Vollmacht für Flugreise

  • Herzwärts, den Reisepass bekommt man definitiv ohne die Unterschrift des anderen Elternteils, wenn das Kind bei dem beantragenden Elternteil gemeldet ist. Und die Geburtsurkunde sagt doch gar nichts darüber aus, ob der andere mit der Reise einverstanden ist, oder unter Umständen eine Entführung vorliegt.


    Hier hat der Vater ja bereits zugestimmt und unterschrieben. Nur halt leider das Formblatt falsch ausgefüllt.


    Letztlich mußt Du, Blume, die Entscheidung selber treffen, ob Du mit oder ohne Vollmacht fliegen willst. Ich bin ohne um die halbe Welt und es hat niemanden interessiert. Ebenso ist der Vater mit Kind durch Europa und niemand hat ihn gefragt. Und andererseits gibt es hier halt doch Erfahrungen, dass nach der Vollmacht gefragt wurde.


    Gruß

  • und das ging nicht ohne den Vater...Ich brauchte seine Vollmacht und auch seine Ausweiskopie...Die Geburtsurkunde soll sie zusätzlich mitnehmen, weil sie ja einen anderen Namen trägt, als das Kind...Die Vollmacht hat der Vater ja mit seinem Namen unterschrieben und die Mutter heißt glaube ich anders...also hilft die Geburtsurkunde dabei, sich zumindest als Mutter zu identifizieren...Das kann einem schon mal helfen, dazu die fehlerhafte Vollmacht und es sieht ganz gut aus :-)

  • Hier war es für niemanden von uns allein zu machen ohne Vollmacht des anderen. Das Kind ist seit 5 Jahren bei mir gemeldet und dennoch wurde die Vollmacht gebraucht...Finde ich aber auch gut und richtig, keine Frage...

  • was das Amt will und was es muss sind manchmal verschiedene Schuhe :-) Päße sind nicht Ländersache.
    Ein Hinweis auf die Verwaltungsvorschriften 6.1.3.4 hilft Zitat"

    Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete),
    denen die elterliche Sorge gemeinsam
    zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
    allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete
    minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den
    Pass beantragen.
    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf
    es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser
    mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
    einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige
    Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut
    Melderegister."

  • bei unterschiedlichen Behörden unterschiedliche Regelungen, ob man das nun mag, oder nicht... :-) Hier mal die Kopie unseres Amtes zum Thema Kinderreisepass
    Kinderreisepass



    Deutsche Kinder unter 12 Jahren benötigen für den Grenzübertritt einen Kinderreisepass.
    Der
    Antrag ist von beiden Elternteilen zu stellen. Sollte ein Elternteil
    nicht mit beantragen können, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
    Außerdem werden die Geburtsurkunde
    und ein Passbild (biometrisch)
    benötigt. Ab dem 10.Lebensjahr ist die Unterschrift durch das Kind bei
    der Beantragung zu leisten. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist
    zulässig,
    sofern dieses das 6.Lebensjahr vollendet haben.
    Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro.
    Eine Änderung im Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro.
    Achtung:
    Einige außereuropäische Länder verlangen auch für Kinder unter 12
    Jahren einen Reisepass. Ein Kinderreisepass wird nur noch bis zum 12.
    Lebensjahr ausgestellt.
    Zwingend erforderlich ist die Anwesenheit des Kindes.

  • Hallo Herzwärts,


    DerAntrag ist von beiden Elternteilen zu stellen. Sollte ein Elternteil
    nicht mit beantragen können, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

    Das ist gültig für zusammenlebende Eltern, nicht für alleinerziehende Elternteile.


    Herzwärts, viele hier haben erleben müssen, was Du erlebt hast und wurden zuerst abgewiesen. Ungefähr genauso viele haben den Beamten dann deren Verwaltungsvorschriften unter die Nase gehalten, eventuell ein mögliches Gespräch mit dem Vorgesetzten angedeutet, den Beamten Zeit gelassen dazuzulernen und dann die Ausweise und Kinderpässe erhalten. In den Verwaltungsvorschriften gibt es keinerlei Interpretationsspielraum, sie sind sehr deutlich formuliert. Und es handelt sich bei diesem Schriftstück nicht um eine Diskussionsgrundlage oder um einen Vorschlag, sondern (sagt der Name ja eindeutig) um eine Vorschrift.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wow .
    Gut zu wissen..!!!
    Danke für den Thread.


    Hab bei Flügen auch immer Geburtsturkunde u Sorgerechtding mit, nehme an, durch den gleichen Nachnamen würd mir sowas im Reisebüro
    durchgegeben, aber meiner Freundin auch nicht die auch Grs hat.

  • Meinst du mich@ thursdaynext?


    Also weder Philippinen, Kanaren,
    Holland , Belgien oder Balerean.
    Man sagt ja ab dem Zeitpunkt wo man das Land verlässt, alles mit nehmen, auch mit dem Auto nach Holland.
    Aber nope.. Nie gefragt worden.



    Ah so u die Freundin mit der mich war einmal mit Kindern im Urlaub mit Gsr
    Auch nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Emiha17 ()

  • Wahrscheinlich weil die Kids nicht bei ihm gemeldet sind?
    Dem Elternteil mit GSR und Hauptwohnsitz länger wie 6 Monaten
    steht ein Pass ihne Unterschrift des anderen Elternteil zu


    Hier wird sich auch standhaft geweigert die Ausführungsbestimmungen anzuwenden :kopf Mir wurde geraten, den anderen doch einfach einen Wisch unterschreiben zu lassen. Mein Einwand "Ob er das tut oder nicht, gleicht dem umfallenden Sack Reis in China" bei ASR hat nicht interessiert. Und eine Negativbescheinigung vom JA, die nicht aktuell war, wollten sie auch erst nicht akzeptieren. Wir haben zu dem Zeitpunkt schon Jahre hier gewohnt und waren natürlich ordentlich gemeldet. Die Ummeldung und dann noch 2x wegen Umzügen im Kreis ging komischerweise :hae:

  • Der Vollständigkeit halber ... Reisepass fürs Kind habe ich seit mehreren Jahren, Vater weiß davon, aber beantragt habe ich den Pass damals allein und ohne seine Unterschrift.


    Ich belasse es bei dem "zuviel" ausgefüllten Dokument ... So hab ich im Fall der Fälle zumindest etwas in der Hand.


    Wenn ich es dann nicht brauch ist doch alles super :thumbup:


    Ärgerlich ist das unser KV alles korrekt erwartet, selber aber nicht willig ist mir mal entgegen zu kommen.
    Aber das ist eine andere Baustelle :rolleyes2:

  • Hier wird sich auch standhaft geweigert die Ausführungsbestimmungen anzuwenden

    In solchen Fällen sollte man darum bitten, einen widerspruchsfähigen Bescheid der Ablehnung zu bekommen: Also schriftlich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, ich meine allgemein wer ist innerhalb Schengen schon mal nach sowas gefragt worden?



    Also ich bin innerhalb Schengen noch nie gefragt worden.


    Eine Freundin ist von mir einmal gefragt worden, warum die Tochter einen anderen Nachnamen trägt, als sie antwortete, dass sie neu verheiratet ist, hieß es sinngemäß, okay, alles klar. Sie wusste gar nicht, dass dies ein Problem darstellen könnte.



    Mein Vater wurde gefragt, als er mit meinem Sohn unterwegs war, als er antwortete, dass sei sein Enkelkind, kam nichts dagegen. Selbstverständlich hatte er eine Einverständniserklärung dabei.



    LG Jona

  • Ich bin noch nicht gefragt worden. Ich habe aber letztens am Flughafen in München etwas mitbekommen. Nach der Landung bei der Passkontrolle war eine Mutter mit Kind vor mir. Da fragte der Beamte, ob sie die Geburtsurkunde dabei hätte, da Kind anderen Namen als Mutter hat. Das fand ich schon komisch, da es ja bei der Einreise war und nicht bei der Ausreise. Ich hätte nun nichts dabei gehabt und dann? (Ich wurde nicht gefragt, gleicher Nachname)


    Und welchen Wisch zeigt man bei der Ausreise, wenn man ASR hat?