So lange die Schule nicht gewechselt wird, gibt es keine Zustimmungspflicht. Der Aufenthalt des Kindes ist unstrittig bei Dir (?), Wo Du wohnst ist Deine Sache. Ob Du nun bei einer Freundin zur Untermiete wohnst, eine Einzimmerwohnung im Keller oder in einem Schloß.
Der Aufenthalt ist unstrittig bei mir, ja.