Wie berechnet sich nun der Kindesunterhalt und geht mein Kind doch leer aus?

  • Hallo zusammen,


    hoffentlich kann mir hier jemand eine klare Auskunft geben, denn die Beistandschaft rührt sich im Moment gar nicht.
    Aus einer früheren Beziehung (keine Ehe) habe ich einen 6-jährigen Sohn, der bei mir
    und meiner jetzigen Ehefrau lebt und aufwächst. Die KM ist natürlich
    unterhaltspflichtig, aber aufgrund ihres zwischenzeitlich geringen Verdienstes
    war sie nur zur Zahlung von 80€ monatlich aufgefordert worden, die sie aber auch nur 2x tatsächlich überwiesen hat.


    Inzwischen arbeitet sie gar nicht mehr, ist Hausfrau, lebt
    also vom Einkommen ihres Lebensgefährten.


    Was bedeutet das jetzt für den Kindesunterhalt? Wie und
    woran berechnet sich dieser nun? Sie selbst ist der festen Überzeugung, dass
    jetzt wo sie kein eigenes Einkommen mehr hat auch nichts mehr zahlen muss. Damit treibt sie mich natürlich bewusst zur Weißglut, vor allem wenn sie mir seit neuestem immer ihren Lotter-Luxus-Lifestyle vorführt, während wir über jeden Euro froh sind.



    Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
    Grüße J.

  • Hallo Jörg,


    die Kindesmutter hat gegenüber eurem Kind eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, was de facto heißt, dass sie nicht einfach "nicht-arbeiten" kann, sondern im Gegenteil einiges an Anstrengung unternehmen muss, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können.


    Natürlich kann sie auch einfach nicht arbeiten und vom Geld des neuen LG leben....aber eben nur dann, wenn sie den Mindestunterhalt gewährleisten kann.


    Tritt der Beistandschaft auf die Füße, werden die nicht tätig, nimm dir einen Anwalt (Titel gibt es?).
    Kontopfändung, Sachpfändung, Aufforderung zur EV.....


    Oft steigert schon die Ankündigung dessen die Lust zur Unterhaltszahlung ungemein :-D


    Mima


    Edith: ich lese gerade, der Beistand wollte nur 80€???
    Nimm dir einen Anwalt, Mindestunterhalt muss jeder leisten, da muss auch deine Ex den Boppes hochbekommen

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Leider funktioniert das aber nur in der Theorie. Zur Arbeit zwingen kann man nämlich niemanden. Ich habe mich schon damit abgefunden niemals Unterhalt für meine Kinder zu bekommen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • ja Marc,


    trotzdem finde ich das wichtig, das zu tun.
    Mein KV hat aktuell alle Jobs geschmissen um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, ich habe ihn nach §170 angezeigt.


    Man muss halt schauen, was der/die Ex für ein Typ ist. Meinem Ex sind GV egal, der hat 100000€ Schulden, keine KV, keine RV, 45 Jahre.....


    Da kann ich inzwischen auch milde sein...arme Wurst.


    floe

  • Und mal Unterhaltsvorschuss beantragen oder?? Sind ja immerhin auch ein paar Euro, die dann von der KM theoretisch auch wieder zurück verlangt werden.


    Anwalt ist gut und schön, aber der kostet ja auch einiges. Wenn man eh schon jeden Euro umdreht, dann ist dafür auch kein Geld da.

  • Meine Ex hat auch einen Haufen Schulden und kümmert sich um gar nichts. Sie bezieht ALG2 und bescheisst trotzdem noch das Jobcenter. Ihren Lebensstil finanziert sie sich mit Betrügereien. Wie soll man so jemanden zur Arbeit motivieren? Zumindest in meinem Fall wäre es vergebliche Mühe und Stress.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S


  • Meine Ex hat auch einen Haufen Schulden und kümmert sich um gar nichts. Sie bezieht ALG2 und bescheisst trotzdem noch das Jobcenter. Ihren Lebensstil finanziert sie sich mit Betrügereien. Wie soll man so jemanden zur Arbeit motivieren? Zumindest in meinem Fall wäre es vergebliche Mühe und Stress.

    ist ja cool, wie mein Ex...wollen wir die verkuppeln und zusammen in die Wüste schicken? :D

  • ist ja cool, wie mein Ex...wollen wir die verkuppeln und zusammen in die Wüste schicken? :D

    Momentan hat sie mindestens 2 Verfahren wegen Betrugs laufen. Ich bin der Meinung dass man es als gewerblichen Betrug ansehen müsste und es da ja ein gewisses Mindeststrafmass gibt. Wahrscheinlich bekommt sie aber doch wieder nur ein "DuDuDu". Dann kann sie ja auch weiter meine Unterschrift fälschen für ihre Betrügereien.


    Ihr LAG ist übrigens Justizvollzugsangestellter :lgh

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Meine Ex hat auch einen Haufen Schulden und kümmert sich um gar nichts. Sie bezieht ALG2 und bescheisst trotzdem noch das Jobcenter. Ihren Lebensstil finanziert sie sich mit Betrügereien. Wie soll man so jemanden zur Arbeit motivieren? Zumindest in meinem Fall wäre es vergebliche Mühe und Stress.

    die Next meines KV ist Sozialpädagogin :lgh

  • Meine Ex hat auch einen Haufen Schulden und kümmert sich um gar nichts. Sie bezieht ALG2 und bescheisst trotzdem noch das Jobcenter. Ihren Lebensstil finanziert sie sich mit Betrügereien. Wie soll man so jemanden zur Arbeit motivieren? Zumindest in meinem Fall wäre es vergebliche Mühe und Stress.

    Haben wir etwa die gleiche Ex? :lach Das kommt mir so bekannt vor.


    Tja, Eure Antworten bestätigen nur leider, was ich eh schon vermutet habe. Ist wohl nichts zu holen. Eine Pfändung wäre sinnlos, KM hat ja nichts und das wird sich auch nie ändern. Die 2 dicken Audis und das Haus gehören ihrem LG, was soll man da machen?!


    Übrigens, ja, Titel ist vorhanden und ja, die Beistandschaft hat zunächst nur 80€ gefordert mit der Begründung, dass die KM in ihrem Lehrberuf nie genug verdienen könnte um mehr zu berappen. Seit wir den Titel erwirkt haben, müsste sie eigentlich den Mindestunterhalt zahlen. Damit hat sie seither ca. 5.000€ Unterhaltsschulden angehäuft.

  • Und mal Unterhaltsvorschuss beantragen oder?? Sind ja immerhin auch ein paar Euro, die dann von der KM theoretisch auch wieder zurück verlangt werden.


    Jörg ist verheiratet, ergo kein Unterhaltsvorschuss...leider!
    LG
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Der Titel ist gültig. Es laufen Schulden auf. Es läge an der Mutter, auf Abänderung zu klagen und zu belegen, weshalb sie unverschuldet nicht arbeiten kann. Beibringen koennen weder Gerichtsvollzieher noch Beistandschaft in der Praxis das Geld. Du hättest aber die Chance - wenn du das willst mit allen Konsequenzen -, den strafrechtlichen Weg zu gehen. Drohendes Gefängnis setzt manchesmal finanzielle Ressourcen frei. ZB beim Partner ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn es nach Sigmar Gabriel ginge dann dürfte sie in naher Zukunft immerhin die zwei dicken Autos des LG nicht mehr fahren, vorausgesetzt sie hat einen Führerschein den man ihr dann wegen nicht gezahltem Unterhalt entziehen würde 8|

  • Tja, wenn es schon kein Geld gibt, dann wenigstens Rache ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Damit treibt sie mich natürlich bewusst zur Weißglut, vor allem wenn sie mir seit neuestem immer ihren Lotter-Luxus-Lifestyle vorführt, während wir über jeden Euro froh sind.


    Sei froh, dass sie einen solventen Stecher hat. Wäre sie auf ALG II, hättest du zu allem Überfluss auch noch regen Schriftwechsel mit ihrem Jobcenter zu erwarten. Sie bekäme vermutlich Leistungen für euer Kind (temporäre Bedarfgemeinschaft), welche von dir zunächst einmal zurück verlangt würden.


    Du solltest ggf in regelmäßigen Abständen Pfändungsversuche vornehmen. Ansonsten können aufgelaufene Schulden sehr schnell verjähren - nix da mit 30 Jahre!


    Hast du bereist das volle Kind auf deiner Lohnsteuerkarte? Wenn nein, beantragen beim Finanzamt. Geht durch, die KM kann da nichts gegen machen, ausser, sie würde mindestens 70% vom Mindestunterhalt zahlen.