Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?


  • Ich habe beim Jugendamt angerufen, die haben mir gesagt, ich soll den Antrag online ausdrucken, fertig machen, einreichen, da gab es keine Angaben von wegen "wird es nicht geben", sondern, dass das Gesetz kommen wird und man rückwirkend 01.07. die Zahlungen erhält. Das hatte mich beruhigt.


    Jetzt bin ich aber beunruhigt, wenn ich eure Statements so lese. ?-(


    Wieviel Gehaltsabrechnungen legst du dazu?
    Ich glaube, das hält jede Verwaltung anders, würde mich aber trotzdem interessieren.


    Edit Dadefana
    Bei uns gibt es nicht mal den Antrag zum Download, weder alt, geschweige neu. Obwohl die Seite gut aufbereitet ist.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Wobei ich die Sache mit dem Führerschein hier aufm Dorf kritisch sehe.


    Wenn sowas kommt, wird das eh ein Rohrkrepierer. Ist nur Wahlkampfgeschwätz mit nen bissel Geschlechtsdiskriminierung. Hate-Speech halt. Fräulein Maas sollte den "Hatern" mal an den Karren fahren.

  • Ich habe heute mit dem JA telefoniert, um eine Beistandschaft einzurichten. Dachte mir die konnten dann schon mal neu rechnen , unsere Titel sind vier Jahre alt. Die Dame wollte mich erst vertrösten a la das rechnen die Kollegen dann eh neu, aber ich denke es geht dann halt schneller und wenn ich dann doch wegen irgendwelcher Hintertüren , aus dem Bezug raus falle, weiss ich wenigstens ob der KV mehr zahlen könnte. Die Mitarbeiterin sagte auch, dass es zum 1. Juli kommen werde, man aber noch nicht rechnen könne und das wenn es ein Anspruch besteht erstmal gezahlt werden würde und die Einzelheiten nach der Berechnung noch mal geändert werden würden. Zb falls UET doch mehr zahlen kann. Das wäre ja mal fair wenn alle AES solange auf die Folter gespannt werden

  • Da Pressemitteilung, setzen wir sie hier doch gleich vollständig rein:



    Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende



    Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Die abschließende Beratung über den Entwurf des Bundesfamilienministeriums im Bundesrat ist für den 2. Juni 2017 vorgesehen. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.


    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:


    "Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen Verlässlichkeit und unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss, über 30 Jahre nach seiner Einführung, endlich für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."


    Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhalts-orschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.


    Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.


    Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.


    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter http://www.bmfsfj.de bzw. www.familien-

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Wenn sowas kommt, wird das eh ein Rohrkrepierer. Ist nur Wahlkampfgeschwätz mit nen bissel Geschlechtsdiskriminierung. Hate-Speech halt. Fräulein Maas sollte den "Hatern" mal an den Karren fahren.


    Wieso? Das Ursache-Wirkung Prinzip ist nicht unmittelbar, aber wer säuft und fährt oder zu schnell fährt ist u.U. auch sehr lang seinen Lappen los. Ich meine, wenn ich ohnehin mit Führerschein, kein Auskommen hatte, um Unterhalt zu leisten, dann kann es ja ohne nicht schlechter werde, oder :frag?


    Ziehen BET weniger Nutzen aus einem KFZ?
    So als AE-Mutter Tüten und Kleinkind hinter sich herziehen, oder Tüten an Buggy mit Baby, der sich biegt, weil eben auch wegen Null Unterhalt die Knete fürs Auto fehlt, da man den Barunterhaltanteil vom UET gleich mitübernimmt - fragt doch auch keiner nach. Oder mit Herz aus Hals zur Kita hetzen, weil der sch* Bus von der Arbeit wieder Verspätung hat und! man ja noch -richtig- Tüten zieht? Oder mit kranken Kind in frischer Luft zum Arzt hetzt, weil keiner Zeit hat zum Fahren oder so? Ist das dann auch Geschlechtsdiskrimierung, wenn man es einfach so läßt wie es ist? So eierschaukelnd.


    Also, wie gesagt; man kann drüber streiten, weil nicht unmittelbar. Wobei einen Erziehungseffekt sollte bei Erwachsenen auch egal sein. Eine Taskforce wie Steuerfahnder würde ich als hilfreicher erachten.
    Aber Geschlechtdiskriminierung...ähm.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Mensch, bin ich erleichtert...... :ohnmacht:
    Ich hatte in den letzten Tagen dann doch noch Zweifel, ob das wirklich durchgeht....


    Das es bereits morgen in den Bundesrat geht , hatte ich nicht zu hoffen gewagt.


    Ich bin soooooo froh, froh, froh......


  • Wieso? Das Ursache-Wirkung Prinzip ist nicht unmittelbar, aber wer säuft und fährt oder zu schnell fährt ist u.U. auch sehr lang seinen Lappen los. Ich meine, wenn ich ohnehin mit Führerschein, kein Auskommen hatte, um Unterhalt zu leisten, dann kann es ja ohne nicht schlechter werde, oder :frag?


    Ziehen BET weniger Nutzen aus einem KFZ?
    So als AE-Mutter Tüten und Kleinkind hinter sich herziehen, oder Tüten an Buggy mit Baby, der sich biegt, weil eben auch wegen Null Unterhalt die Knete fürs Auto fehlt, da man den Barunterhaltanteil vom UET gleich mitübernimmt - fragt doch auch keiner nach. Oder mit Herz aus Hals zur Kita hetzen, weil der sch* Bus von der Arbeit wieder Verspätung hat und! man ja noch -richtig- Tüten zieht? Oder mit kranken Kind in frischer Luft zum Arzt hetzt, weil keiner Zeit hat zum Fahren oder so? Ist das dann auch Geschlechtsdiskrimierung, wenn man es einfach so läßt wie es ist? So eierschaukelnd.


    Also, wie gesagt; man kann drüber streiten, weil nicht unmittelbar. Wobei einen Erziehungseffekt sollte bei Erwachsenen auch egal sein. Eine Taskforce wie Steuerfahnder würde ich als hilfreicher erachten.
    Aber Geschlechtdiskriminierung...ähm.

    Ich stell mir das halt kontraproduktiv vor.
    Ein Elternteil zahlt nicht und bekommt deshalb den Lappen weg, wird Arbeitslos Hartz4 ....und zahlt erst recht nicht sondern liegt dem Steuerzahler ohne Not auf der Tasche. HIer ist es halt so das du ohne Führerschein einpacken kannst. Die meisten meiner Klassenkamerade die ne Lehre angefangen hatten haben seinerzeit den Führerschein mit 16 gemacht darin war vermerkt zu welchen Uhrzeiten und auf welchen Straßen man fahren darf. Mein erstes Auto hatte ich mit 17.
    Ich würde auch für eine Taskforce stimmen oder man schließt sich mal mit dem Finanzamt kurz und zieht dem säumigen Elternteil den Unterhalt gleich + saftigen Aufschlag vom Brutto ab. Bei Selbstständigen die sich arm rechnen kann man alle 2 Jahre die Steuerprüfung ins Haus schicken denn wenn die sich arm rechenn schädigen sie ja sowieso den Staat und damit alle.
    Führerschein sehe ich wie schon gesagt kritisch da es meiner Meinung nicht darum geht säumige Zahler zu bestrafen sondern sie zum zahlen zu animieren.
    Mir ist aber auch bewusst das der Entzug des Führerscheins besser ankommt als wirklich effektive Lösungen. Da poltert sichs halt einfacher.
    Die defacto Abschaffung der Steuerfahndung für große Fische in Hessen hat seinerzeit auch keinen gejuckt.
    Geschlechtdiskriminierung sehe ich da jetzt erstmal nicht. Der Staat kann jetzt auch nicht unbedingt was dafür das es hauptsächlich Herren sind die die Kinder nicht nehmen und dann auch noch nicht zahlen.
    Meine Ex zahlt auch nix und der Staat behelligt sie nicht mal... ich verbuche das jetzt nicht als Geschlechtdiskriminierung sondern schlicht als Schluderei seitens des Staats.

    3 Mal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Wieso? Das Ursache-Wirkung Prinzip ist nicht unmittelbar, aber wer säuft und fährt oder zu schnell fährt ist u.U. auch sehr lang seinen Lappen los. Ich meine, wenn ich ohnehin mit Führerschein, kein Auskommen hatte, um Unterhalt zu leisten, dann kann es ja ohne nicht schlechter werde, oder ?


    Wer für Unterhalt schlicht weg nicht leistungsfähig ist, ist auf nicht zu Unterhalt verpflichtet. Das betrifft die absolute Mehrheit. Danach kommen Väter, die von der Mutter nicht genannt werden. Der absolute Ausnahmefall ist ein/e Unterhaltspflichtiger der zahlen könnte, sich aber weigert. Diesem kleinen Personenkreis drohen bereits Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre. Wem von denen willst du denn mit dem Lappen noch Angst machen?


    Und du begehst einen ganz grossen Denkfehler. Nur weil jemand nicht zahlen kann, weil nicht muss, weil schlicht ein Mangelfall, heisst das noch lange nicht, dass er/sie gar kein Geld verdient. Die meisten verdienen, nur halt nicht genug. Nimm ihnen den Lappen und sie verlieren ihren Job (zumeist). Dann jammert das Jobcenter und kann so gut wie gar nicht mehr vermitteln. Für die Kohle kannst du gleich nen paar Kinder mit UHV beglücken.


    Viele sind selbst bereist auf ALG II. Wer hat was davon, ihnen den Lappen zu nehmen? Ich frage mich dennoch, wie man sich Auto und Versicherungen überhaupt leisten kann. Ich kenne kaum einen ALG II Bezieher mit Auto. Ich als Unterhaltspflichtiger musste mein Auto abschaffen und bin jetzt im 10. Jahr ohne Auto. Und hier spreche ich aus eigener Erfahrung und die von viele anderen auch, die weg vom Auto sind (wegen Selbstbehalt). Ich würde mich vor Lachen krümmen, wenn man mir mit dem Entzug des Lappens drohen würde. Würde ihn dabei freudestrahlend dem Drohenden unaufgefordert vor die Füsse schmeissen, sagen "Aber schön drauf aufpassen!" und mich umdrehen und die Person stehen lassen. Feddisch. Nimm jemanden den Lappen und er richtet sich darauf ein. Es dauert nicht lange und er will nie wieder ein Auto. Autofahren macht heute schon keinen Spass mehr. Eigentlich sollte es Autosthen heissen. Demnächst die Plakette, dann weitere Einschränkungen, etc... Autofahren wird so teuer, dass nach allen Abzügen der Durchschnittsverdiener auf ALG II Niveau krebst. So what!


    Es geht ja um ganz ganz wenige, die das mehr aus Prinzip machen. Die sind aber so gestrickt, dass sie darin eine Aufforderung sehen, sich neu einzurichten und gegen zu halten. Hie wird Unmengen an Kohle verbrannt. Mehr nicht.


    Ziehen BET weniger Nutzen aus einem KFZ?


    Wenn wir schon mal bei BET sind. Warum zum Kuckuck trifft es mal wieder nur Väter? Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass die Zahlungen in Pünktlichkeit und Höhe mit regelmäßigem Umgang steigen. Das wird aber völlig ignoriert. BET, die den Umgang verweigern, einfach nicht da sind oder die Tür nicht öffnen, sollte dann ebenso der Führerschein entzogen werden. Das wird aber nie und nimmer geschehen, weil es eben überwiegend Mütter treffen würde.


    Aber Geschlechtdiskriminierung...ähm.


    Mütter sind schlechtere Unterhaltszahler als Väter. Bei Müttern wird dann immer schnell beschwichtigt (und gelogen - angebliche Lohnlücke), dass sie ja nicht so viel verdienen. Bei Vätern heisst es pauschal "Drückeberger und zwar durch die Bank". Das ist Hetze vom Feinsten und ausschliesslich auf ein Geschlecht bezogen, obgleich - und das beweisen die Zahlen der verurteilten nach §170 StGb - nur ein Bruchteil aller Väter sich schuldig gemacht hat. Überschriften wie "(Alle) Väter kosten den Staat, blablabla".


    Fazit: Bei diesem Vorhaben sehe ich Schwarz - in vielerlei Hinsicht.


    1. Es wird sich nichts zum Positiven ändern. Im Gegenteil. Die Gehetzten und Verfolgten werden weitere Auswege finden und beschreiten. Die Vasektomie erlebt einen Boom. Die Kasse der Ärzte klingelt gewaltig.
    2. Hetze erzeugt (Gegen)Hass und spaltet die Gesellschaft weiterhin. Hier läge der einzige Erfolg mMn, denn gespalten lässt es sich besser kontrollieren und ausnehmen. Familienzusammenhalt ist schon längst old-school.
    3. Jeder Verurteilte wird der Allgemeinheit mehr Geld kosten, als sie für UHV je zahlen wird.
    4. Kein einziges Kind wird dadurch an Geld kommen. Es geht hier nur um Rache. Die Jäger sind schlicht sauer, dass ihre DDT Luftschloss Rechnung nicht ankommt. Sie sind verdutzt, dass kein UET für 380 Euro warm inkl Gas/Wasser/Strom eine Bleibe findet.



    Ich freue mich schon auf die ersten Threads wo es heisst "Der faule Ex hat den Lappen, weg und jetzt kommt er mangels Auto nicht mehr zum Umgang. Kann ich ihm die Kosten für die TaMu aufbrummen?" :ohnmacht:


    Es hat sich mir noch nie erschlossen, warum ETs meinen, dass es ihnen besser geht, wenn es dem anderen so richtig schlecht geht. :hae:


    Aber unterstützt ihr dieses Vorhaben ruhig. Ich und viele andere, die ich kenne, lachen darüber bereist jetzt.

  • Aber unterstützt ihr dieses Vorhaben ruhig. Ich und viele andere, die ich kenne, lachen darüber bereist jetzt.



    Als heute bereits übergebührlich in Anspruch genommener Unterhaltszahler kann ich nicht darüber lachen. Der Clou an der Geschichte ist doch, daß die Mehrkosten die Pflichtigen bezahlen sollen, die das heute schon nicht können oder wollen. Wobei ich auch davon ausgehe, das die letztere Gruppe die deutlich kleinere stellt. Es geht auch nicht darum, das es den Müttern und den Kindern besser geht, das ist nur ein billiges Argument, sondern vor allem darum, die Staatsausgaben klein zu halten. Es wird sich nur zurückgeholt, was an Sozialleistungen bezahlt wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Situation wird sich daraus kaum ergeben, so deutlich werden die Empfängerfamilien nicht über die Grenzen des Leistungsbezugs geschoben.
    Es läuft dann eher darauf hinaus, das sie knapp darüber liegen werden und dann eben nicht mehr finanzielle Engpäße wie etwa eine fette Heizkostennachzahlung vom Jobcenter getragen werden, während die Zahler nach dem Chash-Flow-Prinzip abgeerntet werden. Die bauen Schulden auf.


    Zitat

    Trennung, Unterhalt, Kredite: Mehr als sechs Millionen Deutsche sind überschuldet. Vor allem Alleinerziehende trifft es oft. Viele geraten ohne eigenes Zutun in Not.


    http://www.zeit.de/wirtschaft/…d-insolvenz-schuldenfalle


    Bei Frau Schwesig bin ich der Meinung, das die ideologisch getrieben wird ("Ich will das jetzt aber! *MitdemFußaufstampf*") und nicht von Barmherzigkeit und Nächstenliebe.


    Zitat

    Wer für Unterhalt schlicht weg nicht leistungsfähig ist, ist auf nicht zu Unterhalt verpflichtet


    Wir wissen ja, wie das dann in der Praxis endet. Beispiele. Az.: AG München, 554 F 10908/06 v. 28.02.2007, Oberlandesgericht Hamm, 7 WF 175/16, v. 21.09.2016
    Die Familienrichter schnitzen dir den §1603 BGB schon zurecht. Gut, das soeben am Gericht erfundene Einkommen ist noch nicht verdient und die Schuldenkrause schnürt sich weiter zu. Wenn dieser Trend anhält (aktuell nimmt er sogar wieder signifikant zu, bin gespannt wann das BVerfG mal wieder dazwischenhaut), dann hat der Sozialstaat auch nix gewonnen, dann hängen dem nämlich ein paar tausend mehr Leute auf der Tasche, die das Geld in den anderen Haushalt transferieren, damit jener keine staatlichen Leistungen mehr erhält. Ein Verschiebebahnhof.

  • Als heute bereits übergebührlich in Anspruch genommener Unterhaltszahler kann ich nicht darüber lachen.


    Das tut mir leid für dich.


    Ich habe nach einer Ehe, einem Kind und einer Ex und dem ganzen Gerichts-, JA-, Gutachter-, Polizei-, und Staatsanwaltschaftskarnewall die Notbremse gezogen.
    Ich habe alles so eingerichtet, dass ich das eine Kind durchbekomme. Selbst wenn ich morgen BET werde und natürlich ohne KU von der Mutter. Ich bräuchte noch nicht mal UHV - geschenkt.
    Mein Arbeitsplatz ist in der Cloud. Ich habe ganz gezielt mich ausgebildet und bilde mich permanent weiter. Habe Reserven, von denen niemand was weiss - selbige sind mobil und schnell von A nach B (grenzüberschreitend) zu schaffen.


    Wenn ich darüber lache, dann nicht, weil ich Freude daran habe, dass du oder andere einen Schaden erleiden. Ich wünsche allen von Herzen, dass es ihnen an nichts fehlt. Ich lache, damit ich niemandem der Verantwortlichen ein Haar krümme.

  • Bei Frau Schwesig bin ich der Meinung, das die ideologisch getrieben wird


    ... und karrieregeil ist.


    Auf Väter zu schiessen ist gesellschaftlich IN und bleibt ohne jegliche Konsequenz für den eigenen Ruf, die eigene Karriere - im Gegenteil - die Auswirkungen sind positiv für beides. Als Bonus wird - wenn vorhanden - die eigene Ideologie gebauchpinselt. Wäre sie ein Mann, würde sie sich vermutlichen einen runterh.....

  • @Männer
    ich bin heute so überhitzt und übellaunig, dass ein männlicher Kollege heute meinte, neben mir Fauchgeräusche machen zu müssen, um mein Verhalten abzubilden.
    Ich antworte da nicht im Detail (später vielleicht :-))


    Summerjam, ich finde dein Genderargument einfach doof. Genausogut könnte ich argumentieren: Ja, das interessiert keine Sau, dass AE-Mutter und Kind/er armutsgefährdeter sind, weil: sind ja Frauen. Und Scheidungs/uneheliche Kinder. Die Gesellschaft hat sich an die Randgruppe gewöhnt, war schon immer so, kann so bleiben. Können von Glück reden, dass ihnen im Dorf keine Tomaten mehr an die Birne geworfen wird.


    Ich hab wenigstens 6 Jahre ohne Auto arbeiten können. Geht alles. Hat mich eben Zeit und Nerven gekostet 1,5h am Tag im ÖPNV weghauen zu müssen. Weil man als BET ohnehin schon viel Zeit und Nerven übrig hat.


    Unterhalt zu dumpen ist Kavaliersdelikt. Und das kann einfach nicht sein. Als BET muss man auch seinen Naturalienunterhalt leisten, sonst steht das JA auch vor der Tür.
    Und es kann auch nicht sein, dass jedes "Strafinstrument" schon mit den Worten entkräftet wird: Ja, dann kann er/sie nicht arbeiten, weil er/sie kommt nicht zur Arbeit, er/sie kann kein Geld verdienen/weitergeben, wenn er/sie Geld-, oder Freiheitsstrafe bekommt. Als UP der seine (gesteigerte) Erwerbsobliegenheit nachkommt, juckt einen das doch nicht. Wer sich nichts zuschulden kommen läßt oder sich nachweislich bemüht, dem passiert doch auch nix.


    Und mal ganz unter uns: Ich kenne mehr die beduppen, als umgekehrt. Vom Designer bis Zahnarzt, ganz arme Leute...

  • Unterhalt zu dumpen ist Kavaliersdelikt. Und das kann einfach nicht sein.


    Das habe ich nie behauptet und das Gegenteil ist der Fall. Immerhin sitzt du dafür bis zu 3 Jahre im Bau. Was schwebt dir denn vor - die Wiedereinführung der Todesstrafe, öffentlicher Pranger auf dem Marktplatz? Was den Frauen (und lila Pudeln) hier mit dem Lappen verkauft wird, ist die Vorstellung, dass ein JA oder sonst eine nicht kompetente Einrichtung das mal ebenso entscheidet damit Mutti an Kohle für die Kids kommt und damit endlich alles Gut wird. Wer das glaubt, glaubt auch alles andere. Nicht mal ein Familienrichter wird das können, weil auch er nicht kompetent genug ist. Da muss ein Strafrichter ran und dann geht das nach klaren Linien so wie es das StGb und die Strafprozessordnung vorsieht. Da kann man nicht so schlampig arbeiten wie am Familiengericht wo mit fiktivem Einkommen um sich geworfen wird als gäbe es was umsonst.

  • Und es kann auch nicht sein, dass jedes "Strafinstrument" schon mit den Worten entkräftet wird: Ja, dann kann er/sie nicht arbeiten, weil er/sie kommt nicht zur Arbeit, er/sie kann kein Geld verdienen/weitergeben, wenn er/sie Geld-, oder Freiheitsstrafe bekommt. Als UP der seine (gesteigerte) Erwerbsobliegenheit nachkommt, juckt einen das doch nicht. Wer sich nichts zuschulden kommen läßt oder sich nachweislich bemüht, dem passiert doch auch nix.


    Funktioniert doch sonst auch ganz gut. Schonmal eine/n BET im Knast gesehen, weil er/sie den Umgang boykottiert? Sowas kommt nicht vor, obgleich es in Umgangsbeschlüssen expliziert angedroht wird.
    Es ist, wie Vaterfigur sagt: Hauptsache der Staat muss nichts zahlen und kann sich schadlos halten. Wir werden gegeneinander aufgehetzt, wo es nur geht. Siehst ja hier, wie gut das funktioniert ;)

  • Top 51A ist durch: http://www.bundesrat.de/DE/ple…ompakt/17/958/958-pk.html
    "Ausweitung des Unterhaltsvorschusses


    Ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder. Bund und Länder hatten sich Ende Januar darauf geeinigt, diese Zahlungen über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu gewähren."


    Ich freue mich für alle, denen es dadurch besser geht!

  • Das wurde wie abgesprochen nur noch durchgewuncken. Die Bundesräte wollen ja auch schnell in den Pfingsturlaub. Jetzt Bundespräsident und dann im Bundesanzeiger veroeffentlichen. Könnte um den 20. rum rechtskräftig werden. Zum Monatsanfang - da soll UVG gezahlt werden, ist das wohl nicht zu schaffen. Aber vielleicht für August dann. Und rückwirkend.
    Wer grundsätzlich berechtigt ist, sollte spätestens jetzt den formlosen Antrag stellen oder nach dem oertlichen Antragsformular seiner Gemeinde gucken. Bearbeitet wird nach Eingang ..

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hab auch schon alles vorbereitet, formlosen Antragsschreiben, Einkommensnachweis und Schreiben der Beistandschaft, dass KV nicht zahlen kann. Bin schon auf das sicher noch auszufüllende Formular gespannt, was wohl gerade noch erarbeitet wird, war ja damals schon ein paar Seiten lang.
    Und wenn dann das Geld auf meinem Konto gutgeschrieben ist: mach ich endlich die Flasche auf, die schon ein halbes Jahr im Kühlschrank darauf wartet, geköpft zu werden...