Hirnlos und feige - Kopflose aktion per Eilantrag möglich?

  • Es deutet vieles darauf hin, aber ein Gutachten habe ich ich nicht. Für die erstellung eines soclhen wird sie mir ganz bestimmt auch keine Zustimmung geben,


    Was in folgendem Link beschrieben wird, passt da sehr gut:
    http://www.vafk-koeln.de/kinder/entfremdung


    Sie möchte mich gern gänzlich aus ihrem Leben entfernen - warum auch immer., Ist es Next, IhreEltern keine Ahnung. Bis next auf den Plan kam, haben wir sogar noch in einer Wochnung gewohnt.
    Je länger sie zusammen waren, desto anstregender wurde es.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Wenn ich dir mal was sagen darf, was mir auffällt:


    Natürlich gibt es Elternteile die versuchen den anderen aus dem Kinderleben zu drängen, da brauche ich nicht viel Phantasie dazu. Dass es mit solchen Menschen die ausschließlich Ich-Bezogen (dabei aber das Kindeswohl vorschieben) agieren, schwierig bis hin zu unmöglich ist ein vernünftiges, sachbezogenes Gespräch zu führen kann ich auch nachvollziehen.


    Wo es bei mir etwas aussetzt bzw. schwierig zu verstehen ist dass wirklich alle gegen Dich arbeiten. Also Jugendamt, Beistand und das Gericht selber. Deine Geschichte beginnt hier im August 2016 und seit der Zeit habt Ihr, nach Deiner Aussage, drei Richterinnen verschließen?


    Dass man ein gewissen Frust schiebt ist mir auch klar und kann ich auch nachvollziehen, aber wenn Du Dich immer so geben solltest wie in diesem Thread dann wundert es mich ehrlich gesagt nicht dass Du auf der Abschussliste stehst. Ich habe immer mit den offiziellen Stellen zusammengearbeitet und war höflich, erstens hat man mir das selber als Kind mal beigebracht und zweitens tritt man einfach keine Türen ein um jemanden um etwas bitten sondern man klopft an.


    Ich habe in diesem und anderen Foren genügend Geschichten gelesen, dass es sehr wohl sein kann wie Du hier schreibst, dass kann ich aus der Entfernung einfach nicht beurteilen. Ich gebe nur zu bedenken, dass so wie Du hier auftrittst, sich mancher auch denken könnte da fehlt noch ein wenig an der Erzählung.

  • Zwergenpapa wie schon in dem im letzten Post von mir aufgeführten Link, hat die KM akribisch auf breiter Basis dran gearbeitet, dass ich keine Chance hatte, da es mich völlig unvorbereitet traf.
    Erschweren kommt halt hinzu, dass sie mal einen Rechtsberuf erlenrt hat und somit ganz genau weiß wie der Hase läuft und Recht und Wahrheit nicht miteinander zu tun haben müssen.
    Sie wird dann irgendwann merken, dass sie damit unsere älteste Tochter völlig verzogen hat, da die ja nun (unterbewußt) denkt, dass man sich so im leben verhalten muss... :crazy


    Primär war es eine Richterin. Lag halt daran, dass sie meinen Anwalt massiv behindert hat, was man schon als Rechtsbeugung deuten könnte.


    Ich hatte den Erstkontakt zum JA hergestellt. War da auch sehr positiv eingestimmt, aber die zuständig MA war da schon im Inbegriff den Fachbereich zu wechseln. Die Nachfolgerin wurde schwanger und dann kam eine, die sich geistig der Mutter sehr nah fühlte.
    ich war halt nicht kämpferisch genug und habe ganz bewußt nicht versucht die Kids irgendwie zu beeinflussen.


    Naja, nun heisst es Kräfte sammeln und am neuen Wohnort gibt es ein neues JA. Was aber gar nicht geht, mir den Umgang völlig zu verwehren. Auch wenn ich den Rat von einigen habe, lieber mal ganz Ruhe vom Thema zu nehmen und Abstand gewinnen, macht es mich sehr traurif und wütend meine kinder nicht sehen zu können.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Hallo Soulero,


    vielen Dank für Deine Antworten.


    Attest lag zum Verhandlungsbeginn dem Gericht vor. z.B. ein Anwalt hatte Termine im Ausland, die nicht einfach so verschiebbar waren und das war der Richterin bekannt. Terminverschiebung wurde abgelehnt.


    Die wievielte Verschiebung wäre das denn gewesen? Und warst Du wirklich verhandlungsunfähig? Also wenn ich wüsste, dass über die Zukunft meines Nachwuchses entschieden würde, würde ich mich wohl vom Krankenpfleger mitsamt meiner Sauerstoffzufuhr in den Gerichtssaal tragen lassen.


    Grundsätzlich: Dass derartige Entscheidungen in Abwesenheit getroffen werden und zusätzlich dann noch ohne jegliche mögliche Rechtsmittel, kenne ich normalerweise aus Konstellationen, in denen einer oder beide Eltern das fette Q auf der Stirn tragen und/oder wenn wichtige Belange der Kinder z.B. die Anmeldung in der neuen Schule gefährdet sind weil einer der beiden Parteien mit Verzögerungstaktiken auf Zeit spielt.



    Diese ist die erste Enscheidung der richterin seit Auf 2016. Was daran legal ist mit flaschangaben und beeinflussung anderer ein Bild aufzuabeun, das nicht der Wahrheit entspricht erschliesst sich mir nicht.


    Legal ist: Kindesmutter hat einen Beschluss eines Familiengerichts. Sie darf die Kinder umziehen. Das Eigentum der Kinder zieht mit den Kindern um.
    Du hattest geschrieben, es gab (mindestens) einen Befangenheitsantrag. Einen derartigen Antrag abzulehnen, ist ja auch eine Entscheidung. War das die Entscheidung im August 2016? Oder gab es noch weiteren konfliktbehafteten Schriftwechsel und Beschwerden über die beschieden wurde?

    Gleichwohl: Es muss einen Grund geben dafür, dass Kindesmutter die alleinige Sorge für die Kids erhalten hat. Wie hat die Richterin das denn begründet?



    Ich habe nicht von Ihr erwartet das Nestmodell beizubehalten, spondern den Kindern einen Wohnortwechsel zu ersparen. Ein Wechselmodell bei dem beide Eltern nicht all zu weit voneinander entfernt jeweils eine Wohnung haben, wäre genau so eine Option gewesen.


    Auch diese Option verstößt gegen das Grundgesetz. Das Gericht hätte das Recht auf Freizügigkeit der Kindesmutter einschränken müssen und in ihr finanzielles Selbstbestimmungsrecht einschränken müssen.


    Grundsätzlich gilt: Sobald die Entscheidung für einen Umzug gefallen ist und sobald klar ist "die Eltern können sich nicht einigen" und lassen sich die Eltern auch vor Gericht nicht zu einer Einigung überreden, wird ausschließlich nur noch darüber entschieden, welchem Elternteil das ABR zugesprochen wird. Das übrigens auch dann, wenn ein Umzug in's Ausland geplant gewesen wäre.


    Dass Kindesmutter umziehen würde, war seit August letzten Jahres klar. Sie hat im neuen Wohngebiet eine Wohnung. Jeder halbwegs versierte Berater hätte Dir erklären müssen, dass Du sie nicht zum Zurückzug würdest zwingen können. Du bist ein bisschen verhalten, was die Auskunft angeht, ob Du die Kinder auch würdest alleine betreuen können, aber auf "Wechselmodell" zu beharren war ab diesem Zeitpunkt einfach falsch.



    Hier zu mal dieser Link: http://www.deutsche-anwaltshot…chtbestehendem-sorgerecht


    Unter Umgang verstehe ich, dass ich meine Kinder sehe und mit ihnen etwas unternehmen kann. Das übliche Mindestmaß ist dabei alle 2 Wochen das Wochenende, die hälfte der Ferien und Feiertage.


    Aktuell verweigert sie mir den umgang, was strafbar ist. Zudem habe ich einen Auskunftsanspruch, https://www.haufe.de/recht/deu…sk_PI17574_HI9496607.html


    Lieber Soulero, dankschön dafür, dass du offenbar Wissenslücken schließen möchtest. Aber strafbar ist Umgangsverweigerung nur dann, wenn eine Umgangsvereinbarung in Form eines gerichtlichen Beschlusses oder eines gebilligten Vergleiches existiert. Das trifft in Deinem Falle nicht zu. Du hast auch keine Möglichkeit, in der Kürze der Zeit Derartiges zu erzwingen. Deswegen war mein Rat, möglichst schnell eine Einigung herbeizuführen indem Du wichtige Grundsätzlichkeiten zusicherst.


    Welchen Auskunftsanspruch meinst Du denn zu haben? Der von Dir verlinkte Paragraf bezieht sich auf Eltern, die keinen Kontakt zu ihren Kindern haben. Dem Sinne nach steht dort geschrieben, es ginge da um die Entwicklung der Kinder (die ist Dir bekannt) und der Anspruch bestünde nicht, wenn man sich unschwer selbst ein Bild machen könne beim nächsten Umgang.



    Ich habe meine Kinder 10 tage nicht gesehen und es ist aktuell nicht absehbar, wann ich sie das nächste mal sehe. Was ist, wenn sie nun 4 Wochen "in den urlaub fährt" und die Kinder erzählt, dass der Papa sie nicht mehr sehen möchte oder Schlimmeres?


    Es ist unschwer zu erkennen, dass Du eine sehr enge Bindung zu Deinen Kindern hast. Vertraue dieser Bindung. Kinder sind nicht dumm, sie werden wissen, dass ein solcher Satz Unsinn wäre, wenn man doch selbst gerade im Urlaub ist.



    hab ich. Wurde abgelehnt aus nicht genannten Gründen. Der Anwalt hält mich nur hin mich frechen Gegenfragen.


    Soulero, du hast mich nicht komplett zitiert. Ich hatte vorgeschlagen, zuerst schriftlich und verbindlich zu versichern, dass Du die Kinder am Ende des Wochenendes in ihr neues (!) Zuhause bringen würdest oder aber Regress für entgangene Urlaubsfreuden zusicherst. Offenbar hast Du ein Problem damit, die urlaubsbedingte Abwesenheit der Kinder zu akzeptieren und das weiß Kindesmutter - mit dieser Maßnahme hättest Du Vertrauen schaffen können. Welche Gegenfragen hat der Anwalt denn gestellt?


    Mein Anwalt meinte, dass ich mich besser zurückhalten sollte und später nochmal "angreifen" sollte, da die gestörte Mutter vor nichts zurück schrecken würde und die Kids und ich da erheblichen Schaden erleiden könnten. Ich gehe stark davon aus, dass sie psychologisch oder psychiatrische Hilfe benötigt. Der extreme Angriff im letzten August begann kurze Zeit nachdem sich Ihr Vater (Alkoholiker) das Leben nehmen wollte, weil er das mit dem Alk nicht in den griff bekommt.


    Du hast einen klugen Anwalt.


    Ich bin versucht einen anderen Schreiber dieser Plattform zitieren, der letztens in einem seiner Beiträge ein bisschen (wie ich meine) süffisant angemerkt hat, es wäre doch schon interessant, wie viele ehemalige Lebensgefährten nach einer Trennung dann Alkoholiker oder gestört sein sollen. Angesichts Deiner Vorstellung alle Verfahrensbeteiligten, (mehrere?) Richterinnen, Jugendamt, Verfahrensbeistände etc seien kriminell und beeinflusst gewesen und hätten sozusagen Rechtbeugung betrieben, mag ich aber lieber fragen, ob du eigentlich den alten Witz vom Geisterfahrer kennst. Der Lenker eines Fahrzeugs hört eine Radiodurchsage "Achtung Achtung. Auf der Autobahn xx kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen." ... denkt sich der Lenker des Fahrzeugs "einer??? VIELE!!"


    Immer noch zur Reflexion (notfalls mit psychologisch bewanderter Begleitung) raten möchte
    FrauRausteiger

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  • FrauRausteiger danke für Deine Rückmeldung,


    klar gab es einige verschiebungen, aber nicht aufgrund meines Verschuldens. Wenn man meinem Anwalt die Akte nicht wie zugesichert zukommen lässt, kann dieser seine Arbeit ja nicht machen.


    Ich wusste ja nicht, dass die Verschiebung abgelehnt werden wird. Mein Zusammenbruch passierte ja wenige tage vor Termin und das Attest lag vor.


    Wenn ich dabei gewesen wäre,wäre ich evtl. jetzt Gesichte, weil es da sicher zahlreiche Gründe zum Aufregen gegeben hat und der gegnerische Anwalt extrem provokant ist. Oder Alternativ hötte ich durch Medikamente so ruhig gestellt werden müssen, dass ich da nur lethargischer zuschauen gewesen wäre, was sich auch nicht gut gewesen wäre.


    Das "fette Q"???


    Zitat

    wenn wichtige Belange der Kinder z.B. die Anmeldung in der neuen Schule gefährdet sind weil einer der beiden Parteien mit Verzögerungstaktiken auf Zeit spielt.


    So wird die Richterin das wohl gewertet haben.
    Befangenheitsanträge gab es erst dieses Jahr.


    Klar durfte sie nun legal umziehen, aber die Pseudofakten, die dazu geführt haben sind in meinen Augen nicht egal.


    Schwer in kurzen Worte die Gründe hier anzuführen. Das komplette dokument vom Beschluss hat über 20 Seiten. Zusammenfassen könnte man sagen, dass man die Auffälligkeiten in der schule von meiner großen damit in den griff bekommen möchte, dass sie die schule so wie von der KM gewünscht wechselt. Meiner Einschätzung nach sind diese Aufälligkeiten aber vor allem darin begründet, dass man das 7 Jährige Mädchen in einen massiven Loyalitätskonflikt gezwungen hat. Sie wollte es der Mutter recht machen und ihre Liebe nicht verlieren und hat das getan was sie tun sollte. Nachweisen lässt sich ja so etwas äußerst schwer und man riskiert dabei noch weiteren psych. Störungen.


    "Rechtbehelfsbelehrung Gem §54 FamFG kann er Neuentscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung beantragen. Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar"


    Mal unabhängig von meinen eigene Belangen hoffe ich sehr, dass sich meine große durch den Wechsle erholen wird, aber wie befreundete Fachleute meinen ist da erhebliche Arbeit und Zeit nötig, um das wieder "gerade zu biegen".

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

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  • Die KM legt mittlerweile ein derart widerwärtige Verhalten an den Tag, dass man sich fragt, ob die Richter nur bis zur nächsten Ecke denken können.


    Zum einen das komplette Sorgerecht übertragen und dann nicht gleich den Umgang mit festsetzen kann nicht dem Kindeswohl dienen.
    Es ist nun 3 Wochen her, dass ich die Kinder hatte und von den 6,5 Ferienwochen egsteht sie mir eine zu und sonst gar kein Umgang bis Einschulung. :cursing:


    Da blutet mir das Herz und alle Welt sgat, dass ich Ruhe bewaren soll und abwarten. :schiel:hae::nawarte::anbet:flenn:kopf:kotz

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  • Hallo Soulero,


    ich mag mich Elin anschließen und nachfragen, was Dein Anwalt inzwischen unternommen hat.

    Die KM legt mittlerweile ein derart widerwärtige Verhalten an den Tag, dass man sich fragt, ob die Richter nur bis zur nächsten Ecke denken können.


    Zum einen das komplette Sorgerecht übertragen und dann nicht gleich den Umgang mit festsetzen kann nicht dem Kindeswohl dienen.


    Hier liegt der Fehler bei Deinem Anwalt, bzw. bei Dir. So was muss man beantragen. Sicher hätte das dann gleich mitverhandelt werden können. Aber Eure Strategie war offenbar eher hinhaltend, nicht vergleichend. Zusätzlicher Fehler war natürlich, gar nicht zu erscheinen zur Anhörung trotzdem diese nicht abgesagt wurde. Hat der Anwalt diesen Antrag denn inzwischen mal gestellt?


    Es ist nun 3 Wochen her, dass ich die Kinder hatte und von den 6,5 Ferienwochen egsteht sie mir eine zu und sonst gar kein Umgang bis Einschulung. :cursing:


    Kindesmutter hat direkt nach dem Beschluss offenbar mit den Kindern den geplanten Urlaub angetreten. Ist zwar nicht schön, aber da können drei Wochen schon mal zusammenkommen. Das ist nicht widerwärtig, sondern üblich wenn auch hart in Deiner gegenwärtigen Situation.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, ist direkt nach dem Urlaub Deine Woche und danach dann die Einschulung? Oder wird die Mutter nach Deiner Woche dann nochmals Urlaub verbringen mit den Kindern? Wie begründet sie das denn?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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  • Der Anwalt kann vor allem eins gut: Rechnungen Schreiben :amok:


    FrauRausteiger Ich war davon ausgegangen, dass der Termin nicht statt findet. Es wurde dem Überbringer der Krankschreibung mitgeteilt, dass es so ok ist.
    Der Anwalt war im Ausland und hatte Terminverlegung beantragt. Ich hab nicht krank gespielt, sonder war/bin tatsächlich krank.


    Es gab keinen geplanten Urlaub. Alles reine Schikane und purer Sadismus.


    Sie begründet es damit, dass die Kinder zur Ruhe kommen müssen. Gerade die große, die ja in eine neue Schule wechselt.


    P.S. Falls jemand einen Anwalt im Berliner Raum empfehlen kann, der nicht geldgierig* ist, sich an Absprachen hält und sich bestens in dem Thema auskennt, wäre ich für Empfehlung per PN sehr dankbar.


    * Falls es so etwas gibt.

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  • Der Anwalt war im Ausland und hatte Terminverlegung beantragt.

    Wie ist das denn rein rechtlich?
    Haftet der Anwalt nicht in so einem Fall ? Schließlich hat er einen bezahlten Auftrag, den er nicht erfüllt.

  • Wie ist das denn rein rechtlich?
    Haftet der Anwalt nicht in so einem Fall ? Schließlich hat er einen bezahlten Auftrag, den er nicht erfüllt.


    Das bringt die Kinder auch nicht ins Nest zurück. Der entstandene Schaden (Sorgerrechtsverlust) ist ja recht abstrakt und in Geld gar nicht zu beziffern. Aber man kann sich ja noch so nebenbei ein paar Jahre gerichtlich mit der Anwaltshaftung auseinandersetzen.

  • Das bringt die Kinder auch nicht ins Nest zurück. Der entstandene Schaden (Sorgerrechtsverlust) ist ja recht abstrakt und in Geld gar nicht zu beziffern. Aber man kann sich ja noch so nebenbei ein paar Jahre gerichtlich mit der Anwaltshaftung auseinandersetzen.

    Herzlichen Dank für diesen Hinweis (In dieser Dimension hätte ich ja nie gedacht)


    Aber vielleicht kann ja jemand meine Frage nach der rechtlichen Situation beantworten.

  • [Aber vielleicht kann ja jemand meine Frage nach der rechtlichen Situation beantworten.


    Die rechtlichen Grundsätze dafür sind ja nicht so schwer. Der Anwalt haftet für seine Beratung und für die rechtliche Vertretung des Mandanten. Letztlich muß für eine Haftung ein Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und dem Handeln oder Unterlassen des Anwalts bestehen. Dieser Zusammenhang wäre zu beweisen und es wäre auch zu beweisen, daß es ein anderes Ergebnis gegeben hätte, wenn der Anwalt nicht so gehandelt oder unterlassen hätte. Die Haftung kann in Form der Geltendmachung von Erstattung der Verfahrenskosten und/oder Zurückzahlung der bereits abgegoltenen Gebühren ausfallen. Üblicherweise beschränkt sich die Haftung auf einen entstanden Prozesskostenschaden. Denkbar ist aber auch die Geltendmachung von Vermögensschäden, z. B., weil in einer Verkehrssache Fristen vertrödelt wurden und der Geschädigte auf den Gesundheitskosten und Verdienstausfall, etc. sitzen bleibt. Entscheidend aber ist, daß solche Schäden irgendwie in Geld messbar sind. Der Verlust des Sorgerechts fällt m. E. unter das Affektionsinteresse und ist daher nicht materiell ersatzpflichtig. Ob sich daraus ggf. etwas in "Schmerzensgeld" konstruieren lässt, kann ich nicht beurteilen. Und der TO wird diesen Sachverhalt vermutlich ohne neuen Anwalt auch nicht beurteilen können.

  • Hi du,


    einen Anwalt in Berllin hatte ich dir schon im September empfohlen.
    Was ist daraus geworden?


    cu,
    birgio

  • @Loewe_63 man kann ja vom Anwalt kaum erwarten, dass er immer für jeden Mandanten zeit hat. Es war ein zusätzliches Eilverfahren (angezettelt vom JA) und er hat sofort nach Bekanntwerden des Termins interveniert.
    Meine verbleibenden spärlichen Kräfte werde ich nicht auch noch zur Bekämpfung des aktuellen Anwalts verschwenden.


    Konstruktiv gedacht brauche ich jmd. der mit Herzblut dabei ist und der Ungerechtigkeit ein Ende setzen möchte und keine Vorurteile gegenüber Vätern hat


    Alternativ / Zusätzlich denke ich über eine Beratung nach. Hat jmd. Erfahrungen mit sowas in der Art?
    http://www.vaterlos.eu/beratung/


    birgio habe Dir per PN geantwortet.

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  • Du solltest dich mit deinem Anwalt vor allem einmal darueber unterhalten, wie der Rechtsstaat in Deutschland funktioniert. Hier war ein Eilverfahren beantragt. Das kann nach Pruefung der Klage am Schreibtisch vorlaeufig entschieden werden. Das Gericht hat, wohl in Kenntnis der Vorherigen Verfahren Kontakt zu dir und deinem Anwalt aufgenommen, um euch zu laden bzw. Gehoer zu geben. Zum Termin seid ihr nicht schienen. Ob du oder der Anwalt zur Klage Stellung bezogen habt, wissen wir hier nicht. Dass eine Terminverschiebung wegen Abwesenheit oder Krankheit nicht greift, weiss dein Anwalt und kannst du in deiner Ladung lesen.
    Das waere, gerade bei einer Eilentscheidung, auch ganz uebel. Wir sind hier in einem Rechtsstaat, wo nicht jemand dringend zu klaeremde Di ge einfavh rausschieben kann.


    Um ein Eilverfahren bezueglich Sorge durch zu bekommen, muss der Sorgeberechtigte zwingend navhweisen, dass er versucht hat, Dinge mit dir zu klaeren und auf die Dringlichkeit hingewiesen hat. Das scheint der Klaegerin gelungen zu sein. Dessen scheint sich auch dein Anwalt bewusst gewesen zu sein. Der Zweizeiler ueber seine Abwesemheit dauert auch nicht laenger als der Zweizeiler ueber die nicht erfolgte Info mit eidesstattlicher Erklaerung.
    Hier nun beim Verfahren nicht zu erscheinen und eine Krankmeldung abzugeben, macht schon einen Eindruck, der nicht unbedingt gut ist. Not-OP nach einem Autounfall wäre die Kategorie, wo der normale Mensch Akzeptanz zeigen würde. Bei allem Niederwertigem ist gut zu verstehen, dass das Gericht nach Aktenlage entscheidet.
    Aus so einem Ding bringt dich auch nicht ein "besserer Anwalt" raus. Hier braucht man keine Juristenkunst. Das ist Standard und 08/15. Du muesstest ueberlegen, ob deine Sicht der Dinge nicht absolut stark von deiner sehr einseitigen Sicht auf die Ex geprägt ist und du dadurch ueberall eine Weltverschwörung siehst. Du kannst gewiss sein: Streitende Eltern sind sowas von gewöhnlich, dass da niemand Aussenstehemdes, weder JA- Mitarbeiter noch Richter oder Anwaelte, einen Komplott planen.
    Und wenn das stimmt + und da spricht viel für - ist jetzt dringend Zeit, dass du mal auf dich siehst und guckst, wo du Fehler gemacht hast.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hinterher ist man meist schlauer.


    Aktuelle konkrete Frage. Die Mutter hat mal eben eigenmächtig den vereinbarten Umgang für nächste Woche von 6 Tage auf einen reduziert. Begründung: die Kidner wollen nicht länger zu mir.


    Was passiert, wenn ich die Kinder nicht wie sich sich das wünscht baends zu Ihr bringe, sondern wie vereinbart am Sa?

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  • Du machst dich wegen kindesentzug strafbar, riskiert, dass deine Kinder von der Polizei aus deiner Obhut geholt werden, dadurch traumatisiert sind und was dann kommt... Vielleicht nur noch betreuter Umgang oder Umgang ausgesetzt...


    Also tut mir ja leid, dass ich das jetzt so sage, aber ich glaube langsam, die km hat alles richtig gemacht. Du bist ja echt penetrant rechthaberisch, egoistisch und hast mmn überhaupt keinen Blick auf deine Kinder. Dir geht's nur um dich und dein recht und das muss durchgedrückt werden ohne Rücksicht auf Verluste. Ist ja furchtbar.


    Frag doch beim nächsten Besuch erstmal deine Kinder was los ist... Frag was sie wollen, was sie bewegt, was sie auf dem Herzen haben. Stell dich doch mal ganz ganz hinten an... So wie du hier drauf bist, kann ich die Kinder und die km total verstehen.

  • Na wenn es doch geregelt ist, machst du nichts falsch wenn du dich dran hältst oder?
    Wenn du Kids allerdings wirklich sagen, du würdest sie quasi nötigen bei dir zu bleiben, würde ich sie auch nicht einfach behalten

  • Marsupilami Aha, dann geh doch mit meiner Ex einen trinken. :radab


    Ich warte brav 3 Wochen ohne meine Kinder zu sehen, um mir dann so etwas dreistes anzuhören? Das mit den Kindern, die nicht zu mir wollen ist frei erfunden. Sie hatte in der Vergangenheit schon div. Behauptungen aufgestellt, die Sie im gespräch mit den Kidnenr als dreiste Lüge herausgetsellt haben.


    Elphaba ist halt die Frage, ob das bindend is, was der Verfahrensbeistand als "Man in the Middle" da ausgehandelt hat. Uhrzeiten und andere Details waren noch nicht evreinbart, dazu sollte sich die KM dann bei mir melden.
    Ich habe die Info auch weiter gegeben, aber jetzt ist Wochenende...

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