammern, dass sie ja dann niemals aus den Schulden kämen, wenn der Staat den Unterhalt nicht nur für maximal 6 Jahre, sondern eben für 18 Jahre zurückfordern wird! Von uns BET wird einfach vorausgesetzt, das wir für den finanziellen und Betreuungsunterhalt geradestehen - da ist für die wenigsten BET an Vermögensaufbau/ Altersvorsorge zu denken - Kinder sind das absolute Armutsrisiko !! Insofern wäre ich dafür, grundsätzlich alle Ausgaben für Betreuung und Bildung der Kids (insbesondere auch Schulmaterial/Lernmittel und Klassenfahrten...) kostenlos anzubieten.

    Dass ein UET auf Überstunden und Karriere verzichtet, da er dann trotzdem nicht mehr für sich selbst hat - ohne Kommentar !!!! :kotz


    Vom Steuer - Splitting Modell, dass leider immer noch die alten Modelle belohnt, mal ganz abgesehen - grade wieder erlebt: da sieht die Frau nur IHR kleines Netto und rechnet ggf. Kosten für die Betreuung gegen :wacko:


    Ist halt alles eine Frage, wer in der Regierung vertreten wird bzw. wer sich bessere Lobby-Arbeit leisten kann !!

  • Ist doch alles schon geregelt, die Beweislast für fehlende Leistungsfähigkeit trägt der Unterhaltspflichtige. Wer nicht überzeugen kann, bekommt eben fiktives Einkommen aufgebrummt und kann auch gepfändet werden.

    Wie kann ich fiktives Einkommen pfänden? Wenn reales Einkommen unter SB, P-Konto, kein Vermögen usw. da bringt mir die höchste Zurechnung nichts... ebenso ne Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzungen.. Null!


    Was die meisten nicht bedenken, durch das niedrige Einkommen, wird auch die Rente später mal niedrig sein... keine Finanzierungen mgl. usw.


    Es gibt ein Gerichtsurteil: Sohn, der musste die Pflege- u. Heimkosten seines Vaters bezahlen, obwohl dieser nachweislich nie Unterhalt bezahlt hat, keinen Umgang gab, da der Vater für einige Jahre ins Auslang ging... DAS finde ich hart!


    Mittlerweile ist Bald Ende Januar und man liest fast gar nichts mehr von Fr. Schwesig....

  • Mittlerweile ist Bald Ende Januar und man liest fast gar nichts mehr von Fr. Schwesig....


    Die war schwer beschäftigt und ist von Neujahrsempfang zu Neujahrsempfang gependelt. Hier und da noch ne Talkrunde.
    Ansonsten hat sie eine neue Spielwiese gefunden. Sie beschäftigt sich nun intensiv mit der 21% Lohnlüge. Und Wahlkampffloskeln hat sie aktuell auch auf der Agenda.

  • Es gibt ein Gerichtsurteil: Sohn, der musste die Pflege- u. Heimkosten seines Vaters bezahlen, obwohl dieser nachweislich nie Unterhalt bezahlt hat, keinen Umgang gab,


    hast Du dazu ein AZ? :bet


    bisher kenne ich nur Urteile dazu, wenn entweder KU gezahlt wurde, oder Betreuung geleistet wurde....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja, das ist denkbar. Wenn a) der Vater nicht leistungsfähig war und b) der (zeitweise) nicht erfolgte Umgang nicht "böswillig" war, sondern im vielleicht notwendigen Auslandsaufenthalt des Vaters begründet ist.


    Um nicht "für die Familie" sozial/finanziell verantwortlich zu sein, muss der finanzielle Beitrag "unzumutbar" sein. In dem Fall hier müsste der Vater mit einer gewissen Niedertracht gehandelt haben, Umgang aktiv abgelehnt haben und nicht nur nicht wahrnehmen können aufgrund einer unüberbrückbaren Entfernung. (So einfach entlässt der Staat keinen aus der finanziellen Verantwortung, wenn er dafür selbst in die Bresche springen muss ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie kann ich fiktives Einkommen pfänden? Wenn reales Einkommen unter SB, P-Konto, kein Vermögen usw. da bringt mir die höchste Zurechnung nichts... ebenso ne Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzungen.. Null!


    Ich habe geschrieben, es kann gepfändet werden (z. B. unter der Prämisse, daß ein Gericht per Beschluß den Pflichtigen mittels fiktiven Einkommen für leistungsfähig erklärt). Die Pfändung beschränkt sich nicht auf das fiktive Einkommen. Im Kontext war z. B. von einer Immobilie die Rede. Ist doch logisch, das die Pfändung von einkommens- und vermögenslosen Personen nichts einbringt.
    Ich habe nur dargestellt, daß die notwendigen Regelungen durchaus vorhanden sind. Das sie im Ergebnis auch ins Leere gehen können, oder schlicht nicht greifen, steht auf einem anderen Blatt.

  • Man sollte daher Gesetzesänderungen mit Vorsicht betrachten und auch mal über den Tellerrand schauen inwiefern sich - langfristig - die Situation ändert...



    Also nicht Kleinkram und geringes Flickwerk, sondern wirkliche Veränderung? :hae:


    Also frag ich mal Dich, weil ich sonst niemanden kenne, der in einer ansatzweise ähnlichen Situation lebt.


    Das ist heute Fakt (also gehen wir mal davon aus ;-) )


    Oxfam-Armutsbericht



    Wie soll denn also ein "Gesetz" aussehen?


    Die Diskussion die wir hier führen ist doch nur eine Teil einer Ungleichheit, die niemandem nützt.
    Und die Spirale dreht sich immer weiter.....




    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Manuela blubbert und ißt Schmandschnitzel.


    Ja, das ist denkbar. Wenn a) der Vater nicht leistungsfähig war und b) der (zeitweise) nicht erfolgte Umgang nicht "böswillig" war, sondern im vielleicht notwendigen Auslandsaufenthalt des Vaters begründet ist.


    Um nicht "für die Familie" sozial/finanziell verantwortlich zu sein, muss der finanzielle Beitrag "unzumutbar" sein. In dem Fall hier müsste der Vater mit einer gewissen Niedertracht gehandelt haben, Umgang aktiv abgelehnt haben und nicht nur nicht wahrnehmen können aufgrund einer unüberbrückbaren Entfernung. (So einfach entlässt der Staat keinen aus der finanziellen Verantwortung, wenn er dafür selbst in die Bresche springen muss ...)


    Was ich daran problematisch finde ist, dass die Unterhaltsverpflichtung der Kinder, dann praktisch, sry, erst mit dem Ableben des Elternteils endet. Was heutzutage ein recht langer Zeitraum sein kann.
    Während man als Eltern meines Wissens nach der 1. Berufsausbildung raus ist.


    gtom
    Es wird schon seit Jahrzehnten dran rumgefrikkelt und passieren tut wenig bis überhaupt nichts. Erklären läßt sich das nur mit einer nicht vorhandenen Lobby in der Politik, denn Fakten die den jetzigen Zustand als negativ bezeichnen gibt es zuhauf und seit längerem.


  • Das Problem liegt bei dem Wort "Ein Gesetz"...


    Unsere Steuerpolitik lässt es nicht zu dass ich Vermögen frei verwenden kann. Ich bin also gewzungen mit dem Vermögen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben so zu arbeiten dass dieses entweder erhalten oder vermehrt wird. Verwertung von Vermögen führt zu einer Besteuerung.


    Darin liegt die erste grundlegende Problematik:
    Vermögen entsteht i.d.R. aus bereits versteuertem Einkommen. Verwerte ich allerdings dieses Vermögen dann entsteht daraus wieder eine Einkommenssteuer....


    Deswegen entsteht die seltsame Situation dass wir hierzulande zwar nominell hohe Vermögen haben aber diese aus der Verwertung heraus gehalten werden sodass diese nicht mehrfach besteuert werden. Dies geben unsere Gesetze her und das ist auch legal...


    Grobes Beispiel:


    Ich habe zig Eigentumswohnungen. Wenn ich eine davon Verkaufe unterliegt die der Einkommenssteuer. Wollte ich also den Unterhalt für meine Kinder aus dem Verkauf einer Wohnung bestreiten dann steht dafür nur 60% des Wertes zur Verfügung. Andererseits hat eine Wohnung eine geringe Rendite. Selbst bei einer hohen Anzahl von Wohnungen ist die tatsächliche Rendite sehr gering, letztendlich kann man also 2mio € auf der Vermögensseite haben aber eben kaum Einkommen daraus...


    Nimmt man die derzeitigen Gesetze zur Hand dann ist die Situation so dass 2mio€ Vermögen Netto vlt. 20tsd€ Einkommen/Anno ergeben... Abzüglich Werbungskosten etc ist man da unter dem Selbstbehalt...


    Gleiches haben wir bei den normalen Einkommen durch Arbeit...
    Es wird zuerst versteuert und aus dem verbleibenden Netto muss irgendwie eine Familie ernährt werden...


    Dazu kommt ein Wechselspiel aus zig verschiedenen Leistungen, Sozialgesetzen, Bedarfstabellen, Unter- und Obergrenzen die letztendlich den derzeitigen Rahmen vorgeben innerhalb dessen sich alles abspielt...


    Diese Leistungen und die Einkommen werden teilw. miteinander verrechnet, teilweise nicht, aber im Ergebnis entsteht die Situation dass man zwar mit Arbeit durchaus den Lebensunterhalt erwirtschaften könnte, das was aber Netto in der Kasse landet oft nicht ausreicht...


    Es gab schon viele Vorschläge etwas zu ändern, passiert ist aber nichts...


    So wäre ich durchaus nicht abgeneigt eine Einheitsrente zu bezahlen und auch zu erhalten...
    Ich wäre auch für einen einheitlichen Steuersatz von ~20%, linear wenn im Gegenzug alle Abschreibungen und Verrechnungen wegfallen würden.
    Letztendlich wäre es egal ob ich 40tsd€ im Jahr für Berater, Anwälte und Steuerfachleute ausgebe oder diesen Betrag an Steuern bezahle zumal diese Kosten wieder von der Steuer abgehen...


    Wir müssten weg von Steuerklassen, hin zu einer Grundsicherung für Kinder und einheitlicher Besteuerung von Einkommen.
    Vermögen zur Grundsicherung im Alter müsste Steuerfrei sein, ebenso alle Leistungen die Kinder betreffen...
    Z.b. keine MwSt auf Schulbücher, Schulbusse, Schulessen usw...


    Ich wäre z.B. auch für einen Mindestlohn von 15,x €/ Stunde weil erst ab dem Betrag eine Familie über dem Hartz IV Gesamtbetrag läge...


    oder z.b. Steuerfreies Brutto für Kindesunterhalt...


    Es gäbe durchaus Möglichkeiten...


    Und ich glaube nicht dass eine Erweiterung des UVG als Resultat mehr Unterhaltszahler hat weil eben die Leistungsfähigkeit dadurch nicht beeinflusst wird.
    Anstatt also diese Leistung zu gewähren sollte man vlt zuerst auf der Seite der Unterhaltsschuldner schauen inwiefern man deren Leistungsfähigkeit herstellen kann.


    Ebenso bin ich immer noch der Meinung dass die Zahl der tatsächlich leistungsfähigen Unterhaltsschuldner sehr gering ist und tatsächlich "reiche" Unterhaltsschuldner nur eine sehr kleinen Bruchteil derer ausmachen die nicht bezahlen...


    Vieles scheitert aber an populistischen Meinungen... So ist ein einheitlicher Steuersatz von 20% Gesellschaftlich nicht durchsetzbar weil man der Meinung ist dass "Reiche" höhere Steuer zahlen sollten. Nunja.. Der "Reiche" würde auch mit einem linearen Steuersatz mehr Steuern bezahlen als der "arme"... Dennoch ist es nicht durchsetzbar..
    Stattdessen muss der "Reiche" sein Einkommen investieren und steuerlich so anlegen dass er tatsächlich kaum noch Steuern bezahlt und hohe Vermögen anhäuft...


    lg Thomas

  • Und diese Modell führt zu einer seltsamen Kombination beim "Vermögen"...


    Einerseits ist das Vermögen vorhanden, andererseits muss man wieder Schulden machen um dieses Vermögen gering zu rechnen...


    Wir haben in der gesamten westlichen Welt eine Ertragsbesteuerung, keine Kapitalbesteuerung... Solange also Erträge klein gerechnet werden können indem man wieder Schulden macht und damit - langfristig wieder Vermögen aufbaut - wird sich an der Situation nichts änder...


    Und bei meiner persönlichen Situation ist das derzeit nichts anderes...


    Ich habe im Moment 2 große Baustellen in denen ich mein gesamtes Bargeld investiert habe und noch Kredite aufgenommen habe. Derzeit habe ich also nichts mehr übrig und könnte - theoretisch - auch keinen Unterhalt mehr bezahlen...


    Erst wenn diese Baustellen fertig sind fliesst wieder Geld und ich kann einen Teil des Geldes als Unterhalt verwenden.


    Nominell ist also Vermögen vorhanden, auf dem Konto derzeit aber nichts mehr... D.h. ich muss die nächsten Monate sparen um über die Runden zu kommen um dann wieder - in Absprache mit Steuerberatern etc. - so zu verkaufen dass kaum Einkommenssteuer anfällt.....


    lg Thomas

  • Ich persönlich würde mich über UHV bis 18 Jahre freuen.


    Ein Kind wird mit steigendem Alter auch nicht günstiger und Betreuung auch nicht besser.
    Fällt der Unterhaltsvorschuss weg, ständen wir dann quasi im Regen beim Jobcenter. Und den Ärger mit denen hatte ich schon, das brauche ich nicht noch mal.


    Der Vater wird wohl niemals Unterhalt zahlen können.
    Nach dem BGB bin ich sozusagen dran den vollständigen Unterhalt fürs Kind zu sichern.


    Aber die längere Unterhaltsvorschuss- Zahlung würde uns ggf vor dem Jobcenter bewahren und andere Sozialleistungen (Kinderzuschlag und Wohngeld) ermöglichen beziehungsweise komplett aus dem Sozialleistungsbezug raushalten.

  • Und ich glaube nicht dass eine Erweiterung des UVG als Resultat mehr Unterhaltszahler hat weil eben die Leistungsfähigkeit dadurch nicht beeinflusst wird.


    Natürlich nicht. Aber die Strichliste bei dem Unterhaltspflichtigen wird dreimal so lang. Es gibt einige bummelige Unterhaltschuldner, die sich einfach gar nicht um ihre Angelegenheiten kümmern und so für leistungsfähig gehalten werden. Einfach, weil der Gegenbeweis fehlt, den sie nicht erbringen. Und die aufgelaufenen UVG Schulden erbt wieder das Kind. So knallhart ist nicht mal Hartz IV.



    Anstatt also diese Leistung zu gewähren sollte man vlt zuerst auf der Seite der Unterhaltsschuldner schauen inwiefern man deren Leistungsfähigkeit herstellen kann.


    Wie soll das denn gehen? Es wird keine Steuerentlastungen geben. Ich z. B. müsste schon deutlich mehr als 5.000 Euro Brutto verdienen, um allen Kindern den aktuellen Mindestunterhalt zahlen zu können und um selber keine Ansprüche mehr auf Sozialleistungen zu haben. Leider will mich, als Facharbeiter, niemand als Geschäftsführer oder in einer Managerposition einstellen. Im Gegenteil. Große Unterhaltsverpflichtungen sind schon ein Einstellungshindernis.
    Die Arbeitsämter machen nur noch Arbeitslosenverwaltung und können zu einem großen Teil nur auf Jobs zurückgreifen, die den "Kunden" gar nicht aus dem Schoß der Sozialfürsorge entlässt.


    Zitat

    Aber die längere Unterhaltsvorschuss- Zahlung würde uns ggf vor dem Jobcenter bewahren und andere Sozialleistungen (Kinderzuschlag und Wohngeld) ermöglichen beziehungsweise komplett aus dem Sozialleistungsbezug raushalten


    Wenn ich so etwas lese, muß ich immer schmunzeln. Das zwingt nämlich andererseits die Unterhaltsschuldner in den Sozialleistungsbezug, weil die dann über das Jobcenter aufstocken, um einen vorhandenen Titel zu bedienen.


  • Es geht mir lediglich um den UHV. Unterhalt ist und bleibt unereichbar für Kind und mich. Daher würde der Vater wegen der Unterhaltszahlung nicht zum Jobcenter Kunden gezwungen werden.
    Daher wäre der längere UHV Bezug für uns in unserer jetzigen Situation besser.