Wie sind die Chancen auf mehr Umgang?

  • Hi,


    ich habe einen guten Freund und möchte ihm helfen und brauche
    dazu bitte eure ehrliche Einschätzung des Falls.


    Er hat sich Anfang 2013 getrennt, die KM ist ausgezogen mit den Kindern.
    KV hatte alle 2 Woe und mittwochs Umgang bis Ende 2015.
    Dann strich die KM den Mittwoch. Da waren beide bereits in der Schule.


    Jetzt gehen die Kids seit 1 Jahr in die Mittagsbetreuung und
    der KV macht sich selbständig und hätte nun 2x die Woche nachmittags ab
    der Schule Zeit. Dies kündigte er der KM im Mai 2016 an.


    Diese lehnt jedoch ab. Sie kommuniziert allgemein kaum mit dem KV und
    stellt bei allem auf stur. Das Jugendamt spricht für die KM, da es nicht dem Kindeswohl
    dienen würde, denn dann entfachen die Elternstreitereien noch mehr. Kontinuität
    wurde vom Jugendamt nicht erwähnt als Grund.


    Der KV würde aber gar nicht weiter "streiten" wenn die KM zustimmen würde.


    Was hätte er für Chancen bei Gericht? Ich weiß das kann man so nicht sagen, aber tendenziell?


    Es wirkt ja fast so, also solle der Vater einfach Ruhe geben, weil die Mutter bei mehr Umgang Stress
    machen würde, aber das kann doch nicht die Lösung des Problems seitens des Jugendamtes sein?
    Zumal ja die Mutter der Störfaktor zu sein scheint.

  • Kommt auf die Gründe an - was wurde denn beim Jahreswechsel 2015/2016 genannt?
    Die KM kann nicht einfach streichen - da haben sie sich wohl geeinigt.


    Ein ziemliches Durcheinander - erst Mittwochs - dann nicht mehr - jetzt 2 Tage die Woche?


    Wäre das dauerhaft udn verläßlich., Bei uns bekommt man einen einmal abgesagten Platz
    für die Mittags/Hortbetreuung nicht so schnell wieder.


    Einen Vergleich können sie auch außergerichtlich erzielen.


    Ich würde das Angebot - wenn dauerhaft - alleine wegen der Kosten annehmen und mit Übernachtung
    Vorausgesetzt die Hausaufgaben werden auch zuverlässig erledigt,

  • Was hätte er für Chancen


    Die Chancen steigen mit der Aktivität.


    Wenn er sich z.B. selbst darum kümmert Informationen zu seinem Vorhaben zu bekommen.
    Er könnte sich z.B. die Begründung der mütterlichen Ablehnung durchlesen und z.B. das Gespräch mit dem Jugendamt suchen (die sind bei einer Verhandlung üblicherweise dabei) und versuchen zu verstehen was wirklich deren Punkt ist - und wie man den ändern könnte.


    Aber: Selbst ..... :strahlen

  • Es gab ein Elterngespräch, bei dem das Jugendamt auf Mutters Seite war.
    Er kümmert sich nun um einen Termin bei der Familienhilfe. Vielleicht kann
    ihn dort noch jemand unterstützen. Zudem möchte er der KM einen Brief schreiben
    um sie eventuell anders zu erreichen. Zuletzt käme der Schritt zum Anwalt.


    Eventuell wäre es auch gut die Frau vom Jugendamt nochmal zu fragen, ob es nicht
    eine Möglichkeit gibt doch noch mehr Umgang zu haben und zusätzlich das Kindeswohl zu wahren.
    Auf lange Frist sind sie immer bei Papa besser aufgehoben als in einer Mittagsbetreuung.
    Bzw. ist es immer besser mehr Umgang zu haben als alle 2 Wochen.
    Es geht echt nur darum, dass die Mutter dann stresst und es auf die Kinder zurück fällt.


    Finde es schade vom Jugendamt.

  • Der KV würde aber gar nicht weiter "streiten" wenn die KM zustimmen würde.


    Der Satz ist nun wirklich zu schön!


    Könnte glatt vom KV meiner Tochter sein. :D


    Ich weiß nicht wie es an der Schule ist, aber an unserer, ist man entweder in der Mittagsbetreuung angemeldet, für die ganze Woche, oder eben nicht.


    Vielleicht sollte er sich da erst mal schlau machen.

  • Zitat

    Jetzt gehen die Kids seit 1 Jahr in die Mittagsbetreuung und
    der KV macht sich selbständig und hätte nun 2x die Woche nachmittags ab...


    Das wäre mir zu unsicher als Mutter und würde die zuverlässige Mittagsbetreuung weiterhin nutzen wollen.
    Was ist, wenn das mit der Selbständigkeit nicht klappt und Vater nen Vollzeitjob annehmen muß?
    Was ist, wenn er merkt, dass er sich zeitlich doch verplant hat? Hat er nen Notfallplan wenn ihm was dazwischenkommt?
    Hat er eine Ersatzbetreuung?


    So schnell kriegt man ( zumindest bei uns) nicht wieder ne Mittagsbetreuung, wenn irgendwas nicht mehr funktioniert
    bei Vattern. Und bei uns ist es so, man muß entweder die volle Woche nehmen an Mittagsbetreuung oder kriegt keinen
    Platz, da kann man keine einzelnen Tage wählen, wenn die Kids nicht hingehn muß mans trotzdem zahlen und wenn die
    Betreuungskosten übers Jugendamt laufen, dann setzen die einem die Pistole auf die Brust - entweder ganz oder gar nicht.
    Viele Kinder gehn hier auch gerne in den Mittagsbetreuung, weil ihre Freunde dort auch hingehn und dort oft was angeboten
    wird ( z.B. Hobbys wie Theater, Kochen, basteln, Fußball) und vorher machen alle Hausaufgaben zusammen.


  • Was hätte er für Chancen bei Gericht? Ich weiß das kann man so nicht sagen, aber tendenziell?


    Die Chancen stehen schlicht gegen Null.


    Der 14-tägige Umgang ist absolut üblich. Er widerspricht nicht dem "Kindeswohl", selbst wenn diese These der Vater aufstellt. Wäre dem so, würden alle entsprechenden Umgangsurteile für die Tonne sein. Bedeutet: Vor Gericht kommt man mit so einer Argumentation nicht durch.
    Es sei denn, man führt besondere Gründe an. Wenn der Vater die hat, scheinen die jedoch nicht nur die Mutter, sondern auch das Jugendamt nicht zu überzeugen. Und das Jugendamt würde im Verfahren zwingend gehört werden.



    Was der Vater machen kann: Die Umgänge so positiv für die Kinder gestalten, dass das sowohl die Kinder als auch die Mutter davon überzeugt, dass mehr Umgang eine tolle Sache für alle wäre.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    das Alter der Kinder wäre noch interessant, da sie allerdings zur Schule gehen sprechen wir ja nicht von Kleinstkindern.
    Inzwischen stellen viele Richter die Frage, was gegen mehr Umgang spricht statt wie früher, warum mehr Umgang stattfinden sollte. Lediglich 14tägig die Wochenenden ist auch nicht mehr der praxisübliche Regelumgang. Da kommt zu diesen Wochenenden mindestens noch ein Tag unter der Woche dazu, wenn der Umgangselternteil das umsetzen kann, "in Mode" ist auch eine zusätzliche Übernachtung unter der Woche von Kiga/Schule zu Kiga/Schule.


    Die Frage, was sich verändert hat ist auch irrelevant, denn es hat sich ja der Umfang des Umgangs verändert, als die Mutter die Mittwochsumgänge gestrichen hat. Seither findet weniger Umgang statt als zuvor.
    Zudem das grundliegend nur dann wichtig wäre, wenn es einen konkreten Umgangsbeschluss gibt und der abgeändert werden soll. Dann müsste die Frage beantwortet werden, inwiefern die Situation verändert ist. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein, denn sonst könnte die Mutter nicht einfach im Alleingang die Umgangsregelung umgestalten.


    Vierzehntägig die Wochenenden und sonst nichts ist wenig. Sowas sieht man eigentlich nur noch bei älteren Kindern/Teenagern oder wenn die Entfernung zwischen den Eltern so groß ist, dass sich ein Tag alleine nicht stressarm umsetzen lässt.


    Gruß

  • Ich würde sagen, dass die Chancen sehr gut stehen, da die 14-tägige Regelung plus einen Nachmittag in der Woche auch ein absolut übliches Modell ist. Ich würde mich als Elternteil definitiv nicht mit einem WE alle 2 Wochen zufrieden geben. Und ein Nachmittag lässt sich immer einrichten, neben Schule etc. Er kann sich ja verpflichten, dass er da auch wirklich zuständig ist - will heißen, dass er im Notfall auch für Ersatzbetreuung zuständig ist, also so, dass es absolut verbindlich ist. Zwei Nachmittage könnten mit anderen Aktivitäten, Schule und Freunden zu viel werden.


    Als Argument zählt sicher auch, dass man sein Kind auch im Alltag und nicht nur als WE-Elternteil erleben möchte, das ist auch für das Kind gut bzw. die Bindung.

  • Ist die Regelung mit Zusatztagen zu dem 14-tägigen Umgang ausgeurteilt von Gerichten, ein Vergleich oder eine Vereinbarung zwischen den Eltern?


    Die Frage war ja gestellt, wie die Chancen vor Gericht aussehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der KV würde aber gar nicht weiter "streiten" wenn die KM zustimmen würde.

    sorry, aber da musste ich echt laut lachen.


    Mach was ich will und dann streite ich auch nicht mehr..... :party :party :party


    Öh ja, na mensch.....so einfach sind Probleme zu lösen, machen halt alle, was ich will.


    Mima

  • Und zum Schulargument bzw. verbindliche Nachmittagsbetreuung - gerade wenn man getrennt ist und Umgangsvereinbarungen hat, kann man ohne Probleme Sondergenehmigungen bekommen, wenn man das denn will. Dafür gibt es doch jetzt genug Sozialarbeiter und sonstiges an fast jeder Schule, zumindest in B-W,. Natürlich ist da wahrscheinlich trotzdem der volle Betrag zu zahlen - aber da die Mutter das ja eh zahlen müsste, ist das entweder egal (die Mutter macht dadurch ja keinen Verlust) oder der Vater zahlt halt den Anteil, da kann man ja eine Lösung finden. Das Problem ist hier wohl eher, dass die Mutter das einfach ablehnt. Und ich verstehe, dass zwei Nachmittage zu viel Unruhe hereinbringt, aber zumindest einer wäre wohl ziemlich normal und sinnvoll für Vater und Kind.

  • Und ich verstehe, dass zwei Nachmittage zu viel Unruhe hereinbringt, aber zumindest einer wäre wohl ziemlich normal und sinnvoll für Vater und Kind.


    Das hängt massgeblich davon ab, wie die Eltern und das Kind ticken. Bei uns gibt es täglich Umgang - vom Kleinkindalter bis jetzt 12 Jahre alt. Von Unruhe ist da nichts zu spüren, im Gegenteil... insbesondere wir Eltern sind beide super gechillt, weil jeder täglich seine Freiräume hat und gleichzeitig beide vollwertige Eltern sein können. Kind ist auch happy weil es zwei Eltern hat. WE Bespassungseltern brauchen Kinder nicht.

  • Danke für eure Meinungen, das ist wirklich immer hilfreich.
    Das mit der Unruhe z.B. habe ich noch nicht so gesehen.
    Ich erlebe Kinder in meinem Umfeld immer recht flexibel, aber es gibt bestimmt auch empfindlichere.
    Meist sind die Erwachsenen unflexibler ;-)


    Ja, ich habe mich doof ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass der Streit von der KM
    ausgeht bzw. es doch eigentlich normal sein sollte, wenn man im selben Ort wohnt
    und die Möglichkeit hat, dass die Kinder den Vater so oft als möglich sehen und wenn
    das dann umgesetzt wird, dann hat die Mutter ein Problem und streitet und der Vater nicht.


    Ich tue mich schwer im Ausdrücken, vielleicht weiß jemand ja was ich meine.

  • er hat vor einem Jahr "kleinbeigegeben" - als ihm der Mittwoch gestrichen wurde - da hätte er aktiv werden sollen - jetzt find ich seinen Standpunkt sehr schwer....


    Zur Schulkinderbetreuung - bei uns bekommt man nicht nur zwei gestrichene Tage schlecht wieder, wenn man sie doch wieder braucht. Ggfls. verliert man auch seinen
    Platz weil Vollzeit-Kinder vorgezogen werden.


    by the Way - hat er den Vertrag für die Mittagsbetreuung mit unterschrieben?

  • Danke für eure Meinungen, das ist wirklich immer hilfreich.


    Ja, ich habe mich doof ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass der Streit von der KM
    ausgeht bzw. es doch eigentlich normal sein sollte, wenn man im selben Ort wohnt
    und die Möglichkeit hat, dass die Kinder den Vater so oft als möglich sehen und wenn
    das dann umgesetzt wird, dann hat die Mutter ein Problem und streitet und der Vater nicht.


    Ich tue mich schwer im Ausdrücken, vielleicht weiß jemand ja was ich meine.


    Sowas ist üblich, dass Eltern die eigenen Kinder "missbrauchen", weil sie anders den Ex nicht treffen können. Ob BET Umgang verweigert oder UET den Unterhaltspflichten bewusst nicht nachkommt. Solche Eltern braucht kein Kind. Aber die Eltern gehören nach Meinung des BGH zum natürlichen Lebensrisiko von Kindern dazu.

  • Das mit der Unruhe stimmt natürlich mehr für die Erwachsenen, da gebe ich recht. In unserer Patchworkkonstellation läuft es auch entspannt und flexibel. Allerdings geht es hier um einen Streitfall, und da halt ich persönlich die Wahrscheinlichkeit, dass wenn es vor Gericht geht, dass die Entscheidung für einen Nachmittag ausgeht für wahrscheinlich - und zwar mit dieser Argumentation. Auf der einen Seite PRO Alltagserlebnis und enge Bindung mit dem Vater und auf der anderen Seite KONTRA Unruhe für Mutter/Kind und Streit zwischen Eltern. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass der Kompromiss mit einem Nachmittag in der Woche herauskommt.

  • Eigentlich sollte ein Richter die Eltern des Anstosses zu einem Anti-Agressionstraining verurteilen. Auf eigene Kosten.