Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Nachtrag:


    Was mich in Sachen "Unterhalt" etwas stört ist die permanente Anwendung der DDT...


    Es gib in Deutschland eine nicht unerhebliche Zahl an Familien die mit einem geringen Einkommen und ohne zusätzliche Sozialleistungen leben.


    Wir hatten einen Mitarbeiter der bei uns im Schnitt 1850€ Netto verdient hat und damit eine Familie mit 2 Kindern ernährt und versorgt hat. Er hat viele Überstunden geleistet, am WE hat er im Wald Holz gemacht und damit die Familie über Wasser gehalten.


    Mit diesem Einkommen konnte die Familie überleben. Rechnet man den Tabellenbedarf der Kinder und den Mindestbedarf der Eheleute zusammen dann ergibt sich daraus ein Betrag von 1500€


    Da im Regelsatz die Miete nicht enthalten ist kommt zu den 1500€ noch eine durchschnittliche Miete (er zahlt derzeit 635€ Kalt)


    Macht in der Summe 2060€, d.h. die Familie hatte tatsächlich weniger Geld zum Leben als es der Gesetzgeber vorsieht... Nur mit dem Kindergeld konnte die Familie überhaupt wirtschaftlich Arbeiten und sich einen PKW Leisten der den Vater zur Arbeit bringt...


    Jetzt, nach der Trennung, kann er den Unterhalt garnicht leisten, seinen Nebenjob kann er nicht mehr ausführen weil er die Kinder jedes 2te Wochenende hat, den PKW benötigt er um zur Arbeit zu kommen und die doppelten Mietkosten (im Unterhalt mit drin) sind nicht leistbar.


    Seine getrennte Frau bekommt derzeit 1568€ vom JC (das ist ihr Bedarf und der der Kinder) nimmt man diese Zahl und zieht die von seinem Einkommen ab dann bleiben ihm noch 282€ zum Leben...


    lg Thomas

  • Frau Schwesig hat auf der bekannten Socialplattform gepostet, dass Bund und Länder sich geeinigt hätten, dass der UVS bis 18 gezahlt wird.


    Der Verband für Alleinerziehende hat das ebenfalls begrüßt.


    Ich warte auf weitere Infos.


    Hi,
    könntest du mal den Link posten? Danke schön!


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    Mich kotzt es ja so richtig an, dass meine Kinder 16 und 12 sind (wegen dem Unterhalt, nicht wegen dem Alter) und es seit mittlerweile roundabout 4 Jahren (!!!) keinen Unterhalt gibt. Die große war damals "passenderweise" 12 und die Kurze hat keinen UVS erhalten, da der KV mal zahlte, mal nicht zahlte - kein Witz, der Antrag wurde auf UVS abgelehnt.


    Mittlerweile habe ich seit 2,5 - 3 Jahren eine Beistandsschaft und alles, was passiert ist - der Sachbearbeiter hat schon so oft (5 oder 6 x) gewechselt, Unterlagen sind "angeblich" verschwunden - das Garnichts passiert. Ich könnte nur noch gepflegt in die Ecke kotzen, ehrlich.


    Meine große ist auf einem Gymnasium, wo die Studienfahrt nach Athen geht und mal "eben" € 481,00 kosten wird. Die kurze fährt auch und deren Fahrt kostet € 250,00. Schulbücher können nicht mehr ausgeliehen werden für die Große (da 11. Klasse), die Busfahrkarte kostet im Monat € 42,00 und muss auch allein getragen werden.


    Da habe ich es dann gewagt (!) mich an den sozialen Dienst zu wenden, wegen dem Bildungspaket. Dort wurde mir gesagt, JobCenter sei zuständig. Ich mich also an die gewandt - was muss ich machen? Mich komplett nackt für die letzten 3 Monate. Aber KV's, die nicht zahlen - denen passiert nichts. Jetzt liegt mein Antrag beim JobCenter und mal gucken, wann die da bereit sind, den zu bearbeiten.


    Ich reiße mir den Hintern mit nem Vollzeitjob auf, stecke immer (!) zurück, damit meine Kinder finanziell nicht zu kurz kommen.


    Ich wäre mehr als dankbar, wenn es UVS geben würde, dass wären pro Kind € 270,00 - das wäre fast wie ein 6er im Lotto für mich. Und wenn ich dann hier lese, dass einige schreiben, dass das für nichts reicht, denke ich nur, ich steh im Wald. Und wenn es "nur" € 270,00 insgesamt wäre für meine beiden Kinder - es würde mir immens helfen.


    Sorry fürs rummeckern, aber manchmal muss der Stunk raus.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Grace_99 ()

  • Wenn du bei Facebook den Namen: Manuela Schwesig suchst, wirst du ihre Seite finden. Der Post ist glaube ich von letzten Freitag.


    Ansonsten verstehe ich dich sehr gut. Meine Kinder sind noch etwas jünger (7+9). Seit etwas über 2 Jahren arbeite ich jetzt halbtags und stocke mit ALG2 auf. Ich würde auch gerne wieder mehr arbeiten, aber dann brauche ich eine Betreuung für die Kinder. Anfang des Jahres habe ich es mir durch gerechnet. Wenn ich 2 Stunden täglich mehr arbeite, habe ich im Endeffekt 200-300€ weniger als jetzt. Das kann ich mir einfach nicht leisten, also bin ich gezwungen so weiter zu machen. Wenn meine Kinder so weit sind dass sie keine Betreuung mehr brauchen und ich dann wieder Vollzeit arbeite, werde ich auch weniger haben, da dann auch der UHV wegfällt. Dann muss ich eventuell immer noch aufstocken.
    Im übrigen nenne ich das aufstocken schon meinen Nebenjob, da meine SB beim Jobcenter nicht mal das kleine 1x1 beherrscht und ich ständig Widersprüche einlegen muss. Ich muss ihr auch immer die passenden Paragraphen raussuchen, sonst behauptet sie nämlich immer es würde nicht stimmen was ich da sage.


    Mit meiner Beistandschaft bin ich relativ zufrieden, aber zum arbeiten zwingen können sie meine Ex leider auch nicht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Ich denke, dass es den Aufstockern und denen , die nur knapp soviel verdienen, dass sie nicht aufstocken (unterm Strich haben die dann noch weniger als Hartz 4 Bezieher) müssen sehr viel bringen wird den UHV zu verlängern. Die, die komplett Hartz 4 bekommen gehen leer aus, aber das wurden sie auch wenn KUH gezahlt werden würde. Das dieser Weg nicht das Übel an sich beseitigt ist wohl allen klar.


    Mich würde interessieren wie es bei Mangelfall sein soll. Zur Zeit wird die Differenz zwischen KUH und UHV doch aufegstockt, oder? Wird das dann auch der Fall sein?

  • tja, leider bringt mich das nicht weiter ... UVG wird nicht gezahlt wenn man wieder heiratet. Deshalb zahlt mein Mann für seine Tochter in Hannover - die hat eine sehr pfiffige Beiständin - und für mein Kind. Weil der Vater des Kindes nicht kann. UVG gibt's dann nicht mehr - unser Privatvergnügen.
    Komischerweise übernimmt man wenn man eine Mutter heiratet die Zahlungspflicht.

  • Der Verband für Alleinerziehende hat das ebenfalls begrüßt.


    Ich warte auf weitere Infos.




    Bei der hiesigen UVG-Kasse geht man davon aus, dass die Verlängerung auf 18 Jahre kommen wird. Allerdings möglicher Weise nicht direkt ab 01.01.17, aber doch zu Beginn des neuen Jahres. Zumindest stellt man sich hier lt. der Sachbearbeiterin schon auf eine Welle neuer Anträge ein...


    ...und es stehen nächstes Jahr Wahlen an. Ein Schelm, der böses dabei denkt ;-)

  • Wobei noch keiner den Entwurf der Gesetzesänderung gesehen hat, oder?


    Was passiert wenn die Gesetzesänderung die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraussetzt oder vlt in der Gesetzesänderung eine Einkommesgrenze des BET festgelegt wird?


    lg Thomas

  • Ich bin auch sehr neugierig!
    Einerseits betrifft es uns. Andererseits weil es IMMER spannend ist, wie geldwerte Versprechen, vor Wahlen rausgehauen, dann tatsächlich umgesetzt werden. Oder eben nicht.


    Die Ergönzungen zu Mangelfällen interessieren mich besonders. Zu Seltenzahlern. Zu Ausreden-Meistern uvm. ;)


  • Jetzt, nach der Trennung, kann er den Unterhalt garnicht leisten, seinen Nebenjob kann er nicht mehr ausführen weil er die Kinder jedes 2te Wochenende hat, den PKW benötigt er um zur Arbeit zu kommen und die doppelten Mietkosten (im Unterhalt mit drin) sind nicht leistbar.


    Ich lese und höre sehr häufig, das die Allgemeinheit kein Interesse hat, die Trennungsfolgekosten zu tragen und damit die Konsequenzen aus ganz persönlichen Lebensentscheidungen zu finanzieren. Das kann ich sogar ein Stück weit nachvollziehen.


    Ansonsten ist die DDT seit über 50 Jahren das Maß aller Dinge, weil Richter sonst tatsächlich mal arbeiten und selber rechnen müssten. Ich finde das aber irgendwie auch ganz lustig, denn in der Regel werden das dann vor Gericht sowieso alles wieder Einzelfallentscheidungen.


    Zitat


    Seine getrennte Frau bekommt derzeit 1568€ vom JC (das ist ihr Bedarf und der der Kinder) nimmt man diese Zahl und zieht die von seinem Einkommen ab dann bleiben ihm noch 282€ zum Leben...


    Ja, genau so in etwa hat das ein Richter bei uns entschieden. Mit dem recht merkwürdigen Ergebnis, das ich jetzt trotz Vollzeit und 2,5 K Netto dazu noch Hartz IV bekomme und nicht die Ex und die Kinder. Dazu unterliege ich auch diesen
    ganzen schönen Spielregeln der Sozialgebetbücher mit Einschränkung der Freizügigkeitsrechte (z. B: Stichwort: Meldepflicht, Ortsabwesenheit). Die Mutter kommt ohne Erwerbsarbeit, ohne Behördenknute vom Amt, mit KU, mit Kindergeld und mit Wohngeld aus. Ich habe das erst auch nicht so ganz verstanden, aber mittlerweile habe ich kapiert, das dies vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt ist. So hat es mir auch der 15. Senat des Landessozialgerichtes in Niedersachsen-Bremen in den Gerichtsbeschluß zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft reingeschrieben. Der unterhaltsleistende Elternteil kann sozialrechtlich bedürftig werden/bleiben , damit es die Unterhaltsberechtigten eben nicht (oder weniger bedürftig) sind.
    Folgt man dieser Logik, müssten eigentlich viel mehr Unterhaltspflichtige zu Aufstockern werden, dann müßte die UV-Kasse wirklich nur noch Kinder bedienen, deren unterhaltspflichtige Eltern nicht einmal das Netto in Höhe der Sätze des UVG zusammen bekommen. Das machen aber viel zu wenige. Zum Einen, weil sie nicht um die Möglichkeiten wissen, zum Anderen, weil sie keine Lust haben, vom Jobcenter gegängelt zu werden.

  • Ich lese und höre sehr häufig, das die Allgemeinheit kein Interesse hat, die Trennungsfolgekosten zu tragen und damit die Konsequenzen aus ganz persönlichen Lebensentscheidungen zu finanzieren. Das kann ich sogar ein Stück weit nachvollziehen.


    wenn man sich aber den Haushalt und die Ausgaben anschaut - da ist vieles fraglich was mit ähnlichen oder deutlich höhreren Summen von der Allgemeinheit mitfinanziert wird

  • Das ist kann man so nicht ins Verhältnis miteinander setzen. Wir haben unsere Volksvertreter ja mittels Kreuzchen dazu ermächtigt, unser sauer verdientes Geld nach Kräften aus dem Fenster zu werfen.
    Klar sind die gesamten Leistungen des Haushalts nach dem UVG Peanuts im Verhältnis zur nachgewiesenen Steuerverschwendung im gleichen Zeitraum.
    Die Bundesagentur für Arbeit soll Bedürftige jetzt noch empfindlicher für Fehlverhalten im Leistungsbezug (ALG II) bestrafen können. Dabei macht Sozialleistungsbetrug im Verhältnis zu Steuer- und Subventionsbetrug gerade einmal 6 % der gesamten Schadenssumme aus. Ganz abgesehen davon, daß es fraglich ist, ob Bedürftige überhaupt Geldstrafen bis 5.000 Euro auch bezahlen können.
    Es gibt jedenfalls nicht wenige Bürger die in etwas diese Meinung vertreten:"Die Eltern setzen da Kinder in die Welt und weil die beiden nun nicht mehr miteinander klar kommen, soll ich das mitbezahlen? Dafür bin ich doch eigentlich gar nicht zuständig."


    Das heißt nicht zwangsläufig, das alle diese Meinungsvertreter die Kinder völlig im Stich lassen würden, aber zuallererst einmal die Eltern in der Pflicht sehen, für das Auskommen der Kinder zu sorgen und den Steuerzahler möglichst frei zu halten. Bei dem Eifer der Leute darüber hat man allerdings manchmal den Eindruck, die Kinder würden bei Ihnen an der Tafel sitzen und sie selber nicht mehr satt werden.

  • Vlt sollte man auch mal darüber nachdenken wie die Rahmenbedingungen für die "Trennungsopfer" anders gestaltet werden könnten...


    Ein Überlegung wäre es die "Elternrolle" umzudenken, es gibt durchaus Länder in denen "Eltern" anders aufgefasst werden als hierzulande.


    Lösungsweg:


    Weg vom Unterhaltsmodell, Beide Eltern sollten gleichermaßen Barunterhaltspflichtig sein.
    Eine Unterscheidung von BET und UET müsste abgeschafft werden.


    In der Folge wird - entsprechend dem Kindeswohl - beiden Eltern die Betreuung auferlegt mit einer Erwerbsobligenheit für beide ETe und prozentualer Beteiligung beider ETe an allen (!) Kosten.


    Ich vermute dass - wenn solche Modelle durchgesetzt werden - auch die Zahl der Trennungen massiv zurück gehen würden.


    lg Thomas

  • Ich vermute dass - wenn solche Modelle durchgesetzt werden - auch die Zahl der Trennungen massiv zurück gehen würden.


    oder Wechselmodelle stärker zum tragen kommen.


    UVG trifft aber häufig die Elternteile deren Partner sich aus dem Arbeitsleben (dauerhaft) verabschiedet haben - viele wegen Belastungen (ob mit Therapie oder ohne) - ich kenne mittlerweile einige erfolgreiche Ex-Männer die ihr Leben von Manager zum 400 Euro Kraft reduziert haben - nicht nur, weil sie der Ex keinen Cent gönnen, sondern weil sie auch am Ende ihrer Kräfte und am Rande der Gesellschaft sind.


    Das ganze Prinzip ist zu kompliziert - ich habe teilweise als AE mehr Steuern bezahlt - und dann einen Teil als UVG und ergänzendes ALG II wiederbekommen - das ist doch Sisiphus Arbeit. Erst zahlen und dann über verschiedene Töpfe zurückbekommen.


    Nun bin ich ganz raus aus der Geschichte - UVG kein Anspruch mehr - selbst mein Kind ist nun auf der Steuerkarte des Ehemannes - der muss uns nun durchfüttern - das muss Liebe sein. Passiert mir etwas hat er auch noch meinen Ex an der Backe - als Vermögensverwalter des Kindes - aber dagegen kann man etwas tun :-)

  • Vlt sollte man auch mal darüber nachdenken wie die Rahmenbedingungen für die "Trennungsopfer" anders gestaltet werden könnten...


    Diese Überlegungen gibt es hier schon längst (siehe Frau Sünderhauf u. a.). Eine Kindergrundsicherung einzuführen, war auch eine Anregung der Studie, welche Bertelsmann zu dem Themenkomplex vor kurzem vorgestellt hat. Sogar die britische Regierung schwenkt jetzt um und denkt über das Wechselmodell als Grundprinzip nach, weil ihr die Folgekosten geschädigter Kinder mit nur einem Elternteil zu teuer werden. Allein hierzulande können die Vertreter solcher Auffassungen sich kein Gehör verschaffen. Die Trennungs- und Scheidungsinustrie ist längst ein etablierter Milliardenmarkt geworden.
    Die BRD holt sich seit Jahrzehnten dafür gleichmütig eine Klatsche nach der anderen aus Straßbourg vom EGMR ab. Wenn Deutschland die Einhaltung der Menschenrechte bei Staatsbesuchen aus China anmahnt, ist das eigentlich schon peinlich.


    Man muß natürlich dabei sagen, das es auch Eltern gibt, die gar nicht betreuen wollen und damit dann schon in der Zahlpflicht stehen.


    Zitat

    Das ganze Prinzip ist zu kompliziert - ich habe teilweise als AE mehr Steuern bezahlt - und dann einen Teil als UVG und ergänzendes ALG II wiederbekommen - das ist doch Sisiphus Arbeit. Erst zahlen und dann über verschiedene Töpfe zurückbekommen.


    Das ist bei mir ja nicht anders. Ich zahle mtl. einen vierstelligen Betrag für Steuern und Sozialabgaben und bekomme ein paar Hunderter aus der Kommunalkasse als Arbeitslosengeld zurück. Schierer Wahnsinn, wie viele Leute da mit dem Umverteilen der paar Mücken beschäftigt sind.

  • Boah. Was für eine Menge steiler Behauptungen und Thesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe hier ja eine Zeitlang nicht gelesen und wenn gerade ein Schwein mit rosa Tütü durch meine Wohnung gelaufen wäre, würde ich auch nicht überraschter gucken.


    Das das nochmal (vielleicht) kommt, hätte ich nicht mehr erwartet. Wir bzw. ich haben erst vor einigen Monaten ein Schreiben "z. Kts" erhalten, was an den KV ging und in dem er dazu angehalten wurde, seine finanzielle Situation zu verbessern., um KU zahlen zu können (Selbstbehalt auf den Cent getroffen). Nachdem er gut 10 Jahre (von jetzt 14) nicht bezahlt hat, inkl. der 8? Jahre wo er unauffindbar war. Das er als nicht-Lohnangestellter (sprich: Selbstständiger) nochmal was rüberwachsen läßt, ist wohl nicht zu erwarten. Aus so einem Schreiben kann man sich einen Papierflieger basten, denn das das JA nochmal "Schärfe" zeigt, ist noch unwahrscheinlicher als ein Schwein in rosa Fummel.


    UVG wäre daher ein nettes Feature, wobei ich mich persönlich über eine Anpassung der Stkl. noch mehr gefreut hätte. Denn die ist nicht vom Alter abhängig, sondern von den Lebensumständen bzw. Finanzbedarf des Kindes. Was eben nicht immer Punkt 18 in die raue Welt geschubst werden kann. Gilt allerdings auch nur für die, die genug verdienen. Aber ich bin mir die Jahre mit ergänzenden ALG2, wo mir nur ein Fuffi gefehlt hat, um endlich von der ARGE loszukommen, auch noch bewußt. Allein das man sich als BET so nackich machen muss, wo der "Fehler" doch eigentlich bei der anderen Seite liegt, ist nicht gerecht.


    Aber ums aufs eigentliche Thema zurückzukommen: Ich sehe es noch nicht. Es ging gerade durch die Gazetten, dass Eltern künftig Städte&Kommunen verklagen können, sofern diese keine Betreuungsplätze für Unter-3-jährige bereitstellen können. Der Bundesrat wird sich mit ziemlicher Sicherheit wegducken, um nicht noch mehr Kosten auf S&K aufgebürdet zu bekommen. Die Kita-Situation ist schon desolat (und teuer) genug und das seit Jahren. Ich bin im nachinein seltsam froh, das für uns ohnehin "erst ab 3 und stubenrein!" galt.

  • Habe bei unserem JA angerufen, den sicher muß man ja dann weder neu beantragen und diverse Formulare ausfüllen (Überprüfungsfraebogen) - die wissen da von nichts !!! Habe nun (derformhalber) mal einen Antrag gestellt, mal sehen wie die Antwort aussieht.
    Wie rechtlich verbindlich ist eigentlich so ein Facebook-Eintrag ???

  • Hallo LeSoleile,


    Du bist zu früh dran. Es gelten immer noch die Gesetze, die schon seit vielen Jahren gelten.


    Derzeit wird lediglich diskutiert, ob eventuell vielleicht irgendwann die Gesetze geändert werden könnten. Dies ist derzeit ein Konjunktiv, eine Idee. Vermutlich wird diese Idee wie so viele andere Ideen auch nach den nächsten Wahlen dann wieder vergessen sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wir leben in Deutschland in einer selbsterklärten "Solidargemeinschaft", wenn wir "Trennungfolgekosten" zur Übernahme von der Allgemeinheit ablehnen, dann können wir ja gern auch noch weiter ausholen... :brille


    Dann sollen Folgen wie


    - Behinderungen durch Unfälle (selbstverschuldet oder nicht)
    - gesundheitliche Folgen durch Süchte (Zigaretten, Drogen, Alkohol)
    - Behinderungen durch Schwangerschaften und Austragen von körperlich/geistig beschädigten Kindern


    nicht mehr von der Allgemeinschaft getragen werden?... :radab


    ... diese Liste ließe sich beliebig weiterführen.


    so einfach kann sich die "Allgemeinheit" nicht auf die Vorwürfe der "Selbstverschuldung von Trennungen" berufen... :D

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

    2 Mal editiert, zuletzt von Nicole39 ()

  • Zitat

    So einfach kann sich die "Allgemeinheit" nicht auf die Vorwürfe der "Selbstverschuldung von Trennungen" berufen...


    Das Selbstverschuldungsprinzip spielt im Sozialstaat gar nicht mal so eine kleine Rolle, z. B. in Haftungsfragen gegenüber den Leistungsträgern. Unabhängig davon heißt es spätestens bei den Sozialgerichten regelmässig, daß die Trennungsfolgekosten keinesfalls uneingeschränkt der Solidargemeinschaft auferlegt werden sollen. Sonst könnte ja jeder Hartz IV Empfänger sein Kind 12 mal oder öfter im Jahr im fernen Ausland besuchen.


    Wenn man die Kommentare in den Onlinezeitungen oder anderen Foren liest, bekommt man aber den Eindruck, das davon ausgegangen wird, das eine Trennung das Ergebnis einer freien Willenserklärung beider Eltern oder eines Elternteils ist. Nicht, oder nur wenig berücksichtigt wird, das viele Trennungen die Folge existenzieller Notwendigkeiten (psychisch, physisch, finanziell) sind.
    Allein die Lebensentscheidung der Eltern, Kinder zu bekommen und zu erziehen und so zum Generationenvertrag beizutragen, wird kaum gewürdigt. Nicht wenige Kommentare sind so gehässig, das Mütter als sozialleistungsbeziehende Gebärmaschinen und Väter als notorische Unterhaltspreller oder Berufsversager verschrien sind. Diese traurigen Figuren unterhöhlen den mühsam aufgebauten Mittelstandswohlstand der Kommentatoren.


    Das ist nicht meine persönliche Sicht der Dinge, das fällt mir nur so bei dem regelmässigen Studium der Presseartikel zum Thema auf.