Bei Umzug im gleichen Stadtteil brauch ich wirklich die Zustimmung des KVs?

  • Hallo,


    wir sind auf Eigenbedarf aus der Wohnung gekündigt worden.
    KV und ich gleich sorgeberechtigt aber der mal wieder wie immer (seit 2 Jahren keein Kontakt zum Kind) unerreichbar.


    In einem anderen Thread wurde mir mal geschrieben ich brauche unbedingt seine Zustimmung.


    Macht das Sinn zum Familiengericht zu gehen und mir dort eine Zustimmung zu holen?


    Wir müssen umziehen und der Wohnungsmarkt ist schwierig, wenn ich was krieg muss ich zuschlagen.


    Wie sieht das aus bei Kündigung auf Eigenbedarf? Wir haben ja keine Wahl....


    Danke

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Da du auf Eigenbedarf gekündigt wurdest und im selben Stadtteil bleiben willst, brauchst du natürlich keine Zustimmung des KV.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • solange Kind nicht KiGa, oder Schule wechselt...
    kein Problem :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Da du GSR hast ist die Zustimmung vor Umzug vom KV einzuholen. Da ist es unerheblich weshalb Umgezogen wird.
    Auch hat der Umstand das Kiga und oder Schule nachwievor die selben sind nichts damit zu tun. Umzug ist Zustimmungs Pflichtig bei GSR.


    Das Ganze ist hier angepinnt im Forum. Einfach mal die suche bemühen.


    Lg vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Papa06 () aus folgendem Grund: Sch..s Autokorektur

  • Da ist es unerheblich weshalb Umgezogen wird.


    Lg vom Papa06



    :kopf


    Bei solchen Beitraegen koennte ich.....


    Soll sie sich mit Kind auf die Strasse setzen lassen?
    Sie hat doch gar keine Wahl!


    Und ich will den sehen, der da was dagegen sagen koennte....

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Ähm Sry das hab ich nicht gesagt.
    Wenn sie weiß das er nicht zu erreichen ist müsste sie halt gleich zum Gericht und die Unterschrift ersetzen lassen.
    So ist nunmal das GSR. Und ich wette wenn sie dem Gericht glaubhaft machen kann das es so ist wie sie sagt werden sie auch gleich entscheiden, zu ihren Gunsten.


    Nur einfach umziehen und hoffen das alles gut geht ist der falsche Weg. Auch wenn es Papa offensichtlich nicht interessiert.


    Lg vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Warum soll mit solchem Schwachsinn ein eh schon überlastetes Gericht belästigt werden?


    Der KV ist nicht auffindbar. Die TE MUSS sowieso umziehen, ob dem KV das passt oder nicht. Sie kann garantiert nachweisen, dass sie umziehen muss. Und innerhalb eines Stadtviertels ist es für den KV völlig unerheblich, ob Kind in Straße A oder B wohnt.
    Falls sie eine Kontaktmöglichkeit hat, wird die TE den KV natürlich informieren und die neue Adresse mitteilen.

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  • Jap,


    Wenn GSR Schwachsinn ist hast du natürlich recht.
    Gott sei Dank ist das GSR kein Schwachsinn.
    Die BET haben sich entschieden BET zu sein, nun müssen sie auch in den sauren Apfel beißen und die Sache gemäß GSR durchziehen. Man kann es sich nunmal nicht raussuchen wie es gerade passt.


    Mal nachdenken was Gemeinsames Sorgerecht bedeutet.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • DAS ist für mich eine völlig falsche und zudem kostenintensive Auslegung des BGB. Paragraphenreiterei nenn ich sowas.
    Die Schildbürger lassen grüßen.

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  • Also mir käme das auch total absurd vor....


    Ich würde mich beim Jugendamt oder ggf. beim Familiengericht erkundigen.


    Hast Du eine Beistandschaft?

  • Warum sollte sich die TS nun zusätzlichen Stress mit Vatersuche, Gericht, Unterschrift ersetzen lassen, Nachfrage beim JA etc machen? Sie muss und wird umziehen.
    Der KV kann ja, wenn er sich dann man blicken lässt und wenn ihm der Umzug/die neue Wohnung dann nicht passen sollte, beschweren und beim Gericht Klage einreichen. :brille

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Da du GSR hast ist die Zustimmung vor Umzug vom KV einzuholen. Da ist es unerheblich weshalb Umgezogen wird.


    Es ist unglaublich, wie diese urbanen Mythen verbreitet werden.


    GSR bedeutet, daß man bei allen Dingen, die das Leben des Kindes erheblich beeinflussen, gemeinsam entscheiden soll. Was kann das Leben eines Kindes erheblich beeinflussen? Eine Reise in ein gefährliches Urlaubsgebiet zum Beispiel, für #pakistan bräuchte man die Unterschrift des anderen Elternteils, für Spanien sicherlich nciht. Weder in die eine, noch in die andere Richtung.


    Beeinflusst es das Leben eines Kindes erheblich, wenn es 3 Straßen weiter wohnt? Sicherlich nicht.


    Soll der KV denn etwa noch die Wohnung aussuchen und gar die Tapete? Immerhin gibt es Studien zur Auswirkung von Raumfarben auf die Psyche des Menschen. Oder das Frühstücksbrot...es ist ungesund, wenn man Toast mit Salami frühstückt, da soll man doch bitte gemeinsam entscheiden.


    So lange die Schule nicht gewechselt wird, gibt es keine Zustimmungspflicht. Der Aufenthalt des Kindes ist unstrittig bei Dir (?), Wo Du wohnst ist Deine Sache. Ob Du nun bei einer Freundin zur Untermiete wohnst, eine Einzimmerwohnung im Keller oder in einem Schloß.


    Fakt ist , Du musst raus aus Deiner Wohnung es sei denn, Du möchtest nicht, dann gibt es die Möglichkeit, der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen oder mit der Vermieterin zu vereinbaren, daß sie sich an den Umzugskosten beteiligen soll oder 1-2 Monatsmieten erlassen.


    Natürlich darfst Du ausziehen und eine neue Wohnung suchen, es gibt Freizügigkeit in Deutschland. Dein Kind wird aber nun nicht in der Wohnung alleine leben bleiben können, also wird es mit ausziehen. DEr Vater hat dann theoretisch die Möglichkeit zu klagen, daß das Kind dann zu ihm kommt, aber da gilt das Kontinuitätsprinziprinzip. er müsste extrem gute Argumente haben, warum das Kind bei ihm leben soll und nicht bei Dir.
    Das hat aber dann auch nix mit dem Umzug zu tun, das könnte er auch so jederzeit beantragen.


    Zieh um, melde Euch um und gut iss! Wo da die Unterschrift des Vaters nötig sein soll, ist mir schleierhaft. Selbst die Behörden erfragen keine Unterschrift in solchen Fällen.


    Anders gesagt: Wir sind mehrfach ohne irgendeine Unterschrift umgezogen. Nicht einmal musste der andere Elternteil unterschreiben, auch nicht auf spezielle Nachfrage. Da das Kind ja nicht alleine in einer Wohnung leben kann, die längst neu bewohnt wird.

  • Ich glaube ganz ehrlich das die überlasteten Gerichte sich mit sowas gar nicht weiter befassen werden....


    Ein KV der seit zwei Jahren vom Erdboden verschluckt ist, eine auf Eigenbedarf gekündigte Wohnung, man bleibt in einem Stadtteil, wo bitte wird da der "arme" UET benachteiligt.


    Hier werden schon wieder Horrorszenarien vom feinsten gezeichnet, hätte, hätte, könnte, könnte...


    Rosarot, zieh dein Ding durch, selbst wenn der Herr Papa im Kreis springt - wer seit 2 Jahren sein Kind "vergessen" hat, der wird doch deswegen nicht seinen lahmen Arsch heben und was tun. :brille

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Wohin sollte man auch die Klage zustellen - wenn er nicht erreichbar ist.
    Informiere die Beistandschaft und gut ist - wenn du vom Wiesenweg in die Rosenstraße ziehst, macht das keinen Unterschied.
    Fraglich wie der Herr das GSR wahrnehmen möchte, wenn man nicht erreichbar ist?

  • Ich verstehe das Problem nicht. Sie muss aus der Wohnung raus, sie sucht eine geeignete neue Wohnung nahe der alten. An diesem Ergebnis würde eine Zustimmung oder Ablehnung des KVs, eines Gerichtes, des Papstes, des Dalai Lama ... nix ändern. Nicht mal der Umgang ändert sich hier.


    Bleiben wir doch mal in der realen Welt und nicht in der Väterretsparalelwelt.

  • Gemeinsames Sorgerecht betrifft alle Dinge, die "unumkehrbare Folgen" haben. Dazu gehört zu Ende gedacht, auch der Wohnungswechsel. Im geschilderten Fall hier könnte theoretisch der umgangselternteil gegen den Umzug Einspruch einlegen. Dazu müsste er aber bereit sein, gegen die Kündigung Klage einzureichen und auch noch den Betreuungselternteil davon zu überzeugen, nach einem (wohl nicht zu erwartenden) Sieg vor Gericht, in der alten Wohnung zu bleiben und sich am Zusammenleben mit dem unterlegenen Vermieter zu erfreuen ...


    Klar, dass das Nonsens ist und so das Gesetz nicht interpretiert werden kann. Hier reicht es allemal, den Umgangselternteil zu informieren mit dem Hinweis. Ich suche eine neue Wohnung. Hoffe, sie im gleichen Umfeld zu finden. Wenn du noch Anmerkungen hast, teile die mir bis zum ... mit.


    Umgekehrt würde ein Schuh draus. Würde die Mutter sich nicht zeitnah um eine neue Wohnung nach der Kündigung kümmern und das Kind der Gefahr aussetzen, obdachlos auf der Straße zu stehen - das wäre die eigentliche Sorgeverletzung.


    Du kannst hier auch nicht gezwungen werden, gegen die Kündigung den Rechtsweg zu beschreiten. Vielleicht prüfst du noch, ob die Kündigung dem Augenschein nach berechtigt ist. (Aber nicht wegen des Vaters ... das braucht es nicht ...)Auf das laute Ja des Vaters - der hier ja anscheinend auch keinerlei Kontakt hält -, brauchst du dabei nicht zu warten.
    In der Praxis reicht es, wenn du der ja aktiven Beistandschaft die neue Adresse mitteilst, sobald du die hast. Am Zeug flicken kann dir keiner in der Konstellation.


    Edit: Findest du eine Wohnung im anderen Stadtteil und würde ein Schulwechsel anstehen, solltest du, um ganz sicher zu gehen, nachweisen können, dass die Suche im bisherigen Stadtteil erfolgt ist, aber vergeblich war.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Zitat

    Selbst die Behörden erfragen keine Unterschrift in solchen Fällen.


    Unser Bürgeramt ist warscheinlich das einzige was auf eine Unterschrift des anderen Elternteils besteht, selbst wenn man auf die andere Straßenseite oder nur ein Haus weiter zieht.... - Anmeldung oder Ummeldung geht nur mit Unterschrift des anderen Elternteils bei uns. Und selbst was nen Personalausweis fürs Kind betrifft, kriege ich keinen für meinen Jüngsten, die bestehn trotz Gesetz und allem auf die Unterschrift des Vaters, selbst der Vorgesetzte vertritt diese Auffassung. Den Bürgermeister habe ich angeschrieben - und bis dato keine Antwort bekommen. Hier ticken die Uhren anders.....

  • Da du GSR hast ist die Zustimmung vor Umzug vom KV einzuholen. Da ist es unerheblich weshalb Umgezogen wird.
    Auch hat der Umstand das Kiga und oder Schule nachwievor die selben sind nichts damit zu tun. Umzug ist Zustimmungs Pflichtig bei GSR.


    Das Ganze ist hier angepinnt im Forum. Einfach mal die suche bemühen.


    Lg vom Papa06


    Hallo Papa06,


    so souverän diese Antwort klingen mag, so falsch ist sie leider auch.


    Hamburg: https://www.hamburg.de/behoerd…/11405026/#anchor11405026 (lesen bei "wichtig" - Unterschrift des anderen Elters nur, wenn bisher zusammengewohnt wurde oder zum anderen Elternteil übergesiedelt wird)
    Bergisch Gladbach: Vor Kurzem mit Hilfe des Anwalts geklärt, da Kindesvater hier irgendwelche Einwände haben wollte bei der Ummeldung in der gleichen Ortschaft. Das korrekte Procedere bei Ummeldungen ist genau jenes, wie es in Hamburg gelebt wird. Es entspricht den Bestimmungen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Melderecht und Sorgerecht sind zwei unterschiedliche Dinge. Und auch der Hinweis hinter dem Link macht deutlich, dass in bestimmten Fällen (der Fall von Rosarot ist nicht beschrieben) Hamburg den Nachweis des alleinigen Sorgerechts verlangt.


    Für die Anmeldung ist dies übrigens egal. Dort wird der "Ist-Zustand- dokumentiert. Selbst wenn man gegen den Willen des anderen Elternteils mit einem Kind umzieht und das Kind tatsächlich an dem neuen Ort wohnt, muss das Kind zwingend an dem neuen Ort gemeldet werden. Für die Meldebehörden ist es nur doof, wenn ein paar Tage später wieder alles vom anderen Elternteil umgedreht wird. Das könnte passieren, wenn die Eltern bis zum Ummeldedatum zusammen gelebt haben. Leben sie aber seit über einem halben Jahr getrennt - was die Meldebehörde ja sehen kann -, dann könnte der Umgangselternteil eben nicht ein Kind einfach auf seine Adresse anmelden. Es sei denn, das Kind wäre 16 Jahre alt.


    Das ist aber eine müßige Diskussion, weil die Situation von Rosarot eh eine andere ist. Die Meldebehörde würde und müsste immer die Wohnsitzmeldung von Rosarot ins Register eintragen. Denn in der alten Wohnung lebt ja dann kein Elternteil mehr ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das ist in meinen Augen einer dieser Fälle die mit dafür verantwortlich sind, dass das GSR immer weiter aufgeweicht wird - aus purer Not, handeln zu müssen.
    Wenn der Vater seit 2 Jahren kein Lebenszeichen von sich gibt und nicht erreichbar ist, dann ist er kaum in der Lage seiner Sorgepflicht im Falle wichtiger Entscheidungen gerecht zu werden, weil er das Kind und dessen Lebensumstände gar nicht kennt. Basierend auf welcher Grundlage sollte dieser Vater GSR-Entscheidungen im Sinne des Kindes treffen können? Zudem er offenbar ganz grundliegend nicht zu einer Äußerung zu bringen ist.


    Da stellt sich die Frage, warum nicht die naheliegendste Konsequenz gezogen und das alleinige Sorgerecht beantragt wird um die Situation rechtlich sauber zu ordnen statt hier und da durch Winkelzüge jetzt um das GSR herum zu schlawienern. Das produziert dann ans tragikomische grenzende Beschlüsse in denen Teile des Sorgerechts völlig ad absurdum geführt werden, weil man´s irgendwie so biegen muss, dass es noch lebbar bleibt.


    Da ist es sinnlos, Einzelentscheidungen via Gericht durchsetzen zu wollen, weil der Geister-Vater nicht erreichbar ist, da gehört ein Antrag aufs ASR eingereicht, schon weil das Kind das Problem hat, spätestens wenn´s nicht mehr um Larifaripapierkram geht sondern um medizinisch ernste Themen und dergleichen und da macht dann wirklich keiner was ohne die zweite Unterschrift.