Jobcenter Neuss

  • Guten Abend,
    wo soll ich nur anfangen zu schildern...?
    Also der Antrag läuft seit Februar und ist noch immer nicht durch, inzwischen wurde schon der Weiterbewilligungsantrag gestellt damit die sich nicht drum rum drücken können auch nur für einen Monat nicht zu zahlen.
    Erst wurde einfach nichts bearbeitet bis sogar die 8 Wochenfrist verstrichen ist und das wiederholte male. Jetzt wollen die haarklein aufgeschlüsselt bekommen wann meine Tochter bei mir ist und wann bei der Mutter obwohl denen das vollständige Urteil zum Umgang vorliegt und auch eine Bestätigung, dass es genau so ausgeführt wird und nicht anders.


    Kann man sich irgendwie gegen sowas wehren? Kann doch nicht sein, dass die sich immer neue Sachen ausdenken die sie haben wollen nur um den Antrag weiter hinaus zu zögern.

  • Ein Urteil heißt noch lange nicht, dass es in der Praxis umgesetzt wird ( UE erkrankt, Unfall etc.)
    Wer hat das bestätigt?
    In der Regel ist es so, dass man jeden und wirklich jeden Umgang nachweisen muss durch eine Unterschrift des UE.
    Zu den andern Punkten kann ich nix sagen.



    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Genau das wurde aber schriftlich von der Mutter und mir bestätigt, dass es genau so umgesetzt wurde... wir haben nicht jeden Termin einzelt nieder geschrieben weil die auch erst nach einem halben Jahr erst auf die idee gekommen sind das zu fordern. Wie oft muss man sowas denn dann abgeben? Bzw wie oft oder für welche Zeiträume darf es gefordert werden? Ich kann ja nicht für die Zukunft das schon fest schreiben.

  • Bei uns fordern sie nach jedem Umgang den Beleg des UE.
    Es muss jede Änderung der finanziellen zeitnah angegeben werden, ob Zufluß oder Abzug.Da man das ja nicht provesorisch vorher machen kann, muss es nach dem UG passieren.
    Wie es bei Euch ist kann ich nicht sagen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Bei uns kann man dem Sachbearbeiter eine 24 std- Frist setzen lassen.


    Du bist auf das Geld angewiesen, da können die ja nixht erwarten das du seit Februar von Luft und Liebe lebst.


    Heißt also: du versuchst deinen Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen. Erreichst du ihn nicht, rufst du die Zentrale an und sagst denen, er soll sich innerhalb von diesen 24 Std melden. Macht er das nicht, hast du das Recht dort ohne Termin aufzuschlagen.


    Dann setz dich in sein Büro und verlange das er wenigstens dein Geld auszahlt und das vom Kind erstmal weglässt. Das soll er dann gesondert berechnen und bei Bedarf nachzahlen.

  • Jetzt wollen die haarklein aufgeschlüsselt bekommen wann meine Tochter bei mir ist und wann bei der Mutter obwohl denen das vollständige Urteil zum Umgang vorliegt und auch eine Bestätigung, dass es genau so ausgeführt wird und nicht anders.


    Kann man sich irgendwie gegen sowas wehren? Kann doch nicht sein, dass die sich immer neue Sachen ausdenken die sie haben wollen nur um den Antrag weiter hinaus zu zögern.



    Kurz zur Erklärung: Geleistet wird nur anhand von Tatsachen. Kein Umgang = Kein Bedarf. Dagegen kann man sich auch nicht wehren.


    Jetzt will man von dir für den lfd. Bewilligungszeitraum eine Prognose. Da kannst du eine Tabelle für die Zukunft (bis Ende des Bewilligungszeitraums) fertig machen, wo du die Umgangstermine nach eurem vereinbarten Turnus reinschreibst. Das muß nicht auf den Tag genau passen oder nicht taggenau festgelegt sein. Es können sich auch durchaus Änderungen ergeben. Umgang ausgefallen, Termine getauscht, Verschoben, nachgeholt, etc.. Schreibe in die Tabelle einfach, wann das Kind voraussichtlich an welchen Tagen bei dir sein wird (Von-Tag, Von-Uhrzeit, Bis-Tag, Bis-Uhrzeit) . Das kannst du auch ohne Absprache mit der Mutter machen.
    Anhand der Prognose bekommst du eine vorläufige Bewilligung.
    Nach Ende des Bewilligungszeitraums schickst du dem Jobcenter eine Liste mit den tatsächlichen Umgangszeiten. Die Ermitteln dann, ob du etwas zurückzahlen mußt (weniger Umgang) oder eine Nachzahlung bekommst (mehr Umgang).
    Ich habe dafür eine Excelvorlage und die ist in wenigen Minuten ausgefüllt und ausgedruckt.


    Zitat

    Dann setz dich in sein Büro und verlange das er wenigstens dein Geld auszahlt und das vom Kind erstmal weglässt. Das soll er dann gesondert berechnen und bei Bedarf nachzahlen.


    Das geht nicht, weil der Bedarf bei vorläufiger Bewilligung immer zusammen für alle BG-Mitglieder festzusetzen ist. Und Bescheide bei temporären Bedarfsgemeinschaften sind immer vorläufig, weil
    der Bedarf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht entgültig feststeht. Natürlich kann er einen Vorschuß nach §42 SGB I beantragen. Das wurde allerdings vor kurzem auf 100 Euro gedeckelt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

  • setze deinen bearbeiter eine letzte schriftliche frist von 7 tagen um die anträge aus februar zu bearbeiten. lege eine ausführung der termine bei wann das kind genau bei dir war und gib bis ende des nächsten bewilligungszeitraums die nächsten termine vor.


    sollten die sieben tage fruchtlos verstreichen, gehst du zu einem anwalt für sozialrecht und gehst in klage (untätigkeitsklage). bei geringem einkommen oder alg2-bezug kannst du dir einen beratungsschein beantragen. den rest erledigt dann das gericht und der anwalt.

  • setze deinen bearbeiter eine letzte schriftliche frist von 7 tagen um die anträge aus februar zu bearbeiten. lege eine ausführung der termine bei wann das kind genau bei dir war und gib bis ende des nächsten bewilligungszeitraums die nächsten termine vor.


    sollten die sieben tage fruchtlos verstreichen, gehst du zu einem anwalt für sozialrecht und gehst in klage (untätigkeitsklage). bei geringem einkommen oder alg2-bezug kannst du dir einen beratungsschein beantragen. den rest erledigt dann das gericht und der anwalt.

    Wie müsste so ein Schreiben formuliert sein? Und sind die nach ablauf der Frist in Verzug gesetzt so dass ich direkt zum anwalt kann ohne das kosten für mich entstehen?

  • Ich schaue mal morgen abend in mein Archiv und such mal so ein Anschreiben raus.


    Inverzugsetzung entsteht nicht durch dieses Schreiben. Es gelten die gesetzlichen Fristen, einen Antrag zu bescheiden. Das sind hier 6 Monate (§88 Absatz 1, Sozialgerichtsgesetz).


  • Optional, falls noch nicht eingereicht, Text oben ergänzen ohne den folgenden Text in Klammern:


    Zitat


    Anlage(n):


    -Liste Umgangszeiten von xx.yy.zzzz bis xx.yy.zzzz (alter Bewilligungszeitraum zum Beispiel von April bis September)
    -Umgangsplanungsliste von xx.yy.zzzz bis xx.yy.zzzz (für aktuellen Bewilligungszeitraum z. B. von Oktober bis März)


    Die Anlagen natürlich beifügen.