Vollmacht für Flugreise

  • Junior und ich fliegen in Urlaub :strahlen


    Vom Reisebüro wurde mir nahegelegt vom Vater eine Vollmacht mitzuführen weil Junior auch seinen Nachnamen trägt.
    Wir haben GSR


    Soweit so gut.... Reisebüro gab mir eine Vorlage mit, die hab ich ausgefüllt und KV zugeschickt.
    Er musste nur am Schluss seinen Namen, Reisepass Nr. Und Unterschrift dazu setzen.


    Das hat KV gemacht ABER weiter oben im Schrieb, wo es darum ging wer mit Kind reist, hat er auch seinen Namen mit Pass Nr. Hingeschrieben :rolleyes2:


    Er hat es einfach nicht richtig durchgelesen!
    Hab ihn gebeten das ganze nochmal zu schicken... tut er nicht!!


    Ich könne das übermalen und wenn einer am Flughafen ein Problem hat kann man ihn anrufen :ohnmacht:


    Mal wieder sein typisch bockiges Machtgehabe.


    Natürlich kann ich es übermalen... Aber im Fall der Fälle steh ich blöd da?!


    Muss ich deshalb ein Fass aufmachen?
    Im schlimmsten Fall geht's hier ums Sorgerecht... Weil KV wirklich sehr schwierig ist!!

  • Kanaren


    Das Reisebüro empfiehlt es und da Kind nicht meinen Namen trägt ( englischer Nachname, andere Hautfarbe etc ) denk ich das es nicht verkehrt ist.
    Hat auch meine Anwältin gesagt.


    Ich mein auch hier im Forum hab ich davon gelesen :hae:

  • Hallo


    Und wenn Du ein neues Blatt soweit fertig ausfüllst, dass er nur noch unterschreiben mußt, dazu das übliche "Es tut mir ja so leid, alles mein Fehler, würdest Du trotzdem noch einmal"? Nervt, erfüllt aber oft den Zweck. Ansonsten schnapp Dir eine Tipp Ex Maus, lösch es und leg es auf einen Farbkopierer. Das ist Urkundenfälschung, wird aber wohl nicht auffallen.


    Gruß

  • Also das ist wirklich Käse! Ich bin mit meiner Tochter sogar mit Grenzsperre auf die Kanaren geflogen , da gibt es keine Kontrolle ist innerhalb Schengen!
    Meine Freundin, die mich besucht hat hatte ihren Sohn mit anderem Nachname ( englisch ) und auch Grenzsperre mit und hatte es auch sogar vorher schriftlich von der Bundespolizei dass sie nicht mit einer Kontrolle rechnen muss.


    Da muss man dann nämlich noch ganz anderen Papierkram mitschleppen !
    Ich fliege da regelmäßig da wird nie gefragt, mein Sohn hat auch einen anderen Nachnamen und Freunde von ihm waren auch schon mit! Vergiss es!

  • Lucca
    Genau die Leier hab ich durch. Er hatte den Wisch bereits in doppelter Ausführung ausgedruckt von mir, dazu das selbe per Mail.
    Aber er sieht es nicht ein nochmal nen Stift in die Hand zu nehmen :rolleyes2:


    Dann halt Tipex :thumbup:

  • Hier meine Antwort aus einem andern Thread:
    So ich habe mal per mail bei der Bundespolizei in Potsdam angefragt, wg der grundsätzlichen Frage hier, hier die Antwort:
    Sehr geehrte Frau XXX


    die deutsche Gesetzgebung sieht nicht vor, dass ein alleine mit dem Kind/den Kindern verreisendes Elternteil den Sorgerechtsstatus und damit ggf. eine Genehmigung des Mitsorgeberechtigen den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden nachweisen bzw. vorweisen muss.


    Zur Klärung ob Ihr Transit- und/oder Zielland ggf. solch eine Genehmigung verlangt, bitte ich Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung zu erfragen.




    Mit freundlichen Grüßen


    Damit kann man doch was anfangen!

  • Ein Erfahrungswert:


    Eine mir bekannte KM ist mit Kind (anderer Nachname, andere Adresse, ungültiger Ausweis ) innerhalb Schengen hin und zurück geflogen - ohne Problem ...


    Einzig der Flughafen in München .... da scheint es strenger abzulaufen ....

  • Ich kenne eigentlich nur Flughäfen, wo mein Ausweisdokument auf den Scanner gelegt wird. Ohne eine doppelte Kontrolle bin ich in den letzten Jahren nicht vom Boden gekommen. Liegt das Dokument auf dem Scanner, werden auch alle hinterlegten Daten angezeigt. Auch, ob Bestimmte Reisebeschränkungen bestehen.
    Klar muss einem sein, dass "Schengen" derzeit ziemlich ausgehebelt ist. Und: Es geht weniger um Probleme beim deutschen Abreise Flughafen, wenn man selbst mit deutscher Staatsbürgerschaft und festem Wohnsitz gemeldet ist, ein Rueckflugticket besitzt und Charter fliegt. Problematisch ist vielmehr der Auslandsflughafen. Das wird ja auch in der amtlichen Stellungnahme, die hier zitiert wurde, eindeutig gesagt.
    Letztlich hilft im Einzelfall immer nur ein Blick auf die Reise Bestimmungen im Zielland. Zu finden auf der Homepage des AA und meist auf der Homepage der jeweiligen Botschaft. Die geben im Zweifelsfalle auch Auskunft, welchegenauen Unterlagen gebraucht werden könnten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Alles noch mal ausfüllen und mit farbigen Post its die Stellen markieren, die er ausfüllen soll?
    So mache ich das mittlerweile, da hier KV offizielle Schriebe grundsätzlich "versehentlich" falsch ausfüllt.



    Bei Flügen innerhalb Europas hatte ich noch nie Probleme, dass ich wegen der Kinder aufgehalten werde, sie haben auch einen anderen Nachnamen wie ich. Bin übrigens auch zu Ehezeiten alleine mit den Kindern geflogen, ohne mir Gedanken zu machen.


    Wo fliegt ihr denn hin? Charter mit all inclusive oder ungewöhnlicher Linienflug? Wie alt ist dein Kind?



    LG Jona

  • Auch Mütter in intakten Beziehungen mit GSR dürfen alleine reisen - also keine Panik.
    Kopie Geburtsurkunde würde ich mitnehmen, Was hast du gebucht ? OneWayFlug?
    Pauschalreise mit Rückflug? Mit dem typischen TUI-Ticket ist es durchaus leichter,
    als mit OneWayLinie - das wäre eher Erklärungsbedürftig.

  • Hatte noch nie etwas auf unseren Flugreisen dabei - und wurde auch noch nie gefragt.
    Ehrlich sieht man einem Menschen an das er alleinerziehend ist, verreise auch mit Kind alleine wenn ich in ner Beziehung bin ...


    Schnauf durch, lohnt sich nicht ein Fass aufzumachen deshalb

  • Also: ich hatte 1x nichts dabei und bin natürlich prompt gefragt worden. Hier in Berlin auf dem Flughafen. Allerdings ging die Reise in die Türkei. Kind und ich haben sogar den gleichen Nachnamen. Seitdem nehm ich immer diesen Wisch mit. Seit er immer dabei ist, hat mich kei er meh gefragt. Allerdings war ich jetzt auch nur noch in Europa unterwegs. Ich würde nicht mehr ohne den Zettel fliegen. Allerdings würde ich wohl mit tip ex die falschen Angaben weg machen und nicht nochmal beim KV nachfragen. Sollte das jemand beanstanden kann man es hpffentlich telefonisch klären.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • stimmt. Abgefahren fand ich, dass es in der Türkei keine Sau interessiert hat. Nur beim Abflug hier in Deutschland... die passen halt auf, weil es ja schon oft genug zu Entführungen gerade in solche Länder wie die Türkei gegeben hat. Find ich ja grundsätzlich auch gut. Aber als der fragte und ich den Wisch nicht hatte ( das Jahr vorher hatte ich den Schein, auch Urlaub in der Türkei, keiner hat gefragt), hab ich schon leichte Panik bekommen. Ich habe ihm dann gesagt, dass wir in 10 Tagen wieder zurück sind, habe ihm meine Reiseunterlagen gezeigt und habe gesagt, er könne den Vater auch anrufen. Dann wars ok und wir konnten los..

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Da steht ja nochmal genau drin, dass er der Vater ist und du die Mutter...ist vielleicht sogar mehr wert, als die Vollmacht...in Kombi mit dem Reisepass solltest du damit dann reisen können, denn den Reisepass kriegt man ja auch nur mit Unterschrift des Vaters... Zum Jugendamt würde ich aber dennoch, wenn du glaubst, er machts mit Absicht...Vielleicht hilft euch ein Elternvertrag? In dem könnt ihr unter anderem eben auch vereinbaren, dass der andere verpflichtet ist, eine korrekte Vollmacht auszuhändigen usw... dann habt ihr demnächst nicht mehr so viele Dinge zu diskutieren...Lg