LRS - Lese Rechtschreibschwäche.

  • Hallo,


    habe heute die Bescheinigung bekommen, dass mein Sohn (9) LRS hat.
    Und frustriert festgestllt, dass die Therapie nichtmal von der privaten KK bezahlt wird.


    Hat jemand einen Tipp oder Rat für mich wie ich jetzt vorgehen soll?


    Morgen werde ich es der Lehrerin sagen. Dadurch bekommt Kind ja dann erstmal den Nachteilsausgleich, oder?


    Wie funktioniert der Weg über das Jugendamt um die Therapie bezahlt zu bekommen? Wo muss ich anrufen? Sozialpsychiatrischer Dienst?
    Wie funktioniert es, wenn man die Kosten für die Therapie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen möchte?

  • Die Bescheinigung für den Nachteilsausgleich solltest du von der Institution bekommen haben, die den Test gemacht hat. Die Lehrerin bespricht mit dir das weitere Vorgehen b B gibt es einen Beschluss auf der Klassenkonferenz. Meine Tochter bekommt zb die Arbeiten nach Ablauf der Zeit für 10 Minuten wieder um mit einem andersfarbigen Stift die Fehler zu verbessern, die ihr auffallen.
    Ganz wichtig ist es mit einem kompetenten Lehrer die 3. Fremdsprache auszuwählen, denn da gibt es je nach Schwerpunkt der Schwäche unterschiedliche Empfehlungen. Das würde bei uns leider nicht gemacht. Mir haben die Ratgeber, die man im Netz beim LRS Verein bestellen kann, geholfen


    Übers Jugendamt wird die Förderung nur im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe bei vorhandener oder drohender psychischen Belastung übernommen. Ein Anruf genügt um die Formulare zugesendet zu bekommen. Wir haben es nicht geschafft, denn die Deutschnote meiner Tochter ist nicht schlecht genug

  • 3. Fremdsprache ist zum Glück noch kein Thema (da erst 4. Klasse) aber ich vermute Latein ist das LRS verträglichste. Falls das heute noch so ist wie zu meiner Zeit.


    Gut an seiner Klasse ist, dass es einen Sozialpädagogen und Integrationshelfer gibt. Diese sind zwar wegen anderer Kinder da aber mein Sohn profiziert auch von den individuellen Maßnahmen.
    Er bekommt besonders einfache Deutsch-Lernzielkontrollen, weswegen er jetzt seine erste Note, eine 2 bekommen hat. Dann wird das wohl auch nichts mit der Kostenübernahme. -_-


    Demnächst stellt sich dann auch noch die Frage nach der Weiterführenden Schule.... :pinch:

  • Bei uns muss in der 4. Die Fremdsprache gewählt werden, weil danach die 5. Klassen zusammengestellt werden. Latein ist nicht unbedingt die beste Wahl. Meine Tochter hört nicht richtig hin und uberliest einiges, deshalb fällt ihr Latein schwer.

  • Im Gymnasium geht es in der sechsten klasse los. Wie gesagt bei uns wollten sie es in der Vierten schon wissen um die Klassen dementsprechend zusammenzustellen. Spanisch wäre definitiv für sie besser gewesen . Auch mit Englisch hat sie ihre Probleme, weil sich einiges gleich anhört

  • Einen Nachteilsausgleich muss man extra beantragen, automatisch geht das nicht. Aber das ging bei uns formlos, die Nachteile werden ja nicht standardisiert vergeben, sondern dem Kind angepasst.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Also ich musste damals nichts extra beantragen. Mein Sohn wurde von der Rechtschreibnote befreit. Aber in der Prüfung hat ihm das nichts genutzt. Da wurde er wieder normal bewertet.

  • Grundschule akzeptierte einen formlosen Antrag, soweit ich mich erinnern kann (Ist bei uns eine Weile her).
    Ab der weiterführenden Schule wurde die Diagnose schriftlich vorgelegt und später auch aktuell bestätigt, da der "Befund" schon etwas älter war.
    Auf dem Gymnasium hatten wir nur die Wahl zwischen Französisch und Latein.
    Nach ausführlichem Gespräch mit dem Klassen(Englisch-)lehrer haben wir uns für Latein entschieden.


    Nun weiß ich nicht, ob es nur an der Trennungsphase mit meinem Ex oder auch an LRS lag,
    aber nach der 6. Klasse haben wir auf die Realschule runter gewechselt.


    Die Realschule hatte den Nachteilsausgleich auch nur bis 7. oder 8. Klasse gewährt
    (kann mich nicht mehr genau erinnern. Er ist seit Juli mit der Schule fertig - mit ordentlichem Durschnitt und Rest ist bereits teilweise verdrängt :-D )


    Therapie hat er nur in der 3. und 4. Klasse gehabt.
    Danach wegen Ganztagsschule zu viel gewesen.


    Wegen Jungendamt hatte ich mich zu spät informiert und deshalb den Antrag sein lassen (Ende der 4. Klasse).
    Bei uns war die Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe zuständig.