13-jährige - Kinderkrankenschein?

  • Sicher stehen die Kinder immer an erster Stelle


    das ist ja völlig unstrittig....


    Wegen dem Arztgespräch wäre es bei uns so (und das ist auch die gängige Rechtsprechung entsprechend dem hier ausgestellten Attest), dass man für die Dauer (also Termin beim Arzt; mit Bescheinigung) auch bei Kids Ü12 bei vollem Lohnanspruch der Arbeit fernbleiben kann-
    vorher und nachher müsste man (so man denn keinen EU oder FzAusgleich nehmen möchte) arbeiten-
    (ich denke, analog müsste das auf jeden Fall auch beim Jobcenter anerkannt werden :daumen)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das hört sich doch ganz gut an. Das wichtigste ist, dass es deiner Tochter gut geht.
    Bei mir hat es schon Jahre gegeben, da habe ich meinen kompletten Jahresurlaub in Krankenhäusern und bei Ärzten verbracht. Die Kinder seien ja versorgt, Termine wie MRT etc planbar und somit auch zB von Großeltern wahrzunehmen. War ne harte Zeit. Jetzt wird es wieder besser. Die kleine ist jetzt 16 und es reicht ein Tag zum hin bringen, ein Tag für (meistens) gelenkpunktion und ein Tag abholen. Meist habe ich inzwischen auch genug Überstunden für solche Fälle.

  • "Ohne besonderen Hintergrund?" Also, irgendeinen Grund wird so ein Kreislaufzusammenbruch ja haben - das passiert ja in der Regel nicht jeder 13-jährigen ständig.

    Doch, dass ist absolut nichts ungewöhnliches bei Teenagern. Sagte man mir im KH und auch privat haben mir in den letzten Tagen viele Frauen davon berichtet.


    Und wenn es nur war, dass sie zulange gestanden hat und der Blutdruck abgesackt ist, zuwenig getrunken; zu schnell in kurzer Zeit gewachsen - irgendetwas?

    Das fällt für mich aber unter "ohne besonderen Hintergrund".
    Besondere Hintergründe wären für mich irgendwelche Erkrankungen gewesen. ;)


    Ganz ehrlich,bei einem 1-Euro Job würde ich mir gar kein Kopf machen. Da ist mir die Gesundheit meines Kindes wichtiger. Und dein "Chef" als Arbeitgeber zu bezeichnen...er verdient mit dir Geld bzw. an dir. Diese Jobs gehören verboten

    Clara, ich verstehe was du meinst, aber das ist hier nicht das Thema.
    Außerdem.....


    über evtl. Sanktionen des JC würde ich mir aber auch Gedanken machen...

    ...genau deswegen muss ich mir da eben doch nen Kopf machen!


    Bei mir hat es schon Jahre gegeben, da habe ich meinen kompletten Jahresurlaub in Krankenhäusern und bei Ärzten verbracht. Die Kinder seien ja versorgt, Termine wie MRT etc planbar und somit auch zB von Großeltern wahrzunehmen. War ne harte Zeit. Jetzt wird es wieder besser. Die kleine ist jetzt 16 und es reicht ein Tag zum hin bringen, ein Tag für (meistens) gelenkpunktion und ein Tag abholen. Meist habe ich inzwischen auch genug Überstunden für solche Fälle.

    Auch wenn der Hintergrund kein schöner ist, aber ihr habt sicher durch die chronischen Erkrankungen schon eine gewisse Routine in den KH-Aufenthalten.
    Wir waren das letzte mal vor 12 Jahren im KH und da hat KInd nicht auf dem Schirm worauf sie vielleicht achten sollte.
    Und wie gesagt, Überstunden anhäufen gibt es bei mir leider nicht...

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • (und das ist auch die gängige Rechtsprechung entsprechend dem hier ausgestellten Attest), dass man für die Dauer (also Termin beim Arzt; mit Bescheinigung) auch bei Kids Ü12 bei vollem Lohnanspruch der Arbeit fernbleiben kann-
    vorher und nachher müsste man (so man denn keinen EU oder FzAusgleich nehmen möchte) arbeiten-
    (ich denke, analog müsste das auf jeden Fall auch beim Jobcenter anerkannt werden :daumen)


    :thanks:


    Das heißt also, dass ich mit genau dem Wisch den ich heute bekommen habe, abgesichert bin, richtig?
    Auf der anderen Seite aber auch von den Ärzten abhängig bin, dass sie es als nötig einstufen und ich bzw. Kind ansonsten Pech haben, oder?
    Kannst du mir vielleicht sagen wo ich die Rechtsprechung dazu finde? Für den Fall dass doch jemand moppert...

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Doch, dass ist absolut nichts ungewöhnliches bei Teenagern. Sagte man mir im KH und auch privat haben mir in den letzten Tagen viele Frauen davon berichtet.


    Das fällt für mich aber unter "ohne besonderen Hintergrund".
    Besondere Hintergründe wären für mich irgendwelche Erkrankungen gewesen. ;)


    Wenn Du Dich vernünftig aufgeklärt gefunden hast, ist ja alles gut. :-) Bei mir kam es so an, als hätten sie gesagt "War jetzt nunmal so, einen Grund wissen wir auch nicht."- und das wäre mir halt zu wenig. ;)

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Kannst du mir vielleicht sagen wo ich die Rechtsprechung dazu finde? Für den Fall dass doch jemand moppert...


    hier greift idR. § 616 BGB
    (kurzzeitig, unverschuldet, unvermeidbar- somit ist die Ausführung der Arbeit in dem betroffenen Zeitraum unzumutbar)
    Der AG ist berechtigt, einen Nachweis für den Grund und die Notwendigkeit zu verlangen- und er ist auch vorher zu informieren!
    von Ärzten bist Du natürlich bzgl. der Bescheinigung auf jeden Fall abhängig :frag
    (ausser, der AG glaubt Dir so) ansonsten wäre Missbrauch ja "Tür und Tor" offen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)