Sicher stehen die Kinder immer an erster Stelle
das ist ja völlig unstrittig....
Wegen dem Arztgespräch wäre es bei uns so (und das ist auch die gängige Rechtsprechung entsprechend dem hier ausgestellten Attest), dass man für die Dauer (also Termin beim Arzt; mit Bescheinigung) auch bei Kids Ü12 bei vollem Lohnanspruch der Arbeit fernbleiben kann-
vorher und nachher müsste man (so man denn keinen EU oder FzAusgleich nehmen möchte) arbeiten-
(ich denke, analog müsste das auf jeden Fall auch beim Jobcenter anerkannt werden :daumen)