Betreutes Wohnen - allgemeine Regeln?

  • Hallo Foris,


    Situation:


    19 jährige, seit etwas über einem Jahr in betreutem Wohnen, seit 1.8 in Ausbildung.
    Eltern beide nicht Leistungsfähig, Einkommen besteht aus Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsvergütung.


    Tatsächlich steht der jungen Dame nur Verpflegungsgeld 105 €, Hygienegeld 20 €,
    Bekleidungsgeld 35€, Taschengeld 50€ zur Verfügung.


    Ausbildungsvergütung netto 572 €, Kindergeld 190€, Berufsausbildungsbeihilfe ca110€ ( noch in Klärung).


    Das Mädel muss alles Einkommen ans Jugendamt abgeben und hat "nur" oben genannte Einnahmen.


    Ist das korrekt das sie fast alles abgeben muss? Bei der Suche nach einer eigenen Wohnung ist die Unterstützung eher spärlich,
    laut Aussage des Jugendamtes dürfte eine eigene Wohnung Max 299 € zuzüglich Heizgeld Kosten.
    Von einem WBS hat ihr noch keiner was erzählt, hat sie darauf event.
    keinen Anspruch?


    Mir ist klar das eine Betreuung nicht für Lau zu haben ist, aber das sie, obgleich sie arbeitet unter dem
    Hättest liegt finde ich nicht gerade motivierend, auch die mangelnde Unterstützung in dem Bestreben
    die Situation zu ändern finde ich bedauerlich.


    Ich würde ihr gerne helfen, kenne mich in diesem Bereich aber gar nicht aus,
    darum, immer her mit Sachdienlichen Hinweisen


    Danke hamster

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

    Einmal editiert, zuletzt von hamster71 ()

  • Nein,


    Wie geschrieben bekommt sie 105 €im Monat ausgezahlt

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • da kann dann irgendetwas an der Berechnung nicht stimmen-
    ihr müsste ein Freibetrag von 808 Euro zustehen....
    wobei BAB nicht zum Einkommen zählen würde

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • campusmami


    Das Mädel ist erst mit 18 als "Ausnahme" aufgenommen worden und ich denke das das damals gut so war.


    Wie ich oben geschrieben habe würde sie dieses Arrangement gerne "aufgeben" erhält aber nur wenig Unterstützung.


    Bis das alles geregelt ist muss dennoch geklärt werden warum sie so wenig von "ihrem" behalten darf.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


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  • Luchsie


    Wie wird denn berechnet bzw wo finde ich die Grundlagen / Gesetzestexte dazu?

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


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  • @ hamster bei Gesetzesgrundlagen zum Betreuten Wohnen bin ich raus. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es diese Wohnungskostenbegrenzung gibt. Letztenendlich ist die Grenze da gesetzt, wo man selbst einen Teil des BABs zum Leben benötigt.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • die 808 gelten für Caritas, LVR in NRW....
    beim Jugendamt ist es vom Bundesland abhängig-
    schau mal z.B. hier
    es scheint sich ja nicht um eine stationäre Einrichtung zu handeln, da dort ja Vollverpflegung gegeben wäre-
    §88 Abs 2 SGB XII
    hier ist eine Kostenbeitragstabelle (ganz an Ende) von 2015-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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