Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Hallo,


    hab im Forum geforscht, aber nichts gefunden. ;(


    Eine Freundin von mir hat mir einen Artikel zugemailt, aus der Bild (jaja, ich weiß, aber im Internet habe ich bei Focus / Spiegel-Online etc. auch was zu dem Thema gefunden). Jedenfalls stand in dem Artikel, dass die Familienministerin anstrebt, ab Jan. 2017 Unterhaltsvorschuss auch an Kinder von 12 - 18 Jahren zu zahlen, dass dies nur noch vom Bundestag (?) abgesegnet werden muss.


    Ich gucke immer mal im WWW nach, find aber nichts aktuelles (das letzte was ich finde ist aus 09/2016).


    Weiß einer von euch was darüber?


    Wäre ja ein Träumchen wenn das echt kommen würde (krieg ja keinen Unterhalt / Unterhaltsvorschuss für meine beiden - da schon über 12).


    VG
    Grace

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • da würde ich mir keine Hoffnungen machen das kommt im ganzen Leben nicht!
    Wir haben jetzt Wahlkampf da schreibt sich das jeder auf die Fahnen...die dann ganz schnell wieder eingerollt werden sobald die Wahlen rum sind....was hat man uns nicht schon alles versprochen :D

  • Wurde von der Dame angestrebt aber ich bezweifle das es soweit kommt. Die Wahlen stehen vor der Tür und schon wird den Wählern wieder der Mund wässrig geredet wäre ja nicht das erste mal.

    Wenn die Kinder groß sind erfülle ich mir einen Traum.


    Ungestört aufs Klo gehen!

  • Wir hatten das ja schon mal im Newsbereich andiskutiert, als das Thema aktuell auf den Tisch kam. Problem für die FamMin ist, dass die Sache nicht im Bundestag beschlossen werden kann, sondern durch den Bundesrat muss. Denn den Unterhalts Vorschuss finanzieren die Kommunen. Geld anderer verplanen, ist immer so ein Ding ...
    So gut es ist, UVG über das 12. Lebensjahr hinaus zu zahlen - es wäre gut, wenn das FamMin das Übel an der Wurzel packen würde und ein Gesetz durchsetzt, das Unterhaltspflichtige mehr unter Druck setzt, den Unterhalt zu verdienen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Diese Problemstellung sollte aber erst recht nicht über Unterhaltsvorschuss geregelt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine Verlängerung des UHV wäre für mich eine Riesenerleichterung. Ich habe mit dem Wissen, dass der UHV demnächst auch für das zweite Kind ausläuft, die Stunden erhöht und gehe echt am Zahnfleisch.


    Unterhalt möchte der KV nicht bezahlen und kommt mit diversen Tricksereien seit Jahren damit durch.

  • Die Idee hinter dem Unterhaltsvorschuss war und ist, dass schnelle Hilfe in einer Ueberbrueckungszeit gegeben wird. Weil die Klärung der Unterhaltszahlungen eine Zeit dauern kann. Und weil, damals auch Gedanke gewesen, der Unterhaltspflichtige vielleicht in der Ausbildung steckt. Aber UVG ist kein Ersatz für den Unterhalt. Dazu ist er auch zu niedrig.
    Der Betreuungselternteil hat sechs Jahre Zeit, den Unterhalt gegen den Unterhaltspflichtigen durchzusetzen. Das ist schon eine Menge Zeit.


    Klappt das nicht, greifen andere Bereiche des sozialen Netzes. Aber eben nicht der Unterhaltsvorschuss. Der ist für die Uebergangshilfe gedacht.


    Und Edit bezüglich Erkrankung: Nach sechs Jahren Erkrankung sollte dringend der Antrag auf Eurorente gestellt werden. Da wird überprüft, wie es mit der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit aussieht. Die Einzelsituation mag schlimm sein, sind aber kein Grund, am UVG rumzuschrauben, statt eine Erhöhung des Mindestbedarfs anzuleiern.
    Oder andersherum gesagt: Es gibt keinen Grund, dass ein zur Gruppe der Besserverdienenden Gehoerender wie zB ich 12 Jahre UVG beziehen könnte, während dieses Geld an anderer Stelle dringend benötigt wird. Da lieber da, wo es nötig ist, mehr und andere nix.


    Edit: Texten von unterwegs mit Autokorrektur ist furchtbar, sorry

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ja sechs Jahre sind eine lange Zeit,und es ist toll, dass es so etwas überhaupt gibt...
    nur gibt es auch Personen, die nicht zu wenig und auch nicht soooo viel verdienen,..und daher Unterhalt für das Kind wünschenswert wäre...
    oder bekommen generell alle die soviel verdienen, dass sie keinen Kinderzuschlag beantragen können, weniger oder gar kein Unterhalt nach dem
    12ten Lebensjahr....? sicherlich nicht..


    welche anderen Bereiche greifen in dem Fall?

  • Wer als AE oder als Familie über einen bestimmten Betrag verdient, bekommt keine weiteren Subventionierungen von der Allgemeinheit. Für "Grenzsiedler" ist das natürlich immer ein bisschen ungerecht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Du Bab, ich glaube schon dass diese Geschichte diverse Halbtagsaufstocker mit 2 Kindern, ich glaube davon gibt es statistisch gar nicht so wenige, aus dieser Hartz 4 Geschichte und dem damit verbundenen sich nackt machen, rausholt... insofern kann ich daran erst mal nix schlechtes finden.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • es wäre gut, wenn das FamMin das Übel an der Wurzel packen würde und ein Gesetz durchsetzt, das Unterhaltspflichtige mehr unter Druck setzt, den Unterhalt zu verdienen.


    Dann sollte das FamMin aber nicht den 2. Schritt vor dem 1. machen und vorher auch mal auskömmliche Beschäftigung anbieten und nicht Trennungsfamilien wie Singles besteuern.
    Ansonsten gebe ich dir natürlich völlig Recht.
    Außer Stimmungsmache zu Grabenkämpfen zwischen Mutter und Vater untereinander ist von dem Trio Maas, Schwesig und Gabriel bisher nix geliefert worden.

  • Die Idee hinter dem Unterhaltsvorschuss war und ist, dass schnelle Hilfe in einer Ueberbrueckungszeit gegeben wird. Weil die Klärung der Unterhaltszahlungen eine Zeit dauern kann.


    Nun trennen sich die Eltern aber drei Monate vor dem 12 Geburtstag des Kindes und schon hat der BET doch keine sechs Jahre sondern nur noch drei Monate.
    Oder der UET wird dummerweise kurz vorm 12 Geburtstag arbeitslos oder oder oder. Die Altersgrenze ist blöd!!! Und auch nicht gerechtfertigt. Laut Düsseldorfertabelle kosten die Kinder ab 12 mehr, laut UVG aber anscheinend gar nichts.

  • Bei der Einführung und der Idee zum UVG ging man davon aus, dass eine Familie mit (fast) zwölfjährigem Kind schon ein Einkommen hat und damit Unterhalt fließt. Und das Durchschnittseinkommen reicht bei ALG 1 auch für den Mindestunterhalt. Reicht es nicht und steht bloederweise auch der Betreuungselternteil nicht in Lohn und Brot, dann muss es halt über andere Sozialgelder gehen. UVG ist per Definition für die schnelle und unbürokratische Ueberbrueckungshilfe gedacht. Nicht für das pauschale Giesskannenprinzip.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.