Huhuuu,
meine Tochter (11) fragte mich vor ein paar Wochen, wie alt sie sein muss, damit sie ihren Nachnamen ändern lassen kann. Sie will nicht mehr ihren Geburtsnamen tragen....
Geht das überhaupt so einfach?? Wer kann uns einen Tipp geben?
Huhuuu,
meine Tochter (11) fragte mich vor ein paar Wochen, wie alt sie sein muss, damit sie ihren Nachnamen ändern lassen kann. Sie will nicht mehr ihren Geburtsnamen tragen....
Geht das überhaupt so einfach?? Wer kann uns einen Tipp geben?
Nein, das geht nicht mehr.
Wieso will sie den ändern lassen, abgesehen davon das Kinder viele Wünsche haben, Eltern aber darüber entscheiden.
Gruß Genesis
weil sie so heissen will wie ich :rotwerd
naja ist vielleicht auch nur so eine laune...
aber es hat mich schon interessiert, ob das überhaupt geht
Daraus folgere ich das sie den Nachnahmen ihres Vaters hat.
Ohne Väter keine Kinder. Namen wechselt man nicht wie Unterwäsche, denn sie sind ein Identifizierungsmerkmal, so wie die Plakette die Soldaten mit sich tragen...
Sag ihr das sie einen schönen Namen hat!
und gut iss.
Gruß Genesis
Sie kann ihren Namen ändern lassen, wenn sie 18 Jahre alt ist. Bis dahin wird sich ihre Meinung vielleicht ändern.
ZitatOriginal von Genesis
Namen wechselt man nicht wie Unterwäsche, denn sie sind ein Identifizierungsmerkmal, so wie die Plakette die Soldaten mit sich tragen...
Ich finde den Vergleich jetzt etwas weit hergeholt....... (mild ausgedrückt) :schiel
oki vielen Dank für die Auskunft :blume
ZitatOriginal von Speedyspatz
oki vielen Dank für die Auskunft :blume
Man sollte kein Öl ins Feuer gießen und dein Kind braucht auch den Gegenpol, den du jetzt vielleicht als Unterhaltszahler bezeichnest, aber er ist ihr zweites Standbein und das ist wichtig für ihre Entwicklung.
Gruß Genesis
und wenn Kind sowie Vater damit einverstanden sind?
Ist es dann möglich?
Also meine Eltern (sprich Mutter und Stiefvater) haben meinen Nachnamen ändern lassen (hatte den von meinem Vater), da war ich zwölf.
Ich wurde vom Jugendamt über die Gründe befragt und gut war.
Es kostete damals gut 300 D-Mark und eine neue Urkunde!
Also, es geht schon!
lg von dieterrorzwerge
Wird eine gemeinsame Sorge der Eltern erst begründet, wenn das Kind bereits einen Namen führt, so kann der Name des Kindes binnen drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge neu bestimmt werden. Die Frist endet, wenn ein Elternteil bei Begründung der gemeinsamen Sorge seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, nicht vor Ablauf eines Monats nach Rückkehr in das Inland. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist die Bestimmung nur wirksam, wenn es sich der Bestimmung anschließt §1617 Abs. 1 und §1617 c Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 gelten entsprechend.
Zitat aus der Gesetzgebung zum Namensrecht.
Gruß Genesis
Das Thema interessiert mich jetzt aber auch....für den Fall, dass meine derzeitige Beziehung die letzte bis in alle Ewigkeit ist *grins*
Wie schaut es denn in folgendem Fall aus :
Der KV meiner Tochter und ich waren nie verheiratet :schwitz
Nun hat er zwar Vaterschaft anerkannt, zahlt auch aufgrund von UVG seinen Unterhalt ans JA, hat aber keinerlei Kontakt zu der Kleinen, weil er absolut kein Interesse hat, wird sich auch nicht ändern.
Nun traten ja mein neuer Freund und seine beiden Knuffels in unser Leben. Verliebt wie wir sind, schmieden wir Zukunftspläne
Mal angenommen, wir würden früher oder später heiraten, und ich nehme seinen Namen an. Dann wäre es für meine Tochter aber sowas von bescheuert, wenn sie als Einzige noch den alten Namen (sprich meinen Mädchennamen) hätte.
Ich nehme an, die Namensänderung ist nur möglich, wenn mein Freund sie adoptieren würde, oder ?!
**Ich nehme an, die Namensänderung ist nur möglich, wenn mein Freund sie adoptieren würde, oder ?!**
Also, mein Stiefvater hat mich NICHT adoptiert. Das war aber auch 1988, wie jetzt die Rechtslage aussieht weiß ich auch nicht.
Wieso nimmt er nicht Deinen Namen an?
ZitatOriginal von dieterrorzwerge
Wieso nimmt er nicht Deinen Namen an?
Dann hätten wir das gleiche Problem mit seinen beiden Söhnen, die ja dann immernoch seinen Namen hätten....und zudem hätte ich nichts dagegen, wenn ich meinen derzeitigen Nachnamen irgendwann ablegen kann (ist aber nicht der Grund, warum ich mal heiraten möchte *g*)
ZitatOriginal von Genesis
Wird eine gemeinsame Sorge der Eltern erst begründet, wenn das Kind bereits einen Namen führt, so kann der Name des Kindes binnen drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge neu bestimmt werden. Die Frist endet, wenn ein Elternteil bei Begründung der gemeinsamen Sorge seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, nicht vor Ablauf eines Monats nach Rückkehr in das Inland. Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist die Bestimmung nur wirksam, wenn es sich der Bestimmung anschließt §1617 Abs. 1 und §1617 c Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 gelten entsprechend.
Zitat aus der Gesetzgebung zum Namensrecht.
Gruß Genesis
Danke Genesis, wärst du so freundlich mir folgenden Satz ins Verständliche zu übersetzen?
Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist die Bestimmung nur wirksam, wenn es sich der Bestimmung anschließt §1617 Abs. 1 und §1617 c Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 gelten entsprechend
Ich verstehe ihn nicht.
Mein Sohn wurde gerade 4 Jahre.
Bei Geburt war klar, dass wir eines Tages heiraten würden, also bekam er den Nachnamen des Vaters. Tja, dies war nun nicht der Fall und ich leide schon sehr darunter, dass wir keinen gemeinsamen Namen fürs Leben haben.
Der Vater ist einverstanden mit der Namensänderung sofern dies möglich ist.
Hallo
Ich habe den Nachnamen meines Sohnes auch geändert,da war ca.1 1/2 jahre alt!
Er trug seit Geburt meinen Nachnamen,womit ich persönlich aber immer mehr Probleme bekam(hat mit meiner Kindheit zutun),je größer mein Sohn wurde!
Ich wollte keinen Männlichen....... haben!Habe übers Jugendamt beim KV nachgefragt ob er mit einer Namensgebung einverstanden sei.Er stimmte zu und seit Oktober 2006 heißt mein Sohn wie sein Vater!
Jetzt hat zwar mein Umfeld ein Problem das mein Sohn anders heißt als ich!
Ich habe damals 17 Euro für die Namensgebung beim Standesamt bezahlt!Dies kann man nicht mehr rückgängig machen,es sei den mein Mj wird Adoptiert!
lg
Kerstin
Hallo Mama2003,
es ist auch ohne Adoption möglich, das dein Kind den selben Namen trägt, wie dein zukünftiger Mann und du.
Allerdings muss der KV damit einverstanden sein.
Eine Freundin von mir hat das gemacht, und jetzt heißen alle gleich. Denke das ist für das Kind auch ein sehr schönes Gefühl. Schließlich ist es auch ein Teil der Familie, auch wenn es nicht ihr Leiblicher Vater ist.
Gruß Anne
Vor einigen Jahren gab es in unserer Familie mal recht großen Streit!
Ich bin 1982 unehelich ( :scared Welch Schreck damals!) geboren und somit automatisch den Nachnamen meiner Mutter erhalten! Ein gutes Jahr später heirateten meine Eltern :Flowers und ich hieß nun wie alle!
So habe ich also auch 2 Geburtsurkunden, in der ersten steht noch nicht mal mein Vater drin! :pfeif
So, nun zu dem Streit! :anbet Darauf will ich nicht näher eingehen, aber ich wollte mit meinen knapp 20 Jahren Stellung beziehen und meinen Geburtsnamen wieder haben! :nudelholz
Beim Standesamt sagte man mir das müßte ich punktgenau erklären und sau-gut begründen! Zudem war es für mich damals schon eine Kostenfrage! :Hm Ich dachte einfach hin und ändern lassen und gut ist! Zumal ich ja laut Urkunde nachweisen konnte so schon mal gehießen zu haben!
Ich weiß natürlich nicht wie da die gesetze so sind. Vielleicht ist es einfacher dem eigenen Kind den Namen zu ändern! :frag
Ach, noch was! In der Ausbildung kam mal ein Lehrer wie üblich zum Unterricht in unsere Klasse, meinte der doch plötzlich: So, ich heiß jetzt anders!
:hä
Er beschäftige sich schon seit Jahren mit Nachnamenforschung, habe nun einen Nachnamen angenommen der im Aussterben ist! Wäre sogar wissentschaftlich belegt! Nach seiner Aussage habe sich das Ganze ein Jahr hingezogen! Wirklich verstanden hat das zwar so wirklich keiner, aber ok. Psychologe halt! :laber