Bei Umzug im gleichen Stadtteil brauch ich wirklich die Zustimmung des KVs?

  • Dann würde ich jedem den es interessiert und dir ganz besonders, ledameblanche, Raten hier im Forum mal den "Leitfaden" zu lesen.
    Einmal das Sorgerecht und einmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da geht eindeutig hervor das zu jedem Umzug das Einverständnis des Anderen Elternteils einzuholen ist.
    Nicht der UET muss gegen den Umzug klagen sondern der BET muss dessen Zustimmung zur Not auch mit Gerichtshilfe erlangen.
    Das ist nun mal so und nicht anders.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

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  • Da geht eindeutig hervor das zu jedem Umzug das Einverständnis des Anderen Elternteils einzuholen ist.


    Sicher gut zu wissen, wie grundsätzlich zu verfahren ist. Andererseits bin ich gespannt, ob ein Einwohnermeldeamt eine Ummeldung auch ohne explizite Zustimmung des KV akzeptieren wird, gerade wenn die TS nicht aus freier Entscheidung heraus umzieht, sondern weil ihr gekündigt wurde.


  • Sicher gut zu wissen, wie grundsätzlich zu verfahren ist. Andererseits bin ich gespannt, ob ein Einwohnermeldeamt eine Ummeldung auch ohne explizite Zustimmung des KV akzeptieren wird, gerade wenn die TS nicht aus freier Entscheidung heraus umzieht, sondern weil ihr gekündigt wurde.



    Ich bin bereits zweimal umgezogen, ebenfalls im gleichen Stadtteil. Und es wurde am Einwohnermeldeamt nicht mal nachgefragt. Als ich dagegen Pässe beantragt habe, wollten sie unbedingt die Unterschrift des KVs haben, da weiß ich mittlerweile, dass diese nicht nötig gewesen wäre.


    Davor habe ich den KV schriftlich vom Umzug informiert, reagiert hatte er nie. Wir haben gemeinsames SR und ABR.


    Ich sehe das wie ledameblanche, wieso sollte ich erst um Erlaubnis fragen, reagieren kann ich immer noch, wenn ein Veto erfolgen würde.
    Wieso ich deshalb Anwalt und Gericht bemühen müssTe, wenn es anders auch geht, erschließt sich mir nicht.
    Fall mein Ex diesen Weg einschlagen wollen würde,müsste ich ihn wohl auch gehen, aber warum davor schon alle Pferde scheu machen?


    Für diejenigen, die wegen so etwas klagen und Gerichte bemühen müssen, tut es mir ehrlich leid.


    Generell ist mein Fazit bei diesem Thread, dass es genauso viele verschiedenen Meinungen gibt wie Familienkonstellationen.


    TE hat den KV zeitnah informiert und er reagiert nicht. Also ist davon auszugehen, dass alles passt.



    LG Jona

    Einmal editiert, zuletzt von Jona ()

  • Musicafides,


    Da hier im Thread sehr viel verallgemeinert wird und wurde hab ich das Grundsätzliche hier gepostet.
    Das Forum und die Threads sind meines Wissens öffentlich Lesbar sodas bei einigen Kommentaren ein Leser oder Leserin falsche Schlüsse daraus zieht.


    Wenn es Probleme mit dem anderen Elternteil gibt rechtfertigt das nicht die bestehende Rechtslage auszusetzen. Dazu ist nur ein Gericht befugt und nicht ein anderes ET, JA oder AW.

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.


  • Sicher gut zu wissen, wie grundsätzlich zu verfahren ist. Andererseits bin ich gespannt, ob ein Einwohnermeldeamt eine Ummeldung auch ohne explizite Zustimmung des KV akzeptieren wird, gerade wenn die TS nicht aus freier Entscheidung heraus umzieht, sondern weil ihr gekündigt wurde.


    Hallo musicafides,


    wird es.


    Praktiziert wurde das vor 3 Wochen in der Nähe von Köln.
    Demnächst praktiziert wird das in Hamburg, zur Sicherheit wurde dieser Tage nochmal die oben verlinkte Verordnung hinterfragt.
    (beides Mal haben die betroffenen Kinder präsente und äußerst streitbereite Väter mit GSR)


    Umzug im gleichen Ort ist eine Ummeldung. Hier ist die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten nur notwendig, wenn das Kind entweder bei bereits getrennten Eltern den Haushalt wechselt oder zuvor in beider Elternteile Haushalt gelebt hat und eine Trennung vollzogen werden soll.


    Bei einer Ummeldung interessieren auch die Gründe nicht (Eigenbedarf, Jobwechsel, Lust und Laune, neuer Lover).


    Da die Themeneröffnerin ihre Entscheidung bereits getroffen hat, kann man die Diskussion sicher auch auf theoretischer Ebene fortführen. Hauptsächlich lese ich hier Interpretationen des Sorgerechts. Ich aber harre nach wie vor der Antwort auf Luchsies Frage nach den Beschlüssen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wenn es Probleme mit dem anderen Elternteil gibt rechtfertigt das nicht die bestehende Rechtslage auszusetzen. Dazu ist nur ein Gericht befugt und nicht ein anderes ET, JA oder AW.


    Grundsätzlich magst Du ja recht haben. Aber ich gebe zu bedenken, dass jedes Gerichtsverfahren bei dem jeweils Beklagten einer Eskalation gleich kommen mag und zumindest das (sehr wahrscheinliche) Potenzial hat, das Verhältnis zwischen den Eltern nachhaltig negativ zu beeinflussen. Ich würde eher einen gangbaren Weg suchen, dabei in allen wesentlichen Dingen den anderen Elternteil informieren, soweit möglich, und das tun, was mir für mein Kind richtig und sinnvoll vorkommt. Also so pragmatisch, wie von der TS hier geäußert. Der KV hier ist informiert, er hat also die Möglichkeit, sich jederzeit zu äußern, und wenn es da unterschiedliche Auffassungen gibt, würde ich versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Auch dazu gibt es genügend Möglichkeiten, die man m. E. ausnutzen sollte, bevor man einen Antrag bei Gericht stellt.

  • Ich hab zweimal unsere Kinder umgemeldet bei zwei Einwohnermeldeämtern, da hat kein Hahn nach der Unterschrift gekräht. Allerdings wusste Ex das wir umziehen, nur haben wir ja das Glück das wir außer der Scheidung noch kein Gericht oder JA wegen irgendwas behelligen mussten.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Elin,


    Macht es das jetzt richtiger?
    Schlimm genug das das möglich ist.


    Es zeigt schlichtweg auf das es möglich ist und nicht wie Du sagst unmöglich. ;-)


    Über die Richtigkeit mag ich nicht diskutieren, es ist ganz einfach machbar in Deutschland!


    Ansonsten bin ich bei Jona - reagieren kann ich immer noch, wenn ein Veto erfolgen würde.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • Elin,


    Macht es das jetzt richtiger?
    Schlimm genug das das möglich ist.


    Was ist daran falsch, wenn zwei erwachsene Eltern kommunizieren?
    Was ist daran schlimm?
    Der Vater wusste doch Bescheid :frag


    Warum umständlich, wenn es einfach geht?


    Hier schreiben ganz normale Menschen, und hier wurde um Rat von ganz normalen Menschen gebeten. Wer die Rechtslage genau wissen will, kann im Leitfaden nachlesen, wie du bereits schon mehrmals erwähnt hast, oder sich an das Jugendamt wenden.


    Ich frage mich, um was es für dich geht?

  • Elin,


    Ich habe nicht gesagt das es Unmöglich ist ich habe gesagt das es nicht richtig ist.
    Unseren Kindern bringen wir bei das nicht gelogen, das sich an die Gesetze gehalten wird. Aber die Eltern biegen sich die Gesetze wie sie sie brauchen.
    Das Kotzt mich an, es tut mir weh.
    Es ist für keinen BET ein Problem sich an diese zu halten. Es macht Mühe und kostet lediglich ein müdes Lächeln.


    Jona,


    Wenn du gelesen hättest, es geht nicht ums Bescheid sagen es geht darum das ein Mindestmaß an Respekt vorhanden sein muss. Nämlich das gemeinsam entschieden werden muss und wenn das nicht geht muss eben die dafür vorgesehene Prozedur eingehalten werden.

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  • Hey Papa, um mal mit Deinen Worten zu sprechen es kotzt mich an das Du mich hier als lügendes Elternteil hinstellst!!!


    Ich habe im Vorfeld mit Ex gesprochen sein ok gehabt und bin mit ihm verblieben wenn was ist kommt er mit, mein Ex knüppelt jeden Tag zwischen 12-14h auf dem Bau! Auch wenn es für Dich unmöglich erscheinen mag, er war froh erstmal nicht mitlatschen zu müssen.


    Und stell Dir mal vor deshalb bin ich für ihn nicht die lügende böse Ex die ihm was will!


    Beim Einwohnermeldeamt hat keiner gefragt, steht mir als juristischer Laie etwa zu denen zu sagen, aber nach Paragraf schlag mich tot, müssen sie meinen Ex befragen - erzähl mir bitte nicht das genau das Du getan hättest, das glaub ich Dir nie und nimmer!

    Es ist besser,
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    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • Bei mir hat auch keiner gefragt und zu dem hätte ich es auch nicht gewusst. Wer viel fragt, erhält viele Antworten. Mit lügen hat das für mich nichts zu tun.
    Wird ja auch seine Gründe haben , warum das so easy ist. Allerdings ist es bei mir schon fünf Jahre her.
    Beim Reisepass dagegen war das Amt sehr genau. Wird schon seine Richtigkeit gehabt haben.
    Warum also auf Biegen und brechen ein Fass aufmachen? Quark für mich.


  • Ich weiß nicht, warum du vermutest, ich hätte nicht richtig gelesen.


    Sowohl Elin und ich haben berichtet, dass unsere Exen Bescheid wussten, und nichts dagegen sagten.


    Ich muss einen Wohnungswechsel wirklich nicht mit dem anderen ET zusammen entscheiden, und ich sehe nicht, dass da gesetzt gebrochen werden.


    Und ich sehe nichts, was hierbei respektlos wäre.


    Ich habe eher den Eindruck, dass du hier Dinge unterstellst, die niemand hier behauptet hat, denn ich sehe nicht, dass hier jemand von Lügen und Gesetze brechen spricht oder empfiehlt dieses zu tun.
    Und ich habe nicht gelesen, dass jemand respektlos gehandelt hätte.


    Und vielleicht ist es manchmal auch hilfreich, einen Schritt zur Seite zu gehen, seine eigene Geschichte rauszunehmen, um Situationen objektiv zu betrachten.

  • Elin,


    Ich habe nie behauptet das du eine Lügnerin wärst. Wo steht das bitte?
    Sei so gut und werde nicht persönlich.


    Hier geht es ausschließlich darum das zu einem Umzug beide ET zustimmen müssen und es nicht korrekt ist das mit einer simplen Information abzulegen.


    Jona,


    Ist es nicht Respektlos einfach vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden?
    Ich finde schon.
    Im übrigen habe ich keine eigene Geschichte die mit dieser Fall Konstellation vergleichbar wäre.

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  • Ehrlich gesagt kann es dem UET doch relativ Latte sein, ob man mit Kids innerhalb des bisherigen Wohnbereichs umzieht, sei es 3 Häuser oder 3 Straßen weiter oder einfach innerhalb des Hauses. Es gibt soviele Umzugsgründe, von Eigenbedarf über die Aufforderung zur Kostensenkung der Miete seitens des Jobcenters oder einfach, weil die neue Wohnung was auch immer, billiger, besser geschnitten, schimmelfrei etc. ist. Der Umgang wird durch diesen Umzug in unmittelbarer Nähe nicht beschnitten, das Kind braucht weder Schule noch Freundeskreis zu wechseln und höhere Kosten hat UET auch nicht durch den Umzug des BET. Also, was zum Geier soll UET da mitentscheiden müssen?


    Hat BET auch das Recht mitzuentscheiden wo UET hinzieht ( falls dieser mal umzieht)? Vor allem wenn regelmäßiger und häufiger Umgang stattfindet? Da wären die Kids ja auch mit betroffen und nicht nur UET.....

  • Papa, das hast Du schon getan mit dem es kotzt dich an wie Eltern sich Gesetze biegen, da ich keine Unterschrift vom UET hatte, habe ich also "gebogen".

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  • Das ist jetzt warum ich mal ein guter Gedanke WeTogether.


    Wenn ich als BET für jeden Umzug das schriftliche Einverständnis des UET haben muss (was nebenbei gesagt auch ich bei einem Umzug 200 km weit entfernt nicht benötigt habe), warum kann dann der UET in seinem Leben machen was er will?


    UETs, die sich aus allem raus halten, kaum Umgang wahrnehmen, keinen KUH zahlen,Kinder aufhetzten oder gar wie in diesem Fall wahrscheinlich sogar gefährden, sind vielmehr ein tiefer Einschnitt in die kindliche Entwicklung als ein Umzug innerhalb eines Satdteiles.


    Also warum darf UET machen was er will und solche trotzdem zu allem befragt und gebeten werden ?