Bei Umzug im gleichen Stadtteil brauch ich wirklich die Zustimmung des KVs?

  • Hier geht es doch nicht um " Väterrechte" oder " Mütterrechte" es geht schlicht um das GSR. Es fragt auch keiner warum man an einer Roten Ampel stehen bleibt, man macht es einfach.


    Beim GSR gibt es nicht viel was erfragt werden muss und wofür die Zustimmung eingeholt werden muss. Warum macht man's nicht einfach? Ist es Bequemlichkeit? Hat man Angst vor Bevormundung?


    Warum möchte ich in den Prozess eingebunden werden? Ganz einfach, weil es ums Kind geht. Ist das zuviel verlangt?
    Es gibt so viele Konstellationen die gar nicht abzusehen sind das das schon Sinn macht gefragt zu werden.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Hallo,



    KV und ich gleich sorgeberechtigt aber der mal wieder wie immer (seit 2 Jahren keein Kontakt zum Kind) unerreichbar.




    Wenn jemand unerreichbar ist und seit 2 Jahren keinen Kontakt zum Kind hat, ist sowohl das GSR eine Farce , auch beantwortet sich die Frage warum man nicht fragt, wohl von selbst....

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Was heißt denn " Unerreichbar"?
    Und selbst wenn der andere ET Unerreichbar ist und keinen Kontakt hat. Wenn GSR besteht muss man sich nunmal an die Spielregeln halten. Das heißt man geht die Tippel Tappel Tour über die Gerichte. Muss man das öfter wegen ein und derselben Sache kann es durchaus passieren dass man dann sogar das. GSR zugesprochen bekommt.


    Es gibt natürlich noch eine andere Möglichkeit. Gebt eure Kinder dem anderen Elternteil und werdet UET.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • [quote


    Es gibt natürlich noch eine andere Möglichkeit. Gebt eure Kinder dem anderen Elternteil und werdet UET.


    LG vom Papa06[/quote]
    JEEZ, das bringt jetzt sogar mich dazu mal kurz noch einen Kommentar zu schreiben, genau : Rosarot das ist doch wirklich mal die beste Idee hier!
    Dann hast du den Kopf frei und brauchst dich nicht mehr mit diesen lästigen Fragen beschäftigen.. :kopf

  • Ein Umzug gehört, völlig egal wohin, wie Bab das richtig erläutert, nicht mehr zur Alltagssorge und ist daher bei GSR Zustimmungspflichtig.


    Bei GSR ist vom Ex immer die Zustimmung zum Umzug einzuholen. Egal ob es die Whg im Haus ist oder die Straße runter oder im gleichen Wohngebiet.


    Ich hatte oben schon darum gebeten :engel
    Kann mir irgendjemand hierzu ein Urteil, oder eine Anmerkung/Erläuterung zu dem entsprechenden Paragraphen, der hier ausschlaggebend sein soll?


    ( bay-of-russel würdest Du bitte mal in Deinem Urteil schauen, ob irgendwo dort drin Strasse und Hausnummer erwähnt werden? bzw. bist Du ja mWn. selber "auf die andere Strassenseite" gezogen- hast Du das vorher bei Gericht beantragt?)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Auch an roten Ampeln muss man nicht immer stehen bleiben.
    Ich überfahren häufig rote Ampeln und fahre auch schon mal mit über 70 durch die Innenstadt.


    Ich darf das sogar. Unter gewissen Umständen darf das jeder. Wenn eine Ampelanlage defekt ist zum Beispiel und die Rotphase anhält. Das deutsche Rechtssystem ist nicht schwarz weiß, sondern durchaus Ausleger.


    Es herrscht in Deutschland Freizügigkeit. Bis auf wenige Ausnahmen muss man niemanden fragen um umzuziehen.


    Beim GSR muss man den UET fragen, wenn man das Leben des Kindes erheblich beeinflusst durch eine Entscheidung. WAS das ist, ist nicht nur Auslegungssache, es hängt vom Alter des Kindes ab und von den Umständen.


    Genauso wie es eine Schulpflicht gibt und man deswegen ein Kind in der Schule anmelden kann ohne zweite Unterschrift.

  • Bei Impfung einer 17 Jährigen zum Beispiel braucht man nicht die Unterschrift des UET. Man brauch hier zum Beispiel überhaupt keine Unterschrift der Eltern.
    Wenn das Kind zum Arzt geht um sich impfen zu lassen reicht der Wille des Kindes.


    Bei ner 6 Jährigen ist das nicht so.

  • OT: das wäre mal wieder so ein thread, der in der Sparte 'Irrtümer und Kurioses' oder 'zum Schmunzeln' oder 'lebensfern und realitätsnah' odersoähnlich abgelegt werden könnte. :)

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    keks3


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    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Ganz ehrlich, ich bin auch schon im gleichen Stadtteil umgezogen, und wäre niemals auf die Idee gekommen, KV um Erlaubnis zu fragen. Er wurde schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, kam nie ne Antwort, weil geändert hat es für ihn ja rein gar nichts.


    von daher würde ich an TEs Stelle ihn unterrichten (würde glaube ich schon getan), und davon ausgehen, dass alles im Lot ist, ein kein Statement kommt. Falls doch, sich dann erst Gedanken machen.


    Im übrigen erstaunt es mich, wie oft scheinbar bei manchen zum Anwalt oder Gericht gegriffen wird - ist es in einem solchen Fall der Aufwand und das Geld wirklich wert.


    GSR hin oder her, in diesem Fall scheint es KV nicht wirklich ernst damit zu nehmen. Sowie ich bei meinem Ex wegen GSR nur etwas von seinen Rechten höre, ihn aber kaum seine Pflichten erfüllen sehe.


    Zu @ Monsterkrümel s. Vorschlag
    Daran dachte ich auch schon, eine Freundin zieht das momentan genau so durch. Den psychischen Druck an deren Stelle möchte ich nicht aushalten wollen.



    LG Jona

  • Was heißt denn " Unerreichbar"?
    Und selbst wenn der andere ET Unerreichbar ist und keinen Kontakt hat. Wenn GSR besteht muss man sich nunmal an die Spielregeln halten. Das heißt man geht die Tippel Tappel Tour über die Gerichte. Muss man das öfter wegen ein und derselben Sache kann es durchaus passieren dass man dann sogar das. GSR zugesprochen bekommt.


    Es gibt natürlich noch eine andere Möglichkeit. Gebt eure Kinder dem anderen Elternteil und werdet UET.


    LG vom Papa06



    Obwohl ich einen sehr streitlustigen Ex habe, waren wir noch nie vor Gericht. Warum auch? Wir haben eine Erziehungsberatungsstelle, ein Jugendamt, und einige Dinge kann man einfach schriftlich und sachlich klären.
    Ich wüsste keine plausible Erklärung warum das GSR bedeuten sollte, schlechter als Eltern zu kommunizieren, und unnötig Geld für Anwälte und das Geld des Steuerzahlers für Gerichte verschwenden sollte.


    Die andere Möglichkeit gibt es natürlich. Ich habe dies die letzten zwölf Jahre meinem Ex schon öfter vorgeschlagen. Er hat jedes Mal zurückgerudert.
    Ich würde als UET vieles anders machen wie er, z.b. Den voll Unterhalt und dies auch regelmäßig zahlen, mit meinen Kindern regelmäßig Kontakt halten, einen Job ausüben können, bei dem ich mehr verdiene und nicht auf irgendwelche Uhrzeiten achten muss, zur günstigsten Reisezeit in den Urlaub fliegen, bei unangenehmen Arztbesuchen oder Entscheidungen natürlich dem BET Vortritt lassen und nach 20 Jahren mal wieder durchatmen, da ich bis auf die finanzielle Belastung ( hoppla, das könnte ja gar nicht negativer als nun sein...) weniger alltägliche Entscheidungen treffen muss, nicht ständig für drei andere Köpfe mitdenken muss, und nicht immer einen Spagat zwischen all diesen Dingen machen müsste.


    Abgesehen davon, dass sich Ex nie für ein Wechselmodell interessiert hat, den Vorschlag, die Kinder sollen bei ihm wohnen,nie ernst gemeint hat und ihn auch keiner nehmen konnte, die Kinder lästig findet, und...das Wichtigste, die Kinder niemals dort wohnen wollen würden.


    Ich vermute, TEs Fall ist nicht völlig anders, da hier sich KV zwei Jahre nicht mehr gemeldet hat.
    Kaum vorzustellen, dass TE den Vorschlag, UET zu werden, ansatzweise ernst nehmen kann.



    Und auch wenn ich nun selbst viel Persönliches geschrieben habe, bin ich verwundert, wie oft es vorkommt, dass User ihre eigenen Probleme mit denen des TEs vermengen.




    Jona

  • ][quote


    Es gibt natürlich noch eine andere Möglichkeit. Gebt eure Kinder dem anderen Elternteil und werdet UET.


    LG vom Papa06[/quote]




    Kannst Du noch ein kleines bisschen ueber Deinen Tellerrand hinausschauen?
    Wenn der KV seit 2 Jahren keinen Kontakt zum Kind hat, wird er wohl hocherfreut sein, ploetzlich zum BET zu werden....


    Stell Dir mal vor - es gibt Vaeter, die wollen das gar nicht!
    Es gibt Vaeter, die geben die Veratwortung gerne ab!



    Und es gibt sicher genuegend Familienrichter, die ob solcher Leute wie Dir, die Haende ueber dem Kopf zusammenschlagen - als ob die nicht genug zu tun haetten!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand



  • Durch die mündliche Kündigung, die ich bekam weil ich EINEN Handwerkstermin der mir 15 Minuten vorher ! (nachdem ich 3 Wochen nichts hörte) mit geteilt wurde, nicht wahr nehmen konnte, ist halt sehr offensichtlich das sie mich nun mit der Eigenbedarfskündigung nur los werden wollen...
    Danke fürs Daumen drück!

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • [quote='Rosarot',index.php?page=Thread&postID=2048847#post2048847Eigentlich dachte ich bis ich vor Kurzem hier im Forum las, das man auch bei einem Wohnungswechsel in der selben Stadt um erlaubnis bitten muss, das ich gar nicht fragen muss, sondern in der gleicchen Stadt sogar umziehen darf.
    Jetzt bin ich zu dem Schluss gekommen, das ich das einfach so machen werde.
    [/quote]


    Grundsätzlich bleibt es ja dabei, dass du umziehen musst. Das unterliegt genauso wenig deinem Einfluss wie der Brexit der Briten - der die Lebensumstände des Kindes vielleicht auch beeinflusst, die Asylpolitik der Bundesregierung oder die Schulpolitik der Landesregierung, die Steuerpolitik. Da kann Ex für oder dagegen sein. Selbst wenn es große Veränderungen im Leben des Kindes bewirkt, muss man als Betreuungselternteil den umgangselternteil nicht dazu befragen und um Entscheidungen bei Dingen bitten, die er gar nicht entscheiden kann ...


    Aber nehmen wir jetzt einfach den Umzug. Es ist tatsächlich auch eine Sache deiner Einschätzung und dessen, was du tust und machst.
    Der Aufenthalt eines Kindes fällt zweifelsohne in das Sorgerecht - siehe Aufenthaltsbestimmungsrecht. Davon ist die Wohnung aber nur ein Aspekt. Der andere Teil ist, bei wem sich das Kind aufhält. Und das bleibt ja gleich. Kind ist bei dir. Somit findet also da keine große Änderung statt. Es geht nicht zur Oma oder in ein Internat oder ein Kinderheim ...


    Dann spricht das Sorgerecht von Dingen, die unumkehrbar sind, die der gemeinsamen Entscheidung unterliegen. Die neue Wohnung ist nicht unumkehrbar. Aber das Verlassen der alten Wohnung. Zurück wird man im Normalfall nicht können. Da ist die Frage, ob diese Wohnung etwas hat, was für das Kind von bedeutender Wichtigkeit ist für das zukünftige Leben. Das ist im Normalfall nicht so. Wäre das Kind krank und behindert und in dieser Wohnung wären Hilfseinrichtungen, die es zum Leben braucht - dann wäre es eine bedeutende Entscheidung, aus dieser Wohnung wegzuziehen. Wird es hier aber nicht sein.


    Dann stellt sich die Frage des sozialen Umfeldes. Darunter würde auch der Schulbesuch fallen. Bleibt Schule, kann das soziale Umfeld erhalten werden, Freundschaften, Vereinsleben weiter gepflegt werden, dann sind weitere wichtige Kriterien erfüllt. Die Wohnung ist dann nur noch ein sehr kleiner Teil.


    Wird die neue Wohnung vergleichbar mit der alten sein oder sogar "besser" - eigens Zimmer, größer, u.ä., insgesamt aber keine bedeutende Veränderung, die das leben beeinflussen würde, dann - ja dann kann ich als Betreuungselternteil sehr wohl entscheiden, dass hier nicht vorliegt, was auf einem so hohen Level liegt, dass eine gemeinsame Sorgerechtsentscheidung ansteht.


    Und genau das hat Rosarot jetzt wohl für sich entschieden. Nach Abwägung der Situation ist sie sich sicher, hier eine Entscheidung innerhalb ihres Rechts als Betreuungselternteil treffen zu können.
    Falls das der Umgangselternteil anders sieht, kann er es ansprechen, seine Argumente nennen (und vor allem konstruktiv sagen, was er denn anders haben will. Sorgerecht ist immer konstruktiv nach vorne gerichtet, nicht das Machtinstrument, um zu blockieren). Würden die Eltern sich nicht einigen können, könnte er die Gerichte um Überprüfung bitten.
    Im vorliegenden Fall müsste er da schon sehr starke Argumente aus der Tasche ziehen. Ein einfaches "ich habe Sorgerecht und deshalb will ich bestimmen" greift da nicht. Er müsste belegen, wo die Umstände hier so schwer wiegen, dass das Recht auf Sorge greift.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mal vollkommen losgelöst vom Recht, was das denn für ein Vater der die KM verklagen würde weil die verhindern muss das das gemeinsame Kind auf der Straße landet. :ohnmacht:

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Man sollte sich immer Fragen ob es einem egal wäre wenn man UET ist. Ich glaube nicht. Es ist auch nicht viel was Zustimmungspflichtig ist bei GSR.


    Naja, also mitgeteilt hab ich es ihm ja....
    Klar wenn ich das UET wäre, würde ich auch informiert sein wollen aber wenn ich das UET wäre würde ich auch alles dafür tuen wieder das BET zu sein! Und/oder ich wäre sehr interessiert am Leben meines Kindes!
    Bei dem KV meiner Tochter kam 2 Jahre lang nicht mal was zum Geburtstag oder zu Weihnachten...auch diese Treffen im April war: ER fragte nicht nach seinem Kind! Ich schlug vor, was von ihr zu erzählen und Fotos zu zeigen.


    Auch wenn es rechtlich so ist, das das BET Informationen weitergeben muss, wenn einer so gar kein Interesse zeigt und gar nicht eigeninitiativ fragt...?!
    Wie gesagt wissen das wir umziehen werden innerhalb des selben Stadtteils weiß er...
    Zugestimmt hat er nicht...

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • [quote


    Es gibt natürlich noch eine andere Möglichkeit. Gebt eure Kinder dem anderen Elternteil und werdet UET.


    LG vom Papa06


    JEEZ, das bringt jetzt sogar mich dazu mal kurz noch einen Kommentar zu schreiben, genau : Rosarot das ist doch wirklich mal die beste Idee hier!
    Dann hast du den Kopf frei und brauchst dich nicht mehr mit diesen lästigen Fragen beschäftigen.. :kopf[/quote]



    Yeah! YEESSSS! Die beste Idee ever, endlich wieder frei sein, mir um Sorgerecht keine Gedanken mehr machen müssen, Wohnsitz nicht mitteilen, auch erstmal ainfach keinen Unterhalt bezahlen, mir hinterher laufen lassen.
    Meine Tochter käme damit sicherlich problemlos klar nachdem sie nun 2 Jahre einen abwesenden KV hat. :radab

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Merke: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.


    Manchmal muss man einfach eine Entscheidung treffen und die Dinge dann tun.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wenn ihr als Eltern euch über anstehende Entscheidungen streiten würdet - und das regelmäßig -, dann wäre das anders.


    Das hängt vermutlich von der Art der Entscheidungen ab - ein gestörtes Verhältnis oder eine dauerhaft hochstrittige Elternebene reichen m. E. nicht aus, um hier problemlos das Sorgerecht oder auch nur Teile davon übertragen zu bekommen. Da die Kündigung ausgesprochen ist, steht hier aber die Verantwortung für das gemeinsame Kind im Sinne einer adäquaten Wohnung im Vordergrund, die Weigerung des KV scheint mir da nachrangig zu sein.

  • Da die Kündigung ausgesprochen ist, steht hier aber die Verantwortung für das gemeinsame Kind im Sinne einer adäquaten Wohnung im Vordergrund, die Weigerung des KV scheint mir da nachrangig zu sein.


    Wenn du die Beiträge der TS gelesen hättest und dich auf diese beziehen würdest, hättest du gemerkt, dass die "Weigerung des KVs" ein Konstrukt/Gerücht ist, das hier in der theoretischen vom Hölzchen aufs Stöckchen Diskussion entstanden ist :rolleyes: .


    Liebe Leute, es ist ja ganz schön, dass ihr hier alle euer Wissen loswerten möchtet, aber passt doch mal ein bisschen auf, dass ihr euch dabei nicht fernab der geschilderten Situation befindet. Das wirkt im besten Fall bizarr :winken: .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wenn du die Beiträge der TS gelesen hättest und dich auf diese beziehen würdest, hättest du gemerkt, dass die "Weigerung des KVs" ein Konstrukt/Gerücht ist, das hier in der theoretischen vom Hölzchen aufs Stöckchen Diskussion entstanden ist


    Wenn ich geschrieben hätte "mögliche Weigerung", wäre auch klar geworden, dass ich hier grundsätzlich schreibe, wobei durchaus davon ausgegangen werden kann, dass ich die Beiträge der TS gelesen habe. Denn man kann ja weder mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein Schweigen des KV implizite Zustimmung bedeutet, noch, dass es Ablehnung heißt. Deshalb ist auch der Rat an die TS klar: im Vordergrund steht das Wohl des Kindes und nicht die vermutete Befindlichkeit des KV.


    TS hat dem KV Bescheid gesagt, obwohl er unerreichbar ist? Also scheint es ja irgendeine Kontaktmöglichkeit zu geben. Da eine neue Wohnung gefunden werden muss, genügt es m. E., wenn die TS den KV davon in Kenntnis setzt, weil er ja schon über den notwendigen Umzug informiert wurde.