so wie tüftels es beschreibt ist es richtig und so wird es auch gelebt. ohne unterschrift des anderen elternteils erfolgt keine ummeldung.
Das stimmt nicht und wäre sogar ein Verstoß gegen das Meldegesetz, der mit Bußgeld belegt werden kann.
Wenn man umgezogen.ist muß man sich Ummelden.
Dazu ist man per Gesetz verpflichtet.
Als wir im Dorf umgezogen sind mit den Kindern...Einmal GSR und einmal ASR...Wollten wir es ganz korrekt machen.
Wir sind zum Amt und haben gefragt. Die Dame dort kam frisch von einer Fortbildung, da dort gerade jemand geklagt hatte.
Wenn der Wohnsitz des Kindes unstrittig bei einem Elternteil ist...Man geht praktischerweise davon aus, daß dem nach 6 Monaten so sei, dann darf man das Kind mit sich Ummelden, ohne daß irgendwelche Papiere vorgezeigt werden müssten vom UET.
Einfach, weil es dann ja ein ist Zustand ist. Kind und Mutter ( oder auch Vater) SIND ja umgezogen und verpflichtet den Wohnort anzugeben.
Das Meldeamt kann also garnicht anders, als die Ummeldung anzunehmen. Ansonsten wären Mutter und Kind nirgends gemeldet. Denn in der alten Wohnung wird sich jemand Neues anmelden und die Vormieter somit abgemeldet.
Bei Kindern versteht das Jugendamt da keinen Spaß. Ich hab mich mal zu spät umgeleitet, da hatten die mich schon gesucht und einen Hausbesuche an der alten Adresse getätigt.